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Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II mußte sich diese Woche ein 49-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, die 13-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sowie ein weiteres Mädchen in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben: Nach der Überzeugung des Landgerichts München II hatte der Angeklagte die beiden Mädchen insbesondere an den Wochenenden während des Aufenthaltes bei seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und dazu genötigt, auch ihn im Intimbereich anzufassen. Dabei hat nach Auffassung des Gerichts auch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten eine große Rolle gespielt.

Der Angeklagte befindet sich seit August letzten Jahres und damit seit über einem Hahr in Untersuchungshaft.

Wegen seines umfassenden Geständnisses, mit dem er den beiden Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte, verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von „nur“ viereinhalb Jahren, die im Falle einer streitigen Verhandlung deutlich überschritten worden wären, -so jedenfalls die Mitteilung der Jugendschutzkammer.

2. Oktober 2011/von Florian Schneider
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