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Graffiti ist eine Straftat

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Graffito ist der italienische Begriff für ein eingeritztes Bildelement. Eine klangvolle Bezeichnung für eine Straftat. Denn Graffiti ist eine Straftat. Sie ist eine Sachbeschädigung. Oft schön anzuschauen und teilweise schon berühmte Kunst. Trotzdem strafbar.

Als Sachbeschädigung gilt jede Substanzbeeinträchtigung.

Die aufgesprühte Farbei aus der Dose dringt in den Lack der U-Bahnzüge und die Wandfarbe der Häuser ein. Damit ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Denn nicht jeder ist bereit, Graffiti auf seiner Wand oder auf seinen Zügen als Kunst anzuerkennen. Und die Kosten für die Beseitigung sind enorm. Ist der Eigentümer einverstanden mit der Sprühaktion ist alles gut. Wenn nicht dann droht Ärger.

Graffiti ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre geahndet.

Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung ist allerdings ein Strafantrag des Geschädigten. Der muss binnen 3 Monaten ab Bekanntwerden der Tat bei der Polizei eingegangen sein. Hier haben Beschuldigte manchmal noch berechtigte Chancen auf Hoffnung. Kümmert sich nämlich der Geschädigte nicht um die Strafverfolgung sind diese 3 Monate schnell vergangen.

Die Verjährung bietet dagegen weniger Aussicht auf ein ungeschorenes Davonkommen.

Denn die Verjährungsfrist beträgt geschlagene 5 Jahre! Erst dann tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Der Jugendliche aus dem Münchner Umland hatte nur Schmiere gestanden, als Andere sich künstlerisch an einer Wand betätigten. Selbst hatte er keine Spraydose angerührt. Er hat allerdings Beihilfe gelistet durch Schmiere stehen, sagt die Polizei!

Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt zwingend das Jugendgerichtsgesetz JGG.

Dies verhindert die Anwendung der Strafrahmen für Erwachsene. Jugendliche fallen also unter das Erziehungsstrafrecht. Bei Beschuldigten, die bei der Tat schon 18 waren, aber  noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist das Jugendgerichtsgesetz dagegen nicht mehr zwingend anzuwenden. Bei denen ist zu prüfen, ob sie eher noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind oder eher als Erwachsene zu behandeln sind. Massstab ist dabei meist, ob die Berufsausbildung schon abgeschlossen ist oder nicht.

Kein Argument ist, dass Graffiti-Schmierereien angeblich jugendtypisch sind und deshalb Jugendrecht anzuwenden sein muss, denn Graffiti ist eine Straftat und heftige Sachbeschädigung.

Diese Abwägung, ob noch eher Jugendlicher oder eher einem Erwachsenen gleichzusetzen, wird heute strenger gehandhabt als früher. Bei über 18-Jährigen muss deshalb bei der Verteidigung auch hierauf ein Augenmerk gerichtet werden! Der Jugendliche aus dem Münchner Umland fällt aber auf jeden Fall unter das JGG. Er muss mit Sozialstunden rechnen und womöglich muss er sich an der Reinigung der Wand beteiligen.

23. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/schuldunfähigkeit-anwalt-muenchen.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-23 12:10:372020-09-17 13:59:56Graffiti ist eine Straftat

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Anklage gegen Hotelpagen wegen Unterschlagung in 800 Fällen

Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Nach sieben Jahren bei einem der feinsten Münchner Hotels kam nun das dicke Ende: der etwa dreißigjährige Hotelpage hatte sich gerade mit der fristlosen Kündigung seines Arbeitgebers abgefunden da lag eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I zum Schöffengericht im Briefkasten. Schöffengericht, das heißt für den Angeschuldigten, dass er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mehr als zwei Jahre Haftstrafe zu erwarten hat von seiner Verhandlung! Dem Mann mit ausländischen Wurzeln wird von den Ermittlern vorgeworfen, seinen Arbeitgeber in insgesamt fast 800 Einzelfällen bei der Abrechnung von Parkgebühren betrogen zu haben, die er als Hotelpage für die Autos der Hotelgäste einkassiert hatte. Nach Meinung der Polizei soll der Page mit gefälschten Quittungen sein Hotel zur Zahlung von jeweils € 16 veranlaßt haben und sich damit nicht nur der Unterschlagung, sondern auch der Urkundenfälschung in knapp 800 Fällen strafbar gemacht haben. Der Angeschuldigte hat von Anfang an diese Vorwürfe bestritten und geht davon aus, dass es sich hierbei um eine Revanche seiner früheren Chefs handelt, denen gegenüber er sich stets geweigert hatte, ihre Privatwagen auf den kostenpflichtigen Hotelparkplätzen abzustellen und die Parkgebühren hierfür aus der Hotelkasse zu bezahlen. Nach Auffassung des angeschuldigten Ex-Pagen hätten seine Chefs mit ihrer Anzeige einer Anzeige von ihm zuvorkommen wollen. Der Angeschuldigte wird erhebliche Mühe haben, seine Unschuld zu beweisen, da er buchstäblich alles seine früheren Chefs und Kollegen gegen sich haben wird, da sich keiner trauen wird, für ihn auszusagen und sich damit dann womöglich in ihrer Arbeit Probleme zu bekommen.

27. Februar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-27 18:26:552016-02-27 21:21:33Anklage gegen Hotelpagen wegen Unterschlagung in 800 Fällen

Gefälschte Unterschrift ist Urkundenfälschung

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein etwa sechzigjähriger Mann aus dem Oberland mußte sich am Dienstag mit einer äußerst unangenehmen Frage befassen: Er hatte eine Vorladung zu einem Vernehmungstermin als Beschuldigter erhalten und stand nun vor der Entscheidung, ob er sich dieser Vernehmung durch die Polizei stellen soll oder nur die Pflichtangaben zur Person machen soll, zum Tatvorwurf aber nichts sagen, sondern statt dessen einen Verteidiger aufsuchen. Er entschied sich dazu, den Vernehmungstermin zwar wahrzunehmen, aber zur Sache nichts zu sagen, denn der Tatvorwurf ist gravierend: Er soll ein Bankvollmachtsformular gefälscht haben, um so an das Geld auf dem Sparbuch seiner Ex-Freundin zu kommen und dann eine erhebliche Summe abgehoben haben. Er hätte eine ganze Menge zu sagen gehabt zu diesem Vorwurf, hatte sich aber unter Kontrolle und beauftragte vorsichtshalber doch lieber einen Verteidiger (RA Florian Schneider) mit seiner weiteren Vertretung, da er eine Aussage bei der Polizei ohne jede Kenntnis des genauen Tatvorwurfs, vor allem aber in völliger Unkenntnis der Beweislage gemacht hätte, womit er sich selbst sehr hätte schaden können. Sein Verteidiger kann nun zuerst mal Akteneinsicht beantragen und erst dann, – vor dem Hintergrund der Kenntnis der Beweislage, – eine Verteidigungsschrift fertigen.

12. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-12 22:19:452016-01-13 09:24:19Gefälschte Unterschrift ist Urkundenfälschung

Durchsuchung wegen Urkundenfälschung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Bei der Rückkehr aus seinem Urlaub mit seiner Familie stellte ein etwa 40-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade fest, dass seine Wohnung durchsucht worden ist. Die Polizei hatte alles auf den Kopf gestellt und gleich noch Notebook, Handy und iPad mitgenommen sowie jede Menge Unterlagen. Im Briefkasten fand er eine Nachricht der Beamten vor, die den Bericht über die Durchsuchung und eine Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände enthielt. Ausweislich des Durchsuchungsberichts lautete der Tatvorwurf auf Urkundenfälschung. Der Familienvater ist einer der wohl nicht so ganz wenigen Betroffenen der nun strenger werdenden Überprüfung der vielen Mitglieder (etwa 251.000) des an Mitgliedern zweitstärksten Fußballvereins der Welt, des FC Bayern München: Der Verein gewährt (wie wohl alle Vereine) seinen Mitgliedern vergleichsweise großzügig Zugang zu verbilligten Ticktes zu seinen Spielern und hat damit das Problem, dass diese Mitgliedschaften mißbraucht werden für den Erwerb der sehr gefragten Tickets, die auf dem Markt gut zu verkaufen sind. Wie der Beschuldigte aufgeflogen ist, ist noch nicht ganz klar, er muss sich jetzt jedenfalls dafür vor der Polizei verantworten. Haupttatvorwurf ist natürlich Urkundenfälschung (im Hinblick auf gefälschte Mitgliedsanträge) in einer größeren Zahl von Fällen, auf die pro Einzeltat Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe steht. Ein weiterer Tatvorwurf könnte sich noch ergeben durch den Weiterverkauf der Tickets, da der FC Bayern München in seinen Regularien den Verkauf der über die Mitgliedschaft erworbenen Tickets verbietet und dies zu unterbinden versucht dadurch, dass er auf das Ticket den Inhabernamen aufdruckt, so dass bei einer der stichporbenartigen Einlaßkontrollen vor der Allianz-Arena der auffliegt, der gar nicht der Inhaber des Tickets ist. Da der Erwerber eines solchen Tickets den Kaufpreis umsonst ausgegeben hat läge zusätzlich auch ein Betrug vor, sofern der Erwerber des Tickets tatsächlich getäuscht worden ist (und nicht genau wußte, was er tut, was wohl in den meisten Fällen gegeben sein dürfte).

23. September 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-09-23 10:21:522015-09-23 10:21:52Durchsuchung wegen Urkundenfälschung

Betrug und Urkundenfälschung mit Bayerntickets

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Vermögensdelikte

Der FC Bayern München hat ganz offenkundig in der letzten Zeit verstärkt Maßnahmen ergriffen, um dem Mißbrauch der Vorzüge von Mitgliedschaften beim Bezug von verbilligten Mitglieds-Tickets einen Riegel vorzuschieben, und hat die Staatsanwaltschaft München I eingeschaltet. Anlaß waren wohl Zweifel, ob jedes Mitglied, das der Verein in seinen Listen führt und das dadurch regelmäßig Zugang zu verbilligten Tickets bekommt, auch wirklich existiert, oder ob nicht doch viele Mitgliedsanträge getürkt sind und die Mitglieder bloße Scheinmitglieder sind. Die Mitgliedschaft beim FC Bayern München bringt viele Vorzüge mit sich beim Kampf um die sehr gefragten, teilweise weit überfragten Tickets für die Spiele des Vereins: Vereinsmitglieder haben nicht nur den Vorrang bei der Verteilung der Tickets, sie bekommen sie auch deutlich billiger als beim Erwerb über eine Ticketagentur. Das hat dazu geführt, dass Mitglieder gleich mehrere, teilweise richtig viele Scheinmitgliedschaften anmelden. Das hat in der Vergangenheit deshalb funktioniert, weil vom Verein letztlich nicht in jedem einzelnen Fall überprüft werden kann, wer hinter dem Mitgliedsanträge steht, was bei etwa 251.000 Mitgliedern auch nicht weiter verwundert. Über die Scheinmitgliedschaften erhält der Täter immerhin Zugang zu größeren Mengen an Tickets, die er dann mit großem Gewinn auf dem Markt verkaufen kann. Bei vielen Scheinmitgliedschaften sind das natürlich gleich große Mengen an Tickets, mit denen sich manch einer eine veritable Einkommensquelle verschafft haben mag. Da die Tickets, die über die Mitgliedschaft bezogen werden, nur vom Mitglied selbst (und einem Begleiter) genutzt werden können ist der Verein nun ganz offenbar dazu übergegangen, stärker als bisher Einlaßkontrollen durchzuführen und zu überprüfen, ob der Nutzer des Tickets beim Betreten der Allianz-Arena auch wirklich der ist, der auf dem Ticket als Mitglied verzeichnet steht. 

23. September 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-09-23 09:36:432015-09-23 10:24:14Betrug und Urkundenfälschung mit Bayerntickets

Einstellung gegen Geldauflage bei versuchtem Ladendiebstahl und Sachbeschädigung in einem Modehaus

Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Das Amtsgericht München hat am Montag das Strafverfahren gegen eine Mittdreißigerin (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen versuchten Ladendiebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung wegen geringer Schuld gemäß 153a eingestellt. Der Münchnerin war vorgeworfen worden, Anfang November letzten Jahres in einem bekannten Modehaus für Frauen, das direkt neben ihrer Arbeit liegt und in dem sie schon viele Male zuvor eingekauft hatte, eine Fleece-Jacke kurz anprobiert und dann versucht zu haben, die Diebstahlsicherung gewaltsam zu entfernen, was zu einem Loch in der Jacke und damit zur Zerstörung der Jacke mit einem Wert von Euro 50 geführt hatte. Nachdem sie bemerkt hatte, dass sie beobachtet worden war, hängt sie die Jacke wieder auf die Stange und geht, ohne die Jacke zu kaufen, und verläßt den Laden. Die Filialleiterin, die sie wegen ihrer Einkäufe schon kennt, ruft die Polizei, die sie sofort in ihrer Arbeit, die wenige Meter von dem Modehaus entfernt liegt, aufsucht.

Die Versuche der Frau, der Polizei zu erklären, dass sie die Jacke nur kurz angesehen und nicht beschädigt hat, helfen ihr nichts, das Modehaus erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren ein gegen sie wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung und beantragt beim Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls gegen sie mit einer Geldstrafe über Euro 600.

Gegen den legt sie Einspruch ein, am Montag war dann Verhandlung, in der die Verkäuferinnen als Zeugen gehört wurden. Als beide Zeugen übereinstimmend bestätigen, die Angeklagte beim Rütteln an der Sicherung beobachtet gesehen zu haben, ist die Angeklagte froh, dass das Verfahren nicht mit einer Verurteilung endet, sondern mit einer Einstellung gegen Geldauflage in Höhe von Euro 200.

 

 

19. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-19 14:17:462015-02-01 23:01:27Einstellung gegen Geldauflage bei versuchtem Ladendiebstahl und Sachbeschädigung in einem Modehaus

Strafbefehl gegen Kundin eines Modehauses wegen vermeintlicher Sachbeschädigung und versuchten Ladendiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.
Seit November letzten Jahres kann sich eine Münchnerin von etwa Mitte Dreißig nicht mehr genug wundern. Anfang November letzten Jahres betritt sie ein bekanntes Modehaus, das direkt neben ihrer Arbeit liegt und in dem sie schon zig Male zuvor eingekauft hatte, und sieht sich kurz eine Fleece-Jacke an, die ihr gefällt. Als sie merkt, dass bei der Jacke etwas nicht stimmt, weil sie beschädigt ist, hängt sie die Jacke wieder auf die Stange und geht, ohne die Jacke zu kaufen. Die Filialleiterin, die sie wegen ihrer häufigen Einkäufe schon lange kennt, verabschiedet sich freundlich und wünscht ihr einen schönen Abend. Als sie zurückkommt in ihren Laden, in dem sie arbeitet und der wenige Meter von dem Modehaus entfernt liegt, stehen Minuten später Polizeibeamte vor ihr, die ihr vorwerfen, in dem Modehaus eine Fleece-Jacke absichtlich beschädigt und versucht zu haben, das Sicherungsetikett gewaltsam zu entfernen, was zu einem Loch in der Jacke geführt haben soll.

Die Versuche der Frau, der Polizei zu erklären, dass sie die Jacke nur kurz angesehen hat, helfen ihr nichts, das Modehaus erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren ein gegen sie wegen versuchten Diebstahls und Sachbeschädigung.

Einige Monate später erhält die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl des Amtsgerichts München über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen dieses Vorwurfs, gegen den Einspruch eingelegt wird. Vor dem Amtsgericht München wird nun in der nächsten Zeit eine Hauptverhandlung stattfinden, in der sie versuchen muß, die Richterin von ihrer Version des Ablaufes ihres Ladenbesuchs zu überzeugen.

10. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-10 14:24:022015-02-05 10:59:29Strafbefehl gegen Kundin eines Modehauses wegen vermeintlicher Sachbeschädigung und versuchten Ladendiebstahls

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein einunddreißigjähriger Familienvater aus Lettland mußte am Montag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München die Erfahrung machen, dass für ausländische Angeklagte andere Maßstäbe gelten als für deutsche: Der Mann war 2009 zum ersten Mal als Begleiter eines Freundes nach Deutschland gekommen und hier nach dem Konsum von etwa 1 Liter Wodka und einigen Bier auf die nicht so gute Idee verfallen, in eine Halle bei Dachau einzubrechen, die mit einem Rolltor gesichert war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er sich aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus einem in der Halle geparkten Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, gab er später vor Gericht an.

Er habe die Dinge deshalb einfach in der Umgebung der Halle abgelegt, weil das ganze letztlich nur eine dumme Idee im Suff gewesen sei, so versuchte er seine Tat am Montag vor Gericht zu rechtfertigen. Tatsache war jedoch, dass die Dinge letztlich wie auch immer verschwunden waren und die Eigentümer in Höhe von 4.400 Euro geschädigt waren. Aufgeflogen ist der Angeklagte nur dadurch, dass man damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert hatte, die dieses Jahr im Januar zu ihm als Täter führten, als er erneut in Deutschland aufgetaucht war und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen war, wo er festgenommen wurde. Seit Januar sitzt er deshalb in Untersuchungshaft, der Einbruch in Hannover wurde dort verhandelt (und gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da dieser Einbruch nach der Tat von 2009 begangen worden war).

Obwohl der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da der Einbruch in das Haus nach der Tat von 2009 begangen worden war) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war mußte er in der Hauptverhandlung feststellen, dass er im Gegensatz zu allen Üblichkeiten in derartigen Verfahren, – auch in Bayern, – eine Vollzugsstrafe von 8 Monaten bekam, was für Ersttäter absolut ungewöhnlich ist, da eine derartige Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muß daher im Wege der Berufung dieses übertrieben harte Urteil korrigieren lassen.

13. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-13 11:18:472015-01-28 17:46:45Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen
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