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1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung für Schläge gegen Freundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa dreißigjähriger Möbelpacker (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte nach einem halben Jahr in Untersuchungshaft in Stadelheim aufatmen: Das Amtsgericht München verurteilte ihn zwar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe, setzte die aber zur Bewährung aus. Der Mann war angeklagt worden, sich Anfang August letzten Jahres zunächst regelrecht gedopt zu haben, mit Alkohol und Drogen und dann bei seienr Freundin einmarschiert zu sein, mit der er „was zu klären“ hatte. Sie hatte ihm nach diversen körperlichen Auseinandersetzungen in den Monaten zuvor den Laufpaß gegeben und war dann mit einem anderen Mann zusammengegangen. Das hatte der Angeklagte nicht akzeptieren können und daher, – da er nüchtern ein ganz friedlicher Mensch ist, – zunächst sich ordentlich Wut und Aggression angetrunken. In der Wohnung wurde es dann recht heftig, es gab Tritte und Schläge und eine Menge Drohungen und dann einen Besuch von der Polizei. Die fackelte nicht lange und nahm den Möbelpacker fest, der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl. Ein knapp halbes Jahr Untersuchungshaft wirkten Wunder: Der Angeklagte nahm die Therapieangebote im Knast wahr und bewarb sich direkt vom Gefängnis aus über seinen Verteidiger in einer Therapieeinrichtung, die die sofortige Antrittsmöglichkeit für den Fall einer Haftebtlassung bestätigte. Auch die Kostenübernahme konnte vom Knast aus geregelt werden. In  der Hauptverhandlung letzten Freitag ließ sich der Richter von einem geständigen und sehr einsichtigen Angeklagten überzeugen und verhängte die gewünschte Bewährung. Die wurde allerdings unter der Auflage nur erteilt, dass sich der Angeklagte sofort in die Therapie begibt.

4. Februar 2015/von Florian Schneider
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