• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: amtsgericht

Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes

Jugendliche - Heranwachsende

Das Urteil des Münchner Jugendgerichts im Frühjahr war hart. Es lautete auf dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes. Der Junge hatte noch als 15-Jähriger insgesamt 10 Straftaten begangen. Die meisten davon waren Raubtaten oder räuberische Erpressung. Die Jugendrichterin mußte gleich 10 Taten in zwei verschiedenen Anklagen gegen den Jungen verhandeln.

Der Junge war mit 15 an die ganz falschen Freunde geraten und in einen Strudel von Straftaten geraten.

Sehr schwer zu verkraften war für ihn vor allem, dass sein Vater von ihm nix wissen wollte. Seine Mutter mußte ihn alleine groß ziehen. Auf der Straße gabs in dem Münchner Stadtteil aber nur die falschen Orientierungspunkte. Um an Geld zu kommen wurde es für ihn zur Gewohnheit, andere Jugendliche abzuziehen, notfalls mit Gewalt.

Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjährigen wegen Raubes sind eine bitterharte Sanktion.

Der Junge war zwar in der Verhandlung vor dem Jugendgericht geständig. Allerdings nicht aus Überzeugung, wie die Richterin meinte. Das Geständnis kam über die Pflichtverteidigerin und nicht vom Angeklagten. Nach Meinung der Jugendrichterin war die Einsicht in seine Verfehlungen also wohl nicht wirklich gegeben.

Der Junge war schon letzten Sommer in Untersuchungshaft gekommen.

Als 15-Jähriger ging’s für ihn in eine spezielle Jugendhaftanstalt in Südosten von Bayern. Der Junge fand sich plötzlich unter lauter Gleichaltrigen wieder, die alle dieselben Probleme hatten wie er. Jetzt gingen die Probleme erst richtig los. Es folgte ein Ärger nach dem Anderen mit den Mitgefangenen. Schlägerei folgte auf Schlägerei.

Dies war der Grund, weshalb die Strafe so hart ausgefallen ist, nach Meinung des Jugendgerichts konnte sich der Junge nicht anpassen und einfügen, sondern blieb gewalttätig.

Die Stellungnahme der Jugendhaftanstalt während der Untersuchungshaft ist und bleibt ein entscheidendes Kriterium für das Strafmaß. Benimmt sich ein Jugendlicher während der Untersuchungshaft unauffällig und fügt sich in die Anstaltsordnung gut ein fällt die Jugendstrafe deutlich geringer aus. Gibts ständig Ärger mit den Vollzugsbeamten und den Mitgefangenen wird’s teuer. Richter folgen dann dem Grundsatz des Jugendgerichtsgesetzes, wonach Erziehung im Vordergrund stehen muss und der Jugendliche nacherzogen werden muss. Das verlängert die Haftdauer.

Der Junge ist in Berufung gegangen und hat den Anwalt gewechselt.

In der Berufungsverhandlung muss der Jugendliche nun vor allem dazu erklären, wie es zu den ständigen Beanstandungen seines Verhaltens im Knast gekommen ist. Hierzu werden auch die Personen angehört werden, die ihn im Knast betreut haben. Dazu gehört auch die Jugendgerichtshilfe. Sein neuer Verteidiger (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) muss auf ein geringeres Strafmaß hinwirken.

21. Mai 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-05-21 14:37:132025-05-28 14:48:46Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes

Haftentlassung bei Vergewaltigung

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Haftrichter hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft schließlich doch stattgegeben. Nachdem der Beschuldigte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein halbes Jahr in Haft gesessen war hieß dann plötzlich doch Haftentlassung bei Vergewaltigung.

Haftentlassung bei Vergewaltigung ist eher nicht so einfach zu bewerkstelligen.

Im April hatte bei dem Beschuldigte die Polizei geklingelt und ihm einen Haftbefehl des Amtsgerichts unter die Nase gehalten. Es hatte damals der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung vorgelegen. Zudem war als Haftgrund Fluchtgefahr unterstellt worden.

Der Betroffene soll seine Ehefrau vielfach vergewaltigt haben.

Die Ehefrau wie der Beschuldigte ausländischer Herkunft hatte Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet, nachdem sie zu ihrem Mann nach Deutschland gezogen war. Er soll sie zu Hause eingesperrt und ihr den Kontakt zur Außenwelt untersagt haben. Es hätten angeblich mehrere Vergewaltigungen stattgefunden.

Im Rahmen einer ermittlungsrichterlichen Videovernehmung im Sommer hatte die Frau ihre Vorwürfe wiederholt und bekräftigt.

Die Frau hatte sich einer ganztägigen Videovernehmung durch Ermittlungsrichterin, Staatsanwalt und Verteidiger gestellt und stundenlang Fragen beantwortet. Am Ende waren jedoch die Zweifel an ihren Angaben größer als die Überzeugungen der beteiligten Strafjuristen.

Die Frau hatte noch nicht einmal bestätigen können, Nein zu ihrem Mann gesagt zu haben, als der Sex hatte haben wollen.

Sie war der Meinung, ihr Ehemann habe doch wissen, können, dass sie nix von ihm wollte. Es drängte sich bei den beteiligten Juristen der Eindruck auf, dass für die Frau die Ehe lediglich den Zweck gehabt hatte, nach Deutschland kommen zu können. Der Beschuldigte war verliebt gewesen und hatte dies nicht verstanden. Sex war für ihn zumal im Rahmen einer freiwillig eingegangenen Ehe selbstverständlich gewesen.

Der Haftprüfungstermin im Sommer gleich nach der Videovernehmung auf Betreiben des Verteidigers war noch erfolglos geblieben.

Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen des Falles waren hier hart aufeinander geprallt. Der Ermittlungsrichter hatte nicht die allergeringste Bereitschaft gezeigt, den Beschuldigten frei zu lassen. Hinweise auf die vielen Widersprüche in der langen Aussage der Anzeigeerstatterin waren noch erfolglos geblieben.

Im Herbst hieß es dann endlich Haftentlassung bei Vergewaltigung.

Es hatte sich dann sogar der Staatsanwalt der Meinung der Verteidigung angeschlossen, dass die Angaben der Frau für eine Anklage nicht ausreichten. Er beantragte dann schließlich sogar selbst die Aufhebung des Haftbefehls. Der Beschuldigte kam frei.

 

7. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-07 10:01:202023-10-07 11:03:13Haftentlassung bei Vergewaltigung

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Freispruch vom Betrug

Vermögensdelikte

Der sechzigjährige Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem europäischen Ausland arbeitet seit Langem in der Münchner Gastronomie als Aushilfskoch. Als sein Lokal wegen Corona im März 2020 schloß wurde er zunächst arbeitslos. Seine Meldung zur Arbeitslosigkeit mündete im Jahr 2022 in eine Anzeige des Zolls wegen Sozialbetrugs. Am Ende hieß es aber Freispruch vom Betrug!

Der Freispruch vom Betrug kam erst nach einem insgesamt 2 Jahre dauernden Strafverfahren zustande.

Die Sache war etwas kompliziert. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig, er braucht sie auch nicht, da er sich nur mit seinen Landsleuten umgibt. Für seine Arbeit in der Küche reicht seine Heimatsprache schließlich völlig aus. Zudem kann er weder lesen noch schreiben. Seine behördlichen Dinge regeln seine Landsleute aus dem Lokal für ihn.

Der Zoll prüft derzeit sehr intensiv die Meldungen zur Arbeitslosigkeit während der coronabedingten Lokalschließungen.

Im Jahr 2021 war es aufgefallen, dass der Angeklagte sich erst im April 2020 arbeitslos gemeldet hatte, nachdem er bereits einen Monat lang arbeitslos gewesen war, als er also schon wieder begonnen hatte, zu arbeiten. Dies wurde als offensichtlicher Sozialbetrug gewertet.

Die vom Zoll verschickten Schreiben wegen Anhörung zum Tatvorwurf verstanden weder er noch seine Landsleute.

Und plötzlich lag der Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe in der Post. Hier reagierte der Angeklagte sofort und bat seine Landsleute um Hilfe. Die organisierten sofort einen Strafrechtsanwalt (RA Florian Schneider). Der legte zunächst Einspruch ein und organisierte sich die Strafakte. Bei der Prüfung des Akteninhalts lichtete sich das Dunkel allmählich.

Akte und Besprechungen mit dem Angeklagten und seinem Dolmetscher ergaben sehr schnell, dass es nur einen Freispruch vom Betrug geben konnte!

Es zeigte sich nämlich folgende Situation: Der Angeklagte selbst hatte zu keiner Zeit eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Dies hatten seine Landsleute für ihn getan. Leider mehr schlecht als recht. In dem Bemühen, ihm behilflich zu sein und ihm zu Arbeitslosengeld I für den einen Monat Arbeitslosigkeit zu verhelfen, hatte man ihn zwar angemeldet, aber vergessen, abzumelden. Da er noch nicht einmal seine eigenen Kontoauszüge lesen konnte war ihm nicht aufgefallen, dass er plötzlich mehr Geld als sonst zur Verfügung hatte.

Am Schluß hieß es Freispruch vom Betrug.

Der Richter sah sich in der Verhandlung den Angeklagten und seine Landsleute an. Schon aufgrund des persönlichen Eindrucks sah er keine andere Möglichkeit, als freizusprechen.

12. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-12 18:08:002023-03-16 13:14:13Freispruch vom Betrug

Haft für Steuerhinterziehung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Haft für Steuerhinterziehung, so lautete vor Kurzem im Amtsgericht München das Urteil. Ein Münchner Gastronom war in Rahmen einer Betriebsprüfung in Verdacht geraten, Steuern hinterzogen zu haben. Die Höhe der nicht korrekt erklärten und bezahlten Steuern war geschätzt worden. Hieran entzündete sich der Streit.

Die Schätzung der Umsätze ist nur dann erlaubt, wenn die Umsatzberechnungen laut Kasse des Lokals wegen irgendwelcher Auffälligkeiten von der Steuerfahndung verworfen werden können.

Dann hat das Finanzamt freie Bahn. Im vorliegenden Fall waren Umsätze aus lange zurückliegenden Zeiträumen in Höhe von Hunderttausenden von Euro geschätzt worden. Die Schätzungen der Umsätze und damit auch der Gewinne eines Lokals sind nicht zufällig brutal. Sie sollen eventuelle Nachahmungstäter abschrecken.

Die Höhe der Strafe hängt entscheidend ab von der Höhe der verkürzten bzw. hinterzogenen Steuern.

Je höher also die nicht erklärten und womöglich auch später noch nicht entrichteten Steuern sind desto höher fällt die Strafe aus. Haft für Steuerhinterziehung kann es kann schnell geben, wenn gleich mehrere Hunderttausend Euro verkürzt worden sind.

Haft für Steuerhinterziehung gibts ganz schnell aber auch dann, wenn weder ein Geständnis noch eine Rückzahlung der (geschätzten) Steuern im Verfahren vorliegen.

Nicht nur die Schätzungen sind also brutal, sondern auch die darauf folgenden Urteile der Gerichte. Brutal sind diese Urteile deshalb, weil Gerichte oft die Schätzungen der Finanzverwaltung mehr oder minder ungeprüft übernehmen.

Eine krasse Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und des Gewaltenteilungsprinzpis ist Alltag.

Geben die Zeugen der Steuerfahndung an, alles richtig gemacht zu haben und nicht willkürlich geschätzt zu haben, ist für die Gerichte alles in Butter: Sie übernehmen die Schätzungen de facto völlig ungeprüft und ohne jedes Hinterfragen der Schätzungsgrundlagen.

Letztlich schreibt also die Steuerfahndung das Strafurteil, auch wenn es um Haft für Steuerhinterziehung geht.

Alltag in vielen Gerichten. Weder Staatsanwälte noch Richter sind in der Regel Leute mit Steuerkenntnissen. Man verläßt sich also einfach auf die Angaben des Fiskus. Bedenken von im Steuerfach deutlich besser bewanderten Verteidigern werden vom Tisch gewischt. Macht es sich schön einfach und kriegt  sein Verfahren schnell zu Ende. Man kann sich ja auf Fachleute berufen, sagen die Richter. Die werden es schon wissen!

Dabei vergessen die Strafjuristen, dass die vermeintlichen Fachleute zur Finanzverwaltung gehören und damit auf der Ermittlerseite stehen und natürlich Haft für Steuerhinterziehung erreichen wollen.

Also auf der Seite, die die Strafverfolgung betrieben hat und ein elementares Interesse an der Verurteilung hat. Die also nicht neutral ist und unabhängig. Eine schwere Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung!

Hätte das Gericht es sich nicht so einfach gemacht wäre klar geworden, dass die Berechnungsgrundlagen für die Schätzungen des Finanzamts nicht gestimmt haben.

Stimmen die Schätzungsgrundlagen nicht stimmen auch die geschätzten Umsätze nicht. Und damit auch die geschätzten Gewinne nicht. Und vor allem die auf Basis der Gewinne errechneten Steuern nicht. Gehts um Haft ist der Spaß aber vorbei!

9. November 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-11-09 14:37:112022-11-10 15:04:35Haft für Steuerhinterziehung

Freispruch wegen KV

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Angeklagte kosovarischer Herkunft lebt schon länger in Deutschland. Bei seiner Tätigkeit auf dem Bau lernte er andere Kosovaren kennen. Er arbeitete bei ihnen viel und verdiente wenig. Als es Ärger gab wegen der Bezahlung stand plötzlich die Polizei bei ihm zuhause vor der Wohnungstüre. Seine Arbeitgeber hatten ihn angezeigt wegen Körperverletzung. Am Ende hieß es jedoch Freispruch wegen KV (Verteidiger RA Florian Schneider).

Der Tatvorwurf war von Anfang an konstruiert, seine Arbeitgeber hatten ihn nur deshalb angezeigt, um ihn unter Druck zu setzen und zu verhindern, dass der Angeklagte Forderungen gegen sie stellt.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht München war ein Erlebnis besonderer Art. Die beiden Arbeitgeber versuchten dem Gericht weiszumachen, dass der Angeklagte einen von Beiden geschlagen hatte. Weder konnten sie Verletzungen nachweisen. Noch waren sie dazu imstande, eine einigermaßen glaubhafte und nachvollziehbare Aussage zu machen.

Die beiden Belastungszeugen widersprachen sich an mehreren Punkten.

Obwohl sie behaupteten, Beide eine KV zu Lasten des einen von ihnen mitbekommen zu haben. Nachfragen konnten sie nicht beantworten. Im Kreuzverhör gingen sie unter. Glaubhaft erschien nur der Angeklagte selbst! Dem Richter kamen mehr und mehr Zweifel.

Freispruch wegen KV urteilte deshalb das Amtsgericht am Ende.

Ein Gericht muss freisprechen, wenn es Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Eine Verurteilung geht nur dann, wenn der Richter die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten erlangt hat. Auch geringfügige Zweifel können zum Freispruch führen. Der Grundsatz lautet nämlich im Zweifel für den Angeklagten!

Gerade bei dieser Art Anklagen heißt es am Ende oft Freispruch wegen KV!

Gerade bei Anklagen wegen Körperverletzung ist die Erfolgsquote hoch. Geschädigte erstatten oft in der ersten Wut Anzeigen, ohne lange zu überlegen. Bei Nachfragen gehen sie dann unter.  Zeugen fehlen demgegenüber oft oder haben schlechte oder keine Erinnerung. Steht dann die Aussage des Angeklagten gegen die des oder der Geschädigten bleibt dem Richter dann nur das Urteil Freispruch wegen KV!

16. August 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-08-16 14:31:392022-08-16 15:18:37Freispruch wegen KV

Maßregel statt Haft

Strafvollzug

Der Dreißigjährige (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte es als großen Erfolg verbucht. Nach jahrelangem Drogenkonsum und vielen Verurteilungen sollte es nun endlich mit einer Therapie klappen. Viele Anläufe zu freiwilligen Therapiemaßnahmen waren gescheitert. Therapie also anstelle einer langen Haftstrafe. Gleich zwei Amtsgerichte erkannten nach entsprechenden Begutachtungen kurz hintereinander auf Maßregel statt Haft.

Maßregel statt Haft bedeutet für einen Angeklagten Drogentherapie statt Knast.

Angesichts der Sinnlosigkeit langer Haftstrafen ein echter Fortschritt. Strafvollzug in den regulären Justizvollzugsanstalten bewirkt letztlich nicht viel bei den Verurteilten. Die Rückfallquoten sind hoch. Im Knast gibts wenig Perspektiven und viel Drogen. Verlorene Zeit anstelle sinnvoller Therapien.

Die Maßregel statt Haft wird im Urteil zusammen mit einer Haftstrafe angeordnet.

Zunächst findet der Vorwegvollzug eines gewissen Anteils Haftzeit statt, meist die angerechnete U’haftzeit und ein wenig Strafhaft schon mal oben drauf. Dann wechselt der Verurteilte in die Klinik. Arbeitet er hier engagiert mit und absolviert er erfolgreich seine Drogentherapie bekommt er den Rest der Strafe auf Bewährung.

Gibts Probleme in der Theapieeinrichtung fliegt er aus der Klinik raus.

Dem Verurteilten wird in diesem Fall ein Abbruchschreiben mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft beantragt bei der Strafvollstreckungskammer den Abbruch der Maßregel. Die Grundlage hierfür ist eine Stellungnahme der Klinik, wonach der Abbruch empfohlen wird, weil eine Fortführung der Maßregel keinen Erfolg mehr verspricht.

Das Gericht trifft die Entscheidung, ob es weiter Maßregel statt Haft heißt.

Die Stellungnahme der Klinik wird dem Verurteilten mitgeteilt. Sinnvollerweise bespricht der Verurteilte diese zunächst mit einem Verteidiger. Sodann muss eine Gegenvorstellung hierzu ans Gericht geschickt werden. Der Verurteilte sollte sich gute Argumente überlegen, wie er dem Abbruchantrag entgegnen kann.

Im Rahmen einer persönlichen Anhörung durch das Gericht nehmen alle Beteiligten Stellung.

Bei diesem Anhörungstermin äußern sich sowohl die behandelnden Ärzte als auch der Verurteilte und sein Verteidiger und die Psychologen. Die Strafvollstreckungskammer trifft dann eine Entscheidung. Regelmäßig orientieren sich die Richter allerdings an den Empfehlungen der Ärzte und Psychologen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb meist stattgegeben.

Dem Verurteilte bleibt dann nur noch die sofortige Beschwerde.

Entscheidet auch das Oberlandesgericht auf Abbruch gehts direkt zurück in den Knast. Hier muss dann zumeist die gesamte restliche Haftstrafe verbüßt werden. Angerechnet werden allerdings nach wie vor die Zeiten in der Untersuchungshaft und die im Maßregelvollzug. Problem allerdings: Mit einer Reststrafaussetzung zur Bewährung schaut’s nach einem Abbruch schlecht aus!

Nach einem Abbruch droht in der Regel die Endstrafe.

Der Verurteilte hat durch den Abbruch bewiesen, dass er nicht bewährungswürdig ist. Er muss sich im Strafvollzug deutlich stärker engagieren als andere Häftlinge, wenn er früher raus will.

8. August 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-08-08 11:38:082022-08-08 11:44:00Maßregel statt Haft

Haftstrafe für Landfriedensbruch

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Es war letzten Sommer zunächst nur darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, warum ein Familienangehöriger inhaftiert worden war. Die Zigeuner waren im Oberland unterwegs „zum Arbeiten“, was wohl bei einigen als Betteln zu verstehen war. Sie waren alle Angehörige einer Großfamilie aus rumänischen Zigeunern und hatten sich zur Polizei in Miesbach begeben, um nachzufragen. Die Antwort der Beamten war kurz und knapp ausgefallen. Sie Sache sei schon beim Ermittlungsrichter und die Polizei sei nicht mehr zuständig. Verständigungsschwierigkeiten mögen auch eine Rolle gespielt haben, die Zigeuner sprachen nur Ungarisch.  Dem Familienangehörigen war sexueller Mißbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Nur ein halbes Jahr später hieß es vor dem Amtsgericht München dann schon viermal Haftstrafe für Landfriedensbruch!

Die Rumänen hatten sich mit der Auskunft nicht zufrieden geben wollen und riskierten ungeniert eine Haftstrafe für Hausfriedensbruch.

Sie waren kurz darauf mit einem Großaufgebot an Familienangehörigen zur Polizei zurückgekehrt. Sie erklärten den Beamten der PI Miesbach kurz und knapp, sie wollten den Verhafteten sofort heraus haben. Als die Polizei sich weigerte wurde es handgreiflich. Nach den Angaben der Polizeibeamten waren einige der Rumänen stark alkoholisiert.

Die Menschenmenge vor der Polizei fing an zu randalieren und die Türe der Polizeistation zu demolieren.

Nach den Aussagen der beteiligten Beamten seien die Rumänen völlig außer Rand und Band  gewesen. Sie hätten die Türe fast aus der Halterung gerissen. Die Videoaufzeichnungen der BodyCam eines Beamten bewiesen diese Angaben der Beamten.  Die mit nur wenigen Beamten besetzte PI hatte Notrufe absetzen und Hilfe holen müssen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung aus anderen Inspektionen mußten sich die Beamten allerdings selbst verteidigen.

Die Beamten versuchten nun, ihre Inspektion vor dem Haus zu verteidigen und ein Eindringen der Menge in das Gebäude zu verhindern. Die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Situation und die Unterzahl der Beamten führten dazu, dass die Beamten jede Menge Schläge und Tritte einstecken mußten. Hiergegen setzten sie Pfeffersprays und Schlagstöcke ein. Die Rumänen prügelten und traten auf die Beamten ein und bewarfen sie mit Gegenständen und Steinen. Erst die Übermacht von Beamten aus anderen Inspektionen schaffte wieder Ruhe.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München hieß es deshalb unausweichlich Haftstrafe für Landfriedensbruch für alle 4 Angeklagten.

Die Unterlegenheit der Polizei während des Aufstands der Rumänen vor der PI hatte auch dazu geführt, dass nur 4 Angehörige der Großfamilie vor Gericht gestellt werden konnten. Sie befinden sich seit letzten Sommer bereits in Untersuchungshaft. Nun müssen alle für 1 bis 1 Jahr 5 Monate in Haft. Bewährung kam nicht in Frage. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil die Angeklagten nicht nur Sachbeschädigungen begangen hatten. Sie waren auch äußerst brutal gegen die Beamten vorgegangen und hatten diese verletzt.

Auf Vorfälle wie diese ist so manche Polizeiinspektion anscheinend schlecht eingestellt.

Wie die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht letzte Woche zeigte hatte gerade mal ein einziger Beamter eine BodyCam zur Verfügung. Und die war auch noch beschädigt durch einen Sturz, so dass nur ein Ausschnitt verwertet werden konnte. Und darüber hinaus hätte wohl nicht viel gefehlt, dass die Beamten gegen die völlig entfesselten Randalierer untergegangen wären.

Die Eindrücke aus den Videoaufzeichnungen der BodyCam hatten dann auch das Gericht dazu bewegt, eine Haftstrafe für Landfriedensbruch zu verhängen.

Generalprävention bzw. Abschreckung ist also das Motto. Keiner soll Angehörige auf eigene Faust aus der Haftzelle herausholen. Dies ist die Message. Nur deshalb mußten Vollzugsstrafen verhängt werden. Die Rumänen müssen sich also unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem halben Jahr auf eine weitere Haftzeit von 6 bis 11 Monate einrichten. Teilweise hatten sie das Urteil akzeptiert. Teilweise waren sie in Berufung gegangen.

 

 

 

25. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-25 13:56:282022-01-27 14:20:43Haftstrafe für Landfriedensbruch

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung
Seite 1 von 3123
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen