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Haftstrafe für Landfriedensbruch

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt
Verkehrsstrafrecht, fahrlässige Tötung, Alkohol am Steuer

Es war letzten Sommer zunächst nur darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, warum ein Familienangehöriger inhaftiert worden war. Die Zigeuner waren im Oberland unterwegs „zum Arbeiten“, was wohl bei einigen als Betteln zu verstehen war. Sie waren alle Angehörige einer Großfamilie aus rumänischen Zigeunern und hatten sich zur Polizei in Miesbach begeben, um nachzufragen. Die Antwort der Beamten war kurz und knapp ausgefallen. Sie Sache sei schon beim Ermittlungsrichter und die Polizei sei nicht mehr zuständig. Verständigungsschwierigkeiten mögen auch eine Rolle gespielt haben, die Zigeuner sprachen nur Ungarisch.  Dem Familienangehörigen war sexueller Mißbrauch von Kindern vorgeworfen worden. Nur ein halbes Jahr später hieß es vor dem Amtsgericht München dann schon viermal Haftstrafe für Landfriedensbruch!

Die Rumänen hatten sich mit der Auskunft nicht zufrieden geben wollen und riskierten ungeniert eine Haftstrafe für Hausfriedensbruch.

Sie waren kurz darauf mit einem Großaufgebot an Familienangehörigen zur Polizei zurückgekehrt. Sie erklärten den Beamten der PI Miesbach kurz und knapp, sie wollten den Verhafteten sofort heraus haben. Als die Polizei sich weigerte wurde es handgreiflich. Nach den Angaben der Polizeibeamten waren einige der Rumänen stark alkoholisiert.

Die Menschenmenge vor der Polizei fing an zu randalieren und die Türe der Polizeistation zu demolieren.

Nach den Aussagen der beteiligten Beamten seien die Rumänen völlig außer Rand und Band  gewesen. Sie hätten die Türe fast aus der Halterung gerissen. Die Videoaufzeichnungen der BodyCam eines Beamten bewiesen diese Angaben der Beamten.  Die mit nur wenigen Beamten besetzte PI hatte Notrufe absetzen und Hilfe holen müssen.

Bis zum Eintreffen der Verstärkung aus anderen Inspektionen mußten sich die Beamten allerdings selbst verteidigen.

Die Beamten versuchten nun, ihre Inspektion vor dem Haus zu verteidigen und ein Eindringen der Menge in das Gebäude zu verhindern. Die inzwischen völlig außer Kontrolle geratene Situation und die Unterzahl der Beamten führten dazu, dass die Beamten jede Menge Schläge und Tritte einstecken mußten. Hiergegen setzten sie Pfeffersprays und Schlagstöcke ein. Die Rumänen prügelten und traten auf die Beamten ein und bewarfen sie mit Gegenständen und Steinen. Erst die Übermacht von Beamten aus anderen Inspektionen schaffte wieder Ruhe.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München hieß es deshalb unausweichlich Haftstrafe für Landfriedensbruch für alle 4 Angeklagten.

Die Unterlegenheit der Polizei während des Aufstands der Rumänen vor der PI hatte auch dazu geführt, dass nur 4 Angehörige der Großfamilie vor Gericht gestellt werden konnten. Sie befinden sich seit letzten Sommer bereits in Untersuchungshaft. Nun müssen alle für 1 bis 1 Jahr 5 Monate in Haft. Bewährung kam nicht in Frage. Das Urteil fiel auch deshalb so hart aus, weil die Angeklagten nicht nur Sachbeschädigungen begangen hatten. Sie waren auch äußerst brutal gegen die Beamten vorgegangen und hatten diese verletzt.

Auf Vorfälle wie diese ist so manche Polizeiinspektion anscheinend schlecht eingestellt.

Wie die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht letzte Woche zeigte hatte gerade mal ein einziger Beamter eine BodyCam zur Verfügung. Und die war auch noch beschädigt durch einen Sturz, so dass nur ein Ausschnitt verwertet werden konnte. Und darüber hinaus hätte wohl nicht viel gefehlt, dass die Beamten gegen die völlig entfesselten Randalierer untergegangen wären.

Die Eindrücke aus den Videoaufzeichnungen der BodyCam hatten dann auch das Gericht dazu bewegt, eine Haftstrafe für Landfriedensbruch zu verhängen.

Generalprävention bzw. Abschreckung ist also das Motto. Keiner soll Angehörige auf eigene Faust aus der Haftzelle herausholen. Dies ist die Message. Nur deshalb mußten Vollzugsstrafen verhängt werden. Die Rumänen müssen sich also unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem halben Jahr auf eine weitere Haftzeit von 6 bis 11 Monate einrichten. Teilweise hatten sie das Urteil akzeptiert. Teilweise waren sie in Berufung gegangen.

 

 

 

25. Januar 2022/von Florian Schneider
Schlagworte: amtsgericht, Bewährung, Haft, Haftstrafe, Hauptverhandlung, Landfriedensbruch, polizei, Polizeiinspektion
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