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Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

In der kommenden Woche muss sich ein 22-Jähriger aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Der Mann soll nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I letztes Jahr auf der Wiesn selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend seinen Tischnachbar völlig grundlos angegriffen und ihm seinen halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen haben. Die Verletzungen des Geschädigten halten sich allerdings trotz des erheblichen Anklagevorwurfs sehr in Grenzen, sie beschränken sich auf einen Cut in der rechten Augenbraue. Die Polizei hatte den Angeklagten gleich nach dem Vorfall zur Identitätsfeststellung mitgenommen in die Wiesn-Wache, und in den Wochen danach eine ganze Menge Zeugen des Vorfalls vernommen. Der Angeklagte selbst hatte sich an sein wichtigstes Recht erinnert, nämlich keine Angaben zum Tatvorwurf machen zu müssen, und die Aussage verweigert.

Damit hatte er selbst alles richtig gemacht und den Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung in der Hauptverhandlung bereitet. Nach Anklageerhebung konnte zunächst die Akte beim Amtsgericht eingesehen werden und geprüft werden, wie sich die vielen Zeugen aus dem Umkreis des Geschädigten ebenso wie aus dem des Angeklagten geäußert hatten.

In der Strafakte ließ sich dann immerhin feststellen, dass es Zeugen gibt, die ausgesagt haben, dass die Aggressionen durchaus nicht, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, vom Angeklagten ausgegangen waren, sondern im Gegenteil vom Geschädigten selbst, dass es also eine für die Verteidigung recht bedeutende Vorgeschichte zu der Tat gibt: Wie Zeugen aus der Umgebung des Angeklagten an den umliegenden Biertischen im Zelt nämlich angaben hatte der Geschädigte keine Gelegenheit ausgelassen, den Angeklagten und seine Umgebung zu provozieren und sich mit Ihnen anzulegen bis hin zu Schlägereien mit den anderen Tischnachbarn des Angeklagten. Bezeichnenderweise hatten es der sogenannte Geschädigte und sein Hauptzeuge vorgezogen, sich zu entschuldigen und der Hauptverhandlung fernzubleiben.

6. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-06 14:36:022015-01-27 13:52:11Aussageverweigerung beste Verteidigungsstrategie gegen Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

23-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag stellen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Eine 23-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich derzeit mit einer alten Verfehlung aus ihrer noch recht jungen Vergangenheit befassen: Der Altenpflegerin wird vorgeworfen, bei der Beantragung von BaföG für ihre Ausbildung zur Altenpflegerin geschummelt und ein kleines Erbe ihrer Oma verschwiegen zu haben. Nach dem Verdacht der Polizei soll sie durch dieses Verschweigen mehr als Euro 7.000 zu Unrecht an BaföG erhalten haben. Die junge Frau hatte von den Ermittlungen gegen sich durch ein Schreiben der Landeshauptstadt erfahren, die sie angeschrieben hatte mit der Aufforderung, ihr BaföG zurückzuzahlen, das ihr seinerzeit eigentlich als nicht rückzahlbarer Betrag gewährt worden war. In diesem Schreiben hatte die Behörde sich auf eine Auskunft des Finanzamtes berufen, wonach sie für ihr kleines Erbe in Höhe etwa Euro 20.000 Steuern zu zahlen hatte. Was sie also nicht gewußt hatte: Die Behörden tauschen sich untereinander aus!

Das Schreiben der Behörde enthielt allerdings zunächst noch nix über ein Strafverfahren, sondern lediglich die Mitteilung darüber, dass man vom Finanzamt eine Information über eine womöglich zu Unrecht gezahlte BaföG-Förderung erhalten habe verbunden mit der Gelegenheit zur Anhörung zu diesem Vorwurf, wie dies im Verwaltungsverfahren üblich und vorgeschrieben ist. Was die Frau aber natürlich nicht wußte war der Tatsache, dass derartige Verwaltungsverfahren zwingend in Strafverfahren gegen die BaföG-Bezieher münden und die Betroffenen mit einer Stellungnahme im Rahmen dieser Anhörung also gleichzeitig auch Angaben machen, die gegen sie in diesem nachfolgenden Strafverfahren verwendet werden.

Die junge Frau machte die gewünschten Angaben und zahlte den BaföG-Betrag sofort zurück, natürlich in der Hoffnung, dass ihr ein Strafverfahren erspart bleiben würde dadurch. Die Post in ihrem Briefkasten in den letzten Tagen zeigte ihr jedoch, dass diese Hoffnung trügerisch war. Sie wird sich nun mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs befassen und womöglich auch einer Hauptverhandlung stellen müssen. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Verteidigers (RA Florian Schneider) hat sie allerdings zumindest im Ermittlungsverfahren alles richtig gemacht und wird durch ihren Verteidiger jetzt auf einen möglichst schonenden Verfahrensausgang hinwirken können.

6. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-06 14:33:522015-01-27 13:52:4123-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag stellen

Münchner erhält Anklage wegen Mitführens eines Messers beim Ladendiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte
Ein Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht, als er letzte Woche seinen Briefkasten öffnete und ein gelbes Kuvert entnahm, das als Absender das Amtsgericht München auswies und eine Anklage enthielt. Er stellte fest, dass er von der Staatsanwaltschaft München I angeklagt worden war wegen des Vorwurfs des versuchten Diebstahls mit Waffen. Nachdem er seinen ersten Schrecken überwunden hatte wurde ihm klar, dass ihm ein versuchter Ladendiebstahl im PEP München vorgeworfen wurde, wo er einen Bluerayplayer und Bluerays versucht haben soll, zu klauen. Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen rührt daher, dass er ein Teppichmesser mit sich geführt haben soll, das er für seine Arbeit brauchte. Nach dem Anklagesatz soll er mit diesem Teppischmesser die Sicherungsetiketten an dem Bluerayplayer entfernt haben, um ihn so unbemerkt aus dem Laden zu schmuggeln. Ladendetektive sollen ihn dabei beobachtet und festgehalten haben.

Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen wiegt schwer: Wird ein normaler Ladendiebstahl üblicherweise mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, – jedenfalls dann, wenn es das erste Mal ist, – so schreibt der Gesetzgeber beim Diebstahl mit Waffen einen Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bis 10 Jahre vor. Nach der Wertung des Gesetzgebers wird damit eine höhere kriminelle Energie bestraft, die darin zu sehen ist, dass der Täter sich bewaffnet bei seiner Tat. Das Problem ist, dass nach dem Gesetz diese erhöhte kriminelle Energie bereits darin zu sehen ist, dass eine Waffe beim Diebstahl einfach nur griffbereit mitgeführt wird, sie muß gar nicht eingesetzt worden sein!

Der Angeschuldigte wird sich nun einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stellen müssen. Ziel der Verteidigung muß es sein, das Gericht dazu zu bewegen, seinen Fall als minder schweren Fall anzusehen, den das für solche Delikte sonst sehr strenge Gesetz durchaus auch vorsieht und einen Strafrahmen von nur noch 3 Monaten bis zu 5 Jahren vorgibt. Dies erscheint realistisch, da der Angeschuldigte bislang ein völlig straffreies Leben geführt hat und vollumfänglich geständig ist.

5. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-05 14:38:112015-01-27 13:48:42Münchner erhält Anklage wegen Mitführens eines Messers beim Ladendiebstahl

14- bis 17-jährige Jugendliche erhalten Anklage wegen schweren Bandendiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende
Fünf Jugendliche aus München im Alter von 14 bis 17 Jahre erhielten dieser Tage eine Anklage des Münchner Jugendgerichts: Der Jugendstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I wirft den 5 Jungs vor, im Hochsommer letzten Jahres ihre beginnenden Sommerferien dazu genutzt zu haben, im Englischen Garten andere Besucher des Parks beklaut zu haben: Nach dem Text des Anklagesatzes sollen sie in unbeobachteten Momenten Taschen und Rucksäcke beiseite geschafft und ausgeräumt und den Inhalt dann untereinander aufgeteilt haben. Der Jugendstaatsanwalt geht dabei von insgesamt 11 Fällen aus, in denen die Angeschuldigten vorwiegend Handys, Smartphones, IPods, Geldbeutel mit Bargeld und Kreditkarten, Schlüssel, Sonnenbrillen und so einiges mehr erbeutet haben sollen. Der Gesamtschaden soll sich nach der Berechnung der Staatsanwaltschaft auf insgesamt über Euro 4.000 belaufen, von denen bislang nichts wiedergutgemacht worden sein soll.

Aufgeflogen soll die Sache dadurch sein, dass die Polizei die 5 Angeschuldigten bei deren Taten angeblich mittels Nachtsichtgeräten beobachtet haben will. Auffällig ist jedoch, dass die Polizei zumindest einen der 5, den Zweitältesten aus der Gruppe (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) gar nicht an beiden Tattagen beobachtet haben kann, da der für den ersten Tattag ein Alibi hat. Frägt sich also, wie beweissicher die Überwachung wirklich ist!

Alle 5 Angeschuldigte werden sich daher im Laufe des April oder Mai vor dem Münchner Jugendgericht wegen des Vorwurfes des schweren Bandendiebstahls verantworten müssen. Da alle 5 bei Tatausführung unter 18 Jahre alt waren kommt glücklicherweise der hohe Strafrahmen des § 244a Strafgesetzbuch(StGB) nicht zur Anwendung, der bei Erwachsenen Freiheitsstrafen von nicht unter 1 Jahr bis zu 10 Jahren vorsieht, sondern die wesentlich günstigeren Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG): Im Falle einer Verurteilung müssen sich die 5 daher nur mit dem Gedanken anfreunden, dass sie womöglich einen Jugendarrest werden verbüßen müssen.

5. April 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-05 14:37:242015-03-20 10:36:5514- bis 17-jährige Jugendliche erhalten Anklage wegen schweren Bandendiebstahls

Taschendieb kommt nach 1 Jahr Untersuchungshaft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zwei von drei Angeklagte konnten am Montagmittag aufatmen: Nach etwas mehr als 1 Jahr Untersuchungshaft in München-Stadelheim wurde ihr Haftbefehl von der Großen Strafkammer am Landgericht München I aufgehoben und sie konnten nach 12 Monaten und 6 Tagen Haft wieder in Freiheit gelangen. Das Trio war im Januar 2013 am Viktualienmarkt festgenommen worden, als sie versucht hatten, einer Besucherin einer Lokalität der Schrannenhalle die Tasche zu klauen. Auf Taschendiebstähle spezialisierte Beamte der Polizei hatten sie dabei beobachtet, wie sie nach der Handtasche einer Frau am Nebentisch griffen, die über der Sitzlehne hing, was allerdings schiefging, da die Frau aufgepaßt hatte. Die 3, zwei Chilenen von etwa Mitte 20 und eine 32-jährige vierfache Mutter aus Chile (Verteidiger RA Florian Schneider), gingen sofort in Haft. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass einer der beiden Männer zigfach gleichgelagerte Diebstähle von Handtaschen und Geldbörsen in den Jahren zuvor begangen hatte.

Je länger die Kripo ermittelte um so mehr Straftaten fanden sich bei dem einen Chilenen, die Straftaten flogen auf, da die Ermittler der Polizei jede Menge Videobänder von Geldautomaten auswerteten, an denen der 27-Jährige versucht hatte, mit den gestohlenen Karten Geld abzuheben. Da er dabei nicht alleine war fiel der Verdacht schnell auf seine beiden Begleiter und die 3 erhielten im Herbst eine Anklage wegen Bandendiebstahls in vielen Fällen.

An den vier Hauptverhandlungstagen im Januar und Anfang Februar diesen Jahres vor dem Landgericht München I gelang es der Staatsanwaltschaft jedoch nicht, den Nachweis anzutreten, dass die 3 tatsächlich als Bande aufgetreten waren. So mußte zwar der Haupttäter wegen seiner vielen Straftaten eine Strafhaft von 3 Jahren und 6 Monaten antreten, die anderen Beiden bekamen jedoch nur kurze Freiheitsstrafen, die sie wegen der langen U’haft bereits bereits verbüßt hatten. So konnten sie sofort nach der Urteilsverkündung nach Chile ausreisen.

2. März 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-03-02 14:39:162015-01-27 13:42:39Taschendieb kommt nach 1 Jahr Untersuchungshaft frei

25-Jähriger verliert Fahrerlaubnis ohne Nachweis einer Trunkenheitsfahrt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Einem 25-jährigen Landwirt aus dem Dachauer Umland wurde im Oktober vom Amtsgericht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem die Polizei mitten in der Nacht sein Auto total zerstört im Straßengraben und ihn selbst mit über 2 Promille in der Umgebung der Unfallstelle in einem Feld aufgefunden hatte. Bei der Inaugenscheinnahme des verunglückten Wagens des Beschuldigten fanden die Beamten jede Menge volle, halbvolle und leere Bierflaschen. Auf den ersten Blick also zunächst durchaus nachvollziehbar, daß die Polizei Verdacht geschöpft hat und gegen den Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet hat. Denn natürlich schloß die Polizei messerscharf, der Mann sei sturzbetrunken Auto gefahren und nur deshalb im Straßengraben gelandet. Das Amtsgericht entzog dem Beschuldigten sofort nach dem Unfall den Führerschein und erließ gegen ihn inzwischen auch einen Strafbefehl mit einer Führerscheinentziehung und einer Sperrzeit von 18 Monaten.

Die Sache ist aber nur auf den ersten Blick klar, im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens stellen sich nämlich jede Menge Fragen, die nicht beantwortet wurden, und erweist sich die Beweislage als mehr als dünn! Eine Prüfung der Ermittlungsakte zeigt, dass es völlig unklar ist, ob der Mann tatsächlich betrunken Auto gefahren war oder zunächst (womöglich nur aufgrund von Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit) den Unfall erlitten hatte und danach in seinem Auto Bier getrunken hatte, sich die Höhe Alkoholisierung also erst nach der Landung im Straßengraben zugezogen hatte. Es gibt nämlich keinerlei Zeugen für den Unfall selbst und deshalb auch keinerlei Feststellungen zum Unfallzeitpunkt. Gegen den Strafbefehl wurde daher von seinem Verteidiger RA Florian Schneider form- und fristgerecht Einspruch eingelegt, so daß der Strafbefehl nicht rechtskräftig wurde und nun über seine Sache vor Gericht verhandelt werden muß.

Der Landwirt selbst hatte sich bei der Polizei nicht geäußert, aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung wären auch keine nennenswerten Äußerungen am Unfallort von dem Mann aktenkundig gemacht worden und auch nicht verwertbar gewesen. Letztlich steht der Polizei nur ein unbeteiligter Zeuge zur Verfügung, der in der Nacht die Polizei gerufen hatte, als er im Vorbeifahren mitten in der Nacht das beschädigte Auto im Straßengraben gesehen hatte und angehalten hatte. Weder die Spuren am Unfallort, – also am Auto oder im Straßengraben, – noch bei den rechtsmedizinisch untersuchten Blutwerten lassen einen Rückschluß zu, wann der Beschuldigte den Unfall gebaut hat und wann er genau den Alkohol konsumiert hat. Nach Lage der Dinge wird er sich also berechtigte Hoffnung machen dürfen, seinen Führerschein bald zurückzubekommen und das Strafverfahren eingestellt zu kriegen, weil letztlich natürlich nur das Fahren unter Alkohol strafbar ist, nicht das Trinken im zerstörten Auto am Straßenrand.

22. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-22 11:32:292015-02-05 11:23:2125-Jähriger verliert Fahrerlaubnis ohne Nachweis einer Trunkenheitsfahrt

Maßkrugschlägereien auf der Wiesn gehen nicht mehr ab ohne einschneidende Freiheitstrafen

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 22-jährige Beamter auf Probe mit untadeligem Vorleben erhält vom Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und muß nun um seinen Job fürchten: Das AG München hat am Mittwoch einen 22-Jährigen aus Dachau wegen einer sehr körperlichen Auseinandersetzung letztes Jahr auf der Wiesn verurteilt, wo der Mann einen anderen Wiesnbesucher mit seinem halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen hatte. Der Dachauer war selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend von einem ebenfalls alkoholisierten Tischnachbarn, einem 28-jährigen sehr kräftigen Spargelbauern, provoziert worden und hatte sich zunächst den Provokationen entziehen und woanders hinsetzen können. Allerdings hatte der Tischnachbar seine Ankündigung von kurz zuvor, er werde ihn schon noch erwischen, wahr gemacht und war dem Angeklagten an seinen neuen Sitzplatz gefolgt. Als er auf ihn zuging ging der Angeklagte in die Offensive, und schlug ihm seinen Maßkrug ins Gesicht.

Die Ermittlungen der Polizei hatten einige Zeugen sowohl aus den jeweiligen Begleiterkreisen der Beiden ergeben als auch gänzlich Unbeteiligte, die zwar den Maßkrugschlag bestätigten, aber auch die vorangegangenen Auseinandersetzungen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft nur gegen den Dachauer Anklage wegen völlig grundlosen Angriffs mit einem Maßkrug und damit wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Der gänzlich vorstrafenfreie Angeklagte, ein Beamter auf Probe (Verteidiger RA Florian Schneider), hatte den Maßkrugschlag unumwunden eingeräumt, aber auch dargestellt, warum er angesichts des drohenden Angriffs des Spargelbauern keine Alternative zu seiner Handlungsweise gesehen hatte. Das Amtsgericht folgte dem jedoch nicht, monierte dafür aber die fehlende Entschuldigung beim Geschädigten und verurteilte den Angeklagten trotz der sehr geringen Verletzung (lediglich ein kleiner Cut über der Augenbraue) zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, was bedeuten würde, dass Angeklagte gekündigt würde. Er muß nun in der Berufungsinstanz sein Glück weiter versuchen und hoffen, dass er hier ein milderes Urteil erhält.

19. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-19 14:14:182014-08-19 14:14:26Maßkrugschlägereien auf der Wiesn gehen nicht mehr ab ohne einschneidende Freiheitstrafen

Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I müssen sich seit Montag dieser Woche zwei Brüder von Anfang 30 und Ende 20 sowie eine dreiunddreißigjährige Frau, allesamt Chilenen, wegen des Vorwurfs des jahrelangen Bandendiebstahls verantworten. Die Drei sollen, so die Anklage, seit 2011 immer wieder von ihrem Wohnsitz in Barcelona aus nach Deutschland eingereist sein, um vor allem in München Taschen zu stehlen und sich auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ziel der Diebstähle waren vor allem das Bargeld, aber auch die Kreditkarten, mit denen die Drei, so der Vorwurf der Ermittler, dann an den Geldautomaten abgehoben haben sollen. In München soll das Hauptbetätigungsfeld der Viktualienmarkt gewesen sein, wo Münchener und Touristen während des Konsums von Essen und Getränken um ihre Taschen und Geldbörsen gebracht worden sein sollen. Infolge der nachfolgenden Abhebungsversuche an Geldautomaten konnten jedoch von der Polizei Fotos sichergestellt werden.

Letztes Januar schlugen die Ermittler zu, als die Drei gemeinsam in der Schrannenhalle eine Geldbörse zu entwenden versucht hatten und dabei erwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der Drei als Haupttäter anzusehen ist und seit 2011 vielfach in Deutschland wegen Taschendiebstählen und betrügerischen Geldabhebereien an Geldautomaten verdächtig ist. Die beiden Anderen, sein Halbbruder und die Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), sind dagegen nur als Nebenfiguren verdächtig, da sie den Hauptangeklagten nur ein Mal begleitet haben sollen.

Alle gingen sofort in Haft, wo sie sich nun seit einem Jahr befinden. Zu Beginn der Hauptverhandlung am Montag waren alle geständig. Bestritten wird von Ihnen lediglich der Vorwurf des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls, da sie zu Dritt nur einmal unterwegs gewesen seien und da gleich verhaftet wurden. Da die Beweislage für ein bandenmäßigen Vorgehen äußerst dünn ist und sie in der Tat nur letztes Jahr im Januar zu dritt erwischt wurden droht ihnen nur eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Diebstahls, was angesichts eines geschlagenen Jahres in Untersuchungshaft dazu führen kann, dass die beiden Nebentäter mit der Urteilsverkündung ihre Freiheit wiedererlangen werden. Der Haupttäter wird mit nahezu vier Jahren Haft rechnen müssen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-13 11:31:102015-01-27 14:00:05Anklage gegen drei Chilenen wegen zahlloser Taschendiebstählen in Deutschland und vor allem in der Münchner Altstadt

StA stellt Verfahren wegen Unfallflucht gegen Münchner ein

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Ein dreißigjähriger Münchner griechischer Abstammung bekam kurz nach Neujahr von seinem Verteidiger (RA Florian Schneider) eine besonders erfreuliche Nachricht: Die Staatsanwaltschaft München I stellt das Strafverfahren gegen ihn wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort mangels Tatnachweis ein. Dem Gebäudereiniger war von der Polizei vorgeworfen worden, im vergangenen September in Moosach mit einem Leihfahrzeug einer Autovermietung in Moosach beim Parken ein anderes Fahrzeug gerammt zu haben und sich dann unerlaubt entfernt zu haben. Ein unbeteiligter Zeuge am Straßenrand wollte bemerkt haben, dass ein dunkles Auto (mehr hatte der Zeuge nicht angeben können) kurz vor Mitternacht so ungeschickt eingelenkt worden war, dass es gegen die linke vordere Ecke eines Renault Scénic gekracht war. Der Zeuge recherchierte und fand in der Nähe der Unfallstelle ein an der Seite beschädigtes Fahrzeug, das von dem Beschuldigten als Leihwagen angemietet worden war.

Der Beschuldigte war daher sofort von der Polizei aufgesucht worden und zu dem Vorwurf befragt worden. Er gab an, zu dem betreffenden Zeitpunkt mit dem Wagen gar nicht gefahren zu sein, sondern in Griechenland gewesen zu sein. Die Polizei sicherte daraufhin die Spuren an beiden Fahrzeugen und überprüfte, inwieweit es eine sogenannte Schadenskorrespondenz zwischen den beiden Fahrzeugen gab. Bei der Spurensicherung stellte sich bereits heraus, dass zwar beide Fahrzeuge beschädigt waren, – der Renault links vorne, der Ford-Leihwagen rechts hinten, dass aber keinerlei Lackübertragung an das jeweils andere Fahrzeug stattgefunden hatte. Auffallend war nach Aktenlage, dass der Zeuge am Straßenrand ja schließlich gar kein Kennzeichen hatte angeben können, sondern lediglich eine ungefähre Beschreibung des vermeintlichen Tatfahrzeuges und dann der Ehemann der Besitzerin des geschädigten Renault Scénic auf eigene Faust in der Umgebung nach Autos gesucht hatte und dabei der Polizei den Hinweis auf den Leihwagen gegeben hatte. Die Beweise waren also eher als dünn und dürftig anzusehen gewesen und hatten letztlich nur mit dem Verdacht des Zeugen sowie des Ehemannes der Autobesitzerin zu tun!

Damit war klar, dass angesichts dieser ungenauen Beweislage keinerlei Tatnachweis würde zu führen sein: Der sogenannte Zeuge hatte weder ein Kennzeichen noch eine Beschreibung des Fahrers des von ihm beobachteten Tatfahrzeuges und eine Übereinstimmung der Schäden an beiden Fahrzeugen liess sich nicht mit Gewissheit feststellen. Damit blieb der Staatsanwaltschaft München I nichts mehr Anderes übrig, als das Ermittlungsverfahren einzustellen.

13. Januar 2014/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-01-13 11:30:422015-01-27 14:00:43StA stellt Verfahren wegen Unfallflucht gegen Münchner ein

Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straßenverkehrsdelikte

Eine etwa dreißigjährige in München lebende Ausländerin chinesischer Abstammung bekam gerade noch vor Weihnachten über ihren Verteidiger (RA Florian Schneider) ein besonders erfreuliches Weihnachtsgeschenk geschickt: Die Staatsanwaltschaft München I hatte mitgeteilt, dass das Strafverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Beleidigung im Straßenverkehr eingestellt worden ist. Der Frau war von der Polizei vorgeworfen worden, vor einigen Wochen einen Streit mit einem anderen Autofahrer wegen eines winzigen Schadens an seinem Auto auf dem Parkplatz vor einem Drogeriemarkt in München zum Anlass genommen zu haben, den Mann und seine Frau mit „Arschloch“ tituliert zu haben. Hintergrund war ein unbedachtes Zurückstoßen der Beschuldigten mit ihrem Wagen in der Enge des Parkplatzes, das zu einem kleinen Rempler und einer kleinen Delle im vorderen Kennzeichen des Hintermannes geführt hatte. Der Fahrer wollte sofort Euro 150 von ihr in Bar, was sie angesichts der Minibeule jedoch ablehnte.

Über ihre Ablehnung ärgerte sich der Hintermann und erklärte ihr sinngemäß, man könne auch anders und es könne gut sein, dass, – da sich unter dem vorderen Stoßfänger jede Menge Technik sowie der Motor befände, – die Rechnung am Ende weitaus höher ausfällt, und zeigte ihr einen Micro-Kratzer neben dem Kennzeichen, der aus der Sicht der Beschuldigten uralt aussah, der aber nach Meinung ihres Unfallgegners aktuell war und als Hinweis auf weitere und höhere Schäden gelten müsse. Als sie sagte, das könne gar nicht von dem winzigen Anstoß stammen, antwortete ihr Kontrahent, er habe schließlich eine Zeugin (seine Frau) und sie sei schließlich allein!

Die Beschuldigte hatte sich von dem Unfallgegner nicht beirren lassen, weil sie darauf hoffte, dass ihre Haftpflichtversicherung schon herauskriegen würde bei der Schadensregulierung, was von ihrem kleinen Anstoss stammen kann und was nicht. Sie antwortete daher nur ironisch, dass sie dann ja wohl „die Arschlochkarte“ in der Sache gezogen habe und fuhr weg.Prompt flatterte ihr kurz darauf die Strafanzeige des Ehepaares in Form einer Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung ins Haus! Es gelang jedoch, durch eine Verteidigungsschrift die Version der Beschuldigten von der Sache glaubhaft zu machen und die Beschuldigte zu entlasten. Es folgte noch rechtzeitig vor Weihnachten die Einstellung des Verfahrens, die auf dem sog. Zweifelsgrundsatz „in dubio pro reo“ gründete.

23. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-23 11:29:142020-01-28 12:02:24Ausländerin erreicht sogenannte Freispruchseinstellung gegen Vorwurf der Beleidigung
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