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Nebenklage und Adhäsionsantrag wichtig für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Taxifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vor einiger Zeit eine Erfahrung machen, die viele andere Opfer vor ihm schon gemacht hatten: Von einem anderen Taxifahrer auf offener Straße mit einem Holzstock zusammengeprügelt hatte er sich Anfang des Jahres vor Gericht wiedergefunden, – als Angeklagter und nicht etwa als Zeuge und Geschädigter! Der Täter hatte nach seiner Prügelattacke nicht lange gefackelt und sofort die Polizei gerufen und sich selbst als Geschädigter des eigentlichen Opfers dargestellt. Das Ermittlungsverfahren begann damit zunächst gegen das Opfer. Diese Strategie hat lange Tradition: Der eigentliche Täter erstattet gegen das Opfer Anzeige und vernebelt damit die wahren Verhältnisse. Erst eine lange und erfolgreiche Suche nach Tatzeugen konnte der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen und dem Opfer zu einem Freispruch vor Gericht. Nun ist es dem Geschädigten auch gelungen, die Justiz zu einer Verurteilung des Täters zu bewegen. Hierfür war es wichtig, sich von Anfang an in das Strafverfahren gegen den Täter einzuklinken und der Anklage der Staatsanwaltschaft München I mittels Nebenklage anzuschließen. Durch einen zusätzlich eingereichten Adhäsionsantrag konnte der Täter dazu beweget werden, dem Geschädigten € 5.000 Schmerzensgeld zu zahlen und zusätzlich seine Anwaltskosten zu ersetzen, die dem Opfer infolge der falschen Anschuldigungen des Täters entstanden sind.

8. Mai 2015/von Florian Schneider
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