• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Fahrzeugverkauf kann in Betrugsanzeige münden

Straßenverkehrsdelikte, Vermögensdelikte

Ein etwa Dreißigjähriger aus dem Münchner Umland glaubte zunächst an eine Begegnung der dritten Art, als er vorletzte Woche einen Anruf einer Polizeiinspektion erhielt, in dem ihm mitgeteilt wurde, er sei Beschuldigter, da ihn der Käufer seines Motorrades wegen Betrugs angezeigt habe. Der Mann konnte sich bei dem Anruf gut an den Verkauf seines Motorrades im letzten Jahr erinnern, wußte jedoch beim besten Willen nicht, weshalb dieser Verkauf von ihm einen Betrug darstellen sollte. Er machte jedoch vom ersten Moment an alles richtig und äußerte sich gegenüber dem Beamten der PI zu dem Vorwurf nicht, sondern kontaktierte einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider). Wie sich bei der Erstbesprechung herausstellte war Hintergrund des ganzen Ärgers Tatsächlich der Verkauf seiner 1000er Kawasaki im letzten Jahr, die er an einen jungen Mann für etwa € 5.000 abgegeben hatte. Wie sich weiter herausstellte soll der Käufer bei einem Werkstattbesuch angeblich erfahren haben, dass das Motorrad einen Rahmenschaden aus einem schweren Auffahrunfall davongetragen hatte, von dem im Verkaufsgespräch keine Rede gewesen sein soll. Nach dem Werkstattbesuch hatte sich der Käufer beim Beschuldigten gemeldet und ihn aufgefordert, das Motorrad zurückzunehmen. Als der Beschuldigte sich weigerte erstattete der Käufer Anzeige wegen Betrugs. Aus der vorläufigen Beweislage ergibt sich eindeutig, dass der Beschuldigte nicht erster und einziger Besitzer des verunfallten Bocks war, sondern schon der dritte. Damit steht im Raum, dass einer der beiden vorangegangenen Verkäufer den Unfall erlitten hatten, ohne den jeweiligen Erwerber darauf hinzuweisen. Bei normalem Fahrbetrieb ist von dem Schaden nix zu bemerken, so dass auch dem Beschuldigten weder bei seiner ersten Probefahrt noch beim weiteren Fahrbetrieb in den letzten Monaten irgendwas aufgefallen wäre. Nun werden die beiden Vorbesitzer vor dem Beschuldigten harte Zeiten erleben, da der Verdacht des Betrugs auf sie zurückfallen wird. Der Beschuldigte, der selbst Polizist ist, hat schon wegen seines Beamtenverhältnisses ein eklatantes Interesse an der Aufklärung der Sache. Sollte die Geschichte für ihn nämlich nicht gut ausgehen und in eine Verurteilung münden hätte er mit disziplinarischen Maßnahmen und Karriereeinbrüchen zu rechnen.

16. April 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-04-16 13:54:162015-04-16 13:54:16Fahrzeugverkauf kann in Betrugsanzeige münden

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Einstellung des Strafverfahrens wegen UnfallfluchtBei Computerbetrug ist Wiedergutmachung entscheidend fürs Strafmaß
Nach oben scrollen