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Haftbefehl während Zeugenvernehmung

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 25-Jähriger aus Südbayern (Verteidiger RA Florian Schneider) hat letzte Woche eine Erfahrung gemacht, die schon vor ihm viele gemacht haben: Er befolgte eine Ladung der Polizei zur Zeugenvernehmung und fand sich kurz darauf in Handschellen dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium gegenüber, der ihm einen Haftbefehl eröffnete. Diese Vorgehensweise ist nicht unüblich: Obwohl die Polizei präzise Informationen hat, dass ein Mensch als Tatverdächtiger zu gelten hat, schickt sie ihm eine Ladung zur Zeugenvernehmung. Während der Vernehmung wird dem vermeintlichen Zeugen dann eröffnet, er gelte gar nicht als Zeuge, sondern ab sofort als Beschuldigter, und nimmt ihn fest. Die bis zu dieser überraschenden Wendung der „Zeugenvernehmung“ getanen Angaben werden selbstverständlich verwertet als Aussage des Beschuldigten und zwar auch gerne zu Lasten des Beschuldigten. Der 25-Jährige erfuhr letzte Woche auf diese Art und Weise, dass er als Tatverdächtiger eines Raubüberfalles in München vor etwa einem Jahr gilt, der bislang noch nicht aufgeklärt werden konnte. Aufgrund der Spuren, die die Polizei damals am Tatort gesichert hatte, war jedoch von Anfang an klar gewesen, dass der „Zeuge“ gar nicht als Zeuge in Frage gekommen war, sondern weit eher als Tatverdächtiger. Durch die Ladung als Zeuge war er jedoch ahnungslos von selbst zur Polizei gekommen und konnte hier unproblematisch festgenommen werden. Was man dem Mann in seienr Ladung natürlich „vergessen“ hat, mitzuteilen, war der nicht ganz unwesentliche Umstand, dass er schon wegen seiner gesetzlichen Auskunftsverweigerungsrechte als Zeuge nichts hätte sagen müssen und gleich die ganze Ladung besser nicht befolgt hätte. Dies hätte ihm ein ANwalt sofort egsagt, hätte er den vorher um Rat gefargt.

16. Juni 2015/von Florian Schneider
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