• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Internetstrafrecht

Er hatte sich wirklich voll im Recht gefühlt, als er der Gerichtsvollzieherin mitgeteilt hatte, dass er keine Rundfunkgebühren zahlen müsse, weil es für diese ja schließlich keine Rechtsgrundlage gebe. Deshalb wollte er nicht nur die inzwischen auf mehrere Hundert Euro aufgelaufene Rechnung der Rundfunkanstalten  nicht zahlen, sondern auch die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht befolgen. All das hätte sicherlich noch nicht zu großen Problemen geführt, hätte er nicht noch zusätzlich aus dem Internet jede Menge schlauer Schreiben heruntergeladen, – alle angeblich rechtlich hieb- und stichfest und von Kennern der Rechtslage abgefaßt, – und an die Frau geschickt: Vorgeblich sollten diese Vorlagen aus dem Netz die wahre Rechtslage zu den Rundfunkgebühren darstellen, in Wirklichkeit waren sie ziemlich ruppige Aufforderungen an die Gerichtsvollzieherin, sich so und so zu verhalten, sonst passiere dies und das, und waren daher von ihr sofort als versuchte Erpressung verstanden worden und damit als Straftat. Sie leitete diese Schreiben des Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) sofort weiter an ihre Dienstaufsicht, die schickte alles an die Polizei. Und die schickte dem etwa dreißigjährigen Münchner nun eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung in der nächsten Woche. Als er sich nach dem Öffnen dieser Post beruhigt hatte machte der Beschuldigte aber dann alles richtig und verzichtete darauf, den Termin zur Vernehmung wahrzunehmen, sondern suchte sich erstmal einen Verteidiger. Nun steht als Nächstes die Kontaktaufnahme des Verteidigers zur Polizei an und dann die Anforderung der Strafakte, um zu prüfen, ob sich der Beschuldigte wirklich einer versuchten Erpressung strafbar gemacht hat. Im Rahmen einer Verteidigungsschrift kann dann womöglich einiges Klärendes an den Staatsanwalt geschrieben werden und so der Tatverdacht beseitigt werden. Das Ganze ist aber sicherlich auch ein Lehrstück, wie gefährlich die ungeprüfte Verwendung von Informationen aus dem Netz sein kann, wo auch noch der allergrößte Unsinn verbreitet werden kann, ohne sich, – immer wieder bitter, zu erleben, – dafür rechtfertigen zu müssen. Stattdessen hat nun der ahnungslose Verwender ein Strafverfahren und muss zu seiner Verteidigung einen Anwalt beauftragen, was am Ende einiges Mehr an Kosten verursacht haben dürfte, als wenn die Rundfunkgebühren gleich gezahlt worden wären.

6. März 2016/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-03-06 22:39:422020-01-28 11:56:19Auseinandersetzung mit Gerichtsvollzieherin endet in Strafanzeige
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Flucht ins Ausland vor Strafverfolgung braucht langen Atem Link to: Flucht ins Ausland vor Strafverfolgung braucht langen Atem Flucht ins Ausland vor Strafverfolgung braucht langen Atem Link to: Täter-Opfer-Ausgleich vermindert Strafe Link to: Täter-Opfer-Ausgleich vermindert Strafe Täter-Opfer-Ausgleich vermindert Strafe
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen