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Einstellung bei sexuellem Missbrauch

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Ein 23-jähriger Student aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) kann seit dieser Woche wieder entspannt in die Zukunft schauen als in den letzten Monaten: Anfang des Jahres hatte ihn eine Ladung der Kripo zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes erreicht. Nach der Überwindung des ersten Schocks war klar geworden, dass es darum geht, dass ihn ein Mädchen angezeigt hatte, mit dem er als 17-Jähriger einmal Sex gehabt hatte, bei dem sie die Initiative ergriffen hatte. Nun hate sie behauptet, dass er sie vor 6 Jahren sexuell mißbraucht hatte, weil sie damals erst 13 Jahre gewesen war. Die Anzeigeerstatterin war die Tochter des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter und hatte damals mit ihm im selben Haushalt gelebt. Obwohl die Sache also schon recht lange zurückliegt war sich die junge Frau ganz sicher, dass sie damals dreizehn und damit noch im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ein Kind gewesen war.

Bei der Polizei behauptet sie zudem, von ihm nicht nur als Kind sexuell mißbraucht worden zu sein, sondern von dem Beschuldigten regelrecht zum Sex gezwungen, – also regelrecht vergewaltigt worden zu sein. Damit hatte sie gegen den Studenten Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes und wegen Vergewaltigung erstattet und gleichzeitig angegeben, sie leide noch heute an der Geschichte und habe sogar angefangen, sich zu ritzen. Außerdem befinde sie sich angeblich nur deshalb seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung. Der Beschuldigte hatte eine ganz andere Erinnerung an die Geschichte: Danach hatte sie ihn als er 17 (und sie deshalb 14) Jahre alt war in seinem Zimmer aufgesucht, sich ausgezogen und nackt auf ihn draufgesetzt, als er auf seinem Bett gelegen war.

Dem Beschuldigte und seinem Verteidiger blieb trotzdem nun nix mehr Anderes übrig, als sich intensiv mit der Teenagerzeit des Beschuldigten und damit einer recht langebzurückliegenden Lebensphase zu befassen: Es mußten vor allem Beweise dafür gesammelt werden, dass die Anzeigeerstatterin damals nicht dreizehn, sondern schon vierzehn Jahre alt war, als der Beschuldigte mit ihr Sex gehabt hatte, vor allem, um den Verdacht des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu entkräften, was der heftigste Teil der Vorwürfe war. Hier hatte es sich dann als Rettung erwiesen, dass die Mutter des Beschuldigten nicht nur konkretere Erinnerungen als er selbst an den Kontakt mit der Anzeigeerstatterin hatte, sondern auch alle Ereignisse damals aufgeschrieben und ihre alten Kalender von damals aufgehoben hatte. Damit konnte nachgewiesen werden, dass die Anzeigeerstatterin beim Sex mit dem Beschuldigten durchaus kein Kind mehr war, sondern alt genug war. So konnte nach einigen Monaten das Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Studenten mit einer sog. Freispruchseinstellung eingestellt werden.

11. August 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-08-11 10:21:342015-01-31 23:46:49Einstellung bei sexuellem Missbrauch

Ermittlungsverfahren wegen Mißbrauchs

Sexualdelikte

in Busfahrer aus München (Verteidiger RA Florian Schneider), der sich seit einigen Monaten mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen konfrontiert sieht, kann seit Kurzem auf ein gutes Ende seines Verfahrens hoffen. Der Mittdreißiger soll nach einer Strafanzeige der Betreuerin einer 19-jährigen geistig Behinderten die jungen Frau mißbraucht haben, während er sie mit seinem Bus zwischen verschiedenen Behinderteneinrichtungen hin und her gefahren hatte. Nach der Aussage der jungen Frau soll er sie zunächst verbal belästigt und dann dazu gezwungen haben, bei ihm während der Fahrt den Oralsex zu vollziehen. Der Beschuldigte bestreitet dies: Er sei glücklich verheiratet und habe mit der jungen Frau rein gar nichts zu tun gehabt, außer sie in ihrer Einrichtung abzuliefern. Allerdings sei sie ihm als extrem sexualisiert aufgefallen, sie habe ihn während der ganzen Fahrt mit anzüglichen Fragen und Gesprächsthemen behelligt.

Seit Kurzem nun ist klar, dass die vermeintliche Geschädigte nicht zum ersten Mal sexuellen Missbrauch behauptet: Nach den Recherchen der Verteidigung hatte die junge Behinderte bereits im letzten Jahr einen anderen Busfahrer desselben Busunternehmens ebenfalls des erzwungenen Oralsex bezichtigt, ohne dass diese Vorwürfe sich hatten beweisen lassen. Auch schon im Jahr 2008 hatte sie eine Anzeige wegen Missbrauchs erstattet, ebenfalls ohne dass dem Mann etwas hätte nachgewiesen werden können.

Diese Ermittlungsergebnisse geben einen deutlichen Fingerzeig, wie die Angaben de Anzeigeerstatterin einzuschätzen sind. Die entscheidende Entlastung wird jedoch das aussagepsychologische Sachverständigengutachten bringen, das demnächst vorliegen wird.

21. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-21 17:49:362015-01-31 23:54:44Ermittlungsverfahren wegen Mißbrauchs

Ermittlungen wegen sexuellen Mißbrauchs

Sexualdelikte

Ein 23-jähriger Student (Verteidiger RA Florian Schneider) sieht sich zur Zeit auf äußerst unangenehme Weise mit seiner Teenager-Zeit konfrontiert: Anfang des Jahres erreicht ihn die Ladung der Kripo zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes. Nach der Überwindung des ersten Schocks wurde klar, dass es darum geht, dass ihn nach 6 Jahren ein Mädel angezeigt hatte, sie sexuell mißbraucht zu haben, als sie angeblich 13 und er angeblich 16 Jahre alt war. Die Anzeigeerstatterin war die Tochter des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter und hatte zu dieser Zeit mit ihm im selben Haushalt gelebt. Obwohl die Sache schon sehr lange zurückliegt ist sich die Anzeigeerstatterin ganz sicher, dass sie damals 13 war. Zusätzlich behaupt sie, von ihm zum Sex gezwungen worden zu sein, sie habe sogar eine kleine Verletzung im Genitalbereich davon getragen. Sie leide noch heute an der Geschichte und habe deshalb sogar angefangen, sich zu ritzen.

Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten haben dazu geführt, dass der Beschuldigte sich nun in Zusammenarbeit mit seiner Mutter und seinem Verteidiger mit einer längst abgeschlossenen Phase seines Lebens und einer ebenso längst erledigt geglaubten Bekanntschaft aus seiner Teenagerzeit erneut befassen muss, um die den Verdacht des Mißbrauchs zu entkräften. Nun erweist es sich als Rettung, dass seine Mutter konkretere Erinnerungen als er an den Kontakt zu der Anzeigeerstatterin hat und vor allem ihre alten Kalender von damals aufgehoben hat. Danach ist es als ausgeschlossen anzusehen, dass das Mädel erst dreizehn Jahr alt war, nach den Unterlagen war sie jedenfalls 14 alt und der Beschuldigte nicht 16 Jahr, sondern 17.

Der Beschuldigte tut gut daran, sich intensiv mit der alten Geschichte zu befassen: Im Falle eines Schuldnachweises würde er trotz des lange zurück liegenden Zeitraums zu einer empfindlichen Jugendstrafe verurteilt werden und zudem zu hohen Wiedergutmachungszahlungen an die Anzeigeerstatterin. Da er damals tatsächlich 17 Jahre alt war würde er aber wenigstens nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.

10. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-10 17:55:212015-01-31 23:57:00Ermittlungen wegen sexuellen Mißbrauchs

Therapieauflage bei Mißbrauch

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München hatte am Mittwoch über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen einen einundzwanzigjährigen Metzgereiangestellten aus den neuen Bundesländern (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem vorgeworfen worden war, mit Jungs unter 14 Jahren gechattet zu haben und ihnen sexuelle Angebote gemacht zu haben. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war wurde die Sache nach dem Jugendgerichtsgesetz verhandelt. Ein realer sexueller Kontakt war dem Heranwachsenden nicht nachzuweisen und daher auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Weiterhin war dem Angeklagten aber vorgeworfen worden, kinderpornographisches Bilder und Videos auf seinen PC heruntergeladen und dann weitergereicht zu haben. Der Angeklagte war regelmäßig in Chatforen wie schueler.cc und Ähnlichem zugange gewesen und hatte bei dieser Gelegenheit die Jungs kennengelernt, denen er dann erotische Angbeote gemacht hatte.

Der Heranwachsende räumte zwar ein, schwul zu sein, gab aber an, bei dem Kontakt zu den Kindern habe es sich nur um eine vorübergehende Phase gehandelt. Gleichzeitig erklärtet er sich von Anfang an schon bei der Durchsuchung seiner Wohnung erklärt, sich in eine therapeutische Behandlung begeben zu wollen. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, um seiner pädosexuellen Neigungen Herr zu werden.

Da der Angeklagte in keinster Weise vorbestraft war und die Tatvorwürfe unumwunden eingeräumt hatte und außerdem Einsicht in seine Therapiebedürftigkeit gezeigt hatte Verurteilte ihn das Amtsgericht München nur zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verbunden mit einer Therapieauflage für zweieinhalb Jahren verurteilt.

16. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-16 17:44:172015-01-31 23:59:53Therapieauflage bei Mißbrauch

Videovernehmung bei Mißbrauch

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen, Opfervertretung – Nebenklage, Sexualdelikte

Der Fahrer eines Busses für Behinderte (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich gerade einem Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes des sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen stellen. Nach den Behauptungen der neunzehnjährigen Behinderten soll er ihr während einer Busfahrt zu einer Behindertenwerkstatt sein Glied gezeigt und sie zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Der Busfahrer bestreitet jegliche sexuellen Handlungen: Die Vorwürfe seien reine Phantasie. Die Anzeigeerstatterin muß sich jetzt einer sogenannten Videovernehmung durch den Ermittlungsrichter, den Staatsanwalt und sowie den Verteidiger des Beschuldigten stellen und Fragen beantworten. Die Nachfragen werden umso bohrender sein, als sie, wie bekannt wurde, vor Kurzem schon einmal wegen desselben Vorwurfes einen anderen Mann angezeigt hatte, das Verfahren aber eingestellt, wurde, weil sich ihre Vorwürfe nicht beweisen ließen.

Der Beschuldigte selbst hat sich bislang vor der Polizei noch nicht zu den Vorwürfen geäußert, derzeit liegt nur eine Strafanzeige ihrer Anwälte vor. Damit handelt es sich bei der geplanten Videovernehmung um ihre erste Aussage.

Die sogenannte Videovernehmung eines Opfers richtet sich nach 58a der Strafprozeßordnung und wird vor allem dann angewendet, um Opfern sexueller Gewalt, – vor allem aber Kindern, wenn sie Opfer von sexuellem Mißbrauch waren, – wiederholte Zeugenvermehmungen zu ersparen. Die Videoaufzeichnung stellt damit de facto die einzige Vernehmung der Hauptbelastungszeugin dar, die dann auch in einer Hauptverhandlung abgespielt werden kann und dem Opfer damit auch den Auftritt vor Gericht erspart.

2. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-02 17:40:442015-03-23 21:25:52Videovernehmung bei Mißbrauch

Einstellung des Verfahrens bei sexuellem Missbrauch

Sexualdelikte

Soeben hat die Staatsanwaltschaft München II das Ermittlungsverfahren gegen einen Mann von etwa Mitte Dreißig aus dem Großraum München (Verteidiger RA Florian Schneider) gemäß 170.II eingestellt, dem vorgeworfen worden war, die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen hatte plötzlich und mehr oder minder aus heiterem Himmel behauptet, der Mann habe sie im Alter von etwa sieben Jahren im Badezimmer der Wohnung ihrer Mutter mißbraucht, während die Mutter nebenan geschlafen habe. Aufgrund der Anschuldigungen des Mädchens erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München sofort einen Haftbefehl gegen den Mann. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe vehement, der Staatsanwalt glaubte jedoch von Anfang an dem Mädchen und weigerte sich, wenigstens einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls zuzustimmen, jedenfalls so lange, bis die Aussage des Mädchens ausreichend überprüft werden konnte. Der Mann blieb daher für einige Monate in Haft.

Da der Staatsanwalt dem Mädchen nahezu kritiklos Glauben schenkte konnte nur über immer wieder neue Anträge des Verteidigers erreicht werden, daß die Aussagen des Mädchens überprüft wurde und verschiedene Ermittlungen durchgeführt wurden, die allesamt ergaben, daß der überprüfbare Anteil der Angaben des Mädchens in den Einzelheiten nicht stimmen konnte: Angaben zu Zeit und Ort der behaupteten Straftaten waren falsch, die Ermittlungen des Verteidigers brachten zudem ein starkes Motiv für die Erhebung der Anschuldigungen zum damaligen Zeitpunkt ans Tageslicht, denn es wurde deutlich, daß das Mädchen seine Anschuldigungen womöglich nur deshalb erhoben hatte, um zu vermeiden, daß es wegen der zerrütteten familiären Verhältnisse ins Heim kam.

Erst ein mehr oder weniger gegen den Willen des Staatsanwalts, – der bereits die Anklageschrift fertiggestellt hatte, – erstelltes Glaubwürdigkeitsgutachten einer Aussagepsychologin brachte dann selbst für den widerwilligen Staatsanwalt unwiderlegbar den Nachweis, daß der Aussage des Mädchens nicht geglaubt werden kann und der Beschuldigte kam nach mehreren Monaten Untersuchungshaft frei. Nun hat er die Möglichkeit, Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Haftzeit zu erhalten. Fraglich ist jedoch, ob das Mädchen für ihre Aussagen strafrechtlich verfolgt wird, sie hat sich immerhin strafbar gemacht wegen nicht nur wegen falscher Verdächtigung, sondern auch wegen mittelbarer Freiheitsberaubung.

13. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-13 17:22:162015-02-01 00:26:24Einstellung des Verfahrens bei sexuellem Missbrauch

Bewährung trotz Bewährungsversagens

Sexualdelikte

Ende Oktober hatte sich ein Anfang Dreißiger (Verteidiger RA Florian Schneider) vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München I als Berufungskammer zu verantworten, der erstinstanzlich angeklagt worden war wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischen Bildern im Internet. Der Angeklagte war bereits im Jahre 2010 vom selben Richter am Amtsgericht München wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Bilder im Internet zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, war jedoch kurz darauf von der Polizei ihrer Recherchen im Netz beim Herunterladen von Kinderpornos erwischt worden. Das hatte ihn in erhebliche Erklärungsnöte gebracht, da der Staatsanwalt nun eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung forderte: Der Angeklagte war nämlich nicht nur innerhalb offener Bewährung, sondern schon kurz nach der vorangegangenen Verurteilung erneut straffällig geworden mit exakt demselben Delikt, weshalb er kurz zuvor verurteilt worden war.

Entgegen der üblichen Vorgehensweise hatte der Amtsrichter jedoch keine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt, sondern nochmals eine Bewährung, da der Angeklagte glaubhaft machen konnte, daß er seine erneute Straffälligkeit zum Anlaß genommen hatte, eine Psychotherapie zu beginnen und sich mit seinem Problem intensiv zu beschäftigen. Der als Zeuge geladene Therapeut hatte zudem die Ernsthaftigkeit der Bemühungen des Angeklagten bestätigt und ihm attestiert, daß er sich um eine erfolgreiche Therapierung bemüht.

Gegen diese zweite Bewährung trotz Bewährungsversagens war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen, weshalb sich nun auch die Berufungskammer am Landgericht München I mit dem Fall des Angeklagten befassen mußte. Da der Angeklagte seine Therapie inzwischen weiter fortgesetzt hatte und auch das Landgericht sich einen guten Eindruck vom Angeklagten verschafft hatte hielt das Urteil des Amtsgericht jedoch in der Berufungsinstanz und der Angeklagte konnte mit rechtskräftiger Bewährung das Gericht verlassen.

20. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-20 17:06:182015-02-01 12:01:03Bewährung trotz Bewährungsversagens

Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II mußte sich diese Woche ein 49-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, die 13-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sowie ein weiteres Mädchen in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben: Nach der Überzeugung des Landgerichts München II hatte der Angeklagte die beiden Mädchen insbesondere an den Wochenenden während des Aufenthaltes bei seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und dazu genötigt, auch ihn im Intimbereich anzufassen. Dabei hat nach Auffassung des Gerichts auch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten eine große Rolle gespielt.

Der Angeklagte befindet sich seit August letzten Jahres und damit seit über einem Hahr in Untersuchungshaft.

Wegen seines umfassenden Geständnisses, mit dem er den beiden Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte, verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von „nur“ viereinhalb Jahren, die im Falle einer streitigen Verhandlung deutlich überschritten worden wären, -so jedenfalls die Mitteilung der Jugendschutzkammer.

2. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-02 17:04:282015-02-01 12:08:50Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußte sich vorletzte Woche ein 24-jähriger Einzelhandelskaufmann verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München I gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vorwarf: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der 24-Jährige (nach den Feststellungen des Gerichts unbestreitbar auf ausdrückliche Aufforderung des 13-Jährigen Mädchens) in ihrem Haus im Münchner Stadtteil Ramersdorf gemeinsam Sex mit ihrem 15-jährigen Freundes und weiteren Jugendlichen. Auch nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte keine Vergewaltigung, sondern einvernehmlicher Sex mit dem sexuell bereits voll aktiven Mädchen stattgefunden. Aufgeflogen war die ganze Sache genauso wie der Sex mit den anderen Jugendlichen erst, als auf den Handys von Schülern Aufnahmen von dem gemeinsamen Sex mit dem Mädchen in der Schule kursierten. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen gegen die Männer aufnahm.

Nach der Überzeugung des Schöffengerichts war dem Angeklagten jedoch eindeutig klar, daß das Mädchen erst dreizehn Jahre alt war, obwohl sie eindeutig viel älter aussah, daher wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.

Die ganze Absurdität der derzeitigen Rechtslage wird an diesem Fall wieder überklar: Mädchen, die im Alter von 12 oder 13 nach dem Strafgesetzbuch als Kinder gelten, aber schon sexuell voll entwickelt sind, leben ihre Sexualität voll aus. Auch nach den Erfahrungen des Verfassers mit seinen eigenen Strafrechtsfällen geht dabei die Initiative zumeist von diesen Mädchen aus, die mit gleichaltrigen Jungs nicht viel anfangen können und sich daher Jungen und Männer aussuchen, die älter sind als sie selbst. Diese lassen sich von dem äußerst frühreifen Verhalten der Mädchen blenden und machen mit und landen damit in der Strafbarkeit, da diese Mädchen trotz ihrer frühreifen Entwicklung immer noch als Kinder gelten. Die Frage, die sich hier stellt, ist natürlich, welchen Sinn ein Strafgesetz macht, das Männer in solchen Situationen unter Strafe stellt, da beim besten Willen nicht klar wird, warum der Sex mit solch frühreife Mädchen strafbar sein soll, nachdem die ganz offenkundig längst keine Kinder mehr sind, sondern sexuell aktive junge Frauen.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:212015-02-01 12:20:52Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Am 5.Juli 2011 stand vor der 2.Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig ein 25-Jähriger Mann, dem vorgerworfen worden war, über 4 Jahre hinweg seine Schwester (anwaltlicher Vertreter RA Florian Schneider) ab derem 10. Lebensjahr zu missbraucht zu haben. Er selbst war zu diesem Zeiptunkt nur 4 Jahre älter als seine Schwester. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte seine Schwester 5 mal pro Woche missbraucht, wobei er sich jedesmal in ihr Zimmer begeben und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen hatte. Die Sache war erst aufgeflogen, als der Angeklagte und seine Schwester von ihrer Mutter beim Geschlechtsvekehr entdeckt wurden. Zunächst hatte die Familie „das Problem“ intern regeln wollen, doch als die Schwester nach München gezogen war und damit weit genug wegn von ihrer Familie war hatte sie doch Anzeige gegen ihren Bruder erstattet. Die 2. Jugendkammer des Landgerichts Braunschweig hatte damit über 689 Fälle des sexuellen Missbrauchs zu urteilen.

Da der Bruder seinerzeit als Jugendlicher gehandelt hatte wurde er zur Jugendkammer angeklagt und wurde beschuldigt, als strafrechtlich verantworlicher Jugendlicher (also von seinem 14. bis zu seinem 18. Lebensjahr) in 689 Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vorgenommen zu haben. Er wurde zu 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Dieses im Vergleich mit den bayerischen Verhältnissen extrem milde Urteil hat damit zu tun, dass in Niedersachsen wohl generell niedrigere Strafen verhängt werden, aber auch damit, dass der Angeklagte ein volles Geständnis abgelegt und sich dazu verpflichtet hatte, Wiedergutmachung in Höhe von Euro 9000 an seine Schwester zu bezahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

11. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-11 16:44:292015-02-01 14:22:39Bewährung für sexuellen Missbrauch der Schwester über Jahre hinweg
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