• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Sofort zum Arzt!

Opfervertretung – Nebenklage
Straftaten des Strafrechts | Gesetzbuch

Der prügelnde Münchner hat es sich so schön ausgerechnet. Seine junge asiatische Ehefrau würde sich schon nicht trauen, das Motto „Sofort zum Arzt!“ zu beherzigen. Als es an die Trennung ging war er handgreiflich geworden. Sie sollte gar nix kriegen, schon gar nicht das gemeinsame Kind. 

Für sie heißt es aber als Opfer von Gewalttaten „Sofort zum Arzt!“

Am Wichtigsten ist immer die Beweissicherung nach Tätlichkeiten. Verletzungen sollte man genau dokumentieren. Ohne ärztliche Bestätigungen stehen die Chancen für Opfer von Gewalt schlecht. Gerade Prellmarken sind ein guter Beweis für Tätlichkeiten. 

Ärztliche Atteste und Fotos bitte sofort erstellen.

Das Wichtigste ist, dass nicht lange zugewartet wird. Bei einem Termin beim Hausarzt können Verletzungen ganz frisch in Augenschein genommen werden. Und vor allem schriftlich bestätigt werden. Gleichzeitig müssen unverzüglich Fotos angefertigt werden. 

Das Motto lautet „Sofort zum Arzt!“ und auch „Sofort zur Polizei!“. 

Die Polizei nimmt nicht nur die Anzeige entgegen. Sie fertigt auch aussagekräftige Fotos an. Der schnelle Kontakt zu den Polizeibeamten ist ein wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit von Opfern. Wer wochen- oder gar monatelang zuwartet macht sich unglaubwürdig. 

Die Sicherung von Beweisen ist letztlich Sache des Opfers.

Die Polizei kann dabei nur helfen. Alle weiteren Schritte wie eine ärztliche Behandlung ist Sache des Opfers. Beratung tut hier Not. Der Fachmann kennt sich aus mit allem Notwendigen. 

Eine baldige Kontaktaufnahme zum Anwalt ist daher ebenfalls ratsam. 

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich auch mit der Beratung von Opfern aus. Der Täter muss durch die Maßnahmen des Anwalts vom Gericht ein sofortiges Kontaktverbot erhalten. Der Anwalt wird also einen Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes stellen. Und der Täter muss dann vor allem dem Opfer fernbleiben. Und auch der gemeinsamen Wohnung.

Wer sich frühzeitig beraten läßt kann sich die Frustration einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches ersparen.

Und den Ärger, seine Anwaltskosten nun alle alleine zu tragen. Schläger schulden stets nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch Ersatz der Anwaltskosten. Ein Opfer ist nach dem Gesetz umfassend so zu stellen, als wäre nix passiert. Dies schreibt das BGB so vor. 

 

18. November 2019/von Florian Schneider
Schlagworte: anwalt, Fachanwalt, Gewalt, körperverletzung, opfer, polizei, Strafrecht, Täter
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-18 13:53:492019-11-18 13:56:47Sofort zum Arzt!
Das könnte Dich auch interessieren
Diesbtahl, Raub, Taschendiebstahl Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten
Fachanwalt für Strafrecht Favicon Website Rechtsschutz für Opfer
Strafrechtskanzlei München Viktualienmarkt Drogen in der S-Bahn
Fachanwalt für Strafrecht Favicon Website Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt
Strafrecht Anwalt München, Fachanwalt Strafrecht Freispruch bei Körperverletzung
Diesbtahl, Raub, Taschendiebstahl Haft für Körperverletzung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Muskelaufbaupräparate verstossen gegen das Antidopinggesetz 27. Mai 2026
  • Strafverteidiger rät, bei der Polizei keine Aussage zu machen 10. Mai 2026
  • Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit gefährden Fahrerlaubnis 1. Mai 2026
  • Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt 25. April 2026
  • Hundehalter können sich wegen Körperverletzung strafbar machen 16. März 2026
  • Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls 25. Februar 2026
  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026
  • Strafbefehl wegen Betrugs bei zuviel gezahltem Arbeitslosengeld 5. Februar 2026
  • Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige 17. Januar 2026

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU Nebenklage opfer polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Containern ist strafbar Link to: Containern ist strafbar Containern ist strafbarAdhäsion Strafrecht Anwalt Link to: Drogen in der S-Bahn Link to: Drogen in der S-Bahn Strafrechtskanzlei München ViktualienmarktDrogen in der S-Bahn
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen