Die Sorge eines etwa Vierzigjährigen, er könne von einem früheren Sexualpartner wegen schwerer Körperverletzung angezeigt werden, ist unter bestimmten Konstellationen nicht ganz unberechtigt: Zunächst stünde natürlich im Raum, dass der Sexualpartner tatsächlich HIV+ getestet worden ist und sich nun an die Polizei wendet mit der Behauptung, der Vierzigjährige habe ihn beim Sex angesteckt mit Aids, weil er mit ihm ungeschützten Sex gehabt habe und nix von der Infektion gesagt habe. Sollte er tatsächlich derart beschuldigt werden müßte ein Staatsanwalt sich erstens vergewissern, ob die Art und Weise des Sexualkontakts wirklich geeignet war, Viren zu übertragen und zweitens, ob die Virenstämme des mutmaßlichen Täters und des vermeintlichen Opfers überhaupt identisch sind: Bekanntermaßen können HIV-Viren auch durch noch so intensive Küsse nicht übertragen werden und gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Virenstämmen. Drittens wäre zu untersuchen, ob der mutmaßliche Täter von der Anzahl seiner Viren überhaupt über der Nachweisgrenze liegt, da andernfalls eine Übertragung der Viren gar nicht möglich wäre.Erst wenn alle drei Punkte zum Nachteil des Beschuldigten geprüft worden sind müßte der Beschuldigte ein Strafverfahren fürchten.
Ein junger Rumäne (Verteidiger RA Florian Schneider), der in München als Handwerker arbeitet, hatte wohl einen deutlichen Aussetzer, als er an einem frühen Sonntagmorgen Anfang Juni letzten Jahres auf dem Nachhauseweg von einem Club einem Penner in den Bauch trat, der in einem Geschäftseingang auf der Sonnenstraße lag und schlief. Normalerweise wäre dieser Tritt niemandem aufgefallen und keiner hätte es gemerkt, – außer dem Penner, der allerdings in einen dicken Schlafsacke eingemummelt war und deshalb gut gepolstert war. Ärgerlich für den Angeklagten war jedoch, dass einige Jugendliche, – mit denen er Sekunden zuvor eine kleine Debatte gehabt hatte, weil die ihm keine Zigarette hatten schenken wollen, – ihn im Auge behalten hatten und deshalb den Tritt mit bekamen. Als sie den Angeklagetn anschrien, was er da tue, versuchte der Angeklaget wegzulaufen, die Jugendlichen holten ihn allerdings ein und riefen die Polizei. Die nahm den Angeklagten fest, die Statsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wollte sich zu keienm Geständnsi durchringen und bestritt alles. Da alle Zeugen schilderten, er sei stark alkoholisiert gewesen an dem Morgen, hat das Bestreiten wohl mit dieser schweren Alkoholisierung zu tun. Der Richter ärgerte sich wohl sehr über den Tritt und den Angeklagten, der entgegen allen Zeugenaussagen unverdrossen bestritt, denn er überstieg den Antrag der Staatsanwältin, die fünf Monate gefordert hatte, und verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte akzepterite das Urteil dennoch.
Ein etwa dreißigjähriger Möbelpacker (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte nach einem halben Jahr in Untersuchungshaft in Stadelheim aufatmen: Das Amtsgericht München verurteilte ihn zwar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe, setzte die aber zur Bewährung aus. Der Mann war angeklagt worden, sich Anfang August letzten Jahres zunächst regelrecht gedopt zu haben, mit Alkohol und Drogen und dann bei seienr Freundin einmarschiert zu sein, mit der er „was zu klären“ hatte. Sie hatte ihm nach diversen körperlichen Auseinandersetzungen in den Monaten zuvor den Laufpaß gegeben und war dann mit einem anderen Mann zusammengegangen. Das hatte der Angeklagte nicht akzeptieren können und daher, – da er nüchtern ein ganz friedlicher Mensch ist, – zunächst sich ordentlich Wut und Aggression angetrunken. In der Wohnung wurde es dann recht heftig, es gab Tritte und Schläge und eine Menge Drohungen und dann einen Besuch von der Polizei. Die fackelte nicht lange und nahm den Möbelpacker fest, der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl. Ein knapp halbes Jahr Untersuchungshaft wirkten Wunder: Der Angeklagte nahm die Therapieangebote im Knast wahr und bewarb sich direkt vom Gefängnis aus über seinen Verteidiger in einer Therapieeinrichtung, die die sofortige Antrittsmöglichkeit für den Fall einer Haftebtlassung bestätigte. Auch die Kostenübernahme konnte vom Knast aus geregelt werden. In der Hauptverhandlung letzten Freitag ließ sich der Richter von einem geständigen und sehr einsichtigen Angeklagten überzeugen und verhängte die gewünschte Bewährung. Die wurde allerdings unter der Auflage nur erteilt, dass sich der Angeklagte sofort in die Therapie begibt.
Ein 22-jährige Beamter auf Probe mit untadeligem Vorleben erhält vom Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und muß nun um seinen Job fürchten: Das AG München hat am Mittwoch einen 22-Jährigen aus Dachau wegen einer sehr körperlichen Auseinandersetzung letztes Jahr auf der Wiesn verurteilt, wo der Mann einen anderen Wiesnbesucher mit seinem halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen hatte. Der Dachauer war selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend von einem ebenfalls alkoholisierten Tischnachbarn, einem 28-jährigen sehr kräftigen Spargelbauern, provoziert worden und hatte sich zunächst den Provokationen entziehen und woanders hinsetzen können. Allerdings hatte der Tischnachbar seine Ankündigung von kurz zuvor, er werde ihn schon noch erwischen, wahr gemacht und war dem Angeklagten an seinen neuen Sitzplatz gefolgt. Als er auf ihn zuging ging der Angeklagte in die Offensive, und schlug ihm seinen Maßkrug ins Gesicht.
Die Ermittlungen der Polizei hatten einige Zeugen sowohl aus den jeweiligen Begleiterkreisen der Beiden ergeben als auch gänzlich Unbeteiligte, die zwar den Maßkrugschlag bestätigten, aber auch die vorangegangenen Auseinandersetzungen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft nur gegen den Dachauer Anklage wegen völlig grundlosen Angriffs mit einem Maßkrug und damit wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Der gänzlich vorstrafenfreie Angeklagte, ein Beamter auf Probe (Verteidiger RA Florian Schneider), hatte den Maßkrugschlag unumwunden eingeräumt, aber auch dargestellt, warum er angesichts des drohenden Angriffs des Spargelbauern keine Alternative zu seiner Handlungsweise gesehen hatte. Das Amtsgericht folgte dem jedoch nicht, monierte dafür aber die fehlende Entschuldigung beim Geschädigten und verurteilte den Angeklagten trotz der sehr geringen Verletzung (lediglich ein kleiner Cut über der Augenbraue) zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, was bedeuten würde, dass Angeklagte gekündigt würde. Er muss nun in der Berufungsinstanz sein Glück weiter versuchen und hoffen, dass er hier ein milderes Urteil erhält.
Absurder gehts nicht mehr: Ein 61-jähriger Handwerkermeister aus Starnberg und seine Frau müssen sich demnächst vor der Strafrichterin des Amtsgerichts Starnberg verantworten, weil sie sich im Sommer letzten Jahres gegen eine Horde Jugendliche gewehrt hatten, die mitten in der Nacht stockbesoffen an ihrem Zaun randaliert, Zaunlatten herausgerissen und Schilder demoliert hatten. Die Beiden waren zum Beginn der großen Ferien letztes Jahr Ende Juli irgendwann nach Mitternacht aus dem Schlaf gerissen worden, als sie lautes Gegröle und Geschepper vor ihrem Haus an der Starnberger Hauptstraße hörten. Sie gingen ans Fenster und sahen 5 Jugendliche von ca. 16 bis 18 Jahre, die Zaunlatten aus ihrem Zaun herausrissen und vor allem Plakate auf Sperrholzplatten mit den Veranstaltungshinweisen in Starnberg von den Zäunen herunter rissen und wie Frisbee-Scheiben in ihren Garten schleuderten wo die Autos ihrer Firma geparkt sind.
Da solche Vorfälle nicht zum ersten Mal passiert waren und bei den letzten Malen ihre Autos erheblich beschädigt worden waren durch die über den Zaun geschleuderten Sperrholzplatten schrieen sie hinunter, sie sollten aufhören. Die Antwort waren unflätigste Beleidigungen und die Aufforderung, doch herunter zu kommen, die Randaliererei ging munter weiter. Die Beiden wußten sich nicht anders zu helfen, als hinunter zu gehen, obwohl sie aus dem Tiefschlaf gerissen waren und nur mit der Unterhose bekleidet waren. Die Polizei war verständigt und sollte eigentlich einfach nur wenige Meter von der anderen Straßenseite herüber kommen, was auch zu Fuß zu machen gewesen wäre. Stattdessen fuhr sie aber mit viel Lalüla in eine völlig anderer Richtung davon, sodass die Beiden von dieser Seite keine Hilfe erwarten konnten. Da sie keine Lust hatten, schon wieder völlig demolierte Autos selbst zu richten, stellten sie die Jugendlichen, die sich einstweilen weiter aufführten wie eine Rotte Wildschweine im Maisfeld und die Straße hinunter randalierten und weiter alles demolierten, was sie vorfanden. Also folgten sie der Horde.
Damit ging der Ärger jedoch richtig los: Die 5 waren bewaffnet mit Zaunlatten und gingen auf die beiden Angeklagten los, die beiden Angeschuldigten versuchten trotzdem, die Jugendlichen zur Rede zu stellen, es kam zu einer Auseinandersetzung auf offener Straße mitten in der Nacht. Die irgendwann doch noch mal eingetroffene Polizei ermittelte eher desinteressiert. Das Ende vom Lied: Die 5 Jugendlichen erhielten vor kurzem eine Einstellung vom Staatsanwalt und Lachen sich ins Fäustchen, das Handwerkerehepaar eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Verkehrte Welt!
In der kommenden Woche muss sich ein 22-Jähriger aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I letztes Jahr auf der Wiesn selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend seinen Tischnachbar völlig grundlos angegriffen und ihm seinen halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen haben. Die Verletzungen des Geschädigten halten sich allerdings trotz des erheblichen Anklagevorwurfs sehr in Grenzen, sie beschränken sich auf einen Cut in der rechten Augenbraue. Die Polizei hatte den Angeklagten gleich nach dem Vorfall zur Identitätsfeststellung mitgenommen in die Wiesn-Wache, und in den Wochen danach eine ganze Menge Zeugen des Vorfalls vernommen. Der Angeklagte selbst hatte sich an sein wichtigstes Recht erinnert, nämlich keine Angaben zum Tatvorwurf machen zu müssen, und die Aussage verweigert.
Damit hatte er selbst alles richtig gemacht und den Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung in der Hauptverhandlung bereitet. Nach Anklageerhebung konnte zunächst die Akte beim Amtsgericht eingesehen werden und geprüft werden, wie sich die vielen Zeugen aus dem Umkreis des Geschädigten ebenso wie aus dem des Angeklagten geäußert hatten.
In der Strafakte ließ sich dann immerhin feststellen, dass es Zeugen gibt, die ausgesagt haben, dass die Aggressionen durchaus nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vom Angeklagten ausgegangen waren, sondern im Gegenteil vom Geschädigten selbst, dass es also eine für die Verteidigung recht bedeutende Vorgeschichte zu der Tat gibt: Wie Zeugen aus der Umgebung des Angeklagten an den umliegenden Biertischen im Zelt nämlich angaben hatte der Geschädigte keine Gelegenheit ausgelassen, den Angeklagten und seine Umgebung zu provozieren und sich mit Ihnen anzulegen bis hin zu Schlägereien mit den anderen Tischnachbarn des Angeklagten. Bezeichnenderweise hatten es der sogenannte Geschädigte und sein Hauptzeuge vorgezogen, sich zu entschuldigen und der Hauptverhandlung fernzubleiben.
Ein 22-jährige Beamter auf Probe mit untadeligem Vorleben erhält vom Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und muß nun um seinen Job fürchten: Das AG München hat am Mittwoch einen 22-Jährigen aus Dachau wegen einer sehr körperlichen Auseinandersetzung letztes Jahr auf der Wiesn verurteilt, wo der Mann einen anderen Wiesnbesucher mit seinem halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen hatte. Der Dachauer war selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend von einem ebenfalls alkoholisierten Tischnachbarn, einem 28-jährigen sehr kräftigen Spargelbauern, provoziert worden und hatte sich zunächst den Provokationen entziehen und woanders hinsetzen können. Allerdings hatte der Tischnachbar seine Ankündigung von kurz zuvor, er werde ihn schon noch erwischen, wahr gemacht und war dem Angeklagten an seinen neuen Sitzplatz gefolgt. Als er auf ihn zuging ging der Angeklagte in die Offensive, und schlug ihm seinen Maßkrug ins Gesicht.
Die Ermittlungen der Polizei hatten einige Zeugen sowohl aus den jeweiligen Begleiterkreisen der Beiden ergeben als auch gänzlich Unbeteiligte, die zwar den Maßkrugschlag bestätigten, aber auch die vorangegangenen Auseinandersetzungen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft nur gegen den Dachauer Anklage wegen völlig grundlosen Angriffs mit einem Maßkrug und damit wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Der gänzlich vorstrafenfreie Angeklagte, ein Beamter auf Probe (Verteidiger RA Florian Schneider), hatte den Maßkrugschlag unumwunden eingeräumt, aber auch dargestellt, warum er angesichts des drohenden Angriffs des Spargelbauern keine Alternative zu seiner Handlungsweise gesehen hatte. Das Amtsgericht folgte dem jedoch nicht, monierte dafür aber die fehlende Entschuldigung beim Geschädigten und verurteilte den Angeklagten trotz der sehr geringen Verletzung (lediglich ein kleiner Cut über der Augenbraue) zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, was bedeuten würde, dass Angeklagte gekündigt würde. Er muß nun in der Berufungsinstanz sein Glück weiter versuchen und hoffen, dass er hier ein milderes Urteil erhält.
Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat vor kurzem gegen eine Mittvierzigerin aus München Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen ihren Ehemann erlassen. Hintergrund dieses Haftbefehls ist ein bereits seit langem währender Streit zwischen zwei Eheleuten, einer ursprünglich aus den USA stammenden Frau und einem Münchner, die bereits seit 15 Jahren verheiratet sind und zwei Kinder im Teenageralter haben. Die Beiden hatten sich in den letzten 2, 3 Jahren zunehmend in die Haare gekriegt und sich ganz offenkundig immer wieder weniger verstanden, was dazu geführt hatte, dass die Ehefrau sich mehr und mehr dem Alkohol zugewandt hatte und der Ehemann ihr auch deshalb mehr und mehr den Rücken gekehrt hatte. Einzig die beiden Kinder waren noch als etwas Verbindendes angesehen worden, darüber hinaus hatte man ganz eindeutig nicht mehr viel gemeinsam.
Vor gut 3 Wochen eskalierte der Streit dermaßen, dass die Ehefrau ihrem Mann mitteilte, er brauche zu Hause nicht mehr aufzutauchen, sie habe das Schloss ausgewechselt, er wohne jetzt nicht mehr in der Wohnung. Als sie ihn kurz darauf bat, doch noch einmal vorbei zu kommen, da es ihr schlecht ginge, kam es zur Katastrophe: Als der Ehemann zu Hause eintraf und seine total alkoholisierte Ehefrau daran hindern wollte, seine gesamten Habseligkeiten aus dem Fenster zu werfen, war es handgreiflich geworden zwischen den Beiden: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die Ehefrau mit einem Alkoholpegel von über 2 Promille ein Küchenmesser genommen haben und versucht haben, es in den Rücken ihres Mannes zu rammen, als der sich von ihr abgewandt hatte. Wie durch ein Wunder war jedoch nichts passiert, der Ehemann hatte lediglich einen leichten Druck auf der rechten Seite seines Rückens verspürt und, als er sich umgedreht hatte, soll er seine Frau mit einem Messer in der Hand gesehen haben, dessen Klinge abgebrochen war. Die Klinge selbst soll irgendwo anders gelegen sein. Tatsache ist aber definitiv, dass er noch nicht einmal eine geringfügige Verletzung davongetragen hatte, was sich sehr schlecht mit dem Tatvorwurf laut Haftbefehl vereihnbaren läßt, dass die Beschuldigte ihren Mann versucht haben soll, zu ermorden. Tatsache ist nämlich auch, dass das Opfer keine Panzerweste getragen hatte, sondenr eine normale Daunenjacke, durch die ein Küchenmesser buttterweich durchgegange wäre, wenn die Beschuldigte wirklich richtig zugestochen hätte.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt jedoch trotzdem im Moment der Tatbestand des versuchten Mordes vor, da nach ihrer Auffassung die Beschuldigte einen Messerstich in Richtung Rumpf ihres Mannes geführt hatte, – den allerdings keiner gesehen und auch keiner bemerkt hatte, – der aber nur durch einen Zufall nicht zu einer schweren Verletzung geführt hatte, ohne dass die Beschuldigte für diesen Zufall etwas gekonnt haben soll: Denn, – nach Meinung der Ermittler, – sei es doch wohl so, dass der FRau nicht zugute gehalten werden könne, dass das Messer nicht funktioniert habe! Die Beschuldigte sitzt damit seit 3 Wochen in Untersuchungshaft, ein Gutachter wird nun klären müssen, weshalb es hier nicht zu einer großen Katastrophe gekommen war und der Mann unverletzt geblieben ist und ob es womöglich doch der Ehefrau zu Gute zu halten ist, dass nichts weiter passiert war. Im Falle einer Mordanklage vor dem Münchner Schwurgericht würde sie mit vielen Jahren Haft rechnen müssen.
Ein sehr lauter Abend im Spätsommer letzten Jahres im Münchner Westend endete so richtig erst am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht München, als drei Türken zwischen 30 und 40 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Monaten verurteilt wurden. Die 3, die sich erst damals in einer Kneipe kennengelernt hatten und gemeinsam Raki getrunken hatten, waren infolge eines lautstarken Streits mit dem Wirt vor der Türe einer Gaststätte um 3 Uhr morgens mit einem etwa 50-jährigen Anwohner zusammengerumpelt, der sich zunächst aus dem Fenster seiner Wohnung über ihren Krach beschwert hatte. Als das nix geholfen hatte und seine Versuche unter Einsatz von Beleidigungen („Scheißtürken“) nur auf entsprechend laute und aggressive Antworten gestoßen waren war der Anwohner auf die Straße herunter gekommen und von einem der Dreien mit einem so kräftigen Fautschlag bedient worden, dass er Sternchen sah und den Rückzug nach Hause antrat. Ein anderer Nachbar rief die Polizei.
Die kam sofort, hatte allerdings zunächst einige Schwierigkeit, den Täter zu ermitteln, da die inzwischen mit dem Taxi zur nächsten Kneipe weiterzogen waren. Über den Taxifahrer gelang dann allerdings die Ermittlung der Drei, die daraufhin eine Anklage wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung bekamen.
In der Hauptverhandlung war der Schläger sofort geständig, die anderen Beiden bestritten jedoch, auch nur das allergeringste mit dem Faustschlag zu tun gehabt zu haben. Das Gericht glaubte jedoch nicht ihnen, sondern dem Anwohner, der behauptet hatte, 2 hätten ihn bedrängt und festgehalten und einer habe ihn geschlagen. Wer was gemacht haben soll hatte der Zeuge nicht mehr sagen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen einen etwa 30-jährigen Münchner zu verhandeln, der dem Mann vor etwa 2 Monaten zugestellt worden war und gegen den der Mann über seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) rechtzeitig, – also innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung an ihn, – Einspruch eingelegt hatte. Der Tatvorwurf lautete, dass der Angeklagte auf einer Ü30-Party vor einigen Monaten einen alten Bekannten aus seiner früheren Schule zunächst immer wieder kleine Boxhiebe dann plötzlich einen Kopfstoß und einen Faustschlag versetzt habe. Dabei habe er ihm regelrecht ein Veilchen geschlagen. Weder der Angeklagte noch sein Opfer konnten sagen, warum das passiert war, da es keinerlei Streit vorher gegeben habe und man eigentlich in einer lustigen Gruppe miteinander unterwegs gewesen sei. Die einzige Erklärung fand sich schließlich in der heftigen Alkoholisierung des Angeklagten, der jede Menge Bier und Schnaps intus hatte
Der Angeklagte war nicht zum ersten Mal auffällig in dieser Weise: 7 Jahre zuvor hatte der Trockenbauer sich schon einmal eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung eingefangen, als er sich sternhagelvoll geprügelt hatte. Er hatte diese Bewährung jedoch erfolgreich durchgestanden und war seitdem nicht mehr auffällig geworden.
Das Amtsgericht hielt ihm zugute, dass er sich nach eingetretener Ernüchterung eine Woche später sofort und von sich aus bei dem Opfer entschuldigt hatte und damit ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich vorlag. Wegen der Heftigkeit der Schläge war aber an eine Einstellung nicht zu denken, so dass schließlich eine sehr moderate Geldstrafe von 120 Tagessätzen a Euro 30 herauskam.