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Schlagwortarchiv für: Strafrecht

Sexueller Mißbrauch durch Jugendliche

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Ein immer größer werdendes Thema in der Strafrechtspraxis ist sexueller Mißbrauch von Kindern durch Jugendliche. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gilt im Strafrecht ein Mensch als Kind. Sexueller Kontakt zwischen Menschen über 14 mit  Menschen unter 14 Jahren gilt als strafbarer sexueller Mißbrauch von Kindern. Ob er durch Jugendliche begangen wird oder durch Erwachsene ist strafrechtlich gesehen egal.

Hat ein vierzehnjähriger Jugendlicher Sex mit einem Mädchen unter 14 bedeutet das also einen sexuellen Mißbrauch von Kindern.

An der Sinnhaftigkeit derartiger gesetzlicher Regelungen darf gezweifelt werden. Gerade Mädchen sind oft deutlich unter 14 schon sehr früh reif und an sexueller Betätigung interessiert. Dass sich ein 14-jähriger Junge strafbar macht, wenn er sich mit einem 13-jährigen Mädchen einläßt, macht nicht wirklich Sinn. Dennoch ist unser Strafrecht insoweit eindeutig. Der Vierzehnjährige müßte sich vor dem Staatsanwalt zu verantworten.

Die Einwilligung des frühreifen Mädchens spielt im Hinblick auf die Strafbarkeit des Jugendlichen keinerlei Rolle, es liegt trotzdem sexueller Mißbrauch durch Jugendliche vor.

Nach dem etwas antiquiert wirkenden Rechtsverständnis des Gesetzgebers ist ein Mensch unter 14 gar nicht in der Lage dazu, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Dies ist deshalb überholt, da Kinder immer früher sexuelle aktiv sind und natürlich immer früher dazu in der Lage sind zu entscheiden, ob sie aktiv werden wollen. Angesichts dessen stellt sich in vielen Strafverfahren die Frage, weshalb sehr frühreife Kinder mittels derart drakonischen Strafen geschützt werden müssen.

Die gesetzliche Altersgrenze von 14 ist viel zu starr und ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Völlig unberücksichtigt bleibt bei derartig starren Grenzen nämlich die Frage, ob das vermeintliche Tatopfer wirklich noch schützenwert ist. Derartige Fragen können nicht durch eine gesetzliche Grenze beantwortet werden, sondern nur durch Gutachter, wie sie in anderen Verfahren längst auch Standard geworden sind.

Sexueller Mißbrauch darf nur dann strafbar sein, wenn es ein schützenswertes Opfer gibt.

Wenn also jemand verletzt worden ist. War es dagegen zum Beispiel das dreizehnjährige Mädchen, das aktiv geworden ist, macht eine Strafverfolgung wenig Sinn. Denn wo ist hier das Opfer zu sehen?

28. Februar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-02-28 13:34:472024-02-28 13:49:50Sexueller Mißbrauch durch Jugendliche

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen

Bewährungswiderruf

Allgemein

Freiheitsstrafen werden oft bedingt verhängt. Unter der Bedingung, dass sich der Verurteilte bewährt. Kommt der Verurteilte seinen Auflagen nicht nach droht der Bewährungswiderruf. Diese Erfahrung macht gerade ein Münchner mit dem Amtsgericht. Er war 2017 wegen Kinderpornos zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Als der Mann seinen Bewährungsauflagen nicht nachgekommen war erfolgte der Bewährungswiderruf.

Beim Amtsgericht liegt die Aufsicht über die Bewährung. Meldet der Bewährungshelfer Probleme mit dem Verurteilten beantragt die Staatsanwaltschaft den Bewährungswiderruf. Der erfolgt jedoch erst nach Anhörung des Verurteilten. Der Verurteilte kann sich im Rahmen der Anhörung äußern. Er kann womöglich erklären, warum er seinen Auflagen nicht nachgekommen ist.

Der Termin zur Anhörung muss unbedingt wahrgenommen werden.

Erscheint der Verurteilte nicht hat er dadurch schon verloren. Eine Entschuldigung für sein Ausbleiben muss er so schnell als möglich mitteilen. Und natürlich ein gutes Argument, warum er nicht erschienen ist. Der Eindruck beim Richter für ein unentschuldigtes Fernbleiben ist verheerend. Die Konsequenz ist häufig der Bewährungswiderruf.

Für den Fall des Bewährungswiderrufs gibts einen Rechtsbehelf.

Binnen einer Woche kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sie muss unbedingt binnen dieser Frist beim Gericht eingegangen sein. Geht sie zu spät ein gibts die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Hier muss man aber Gründe für die Verspätung glaubhaft machen.

Sinnvollerweise zieht man auch einen Verteidiger zu Rate.

Nur ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Verteidigungsstrategie in solch einer Situation. Gute Begründungen für sein Ausbleiben bei einer Anhörung muss aber der Verurteilte beibringen. Wiedereinsetzungsgründe kennt der Strafverteidiger.

Abtauchen und sich Verstecken ist die dümmste Idee.

Reagiert man nicht auf Schreiben des Gerichts steht am Ende der Haftbefehl zur Vollstreckung der Freiheitsstrafe. Die Polizei findet den Verurteilten. Auch der Münchner wird diese Erfahrung machen. Er hat weder auf die Ladung zur Anhörung reagiert. Noch auf die Schreiben seines Verteidigers, sich zu melden.

Am Ende stehen Bewährungswiderruf und Strafvollzug.

Hatte man sich ursprünglich im Strafverfahren mit viel Mühe eine Bewährung erkämpft so ist dann alles umsonst. Nun kommt die bittere Erfahrung des Strafvollzugs.

23. Dezember 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-12-23 17:08:452020-01-27 15:54:49Bewährungswiderruf

Fachanwalt beraet

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Fachanwalt für Stafrecht beraet umfassend. Sein Haupttätigkeitsfeld ist vor allem die Beratung von Beschuldigten. Hierbei gehts in der Hauptsache um die schnelle und effektive Erstversorgung.

Keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen lautet stets der wichtigste erste Rat!

Aussagen bei der Polizei kann man immer und zu jeder Zeit und also auch später machen. Steht die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Türe ist aber der ganz falsche Zeitpunkt für eine Aussage! Die Aufregung über die für die meisten ungewohnte Situation ist gefährlich.Wer da redet bereut das später nach aller Erfahrung!

Stellt die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluß gerade die ganze Wohnung auf den Kopf ist auch kein guter Zeitpunkt zu reden.

Auch da quatscht man sich nur um Kopf und Kragen ud bereut das später bitter. Besser erstmal den Fachanwalt für Strafrecht über seine Notrufnummer kontaktieren und sich Rat holen. An der Durchsuchung kann man meist nix ändern. Denn die dient ja gerade dazu, Beweise zu sichern und also auch für Entlastung zu sorgen.

Auch sog. Spontanäußerungen gegenüber der Polizei werden als Aussage gewertet. Also besser gar nix sagen!

Die Polizei wird sich nämlich hinterher immer sehr gut daran erinnern, den Beschuldigte belehrt zu haben über seine Rechte. Etwas anderes wäre eine Sensation. Auch bei ausdauerndem Nachfragen werden sich dei Beamten an nichts Anderes erinnern können als an eine ausführliche Belehrung des Beschuldigten. Das Recht, die Aussage zu verweigern, ist das wichtigste Recht des Beschuldigten bzw. des Angeklagten!

Der Fachanwalt beraet die Beschuldigten im Ernstfall und übernimmt die ersten Gespräche mit der Polizei.

Inhalt ist natürlich vor allem die Mitteilung an die Beamten, dass der Beschuldigte zunächst keine Angaben macht. Damit hat ein Beschuldigter schon mal signalisiert, seine Rechte zu kennen. Sollten nun doch noch Äußerungen spontaner Art fallen wird der Verteidiger später die Unverwertbarkeit beantragen.

Der Fachanwalt beraet auch darüber, dass einem Beschuldigten später alle Optionen offen stehen, wenn er von Anfang an keine Angaben gemacht hat!

Denn damit läßt sich nach Erhalt der Akteneinsicht eine Verteidigungsschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft fertigen. Her kann man dann in Ruhe seine Angaben machen, die man unterbringen will.

 

 

27. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/08/bewaehrung-fuer-schleuser.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-27 14:44:502019-11-27 14:44:50Fachanwalt beraet

Sofort zum Arzt!

Opfervertretung – Nebenklage

Der prügelnde Münchner hat es sich so schön ausgerechnet. Seine junge asiatische Ehefrau würde sich schon nicht trauen, das Motto „Sofort zum Arzt!“ zu beherzigen. Als es an die Trennung ging war er handgreiflich geworden. Sie sollte gar nix kriegen, schon gar nicht das gemeinsame Kind. 

Für sie heißt es aber als Opfer von Gewalttaten „Sofort zum Arzt!“

Am Wichtigsten ist immer die Beweissicherung nach Tätlichkeiten. Verletzungen sollte man genau dokumentieren. Ohne ärztliche Bestätigungen stehen die Chancen für Opfer von Gewalt schlecht. Gerade Prellmarken sind ein guter Beweis für Tätlichkeiten. 

Ärztliche Atteste und Fotos bitte sofort erstellen.

Das Wichtigste ist, dass nicht lange zugewartet wird. Bei einem Termin beim Hausarzt können Verletzungen ganz frisch in Augenschein genommen werden. Und vor allem schriftlich bestätigt werden. Gleichzeitig müssen unverzüglich Fotos angefertigt werden. 

Das Motto lautet „Sofort zum Arzt!“ und auch „Sofort zur Polizei!“. 

Die Polizei nimmt nicht nur die Anzeige entgegen. Sie fertigt auch aussagekräftige Fotos an. Der schnelle Kontakt zu den Polizeibeamten ist ein wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit von Opfern. Wer wochen- oder gar monatelang zuwartet macht sich unglaubwürdig. 

Die Sicherung von Beweisen ist letztlich Sache des Opfers.

Die Polizei kann dabei nur helfen. Alle weiteren Schritte wie eine ärztliche Behandlung ist Sache des Opfers. Beratung tut hier Not. Der Fachmann kennt sich aus mit allem Notwendigen. 

Eine baldige Kontaktaufnahme zum Anwalt ist daher ebenfalls ratsam. 

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich auch mit der Beratung von Opfern aus. Der Täter muss durch die Maßnahmen des Anwalts vom Gericht ein sofortiges Kontaktverbot erhalten. Der Anwalt wird also einen Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes stellen. Und der Täter muss dann vor allem dem Opfer fernbleiben. Und auch der gemeinsamen Wohnung.

Wer sich frühzeitig beraten läßt kann sich die Frustration einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches ersparen.

Und den Ärger, seine Anwaltskosten nun alle alleine zu tragen. Schläger schulden stets nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch Ersatz der Anwaltskosten. Ein Opfer ist nach dem Gesetz umfassend so zu stellen, als wäre nix passiert. Dies schreibt das BGB so vor. 

 

18. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-18 13:53:492019-11-18 13:56:47Sofort zum Arzt!

Bewährung für Schleuser

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Als die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München vorüber war war der etwa 30-Jährige aus Ghana (Verteidiger RA Florian Schneider) nur knapp an einer Haftstrafe vorbei geschrammt.

Der Angeklagte hatte im Mai mit seinem Auto zwei Landsleute, deren Baby und einen Pakistani von Italien nach Deutschland gebracht.

Er hatte nicht die stark kontrollierte Autobahn Kufstein – München genommen, sondern hatte nach dem Brenner die Landstraße über Scharnitz genommen. Seine Hoffnung war natürlich, dass er hier nicht so sehr auffällt. Doch die Polizei kennt inzwischen auch diese Art der Ausweichrouten über die Landstraßen.

Sein Kleinstwagen vollbesetzt mit 3 Schwarzen, einem Pakistani und einem Baby sprang der Polizei sofort ins Auge.

Bei der Kontrolle der vier erwachsenen Insassen zeigte sich dann auch gleich, dass nur der Fahrer einen Aufenthaltstitel für die EU hatte, die anderen aber noch nicht einmal über einen Pass verfügten. Wie in vielen anderen Fällen auch hatten die Mitfahrer Ihre Pässe absichtlich im Heimatland gelassen. Sie hofften so, die Herkunft verschleiern zu können. Und damit leichter Asylgründe geltend zu machen.

Gegen den Fahrer wurde sofort Haftbefehl erlassen, er ging sofort nach Stadelheim. Der Pakistani ging sofort in Abschiebehaft.

Damit saß der Angeklagte gut zwei Monate in Untersuchungshaft, als die Hauptverhandlung letzte Woche stattfand. Dieser Umstand einer sozusagen vorweggenommenen Haft kam dem Angeklagten dann ebenso zugute wie sein umfangreiches Geständnis. Eine echtes Plus bei der Strafzumessung stellte auch der Umstand dar, dass er seit Jahren nachweisbar einer regulären Arbeit in Italien nachging und die Schleuserei ein einmaliger Ausrutscher war.

Am Ende erkannte das Amtsgericht München auf Bewährung für den Schleuser aus Ghana.

Er wurde sofort nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt, muss Deutschland aber sofort verlassen. Der Angeklagte verfügt in Italien über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die er schnellstens verlängern muss. Seine Verurteilung in Deutschland kann ihm allerdings bei der Beantragung der Verlängerung zum Verhängnis werden, 

5. August 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/08/bewaehrung-fuer-schleuser.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-08-05 22:05:222019-09-05 15:25:51Bewährung für Schleuser

900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Videoüberwachung des Lagers hatte es ans Tageslicht gebracht. Der Angeklagte hatte Waren seines Arbeitgebers gestohlen. Gekündigt hatte er selbst bereits, nun wurde er angeklagt wegen Diebstahl in Arbeit.

Der Angeklagte war ein besonders langjähriger und bewährter Mitarbeiter gewesen, von dem jeder nur das Beste sagen konnte.

Als das Lokal verkauft wurde war es der Angeklagte gewesen, der als Einziger vom neuen Inhaber übernommen wurde. Denn alle hatten ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig empfohlen. Als der Schwund im Lager immer größer geworden war wusste sich der neue Inhaber nicht mehr anders zu helfen. Denn auch das nachts sich vor der Lagertüre auf die Lauer legen hatte nix gebracht. Erst als eine Videokamera das Lager überwachte flog der Kellner auf, wie er im Dunkeln zusammen mit einem Anderen paketweise Kaffee, Fleisch und Säfte aus dem Keller hinaus trägt.

Durch die Anzeige des neuen Inhabers flog aber dummerweise auch auf, dass er Mitarbeiter schwarz beschäftigte und Essen schwarz verkaufte.

Der Gastronom hatte den Angeklagten noch verdächtigt, zuvor jede Menge weiterer Waren gestohlen zu haben. Hierfür blieb er jedoch Beweise schuldig. Denn auf der Videoüberwachung war nur die eine Tat zu sehen. Einen Tatnachweis konnte die Staatsanwaltschaft deshalb nur für den einen Diebstahl führen. Stattdessen fand der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Erklärung für den vermeintlich großen Schwund im Lager. Er berichtete dem Gericht von massenweise nicht bonierten Essen und Getränken und von schwarz beschäftigten Mitarbeitern.

Der Arbeitgeber hatte noch versucht, der Polizei den Mittäter auf dem Video als unbekannten Dritten zu verkaufen.

Der Angeklagte rächte sich für die Anzeige und informierte das Gericht darüber, dass es sich bei dem Mittäter um einen schwarz beschäftigten Kollegen handelt, der dem Anzeigeerstatter sehr wohl bekannt sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schrieb eifrig mit und notierte die Angaben des Angeklagten zu den Gepflogenheiten in seinem früheren Lokal.

Das Amtsgericht München folgte dem Antrag der Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) und verhängte gegen den Kellner 900 Euro Geldstrafe für Diebstahl in Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende eine dicke Geldstrafe von vielen Tausend Euros gefordert. Der Kellner hatte vor vielen Jahren schon mal einen Diebstahl begangen. Das Amtsgericht sah dies jedoch als überzogen an. Nun prüft die Staatsanwaltschaft eine Berufung gegen das Urteil.

24. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-24 12:00:402017-09-25 11:15:23900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit
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Schlagwörter

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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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