Am Donnerstag hat das Schöffengericht am Amtsgericht München eine etwa fünfzigjährige Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hatte die Angeklagten schuldig befunden, in insgesamt 192 Fällen die gesetzlichen Kranken-und Ersatzkassen um insgesamt mehr als € 100.000 betrogen zu haben: Aufgrund einer Anzeige einer unzufriedenen AOK-Patientin waren gegen die Frau Ermittlungen eingeleitet worden mit dem Verdacht, sie habe im Rahmen ihrer monatlichen Abrechnungen gegenüber den Kassen etwa doppelt so viele Besucher bei frisch entbundenen Müttern angegeben, als sie tatsächlich absolviert hatte. Dieser Verdacht erhärtete sich, als die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Hebamme Kalenderaufzeichnungen auffand, die viele Besuche bei Patientinnen als doppelt abgerechnet bewies. Die Polizei wertete die Kalenderaufzeichnungen aus und ermittelte einen Schaden von € 100.000. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage zum Schöffengericht, das mit einer Strafkompetenz von bis zu 4 Jahren ausgestattet ist, denn üblicherweise droht bei einer derart hohen Anzahl von Straftaten mit einem so hohen Gesamtschaden eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Dies liegt daran, dass so viele Einzeltaten als gewerblicher Betrug gewertet werden, die mit einer Mindeststrafe von jeweils 6 Monaten pro einzelner Tat geahndet werden müssen, so das Strafgesetzbuch. Da die nicht vorbestrafte Angeklagte jedoch von Anfang an geständig war und dem Gericht damit eine sehr aufwändige Beweisaufnahme mit der Anhörung von mehr als hundert Zeuginnen ersparte kam sie mit einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zur Bewährung davon, die sie akzeptieren wird. Die weiteren Folgen ihres Betrugs sind jedoch noch weit schlimmer als diese Verurteilung: Sie wird nach aller Erfahrung mit solchen Fällen ihre Zulassung als Hebamme verlieren und damit nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich wird sie in absehbarer Zeit mit den Rückzahlungsforderungen der Kassen in Höhe von etwa € 100.000 konfrontiert werden, was sie vor eine unlösbare Aufgabe stellen wird, da sie diesen enormen Betrag wohl nie wird zurückzahlen können.
Ein Bankangestellter von etwa dreißig Jahren hatte wohl keine besonders gute Lebensphase, als er sich Anfang diesen Jahres von seiner Spielsucht dazu hinreißen ließ, seine Arbeitgeberin, eine Bank in München, um über Euro 60.000 zu schädigen. Als ihm klar wurde, dass er sich total verrannt hatte und die 60.000 innerhalb kürzester Zeit beim Spielen verloren waren, offenbarte er sich gegenüber seiner Arbeitgeberin und startete damit auch das Strafverfahren gegen sich, das auf den Vorwurf des Compunterbetrugs lautete, da er die Kreditrahmen von Kreditkarten gefälscht hatte. Bei seiner Selbstanzeige nannte er daher nicht nur Art und Weise seiner Tatbegehung, sondern auch die Höhe des von ihm verursachten Schadens. All dies wird ihm bei dem laufenden Ermittlungsverfahren (Verteidiger RA Florian Schneider) hoch angerechnet werden. Am Wichtigsten ist allerdings die Wiedergutmachung des von ihm verursachten Schadens: Angesichts seiner beengten finanziellen Verhältnissen, – seine Arbeitgeberin hatte ihn sofort nach seiner Selbstoffenbarung fristlos gekündigt und ihn in die Arbeitslosigkeit geschickt, – wird dies für ihn der schwierigste Punkt, da er die gesamte Schadenssumme beim Spielen verloren hatte und nun mittellos ist. Hier muß nun eine vegleichsweise Regelung mit der früheren Arbeitgeberin getroffen werden, soll die Strafe nicht höher ausfallen als unbedingt nötig.
Ein etwa Dreißigjähriger aus dem Münchner Umland glaubte zunächst an eine Begegnung der dritten Art, als er vorletzte Woche einen Anruf einer Polizeiinspektion erhielt, in dem ihm mitgeteilt wurde, er sei Beschuldigter, da ihn der Käufer seines Motorrades wegen Betrugs angezeigt habe. Der Mann konnte sich bei dem Anruf gut an den Verkauf seines Motorrades im letzten Jahr erinnern, wußte jedoch beim besten Willen nicht, weshalb dieser Verkauf von ihm einen Betrug darstellen sollte. Er machte jedoch vom ersten Moment an alles richtig und äußerte sich gegenüber dem Beamten der PI zu dem Vorwurf nicht, sondern kontaktierte einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider). Wie sich bei der Erstbesprechung herausstellte war Hintergrund des ganzen Ärgers Tatsächlich der Verkauf seiner 1000er Kawasaki im letzten Jahr, die er an einen jungen Mann für etwa € 5.000 abgegeben hatte. Wie sich weiter herausstellte soll der Käufer bei einem Werkstattbesuch angeblich erfahren haben, dass das Motorrad einen Rahmenschaden aus einem schweren Auffahrunfall davongetragen hatte, von dem im Verkaufsgespräch keine Rede gewesen sein soll. Nach dem Werkstattbesuch hatte sich der Käufer beim Beschuldigten gemeldet und ihn aufgefordert, das Motorrad zurückzunehmen. Als der Beschuldigte sich weigerte erstattete der Käufer Anzeige wegen Betrugs. Aus der vorläufigen Beweislage ergibt sich eindeutig, dass der Beschuldigte nicht erster und einziger Besitzer des verunfallten Bocks war, sondern schon der dritte. Damit steht im Raum, dass einer der beiden vorangegangenen Verkäufer den Unfall erlitten hatten, ohne den jeweiligen Erwerber darauf hinzuweisen. Bei normalem Fahrbetrieb ist von dem Schaden nix zu bemerken, so dass auch dem Beschuldigten weder bei seiner ersten Probefahrt noch beim weiteren Fahrbetrieb in den letzten Monaten irgendwas aufgefallen wäre. Nun werden die beiden Vorbesitzer vor dem Beschuldigten harte Zeiten erleben, da der Verdacht des Betrugs auf sie zurückfallen wird. Der Beschuldigte, der selbst Polizist ist, hat schon wegen seines Beamtenverhältnisses ein eklatantes Interesse an der Aufklärung der Sache. Sollte die Geschichte für ihn nämlich nicht gut ausgehen und in eine Verurteilung münden hätte er mit disziplinarischen Maßnahmen und Karriereeinbrüchen zu rechnen.
Ein etwa 30-jähriger Student aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) war letztes Jahr auf die dumme Idee verfallen, seine Probleme durch Glücksspiel lösen zu wollen. An den Spielautomaten verlor er (wie nicht anders zu erwarten) viel Geld, viel mehr, als er für die Spielerei investiert hatte, und gewann rein gar nix. Da er das Spielen trotzdem nicht sein lassen wollte verfiel er auf die nächste dumme Idee: Er versuchte, über Ebay Sachen zu verkaufen, die er gar nicht hatte, die aber auf dem Markt einen erheblichen Wert gehabt hätten, nämlich iPhones, iPads, etc. Zunächst lief die Sache gut an, die Käufer zahlten den gewünschten Betrag, allerdings kam dann natürlich keine Ware, da es die ja gar nicht gab! Es folgte die Anzeige bei der Polizei. So wie es im Moment aussieht liegt in der Handlungsweise glasklarer Betrug. Die Höhe der Strafe bemißt sich nach der Höhe des Schadens sowie nach dem Umstand, ob der Beschuldigte den entstandenen Schaden wiedergutgemacht hat oder nicht. Da die Zahlung über PayPal abgewickelt wurde hat der Käufer keinen Schaden, der liegt bei Paypal. Den Beschuldigte erwartet eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Eine 23-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich derzeit mit einer alten Verfehlung aus ihrer noch recht jungen Vergangenheit befassen: Der Altenpflegerin wird vorgeworfen, bei der Beantragung von BaföG für ihre Ausbildung zur Altenpflegerin geschummelt und ein kleines Erbe ihrer Oma verschwiegen zu haben. Nach dem Verdacht der Polizei soll sie durch dieses Verschweigen mehr als Euro 7.000 zu Unrecht an BaföG erhalten haben. Die junge Frau hatte von den Ermittlungen gegen sich durch ein Schreiben der Landeshauptstadt erfahren, die sie angeschrieben hatte mit der Aufforderung, ihr BaföG zurückzuzahlen, das ihr seinerzeit eigentlich als nicht rückzahlbarer Betrag gewährt worden war. In diesem Schreiben hatte die Behörde sich auf eine Auskunft des Finanzamtes berufen, wonach sie für ihr kleines Erbe in Höhe etwa Euro 20.000 Steuern zu zahlen hatte. Was sie also nicht gewußt hatte: Die Behörden tauschen sich untereinander aus!
Das Schreiben der Behörde enthielt allerdings zunächst noch nix über ein Strafverfahren, sondern lediglich die Mitteilung darüber, dass man vom Finanzamt eine Information über eine womöglich zu Unrecht gezahlte BaföG-Förderung erhalten habe verbunden mit der Gelegenheit zur Anhörung zu diesem Vorwurf, wie dies im Verwaltungsverfahren üblich und vorgeschrieben ist. Was die Frau aber natürlich nicht wußte war der Tatsache, dass derartige Verwaltungsverfahren zwingend in Strafverfahren gegen die BaföG-Bezieher münden und die Betroffenen mit einer Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung also gleichzeitig auch Angaben machen, die gegen sie in diesem nachfolgenden Strafverfahren verwendet werden.
Die junge Frau machte die gewünschten Angaben und zahlte den BaföG-Betrag sofort zurück, natürlich in der Hoffnung, dass ihr ein Strafverfahren erspart bleiben würde dadurch. Die Post in ihrem Briefkasten in den letzten Tagen zeigte ihr jedoch, dass diese Hoffnung trügerisch war. Sie wird sich nun mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs befassen und womöglich auch einer Hauptverhandlung stellen müssen. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Verteidigers (RA Florian Schneider) hat sie allerdings zumindest im Ermittlungsverfahren alles richtig gemacht und wird durch ihren Verteidiger jetzt auf einen möglichst schonenden Verfahrensausgang hinwirken können.
Der Versuch, einer älteren Dame in ihrer finanziell völlig aussichtslosen Lage behilflich zu sein, hat einen knapp sechzigjährigen Münchner am Montag auf die Anklagebank des Amtsgerichts München gebracht. Der Mann hatte in seinem Bekanntenkreis den Ruf, in Finanzdingen recht findig zu sein, obwohl er keinerlei Ausbildung im Finanzsektor hatte. Als eine rund 70-jährige Münchnerin kurz vor der Insolvenz und der Versteigerung ihrer Wohnung und ihrer kleinen Läden stand, weil sie einen Riesenberg Schulden angehäuft hatte, den sie nie und nimmer abtragen konnte, hatte sie händeringend Hilfe gesucht, nachdem ihre Bank abgewunken hatte. Eine Bekannte hatte ihr den Angeklagten empfohlen, der nun schnellstmöglich eine Umschuldung versuchen sollte. Da er nicht umsonst arbeiten wollte hatte er mit der älteren Dame vereinbart, dass sie ihm Euro 50 Stundenlohn zahlen sollte. Sie zahlte die gewünschten Beträge, zeigte den Angeklagten aber wegen Betrugs an, als der Erfolg sich nicht einstellte.
Als auch noch eine Anlage für seine Lebensgefährtin in Höhe von Euro 20.000 schiefging und das Geld verloren war und auch die ihn anzeigte nahm die Polizei die Ermittlungen gegen den Münchner wegen gewerbsmäßigen Betrugs auf, die vor eineinhalb Jahren in eine Anklage mündeten. Sein Versuch, die Dinge klarzustellen, waren von Polizei und Staatsanwaltschaft als Ausreden aufgenommen worden.
Nach einem Wechsel seines Verteidigers mußte in der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin des Amtsgerichts München Schadensbegrenzung betrieben werden. Nach entsprechender Absprache konnte für den Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) eine Haftstrafe verhindert und stattdessen 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung erreicht werden.
Der Versuch, seine Reise nach Deutschland und wieder zurück nach Rumänien mit dem Verkauf gefälschter IPhones zu finanzieren, brachte einen Familienvater ohne Umwege in den Knast: Der 34-jährige Rumäne hatte vor drei Wochen in der Fußgängerzone am Stachus versucht, 2 gefälschte IPhones 4S zu verkaufen, die er (nach eigenen Angaben bei der Polizei) kurz zuvor in Rumänien für rund 300 ? erworben haben will. Nach seiner Einreise nach Deutschland hatte er sofort sein Glück bei einem Passanten versucht und hatte einem ihm völlig unbekannten Mann ein weißes IPhone 4S zum Preis von 150 ? angeboten. Dem Passanten waren jedoch 150 ? zuviel gewesen und er hatte abgelehnt. Kurzerhand hatte der Verkäufer den Preis auf 50 ? reduziert. Jetzt allerdings war der Passant mißtrauisch geworden, nur zum Schein hatte er eingewilligt. Er hatte vorgegeben, zur Bank gehen zu müssen, um Geld zu holen Allerdings hatte er sich nicht auf den Weg zur Bank gemacht, sondern zu zwei Polizisten in der Fußgängerzone.
Der Passant war davon ausgegangen, dass das IPhone geklaut ist, deshalb führte er die Beamten zu dem Handyverkäufer. Die Polizisten durchsuchten den Mann und fanden insgesamt zwei IPhones 4S in schwarz und weiß, die dem Originalprodukt auf den ersten Blick täuschend ähnlich sahen. Bei genauerer Prüfung der beiden Geräte erkannten die Beamten jedoch, dass die Bedienung und die Grafikqualität nicht dem Originalprodukt entsprachen und dass es sich deshalb um Billigfälschungen handeln mußte. Die beiden Polizisten nahmen den Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) fest, vom Haftrichter wurde sofort Haftbefehl erlassen. Da der Beschuldigte mit seiner Familie in Rumänien wohnt und keinen festen Wohnsitz und keinerlei soziale Bindungen in Deutschland hat, besteht bei ihm nach Ansicht des Richters Fluchtgefahr.
Die eigentliche Tragödie des Falles besteht jedoch darin, dass der Mann krank ist und letztlich nur zum Zwecke eines Arztbesuches nach Deutschland eingereist war. Um die Reise- und Arztkosten aufzubringen war er auf die Idee verfallen, gefälschte Handys, die er in seiner Heimat billig erworben hatte, möglichst teuer zu verkaufen. Statt im Krankenhaus sitzt er nun im Knast und wird womöglich die drei bis vier Monate auf seine Gerichtsverhandlung warten müssen. In Stadelheim wird er übrigens ärztlich versorgt, was sein Hauptproblem etwas lindern dürfte.
Ein knapp dreißigjähriger Münchner kann sich nicht genug wundern: Nachdem er letztes Jahr im April arbeitslos geworden war hatte er bei der Bundesagentur Arbeitslosengeld beantragt und erhalten. Schon einen Monat nach Beginn des Bezugs des ALG, also im Mai, hatte er es dann geschafft, wieder ein Vorstellungsgespräch in der Gastronomie zu bekommen und kurz darauf auch eine neue Stelle. Sofort nach Erhalt der Stellenzusage in der neueröffneten Kneipe hatte er bei der Bundesagentur in München angerufen und der Sachbearbearbeiterin mitgeteilt, dass er wieder eine Stelle habe. Damit war für ihn die Sache logischerweise erledigt. Zu seiner großen Verwunderung hatte er dann aber bis Mitte August ALG erhalten. Die Überweisungen endeten erst, als er ein Schreiben der Bundesagentur im Briefkasten gefunden hatte, in dem ihm mitgeteilt worden war, wegen seiner neuen Stelle bekomme er nun nix mehr, er solle die gesamte Überzahlung seit Mai zurückzahlen. Das tat er auch sofort.
Damit schien ihm die Sache aber nun wirklich erledigt zu sein, doch er täuschte sich. Kurz nach dem Schreiben mit der Aufforderung zur Rückzahlung erhielt er einen Brief des Hauptzollamtes, gegen ihn werde wegen Sozialbetrugs ermittelt. Angesichts seines sofortigen Anrufs und seiner sofortigen Rücküberweisung hielt er dieses Schreiben für einen Irrtum. Doch er täuschte sich wieder! Denn Anfang des Jahres hielt er einen Strafbefehl des Amtsgerichts über eine Geldstrafe über 50 Tagessätze wegen Sozialbetrugs in Händen, gegen das sofort Einspruch eingelegt wurde.
Kaum zu fassen: Bei Überprüfung der Akte stellten der Angeklagte und sein Verteidiger (RA Florian Schneider) fest, dass die Bundesagentur tatsächlich vier Tage nach Beginn der neuen Beschäftigung des Angeklagten einen Anruf des Angeklagten aufgezeichnet hat. Der genaue Wortlaut seines Anrufs ist jedoch ebensowenig aufgezeichnet wie seine sofortige Rückzahlung. So bleibt jetzt nix Anderes übrig, als dem Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung zu seinem Recht zu verhelfen und den Strafbefehl aufheben zu lassen. – Die Lehre aus der Geschichte: Mit der Bundesagentur immer nur schriftlich und nur per Einschreiben verkehren. Nur Anrufen nutzt, so scheint es, gar nix, weil man keinen Nachweis darüber hat!
Die Berufungskammer am Landgericht München I hat am Freitag begonnen, die Berufungen einer Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die gegen ein Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht München vom November letzten Jahres eingelegt worden waren. Das Amtsgericht hatte damals eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine Endfünfzigerin aus München wegen des Vorwurfes des Einmietbetrugs in zwei Fällen zu verhandeln. Der selbständigen Kosmetikerin war vorgeworfen worden, in den Jahren 2010 und 2011 ein Ladengeschäft und eine Wohnung in München angemietet zu haben, ohne die Mieten bezahlen zu können, und bei den Räumungen dann einen hohen Schaden in Form der Mieten für viele Monate hinterlassen zu haben, der bis heute nicht wiedergutgemacht worden ist. Das Schöffengericht am Amtsgericht München zeigte sich am Ende der Hauptverhandlung überzeugt von der Richtigkeit der Anklage und verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.
Nach der Urteilsverkündung war nicht nur die Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die knappe drei Jahre gefordert hatte. Die Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte natürlich schon deshalb mit dem Urteil nicht leben, da sie davon ausgegangen war, dass sie nochmal mit einer Bewährung davon kommt. Da sie die beiden Betrugstaten jedoch innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich kurz zuvor ebenfalls wegen Einmietbetrugs eingefangen hatte, hatte das Schöffengericht keine Chance mehr für eine Bewährung mehr gesehen.
Die Berufungskammer am Landgericht München I hatte also über zwei Berufungen mit völlig gegensätzlicher Zielrichtung zu verhandeln und muß also entscheiden, ob es der Angeklagten doch gerade noch einmal eine Bewährung geben kann, oder ob die Strafe des Amtsgerichts angemessen oder gar zu niedrig bemessen ist. Da am Freitag keinen Weg gefunden werden konnte, zu einer Einigung zu kommen, mußte die Hauptverhandlung ausgesetzt werden, um Zeugen zu laden. Ein neuer Termin wird erst im März zu finden sein.
Die Staatsanwaltschaft München II hat, wie sich vor Kurzem erst zeigte, gegen einen 45-jährigen deutschen Geschäftsmann und seine 42-jährige Ehefrau Haftbefehl wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Betrugs in 8 Fällen erlassen. Der Deutsche war 2009 zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern aus beruflichen Gründen von Tutzing bei Starnberg in die USA umgezogen und lebt und arbeitet seitdem dort. Erst als er im März des vergangenen Jahres mit seiner Frau und seinen Kindern zum Skifahren für eine Woche in die Schweiz geflogen war und von den Schweizer Zollbehörden festgehalten worden war mit der Begründung, es geben gegen ihn und seine Frau einen deutschen und einen internationalen Haftbefehl, hatte er davon erfahren, dass nach seiner Ausreise in die USA gegen ihn ein Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden war. Erst durch die Einschaltung eines Verteidigers in Deutschland (RA Florian Schneider) war langsam klar geworden, worum es geht:
Der Beschuldigte und seine Frau hatten damals 2009 in Tutzing ein Haus angemietet und waren im Streit mit dem Vermieter ausgezogen, als sich die Arbeitsstelle in den USA angeboten hatte. Obwohl das beschuldigte Ehepaar aus den USA in Starnberg einen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Sache mit dem Vermieter zu regeln und vor dem Starnberger Mietgericht sogar ein Vergleich abgeschlossen worden war, der den Vermieter berechtigt hatte, die gesamte Mietkaution von fast Euro 10.000 einzubehalten, hatte der Vermieter die beiden Eheleute bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt wegen Betruges.
Die sofort angeforderte Ermittlungsakte zeigte dann auch, dass der Vermieter sich gleichzeitig ordentlich Mühe gegeben hatte, die beiden Beschuldigte in Tutzing anzuschwärzen, um weitere Leute dazu zu bewegen, ebenfalls Anzeigen zu erstatten. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen sehr gutverdienenden Angestellten in der IT-Branche in San Francisco handelt, der seine Rechnungen mühelos bezahlen kann, war sich die Staatsanwaltschaft nicht zu schade, gegen das Ehepaar einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu erlassen, obwohl völlig unklar ist, ob es sich bei den Vorwürfen der Anzeigeerstatter nicht einfach nur um Streitereien um Geld und damit um rein zivilrechtlichen Ärger gehandelt hat.