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Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch

Allgemein, Sexualdelikte

Mehr als 10 Jahre Tätigkeit als Strafverteidiger führen zu einer ernüchternden Bilanz: Nicht der sexuelle Mißbrauch von Kindern beschäftigt Justiz und Verteidiger, sondern der absichtliche Mißbrauch der Schutzvorschriften des Strafgesetzbuchs durch vermeintliche Opfer, die aus ganz verschiedenen Gründen (vor allem Männer) wegen sexuellen Mißbrauchs anzeigen, ohne dass es aber tatsächlich derartige Straftaten gegeben hätte. Ähnlich verhält es sich mit den Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Während meiner gesamten Verteidigertätigkeit mußte genau eine einzige Verurteilung eines Mandanten wegen Vergewaltigung hingenommen werden, alle anderen Verfahren mußten entweder bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden oder die Angeklagten mußten spätestens in der Hauptverhandlung freigesprochen werden. Bei den Strafanzeigen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern sehen die Erfahrungswerte nicht so viel besser aus.

Fakt ist, dass es zweifellos echten sexuellen Mißbrauch von Kindern ebenso gibt wie Vergewaltigungsstraftaten. Die ernüchternde Erfahrung bei der praktischen Verteidigertätigkeit im Strafrechtsalltag zeigt aber, dass Strafanzeigen wegen dieser Delikte von Frauen geradezu inflationär oft erstattet werden, weil es ganz offenkundig Mode geworden ist, sich als Opfer eines sexuellen Mißbrauchs oder einer Vergewaltigung zu outen, um völlig andere Zwecke zu verfolgen: So neigen Teenager angesichts ihrer Überflutung mit Sexthematiken in Nachmittagsgerichtssendungen und in den Medien dazu, plötzlich und aus heiterem Himmel zu behaupten, sie seien mißbraucht worden, sobald sie den Eindruck haben, sie könnten Vorteile aus einer derartigen Anzeige ziehen. Eines der Motive hierfür ist gerne die Bestrafung eines Erwachsenen, eine häufige andere der Versuch, durch eine solche Anzeige Aufmerksamkeit zu erregen, entweder der Eltern oder auch der Behörden wie zB des Jugendamtes, gerade wenn das verrmeintliche Tatopfer im Prekariat lebt.

Mein oben angeführte Kanzleistatistik zeigt aber immerhin eines, nämlich dass die Justiz funktioniert, weil es doch immer wieder gelingt, vorgetäuschte Strafanzeigen als falsche Verdächtigungen zu entlarven. Das Problem ist allerdings, dass dies oft Monate dauert und die Männer in dieser Zeit mindestens in schweren seelischen Nöten aufgrund der hohen Bedeutung der Vorwürfe gegen sie verbringen müssen, -wenn sie diese Zeit nicht gar in Untersuchungshaft sitzen müssen und nicht nur die Arbeit verloren geht, sondern auch alle privaten Kontakte und Beziehungen. Der Fall Kachelmann ist nur einer von vielen Fällen, der zeigt, dass man nach vielen Monaten zwar durchaus freigesprochen wird, wenn sich die Vorwürfe als erfunden herausstellen, man aber trotzdem seinen Job und viele zigtausend Euros verloren hat, obwohl man unschuldig ist. Die vermeintlichen Opfer haben dagegen nie etwas zu befürchten, sie brauchen nur in den allerseltensten Fällen mit Konsequenzen zu rechnen.

11. August 2012/von Florian Schneider
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