Ein etwa dreißigjähriger Münchner mit jugoslawischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vor einiger Zeit feststellen, dass der Besuch seiner Stammkneipe äußerst gefährlich sein kann: Ein völlig harmloser Wettbewerb im Armdrücken war vom Gewinner des Wettbewerbs zum Anlaß genommen worden, nicht nur in dem Lokal zu randalieren, sondern auch gleich noch einen der beiden Verlierer grün und blau zu prügeln. Der in Strafsachen offenkundig sehr erfahrene Schläger fühlte sich sicher: Denn gleich nach der Prügelei erstattete er gegen sein Opfer Strafanzeige wegen Körperverletzung und erreichte damit zumindest fürs Erste, von seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortung ablenken zu können. Doch nur fürs Erste: der geschundene Stammgast recherchierte erfolgreich und fand Zeugen, die willens und in der Lage sind, die Version des Stammgastes vom Ablauf der Auseinandersetzung zu bestätigen. Der Stammgast wird nun nicht nur seine Rolle als Beschuldigter in dem Verfahren an den wirklichen Täter abgeben können, sondern kann dann im weiteren Verlauf des Strafverfahrens gegen den Schläger Nebenklage erheben und Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können.
Der ganze Ärger war eigentlich schon absehbar, als ein LKW-Fahrer im Sommer vor einer Schule im Umland von München seinen Lastwagen irgendwie abstellen mußte, um die von der Schule bestellten Hygienieartikel liefern zu können. Der erste Schulbus kam noch hinter seiner abgesenkten Ladeklappe vorbei, der nächste blieb hängen und hupte, weil er seine Schüler mittags nach Schulschluß einladen wollte, die nach Hause wollten. Als der LKW-Fahrer signalisierte, er müsse erst noch seine Restladung sichern, bevor er wegfahren könne, dauerte das einer 15-Jährigen zu lange und sie machte sich an seiner Hebebühne zu schaffen, und begann einfach, die Hebel für die Hebebühne zu betätigen und die Klappe zu schließen. Grund war letztlich, dass sie schneller in ihren Bus kommen und nicht mehr warten wollte. Was sie dabei vergaß: der LKW-Fahrer war noch auf seiner Ladefläche und hatte keine Möglichkeit, von innen seine Ladeklappe wieder abzusenken, wenn die mal geschlossen war. Es blieb ihm also nix anderes übrig, als ganz schnell die Sicherung seiner Ladung sein zu lassen und zu versuchen, von seinem Lkw noch schnell herunter zu kommen, wenn er nicht eingesperrt werden wollte. Obwohl das Mädchen sah, dass er aus der sich schließenden Ladeklappe noch herauskommen wollte, ließ sie nicht locker und betätigte weiter die Hebel für die Ladeklappe. Der Lkw-Fahrer kam gerade noch so raus und packte das Mädchen am Arm und zog sie von den Hebeln weg, nachdem sie seinen Aufforderungen, endlich die Finger von seinem Lkw zu lassen, immer noch nicht nachkommen wollte. Als sie merkte, dass sie gegen den viel kräftigeren Mann nicht ankam fing sie plötzlich an zu schreien und warf sich auf den Boden. Passiert war eigentlich gar nichts, aber ab diesem Moment war der LKW-Fahrer der Böse: die Polizei kam und belehrte ihn als Beschuldigten, es folgte ein Strafverfahren gegen ihn und ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit einer hohen Geldstrafe von € 3.500. Der LKW-Fahrer nahm sich einen Anwalt (Verteidiger RA Florian Schneider) und ließ Einspruch einlegen. In der Hauptverhandlung am Amtsgericht am Mittwoch zeigte sich dann, dass es mit der Körperverletzung durch den Angeklagten nicht so sehr weit her sein konnte und das Verfahren wurde gegen Zahlung einer kleinen Geldauflage eingestellt, da es sich der LKW-Fahrer nicht mehr leisten konnte, weitere Hauptverhandlungstage zu riskieren und noch mehr Anwaltskosten zu haben, da weitere Zeugen gebraucht wurden, um seine Angaben zu bestätigen. Also akzeptierte er die Einstellung, die ihn nicht belastete und keine Eintragung zur Folge hatte.
Das Amtsgericht Miesbach hat soeben gegen einen Lkw-Fahrer einen Strafbefehl erlassen, dem es vorwirft, er habe im Juni diesen Jahres beim Abladen von Ware vor der Hauptschule Holzkirchen eine 15-jährige Schülerin vorsätzlich verletzt. Nach der Erinnerung des Lkw-Fahrers hatte er vor der Hauptschule Baustoffe ausgeladen, als es hinter ihm hupte. Ein Bus, der die Schüler abholte, kam an seiner offenen Laderampe nicht vorbei. Der Angeklagte konnte jedoch nicht gleich wegfahren, da er zuerst seine Ladung sichern mußte. Einer Schülerin, die auf den Bus wartete, ging das jedoch nicht schnell genug und sie versuchte sich an dem Knopf, mit dem man die Ladeklappe betätigt, um die Rampe herunter zu lassen, damit der Bus vorbei kommt.
Da es dem Lkw-Fahrer nicht recht war, wenn Kinder die Ladeklappe betätigen, sprang er herunter und zog die Fünfzehnjährige am Arm vom Lkw weg, ohne sie dabei zu verletzen. Ohne dass klar war, warum, schrie das Mädchen auf und ließ sich theatralisch auf den Boden fallen. Der Lkw-Fahrer stieg wieder auf seine Ladefläche und sicherte weiter seine Ladung, um wegfahren und dem Bus Platz machen zu können. Für den Lkw-Fahrer unverständlicherweise wurde die Polizei gerufen und er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.
Das Mädchen hatte bei der Polizei behauptet, der Angeklagte habe sie nicht nur am Arm vom Lkw weggezogen, sondern sie dann regelrecht gegen den Lkw geschleudert und damit am Gesicht verletzt, dann habe er sie auf den Boden geschmissen. Das Amtsgericht glaubte dem Mädchen und erließ gegen den Lkw-Fahrer einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von € 3.500, gegen den nun Einspruch eingelegt worden ist. Das Amtsgericht Miesbach muss sich nun in einer Hauptverhandlung ein Bild von dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) und dem Mädchen machen und dann entscheiden, ob der Vorwurf aufrechterhalten wird.
Ein Münchner Handwerker traute seinen Augen kaum, als er letzten Sonntagabend nach Hause kam. Seine Ehefrau sitzt auf dem Schoß eines Unbekannten, die fünfjährige Tochter steht etwas ratlos daneben. Der Vierzigjährige realisiert, was hier los ist. Ganz klassisch: Seine Frau hat einen Lover und er hat die Beiden gerade überrascht. Als ihm das klar wird schießt ihm der Blutdruck nach oben und er versucht, den Lover seiner Frau aus der Wohnung zu schmeißen. Der läßt sich jedoch nicht so einfach zum Gehen überreden, es wird handgreiflich und eine Schubserei geht los. Die Frau springt ihrem Lover zur Seite und der Ehemann gerät ins Hintertreffen. Sein Glückstag ist jedoch noch nicht vorbei: Das Ende vom Lied ist nämlich, dass schließlich die Polizei kommt, die nicht etwa den Lover, sondern den Ehemann aus der Wohnung schmeißt und ihm gleichzeitig ein dreizehntägiges Kontaktverbot zu seiner Frau und zu deren Lover und auch noch ein Betretensverbot für seine eigene Wohnung erteilt. Außerdem leiten die Beamten gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein, da ihn seine Frau und ihr Lover angezeigt hatten. Der Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun nicht nur schnell seine Glückssträhne verarbeiten und seine Frau abschreiben, sondern vor allem unter Zuhilfenahme der Justiz seine Wohnung zurückerhalten und gegen das Bündnis aus falscher Verdächtigung und Falschaussage seiner Frau und deren Lover vorgehen und sich außerdem erfolgreich dem Tatvorwurf der Körperverletzung stellen.
Die Polizei hatte in den letzten Wochen gleich mehrere Einsätze in einer der Umlandgemeinden Münchens wegen eines 19-jährigen Türken, der es um keinen Preis akzeptieren konnte, dass seine Freundin nichts mehr von ihm wissen will. Die 18-jährige Deutsche mit ausländischen Wurzeln hatte sich vor Kurzem von ihm getrennt, nachdem der Türke aufgrund sehr intensiven Alkohol- und Drogenkonsums eine regelrechte Wesensänderung vollzogen hatte und kaum mehr wiederzuerkennen war: Seine Eifersuchtsszenen und Kontrollversuche waren schon bald krankhaft und nicht mehr zu ertragen. Die Trennung führte dann jedoch zu noch mehr Gewalt: Nicht einmal die verschlossenen Türen des elterlichen Zuhauses konnten den gewalttätigen Türken aufhalten, letztes Wochenende wurde von ihm sogar die gut gesicherte Terrassentüre der elterlichen Wohnung aufgebrochen und die Exfreundin grün und blau geschlagen und ihre Nase gleich mehrfach gebrochen. Erst die Polizei konnte den 19-Jährigen bremsen. Da sie auf eine Inhaftierung verzichtete und nur ein 10-tägiges Kontaktverbot gegen ihn aussprach muß die 18-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) nun Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen, um einigermaßen Sicherheit vor ihm zu haben: das Amtsgericht wird ihm verbieten, sich seiner Ex auf weniger als 50 Meter zu nähern und ihm jegliche Kontaktaufnahmeversuche zu ihr untersagen. Bis zu seiner Verurteilung wird sie daher Ruhe vor ihm haben.
Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen etwa dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) ein Ermittlungsverfahren wegen der Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet, dem zur Last liegt, in den ersten Morgenstunden des neuen Jahres auf der Silvesterparty in der BMW-Welt einen Partygast geschlagen und gebissen zu haben. Der Tatverdächtige, der sich bislang bei der Polizei zum Tatvorwurf nicht geäußert hat, soll nach Angaben des Geschädigten sowie dessen zwei Begleiter stark alkoholisiert den drei Partygäste zunächst auf die Nerven gegangen sein und sie belästigt haben auf einer der Sitzgruppen. Als der Geschädigte in aufgefordert haben soll, dies zu unterlassen, soll der Beschuldigte ihn ins Gesicht geschlagen haben. Als der Geschädigte zurückgeschlagen haben soll sollen die beiden Kontrahenten übereinander hergefallen sein und am Boden miteinander gerangelt haben. Im Rahmen dieser Rangelei soll der Beschuldigte den Geschädigten dann auch noch zweimal in den Arm gebissen haben. Die Beweislage gegen den Beschuldigten könte damit ziemlich eindeutig und belastend sein: Er soll noch in der Tatnacht von den 3 Zeugen einwandfrei identifiziert worden sein. Sollte sich im Rahmen einer Hauptverhandlung dieser Tatvorwurf erhärten droht dem bereits einschlägig wegen Körperverletzung Vorbestraften eine Freiheitsstrafe. Er muss sich also zunächst um einenTäter-Opfer-Ausgleich bemühen und vor allem Wiedergutmachung leisten.
Das Kampfgetümmel auf Münchner Straßen zwischen Autofahrern und Radfahrern ist um eine weitere Variante reicher: Diese Mal trifft es eine dreiundzwanzigjährige Beifahrerin, die mit einer soeben gemachten Eroberung aus einem Club in München unterwegs ist und den neuen Bekannten ans Steuer des Autos ihres Vaters läßt. In der engen Mandlstraße in Schwabing kommt es zum Showdown mit einem Radler, der behauptet, von dem Auto abgedrängt worden zu sein. Die Beifahrerin erinnert sich anders: Dem Radler sei es nicht schnell genug gegangen und er habe sich an dem Auto vorbei gequetscht und es sich zudem nicht verkneifen können, zusätzlich noch gegen die Autoscheibe zu schlagen, dann mitten auf der Straße anzuhalten und schließlich auch noch mit dem Fuß gegen das Auto zu treten, das wegen ihm habe anhalten müssen. Die Beifahrerin (Verteidiger RA Florian Schneider), die um das Auto ihres Vaters Angst hat, steigt aus und schubst den offenkundig betrunkenen Radler, da ihr dessen Getue zuviel wird. Als auch der Fahrer aussteigt fängt der Radler äußerst theatralisch (wie sich eine Zeugin erinnert) an, zu plärren und um Hilfe zu rufen. Gäste einer Hochzeit im Standesamt Mandlstraße können sich an kaum nennenswerte Tätlichkeiten erinnern, als der Radler Anzeige erstattet und sie bei der Polizei als Zeugen benennt. Bei seiner Anzeige gibt der Radler an, er sei von dem Fahrer fast umgefahren worden, als er sich auf der Straße vor dem Auto aufgebaut habe, um das Kennzeichen zu fotografieren, auch dies kann keiner der Zeugen bestätigen. Die Staatsanwaltschaft erhebt trotzdem gegen die Beifahrerin Anklage wegen gefährlicher (weil gemeinschaftlicher) Körperverletzung. Da der Fahrer der Angeschuldigten namentlich unbekannt ist und von der Polizei nicht ermittelt werden kann, richtet sich die Anklage alleine gegen die Beifahrerin, die sich wegen dieser Anklage nun auf ein gerichtliches Nachspiel einstellen muß. Die Anklage stützt sich alleine auf die Angaben des Radlers und schenkt den Angaben der unbeteiligten Zeugen, die alle betont hatten, dass de facto nix passiert sei, keinen Glauben. Das Attest des Radlers, der am nächsten Tag beim Arzt war, vermag außer „einem Prellungsschmerz links“ keinerlei Verletzungen zu bestätigen. Das Amtsgericht München muß nun zunächst darüber entscheiden, ob es die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zuläßt. Wenn ja erhält die Beifahrerin eine Ladung zur Hauptverhandlung und muß im schlimmsten Falle mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Die Mindeststrafe hierfür beträgt 6 Monate.
Ein 25-Jähriger aus Südbayern (Verteidiger RA Florian Schneider) hat letzte Woche eine Erfahrung gemacht, die schon vor ihm viele gemacht haben: Er befolgte eine Ladung der Polizei zur Zeugenvernehmung und fand sich kurz darauf in Handschellen dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium gegenüber, der ihm einen Haftbefehl eröffnete. Diese Vorgehensweise ist nicht unüblich: Obwohl die Polizei präzise Informationen hat, dass ein Mensch als Tatverdächtiger zu gelten hat, schickt sie ihm eine Ladung zur Zeugenvernehmung. Während der Vernehmung wird dem vermeintlichen Zeugen dann eröffnet, er gelte gar nicht als Zeuge, sondern ab sofort als Beschuldigter, und nimmt ihn fest. Die bis zu dieser überraschenden Wendung der „Zeugenvernehmung“ getanen Angaben werden selbstverständlich verwertet als Aussage des Beschuldigten und zwar auch gerne zu Lasten des Beschuldigten. Der 25-Jährige erfuhr letzte Woche auf diese Art und Weise, dass er als Tatverdächtiger eines Raubüberfalles in München vor etwa einem Jahr gilt, der bislang noch nicht aufgeklärt werden konnte. Aufgrund der Spuren, die die Polizei damals am Tatort gesichert hatte, war jedoch von Anfang an klar gewesen, dass der „Zeuge“ gar nicht als Zeuge in Frage gekommen war, sondern weit eher als Tatverdächtiger. Durch die Ladung als Zeuge war er jedoch ahnungslos von selbst zur Polizei gekommen und konnte hier unproblematisch festgenommen werden. Was man dem Mann in seienr Ladung natürlich „vergessen“ hat, mitzuteilen, war der nicht ganz unwesentliche Umstand, dass er schon wegen seiner gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrechte als Zeuge nichts hätte sagen müssen und gleich die ganze Ladung besser nicht befolgt hätte. Dies hätte ihm ein ANwalt sofort egsagt, hätte er den vorher um Rat gefargt.
Ein Münchner Taxifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vor einiger Zeit eine Erfahrung machen, die viele andere Opfer vor ihm schon gemacht hatten: Von einem anderen Taxifahrer auf offener Straße mit einem Holzstock zusammengeprügelt hatte er sich Anfang des Jahres vor Gericht wiedergefunden, – als Angeklagter und nicht etwa als Zeuge und Geschädigter! Der Täter hatte nach seiner Prügelattacke nicht lange gefackelt und sofort die Polizei gerufen und sich selbst als Geschädigter des eigentlichen Opfers dargestellt. Das Ermittlungsverfahren begann damit zunächst gegen das Opfer. Diese Strategie hat lange Tradition: Der eigentliche Täter erstattet gegen das Opfer Anzeige und vernebelt damit die wahren Verhältnisse. Erst eine lange und erfolgreiche Suche nach Tatzeugen konnte der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen und dem Opfer zu einem Freispruch vor Gericht. Nun ist es dem Geschädigten auch gelungen, die Justiz zu einer Verurteilung des Täters zu bewegen. Hierfür war es wichtig, sich von Anfang an in das Strafverfahren gegen den Täter einzuklinken und der Anklage der Staatsanwaltschaft München I mittels Nebenklage anzuschließen. Durch einen zusätzlich eingereichten Adhäsionsantrag konnte der Täter dazu beweget werden, dem Geschädigten € 5.000 Schmerzensgeld zu zahlen und zusätzlich seine Anwaltskosten zu ersetzen, die dem Opfer infolge der falschen Anschuldigungen des Täters entstanden sind.
Ein schon lange schwelender Nachbarschaftsstreit zwischen den Bewohnern des Ergeschoßflurs eskalierte letzte Woche mal wieder und rief die Polizei auf den Plan: Die Bewohnerin neben dem Hauseingang war zusammen mit ihrem Freund auf ihren Lieblingsfeind, den Bewohner gegenüber, losgegangen und hatte ihn getreten, Ihr Freund war dem im Rückzug befindlichen Nachbarn in dessen Wohnung gefolgt und hatte ihn da zusammen geprügelt. Die sehr polizeierfahrene Nachbarin hatte bei den Beamten sofort die Verletzte gemimt und ihren Freund als Zeugen benannt dafür, dass sie das Opfer war und der Nachbar der Täter. Was sie übersehen hat: Der Nachbar, dem übel mitgespielt worden war, hatte nach vielen schlechten Erfahrungen mit ihr und ihren miesen Tricks die komplette Szene mit seinem Handy gefilmt und damit zum ersten Mal nach langer Zeit und nach vielen Gewalttätigkeiten der Nachbarin den Beweis, wie es wirklich war. Immer wieder hatte sie mit ihrer Opfertour und mit ihrem verrmeintlichen Zeugen Erfolg gehabt Die Auswertung des Handys durch die Kripo wird dieses Mal allerdings endlich mal den Spieß herum drehen und vielleicht den Gewalttätigkeiten der Nachbarin endlich ein Ende bereiten.