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Anklage gegen Beifahrerin wegen Angriffs auf Radfahrer

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straßenverkehrsdelikte

Das Kampfgetümmel auf Münchner Straßen zwischen Autofahrern und Radfahrern ist um eine weitere Variante reicher: Diese Mal trifft es eine dreiundzwanzigjährige Beifahrerin, die mit einer soeben gemachten Eroberung aus einem Club in München unterwegs ist und den neuen Bekannten ans Steuer des Autos ihres Vaters läßt. In der engen Mandlstraße in Schwabing kommt es zum Showdown mit einem Radler, der behauptet, von dem Auto abgedrängt worden zu sein. Die Beifahrerin erinnert sich anders: Dem Radler sei es nicht schnell genug gegangen und er habe sich an dem Auto vorbei gequetscht und es sich zudem nicht verkneifen können, zusätzlich noch  gegen die Autoscheibe zu schlagen, dann mitten auf der Straße anzuhalten und schließlich auch noch mit dem Fuß gegen das Auto zu treten, das wegen ihm habe anhalten müssen. Die Beifahrerin (Verteidiger RA Florian Schneider), die um das Auto ihres Vaters Angst hat, steigt aus und schubst den offenkundig betrunkenen Radler, da ihr dessen Getue zuviel wird. Als auch der Fahrer aussteigt fängt der Radler äußerst theatralisch (wie sich eine Zeugin erinnert) an, zu plärren und um Hilfe zu rufen. Gäste einer Hochzeit im Standesamt Mandlstraße können sich an kaum nennenswerte Tätlichkeiten erinnern, als der Radler Anzeige erstattet und sie bei der Polizei als Zeugen benennt. Bei seiner Anzeige gibt der Radler an, er sei von dem Fahrer fast umgefahren worden, als er sich auf der Straße vor dem Auto aufgebaut habe, um das Kennzeichen zu fotografieren, auch dies kann keiner der Zeugen bestätigen. Die Staatsanwaltschaft erhebt trotzdem gegen die Beifahrerin Anklage wegen gefährlicher (weil gemeinschaftlicher) Körperverletzung. Da der Fahrer der Angeschuldigten namentlich unbekannt ist und von der Polizei nicht ermittelt werden kann, richtet sich die Anklage alleine gegen die Beifahrerin, die sich wegen dieser Anklage nun auf  ein gerichtliches Nachspiel einstellen muß. Die Anklage stützt sich alleine auf die Angaben des Radlers und schenkt den Angaben der unbeteiligten Zeugen, die alle betont hatten, dass de facto nix passiert sei, keinen Glauben. Das Attest des Radlers, der am nächsten Tag beim Arzt war, vermag außer „einem Prellungsschmerz links“ keinerlei Verletzungen zu bestätigen. Das Amtsgericht München muß nun zunächst darüber entscheiden, ob es die Anklage überhaupt zur Hauptverhandlung zuläßt. Wenn ja erhält die Beifahrerin eine Ladung zur Hauptverhandlung und muß im schlimmsten Falle mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen. Die Mindeststrafe hierfür beträgt 6 Monate.

19. Juli 2015/von Florian Schneider
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