• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Münchner erhält Anklage wegen Mitführens eines Messers beim Ladendiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte
Ein Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) staunte nicht schlecht, als er letzte Woche seinen Briefkasten öffnete und ein gelbes Kuvert entnahm, das als Absender das Amtsgericht München auswies und eine Anklage enthielt. Er stellte fest, dass er von der Staatsanwaltschaft München I angeklagt worden war wegen des Vorwurfs des versuchten Diebstahls mit Waffen. Nachdem er seinen ersten Schrecken überwunden hatte wurde ihm klar, dass ihm ein versuchter Ladendiebstahl im PEP München vorgeworfen wurde, wo er einen Bluerayplayer und Bluerays versucht haben soll, zu klauen. Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen rührt daher, dass er ein Teppichmesser mit sich geführt haben soll, das er für seine Arbeit brauchte. Nach dem Anklagesatz soll er mit diesem Teppischmesser die Sicherungsetiketten an dem Bluerayplayer entfernt haben, um ihn so unbemerkt aus dem Laden zu schmuggeln. Ladendetektive sollen ihn dabei beobachtet und festgehalten haben.

Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen wiegt schwer: Wird ein normaler Ladendiebstahl üblicherweise mit einer kleinen Geldstrafe geahndet, – jedenfalls dann, wenn es das erste Mal ist, – so schreibt der Gesetzgeber beim Diebstahl mit Waffen einen Strafrahmen von mindestens 6 Monaten Freiheitsstrafe bis 10 Jahre vor. Nach der Wertung des Gesetzgebers wird damit eine höhere kriminelle Energie bestraft, die darin zu sehen ist, dass der Täter sich bewaffnet bei seiner Tat. Das Problem ist, dass nach dem Gesetz diese erhöhte kriminelle Energie bereits darin zu sehen ist, dass eine Waffe beim Diebstahl einfach nur griffbereit mitgeführt wird, sie muß gar nicht eingesetzt worden sein!

Der Angeschuldigte wird sich nun einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter am Amtsgericht München stellen müssen. Ziel der Verteidigung muß es sein, das Gericht dazu zu bewegen, seinen Fall als minder schweren Fall anzusehen, den das für solche Delikte sonst sehr strenge Gesetz durchaus auch vorsieht und einen Strafrahmen von nur noch 3 Monaten bis zu 5 Jahren vorgibt. Dies erscheint realistisch, da der Angeschuldigte bislang ein völlig straffreies Leben geführt hat und vollumfänglich geständig ist.

5. April 2014/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2014-04-05 14:38:112015-01-27 13:48:42Münchner erhält Anklage wegen Mitführens eines Messers beim Ladendiebstahl

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

14- bis 17-jährige Jugendliche erhalten Anklage wegen schweren Bandendiebs...23-Jährige muss sich Ermittlungen wegen eines früheren Betrugs beim BaföG-Antrag...
Nach oben scrollen