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Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa fünfzigjähriger Angeklagter aus Erding (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte am Mittwochabend nach langer Zeit endlich wieder mal richtig durchatmen: Das bis dato eineinhalb Jahre dauernde Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des Raubs und der vorsätzlichen Körperverletzung endete mit einem Freispruch. Dem russischstämmigen Mann war vorgeworfen worden, Anfang letzten Jahres nach dem Konsum von viel Alkohol zusammen mit anderen Russen seinen knapp 30-jährigen Begleiter verprügelt und bei dieser Gelegenheit gleich auch noch beraubt zu haben. Beide Beteiligte waren nach dem Vorfall zunächst nach Hause gegangen. Erst da wurde von der Mutter des Jüngeren der Beiden die Polizei gerufen, die sofort gegen den Älteren der Beiden ein Strafverfahren einleitete. Der Jüngere hatte nämlich behauptet, der Ältere hätte ihn grundlos verprügelt und ihm auch noch seine Uhr geraubt. Da er jede Menge Prellungen und Schürfwunden hatte und ziemlich lädiert wirkte glaubte ihm die Polizei

Zudem hatte die Polizei die Angaben des 30-Jährigen bezüglich der Uhr sofort überprüft und war gleich nach der Aussage zu dem Älteren gefahren, – der in der Nachbarschaft wohnte, – und hatte prompt die Uhr in der Tasche des Älteren gefunden. Das war Anlaß genug, den Älteren wegen Raubes zu verdächtigen, auch wenn sich bereits bei den Aussagen zeigte, dass der Junge wenig zum Tathergang hatte berichten können.

Im Grunde ist dies ein Beispiel dafür, wie schnell man unschuldig Opfer eines Ermittlungsverfahrens werden kann: Wie sich nämlich in der Hauptverhandlung zeigte hatte das vermeintliche Opfer nicht die geringste Erinnerung daran, wie es zu seinen Verletzungen und zu der Uhr in der Tasche seines Kontrahenten gekommen war, andererseits aber 2,5 Promille Blutalkoholkonzentration kurz nach dem Vorfall. Der Angeklagte andererseits hatte eine sehr präzise und vor allem sehr gut nachvollziehbare Erklärung für das Ganze und berichtete zum Beispiel, dass das stockbesoffene sog. Opfer ihm während der Sauftour die Uhr zur Verwahrung gegeben hatte, da das Armband kaputt gegangen war und er selbst keine Jackentasche hatte. Da man sich schon seit Jahrzehnten und schon über die Eltern kannte hatte das sog. Opfer die Uhr dem Älteren eigenhändig anvertraut, von einem Raub also keine Rede! Dem Staatsanwalt selbst blieb dann nix mehr Anderes übrig, als selbst Freispruch zu beantragen, das Amtsgericht konnte dem nur noch folgen.

29. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-29 11:22:562015-01-27 14:52:13Freispruch am Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Raubs

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp 40-jähriger Mann aus Thüringen (Anwalt RA Florian Schneider) stellt gerade fest, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig um die Wahrung seiner Rechte zu kümmern: 1994 war er beim Besuch einer Discothek in seiner Heimat vom Türsteher brutal verprügelt und schwer verletzt worden, seine Nase war regelrecht zu Brei gehauen worden. Anlaß hierfür war ein absolut nichtiger Streit gewesen. Der Türsteher war damals sofort von seinem Opfer angezeigt und dann auch wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie üblich verurteilt das Strafgericht den Täter wegen seiner Schuld und verhängt nur eine Strafe, die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – also die zivilrechtlichen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – bleiben hiervon völlig unberührt, um die muss sich ein Opfer separat kümmern. Wichtig vor allem: Die strafrechtliche Verurteilung eines Täters unterbricht ausdrücklich nicht die zivilrechtliche Verjährung von Schadensersatz- und Scherzensgeldansprüchen!

Glücklicherweise hatte der Verletzte es damals nicht mit der Verurteilung seines Peinigers gut sein lassen, sondern sich rechtzeitig beim Zivilgericht darum gekümmert, dass der Täter nicht nur Schmerzensgeld an ihn zahlen muss, sondern dass auch festgestellt wird in dem Endurteil des Amtsgerichts, dass der Täter auch noch für alle zukünftigen Beschwerden geradestehen muss, die sein Opfer in späteren Jahren noch erleiden wird. Wie sich bei dem Thüringer nämlich zeigt, sind die schlimmsten Beschwerden erst nach Ablauf der Verjährungsfrist aufgetreten: Der Mann hat sich inzwischen 7 (sieben) Male einer Nasenoperation unterziehen müssen und wartet schon auf die nächste im Herbst diesen Jahres. Grund hierfür ist, dass der Täter seine Nase damals nahezu komplett zerstört hatte, so dass die jetzt immer wieder mit Ohrknorpeln, Knochenteilen, etc. neu aufgebaut werden muss. Auch fast 20 Jahre nach der Tat ist für den Mann noch kein Ende seiner Behandlungen abzusehen!

Nach der aktuell gültigen Gesetzeslage verjähren eigentlich alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung, – also alle Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, – nach nur drei Jahren! Nur durch eine innerhalb dieser Frist eingereichte Zivilklage gegen den Schädiger kann diese Verjährung unterbrochen werden, die sonst unerbittlich trotz aller noch so großen Beschwerden eintritt, so dass ein Opfer womöglich auf seinen Behandlungskosten und auf dem Schmerzensgeld sitzen bleibt. Nun kann der Mann seine Ansprüche, die längst auf über dreißigtausend Euro angestiegen sind, gegen den Schädiger einklagen und notfalls auch vollstrecken.

21. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-21 11:19:122020-01-28 12:03:37Auch nach beinahe 20 Jahren muß Täter noch Schmerzensgeld zahlen

Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

In dem Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, das am 17.April vor dem Oberlandesgericht München beginnt, werden den 5 Angeklagten, die mutmaßlich der NSU nahestanden, vom Generalbundesanwalt nicht nur 10 vollendete und 20 versuchte Morde vorgeworfen, sondern auch Banküberfälle und eine Brandstiftung in Zwickau. Einer der Angeklagte ist der NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der nach Meinung des Generalbundesanwaltes Beihilfe zu insgesamt 9 Morden wegen der Beschaffung der Tatwaffe geleistet haben soll, mit der die beiden verstorbenen Haupttäter Bönhardt und Mundlos ihre ausländischen Opfer getötet haben sollen. Auf der Angeklagebank sitzen auch zwei Unterstützer der NSU von 2004 bis 2011, Holger G. und Carsten S., die aus der Jenaer Naziszene stammen sollen: Holger G. soll amtliche Dokumente organisiert, Carsten S. die Tatwaffe geliefert haben. Schließlich ist noch als zentrale Figur des NSU-Netzwerkes Andre E. wegen Beihilfe zum Mord in 5 Fällen angeklagt.

Alle Angeklagten bestreiten eine Mitwisserschaft im Hinblick auf die Morde, der Strafsenat am OLG München wird also zu prüfen haben, ob die Beweise der Bundesanwaltschaft im Hinblick auf die angeklagten Unterstützungshandlungen ausreichen, die 5 Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord oder gar wegen mittäterschaftlich begangenem Mord zu verurteilen. Im schlimmsten Fall droht den Fünfen also lebenslange Freiheitsstrafe.

Es wird sich erst in diesem Verfahren herausstellen, ob sich die jahrelange Schlamperei bei den Ermittlungen, die ja lange Zeit in eine völlig falsche Richtung gelaufen waren, nicht doch noch bitter rächen wird, was sich darin zeigen könnte, dass den Angeklagten die Beihilfe zum Mord doch nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden kann. Übrig blieben in diesem Falle Verurteilungen wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und ähnlichem und eine böse Blamage der Bundesanwaltschaft vor der Welt.

25. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-25 11:13:432020-01-28 12:03:53Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit ihrer Verteidigung gegenüber einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr war zur Last gelegt worden, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt zu haben und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls war der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach ihren eigenen Angaben hatte sich die Angeklagte gegen die beiden Kolleginnen zur Wehr gesetzt, als die übergriffig geworden seien und sie angegriffen hätten, nach den Angaben der beiden Kolleginnen hatten die ihr aber gar nix getan, die Angeklagte habe sich mit dem Pfefferspray nur genau gegen die Übergabe der Kündigung wehren wollen. Beide Frauen waren dabei verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig, die Angeklagte war Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft gegangen, wo sie bis Mitte Februar geblieben war, da hatte das Münchner Amtsgerichts dann vorläufig freigelassen.

Am Mittwoch hatte nun das Amtsgericht München über die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Frau verhandelt, es wurde die Angeklagte ebenso wie die beiden Arbeitskolleginnen angehört. Am Schluß glaubte der Strafrichter dann zwar den beiden Zeuginnen, dass sie die Angeklagte nicht angegriffen hätten, gestand der Angeklagten aber zu, dass sie sich bedrängt gefühlt hatte. Er verurteilte die Frau daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Als sie erleichtert aufstand und gehen wollte traten plötzlich zwei Polizeibeamte vor, die sie unter Berufung auf einen anderen Haftbefehl eines anderen Amtsgerichts wieder festnahmen. Wie sich herausstellte hatte die Angeklagte noch ein anderes Strafverfahren bei einem anderen Amtsgericht, das sie deshalb festnehmen ließ, weil sie zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen war. Sie ging also sofort wieder in Haft.

13. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-13 11:13:262015-01-28 18:04:51Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für zwei türkischstämmige Münchner hatte ein gemeinsamer Weggehabend mit einem ebenfalls türkischstämmigen Bekannten letztes Jahr ein unangenehmes Ende: Nach dem gemeinsamen Genuß einer Flasche Raki zog es den Bekannten noch zu einer anderen Kneipe. Was er seinen beiden Begleitern mitteilte war lediglich, dass von einem Mann in der Kneipe noch Geld bekommen sollte, was die Beiden aber nicht wußten war, dass der Bekannte vorhatte, notfalls auch grob zu werden und Gewalt einzusetzen, um sein Geld zurückzukriegen und seine Begleiter als Drohkulisse zu mißbrauchen. Als man vor Ort war war der Älteste des Trios (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade damit beschäftigt, sich mit einem Mann aus der Kneipe zu unterhalten, als es plötzlich laut wurde und ein Schmerzensschrei zu hören war. Als der Mann sich umsah sah er, wie sich ein ihm Unbekannter das Auge hielt und offenbar verletzt war. Der Bekannte hatte es plötzlich eilig und wollte schnellstmöglich mit dem Taxi weg und nach Hause.

Bei den nachfolgenden Ermittlungen wurde dann natürlich nicht nur nach dem Bekannten gefahndet, sondern auch nach seinen beiden Begleitern, obwohl die an der Auseinandersetzung gar nicht beteiligt waren. Der Verletzte hatte bei der Polizei jedoch behauptet, er sei nicht nur geschlagen worden, sondern einer der beiden Begleiter des Täters hätte ihn während der Schläge festgehalten. Die Polizei ermittelte einen der beiden Begleiter, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, der dritte Mann blieb bislang unerkannt.

Der eine der beiden Begleiter wußte zwar den Namen des Dritten, hatte aber bei seiner Vernehmung bei der Polizei noch keine Veranlassung gesehen, den Namen zu nennen, da weder er selber noch der Dritte in irgendeiner Weise an den Tätlichkeiten beteiligt waren und er (wohl nicht ganz ohne Hintergedanken der Polizei) nur als Zeuge vernommen worden war. Da er aber plötzlich Mitangeschuldigter ist und sich nun vor Gericht verantworten muß wird er den Dritten nennen, um einen Zeugen zu haben dafür, dass der Geschädigte ihn zu Unrecht belastet. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nämlich genauso wie dem Haupttäter eine empfindliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, der Strafrahmen liegt bei der gefährlichen Körperverletzung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Denn nach der Darstellung des Opfers sind beide Begleiter als Mittäter anzusehen und werden Beiden die Grobheiten des Haupttäters zugerechnet, sie sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft letztlich also genauso verurteilt werden wie der Schläger.

8. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-08 10:59:422020-01-28 12:04:13Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Seine Wut auf Polizeibeamte hätte einen knapp vierzigjährigen Münchner am Mittwoch fast in den Knast gebracht. Der Rollstuhlfahrer war im August letzten Jahres im Restaurant am Olympiaturm mit anderen Gästen in Streit geraten, da die ihn seiner Meiung nach abfällig behandelt und ihm den Zutritt zum Behinderten-WC verweigert hatten. Als die Polizei auf seinen Wunsch hin erschienen war soll er sich zwar zunächst wieder beruhigt haben, soll aber gleichzeitig extreme Stimmungsschwankungen gezeigt und einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht haben. Entsprechend gereizt soll er die Aufforderung der Polizei aufgenommen haben, das Lokal mit ihnen zu verlassen und draußen seine Personalien anzugeben. Gleichzeitig soll er die beiden Beamten ständig damit zu provozieren versucht haben, dass er ihnen mit dem Rollstuhl gegen die Beine fuhr. Da den Beamten die Sache eher unproblematisch erschien hatten sie es gut sein lassen wollen und ihm lediglich einen Platzverweis erteilt.

Dies soll für den Rollstuhlfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) dann aber zuviel gewesen sein, da er wieder ins Lokal zurück wollte, da er dringend aufs WC mußte und sich in dem Lokal das einzige Behinderten-WC weit und breit befand. Als sich die Beamten abwandten, um wegzugehen, soll er ihnen ein „Halts Maul“ und ein „Leck mich am Arsch“ nachgerufen haben. Damit war der Friede mit den Polizisten endgültig vorbei und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Das wäre eigentlich für den Mann kein Problem gewesen, wäre da nicht ein langes Vorstrafenregister mit vielen Voreintragungen aus früheren Jahren unter Anderem wegen Beleidigung, aber auch wegen Körperverletzungen. Vor allem gab es da aber noch eine offene Bewährung aus 2010. Dies war der Grund, warum der Mann sich über die Geldstrafe eigentlich freute, da er natürlich als Bewährungsversager anzusehen war und er eigentlich mit einer Haftstrafe hatte rechnen müssen, – wäre da nicht die Gnade des Gerichts gewesen.

5. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-05 10:58:452020-01-28 12:04:38Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit dem Antrag auf Überprüfung der Untersuchungshaft ihres Verteidigers: Gegen die Frau war vergangenen Dezember vom Münchner Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen worden, der im Januar von der Polizei vollzogen worden war. Der Hafbefehl war mit hinreichendem Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie mit Fluchtgefahr begründet worden. Der Frau wurde zur Last gelegt, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls soll der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau gewesen sein mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach den Angaben der beiden Kolleginnen soll sie sich mit dem Pfefferspray genau gegen die Übergabe der Kündigung gewehrt haben und dann verschwunden sein.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im Herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig. An dieser Auffassung änderte auch die Tatsache nix, dass die Polizei sie genau in ihrer Münchner Wohnung verhaften konnte, wo sie regulär gemeldet war. Sie ging also Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft, wo sie bis Mittwoch blieb.

Da inzwischen die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Inhaftierte zugestellt worden war war nun nicht mehr der Ermittlungsrichter zuständig, sondern der Strafrichter am Amtsgericht München, der im März über die Anklage verhandeln wird. Er ließ sich von den Argumenten der Verteidigung überzeugen, dass die Frau ganz unbestreitbar nicht flüchtig gewesen sein konnte, da sie einen festen Wohnsitz hatte und zudem auch einer geregelten Arbeit in München nachging.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:52:422015-01-30 13:17:35Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaftt München I hat letztes Jahr im November gegen eine 48-jährige Arbeitnehmerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, der vorgeworfen wird, letztes Jahr im Juli in ihrer Firma in München zwei Arbeitskolleginnen mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, als die sie in ihrem Büro zu einem Kündigungsgespräch mit dem Vorstand abholen wollten. Nachdem sie die Frau aufgefordert hätten, mitzukommen zum Chef, um ihr zu kündigen, habe sich die Frau geweigert und gesagt, sie gehe nirgendwohin. Als man ihr mit dem Sicherheitsdienst gedoht habe habe sie nach den Angaben der beiden Kolleginnen plötzlich und unvermittelt zu einer Dose neben ihrem PC gegriffen und beiden Kolleginnen jeweils eine volle Ladung ins Gesicht gesprüht, die eine der beiden habe sie sogar voll erwischt. Die beiden Frauen hätten seitdem große Probleme mit den Augen und ihrer Psyche.

Nachdem die beiden Kolleginnen um Hilfe schreiend herum gerannt seien sei die Angeklagte unbemerkt verschwunden. Erst fast ein halbes Jahr nach der Tat, nämlich erst im Dezember letzten Jahres, erließ das Amtsgericht gegen die Angeklagte Haftbefehl. Die Polizei fand sie in ihrer Wohnung, wo man sie verhaftete. Die Angeklagte befindet sich deshalb seit Mitte Januar in der Frauenabteilung der JVA München. Über die Anklage wird das Amtsgericht München Mitte März verhandeln.

Das Sprayen mit einem Pfefferspray wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, für die ein deutlich höherer Strafrahmen gilt als bei der einfachen KV: Der Strafrahmen beginnt hierbei erst bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsst5rafe. Die Angeklagte hat bislang noch keinerlei Angaben zur Sache gamacht, was ihr bei der Hauptverhandlung sehr helfen wird.

1. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-01 10:50:212015-01-30 13:21:24Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Das Schwurgericht am Landgericht München II hat am Donnerstag einen 55-Jährigen Unternehmer aus der Umgebung von Dachau wegen vollendeten Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau am 11.1.12, in der er sich wegen Veruntreuung ebenfalls als Angeklagter zu verantworten hatte, nach seiner Verurteilung eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf den Richter, den Protokollführer, den Staatsanwalt sowie seine Verteidigerin abgegeben zu haben. Während Richter, Protokollführer und Verteidigerin sich gerade noch unter den Richtertisch hatten retten können hatten die Kugeln des Angeklagten den 31 Jahre jungen Staatsanwalt Turck ungeschützt getroffen und tödlich verletzt. Wegen völlig fehlender Einlaßkontrollen hatte der Angeklagte seine Waffe unbemerkt ins Amtsgericht einschleusen können.

Nach den Feststellungen des Münchner Schwurgerichts war das Motiv des Angeklagten ein unbändiger Haß auf die Justiz, der darauf gründet, vermeintlicherweise jahrelang ungerecht behandelt worden zu sein. Ganz offenkundig hatte der Angeklagte die Waffe in die damalige Hauptverhandlung in der Absicht mitgenommen, sie gegen die Strafjuristen einzusetzen, falls er erneut verurteilt werden sollte. Obwohl das damalige Urteil zwar auf Verurteilung, gleichzeitig aber auf eine Bewährung gelautet hatte, hatte er nach der Urteilverkündung seinen Plan sofort in die Tat umgesetzt und auf alles gefeuert, was an dem damaligen Strafprozeß beteiligt gewesen war, auch auf den Protokollführer und die Verteidigerin.

Nach der Auffassung des Landgerichts München II hat der Angeklagte mit seiner Tat gleich mehrere Mordmerkmale (u.a. Heimtücke und niedrige Beweggründe) verwirklicht, weshalb es auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, was eine Entlassung auf Bewährung nach der Verbüßung von 15 Jahren verhindern wird. Der Angeklagte wird sich nun auf zumindest 20 Jahre Haft in der JVA Straubing einstellen müssen. Ob der schwer an Diabetes erkrankte Angeklagte das Haftende überhaupt erleben wird ist völlig unklar. Bereits während der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hatte er angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

30. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-30 10:44:262015-01-30 13:44:12Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau
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