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Bisse in der Silvesternacht Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen etwa dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) ein Ermittlungsverfahren wegen der Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet, dem zur Last liegt, in den ersten Morgenstunden des neuen Jahres auf der Silvesterparty in der BMW-Welt einen Partygast geschlagen und gebissen zu haben. Der Tatverdächtige, der sich bislang bei der Polizei zum Tatvorwurf nicht geäußert hat, soll nach Angaben des Geschädigten sowie dessen zwei Begleiter stark alkoholisiert den drei Partygäste zunächst auf die Nerven gegangen sein und sie belästigt haben auf einer der Sitzgruppen. Als der Geschädigte in aufgefordert haben soll, dies zu unterlassen, soll der Beschuldigte ihn ins Gesicht geschlagen haben. Als der Geschädigte zurückgeschlagen haben soll sollen die beiden Kontrahenten übereinander hergefallen sein und am Boden miteinander gerangelt haben. Im Rahmen dieser Rangelei soll der Beschuldigte den Geschädigten dann auch noch zweimal in den Arm gebissen haben. Die Beweislage gegen den Beschuldigten könte damit ziemlich eindeutig und belastend sein: Er soll noch in der Tatnacht von den 3 Zeugen einwandfrei identifiziert worden sein. Sollte sich im Rahmen einer Hauptverhandlung dieser Tatvorwurf erhärten droht dem bereits einschlägig wegen Körperverletzung Vorbestraften eine Freiheitsstrafe. Er muss sich also zunächst um einenTäter-Opfer-Ausgleich bemühen und vor allem Wiedergutmachung leisten.

20. Juli 2015/von Florian Schneider
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