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Filmen der Tätlichkeiten gutes Beweismittel für Opfer

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein schon lange schwelender Nachbarschaftsstreit zwischen den Bewohnern des Ergeschoßflurs eskalierte letzte Woche mal wieder und rief die Polizei auf den Plan: Die Bewohnerin neben dem Hauseingang war zusammen mit ihrem Freund auf ihren Lieblingsfeind, den Bewohner gegenüber, losgegangen und hatte ihn getreten, Ihr Freund war dem im Rückzug befindlichen Nachbarn in dessen Wohnung gefolgt und hatte ihn da zusammen geprügelt. Die sehr polizeierfahrene Nachbarin hatte bei den Beamten sofort die Verletzte gemimt und ihren Freund als Zeugen benannt dafür, dass sie das Opfer war und der Nachbar der Täter. Was sie übersehen hat: Der Nachbar, dem übel mitgespielt worden war, hatte nach vielen schlechten Erfahrungen mit ihr und ihren miesen Tricks die komplette Szene mit seinem Handy gefilmt und damit zum ersten Mal nach langer Zeit und nach vielen Gewalttätigkeiten der Nachbarin den Beweis, wie es wirklich war. Immer wieder hatte sie mit ihrer Opfertour und mit ihrem verrmeintlichen Zeugen Erfolg gehabt Die Auswertung des Handys durch die Kripo wird dieses Mal allerdings endlich mal den Spieß herum drehen und vielleicht den Gewalttätigkeiten der Nachbarin endlich ein Ende bereiten.

2. Mai 2015/von Florian Schneider
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