• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Betrug an Krankenkassen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Am Donnerstag hat das Schöffengericht am Amtsgericht München eine etwa fünfzigjährige Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hatte die Angeklagten schuldig befunden, in insgesamt 192 Fällen die gesetzlichen Kranken-und Ersatzkassen um insgesamt mehr als € 100.000 betrogen zu haben: Aufgrund einer Anzeige einer unzufriedenen AOK-Patientin waren gegen die Frau Ermittlungen eingeleitet worden mit dem Verdacht, sie habe im Rahmen ihrer monatlichen Abrechnungen gegenüber den Kassen etwa doppelt so viele Besucher bei frisch entbundenen Müttern angegeben, als sie tatsächlich absolviert hatte. Dieser Verdacht erhärtete sich, als die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Hebamme Kalenderaufzeichnungen auffand, die viele Besuche bei Patientinnen als doppelt abgerechnet bewies. Die Polizei wertete die Kalenderaufzeichnungen aus und ermittelte einen Schaden von € 100.000. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage zum Schöffengericht, das mit einer Strafkompetenz von bis zu 4 Jahren ausgestattet ist, denn üblicherweise droht bei einer derart hohen Anzahl von Straftaten mit einem so hohen Gesamtschaden eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Dies liegt daran, dass so viele Einzeltaten als gewerblicher Betrug gewertet werden, die mit einer Mindeststrafe von jeweils 6 Monaten pro einzelner Tat geahndet werden müssen, so das Strafgesetzbuch. Da die nicht vorbestrafte Angeklagte jedoch von Anfang an geständig war und dem Gericht damit eine sehr aufwändige Beweisaufnahme mit der Anhörung von mehr als hundert Zeuginnen ersparte kam sie mit einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zur Bewährung davon, die sie akzeptieren wird. Die weiteren Folgen ihres Betrugs sind jedoch noch weit schlimmer als diese Verurteilung: Sie wird nach aller Erfahrung mit solchen Fällen ihre Zulassung als Hebamme verlieren und damit nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich wird sie in absehbarer Zeit mit den Rückzahlungsforderungen der Kassen in Höhe von etwa € 100.000 konfrontiert werden, was sie vor eine unlösbare Aufgabe stellen wird, da sie diesen enormen Betrag wohl nie wird zurückzahlen können.

21. Mai 2015/von Florian Schneider
Schlagworte: durchsuchung, krankenkasse, sozialbetrug
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-21 17:32:512015-05-21 17:32:51Bewährung für Betrug an Krankenkassen
Das könnte Dich auch interessieren
Beschwerde, Festnahme, Handschellen Beschwerde oft sinnvoll
Erstberatung in der Anwaltskanzlei in München Freispruch bei Betrugsanklage
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Durchsuchung wegen Waffen
Strafrecht, Polizei, Festnahme, Ermittlung Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs
Freispruch vom Betrug
Erstberatung in der Anwaltskanzlei in München Verteidiger bei Sexualstraftaten

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Wiedereinsetzung möglich bei FristversäumnisWhatsApp-Mail überführt Drogen-Käufer
Nach oben scrollen