• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Bewährung durch Berufung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Montag vor dem Landgericht München I mit seiner Berufung den erhofften Erfolg und nochmals eine Bewährung erhalten. Er war letztes Jahr von der Staatsanwaltschaft München angeklagt worden, trotz zweier Vorstrafen wegen Körperverletzung innerhalb offener Bewährung und schon kurz nach der zweiten Verurteilung erneut und vor allem einschlägig straffällig geworden zu sein und sich erneut erheblich unter Alkoholeinfluß stehend in München beim Weggehen geprügelt zu haben. Das Amtsgericht München hatte ihn daraufhin zu einer Freiheisstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte war zwar geständig und hatte sich auch reumütig gezeigt, hatte allerdings nicht erklären können, wie er trotz der erst ganz kurz zuvor erhaltenen Verurteilung innerhalb offener Bewährung wieder mit nahezu demselben Delikt straffällig hatte werden können. Die Verurteilung hatte daher auf eine unbedingte Freiheitsstrafe gelautet

Eine erhebliche Hypothek aus der Sicht des Angeklagten war eine erste Verurteilung wegen Körperverletzung im Jahr 2007 zu einer Geldstrafe und vor allem die zweite Verurteilung im April 2011 zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung wiederum wegen Körperverletzung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 8 auf Bewährung. Die angeklagten Taten waren im Juli und damit kurz nach der Verurteilung im April passiert. Der Angeklagte sah nun ein, daß an einer ausgiebigen und langen Alkoholtherapie kein Weg mehr vorbei führte und legte nicht nur Berufung ein, sondern begann auch sofort und ohne Verzug eine einjährige ambulante Alkoholtherapie.

In der Berufungsverhandlung von Montag beantragte die Staatsanwaltschaft zwar weiterhin eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die Berufungskammer honorierte aber sein Bemühen um Besserung und Therapierung und änderte das Urteil des Amtsgerichts München im Hinblick auf die Strafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährung.

30. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-30 17:40:232015-02-01 00:04:24Bewährung durch Berufung

Unerwartete Anklage wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa 30-jähriger Münchner  (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte vorletzte Woche feststellen, daß er trotz intensiver eigener Bemühungen bei der Polizei um Aufklärung eines Irrtums keinen Glauben gefunden hatte, als er vor einem halben Jahr eine Ladung der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung  erhalten und ausgiebig Angaben gemacht hatte. Statt einer Einstellung fand er nun eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung in seinem Briefkasten. Ihm wird vorgeworfen, vor knapp einem Jahr in einem Münchner Club einen Anderen mit zwei ineinander gesteckten Longdrinkgläsern ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Angeschuldigte war damals zusammen mit seinen Arbeitskollegen beim Feiern und hatte ziemlich viel getrunken. Als er seine Freundin von der Tanzfläche hatte abholen wollen hatte es neben ihm plötzlich einen heftigen Tumult zwischen ihm fremden Gästen gegeben. Unversehens war er festgehalten worden mit dem Ausruf, das ist der Täter!

Er hatte mit dieser ganzen Geschichte rein gar nichts zu tun und auch niemanden geschlagen. Deshalb hatte er dem Ganzen auch keinerlei Bedeutung beigemessen und war deshalb auch völlig unbefangen zur Polizei gegangen, als er eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hatte. Er hatte nicht den geringsten Gedanken an eine Aussageverweigerung oder gar die Einschaltung eines Anwaltes verschwendet, sondern umfangreich Angaben zu dem Abend gemacht, um aus seiner Sicht einen großen  Irrtum aufzuklären.

Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings nicht ihm, sondern  der Aussage des damaligen Ausrufers, er sei der Täter, Glauben geschenkt und ihn deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hat sich deshalb endlich einen Verteidiger genommen (RA Florian Schneider), um sich nun in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München mit dem Vorwurf auseinanderzusetzen, er sei derjenige, der einen anderen Gast mit Longdrinkgläsern geschlagen habe. Die unvoreingenommene Aussage vor der Polizei kann sich dann als ein entscheidender Fehler herausstellen. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung.

29. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-29 17:41:562015-02-01 00:04:50Unerwartete Anklage wegen Körperverletzung

Einstellung nach Anwaltswechsel

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Dachau hat soeben das Verfahren gegen einen Dachauer Autofahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt. Gegen den Mann war Anfang des Jahres ein Strafbefehl wegen Unfallflucht letztes Jahr im Parkhaus des Dachauer Krankenhauses mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot erlassen worden, nachdem ihn zwei Frauen, die ebenfalls mit ihrem Auto in dem Parkhaus unterwegs gewesen waren, ihn bei der Polizei angeschwärzt hatten, er habe beim Einparken mit seinem alten 3er BMW einen geparkten Ford angefahren und diesen erheblich beschädigt. Der Dachauer war damals recht eilig unterwegs gewesen, da er seine Frau ins Krankenhaus bringen mußte, bei der soeben die Wehen eingesetzt hatten. Daher hatte er sich mit den beiden Frauen und ihren Anschuldigungen vor Ort nicht näher beschäftigt, sondern war ins Krankenhaus gerannt. Die beiden Frauen zeigten ihn jedoch an, der Besitzer des Fords stellte (wen wunderts) einen Schaden von mehreren Tausend Euros an seinem Auto fest.

Der bisherige Verteidiger des Dachauers hatte zwar gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt, ansonsten aber dazu geraten, den Strafbefehl anzunehmen und sowohl die Geldstrafe als auch das Fahrverbot zu akzeptieren, da der Einspruch seiner Meinung nichts bringe. Daraufhin hatte der Mann es für ratsam gehalten, den Anwalt zu wechseln und sich einen Strafverteidiger außerhalb seiner Gemeinde zu suchen.

Nach Durchsicht der Akten war klar, daß der hohe Schaden des Ford womöglich gar nichts mit dem vermeintlichen Anstoß des BMWs des Dachauers zu tun hatte, den die beiden Frauen behauptet hatten, sondern eine ganz andere Ursache haben mußte, nämlich von einem ganz anderen Unfall herrühren mußte. Das verteidigerseits beim Amtsgericht beantragte Sachverständigengutachten bestätigte daraufhin diesen Verdacht, weshalb das Strafverfahren gegen den Mann eingestellt wurde.

28. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-28 17:41:062015-02-01 00:05:20Einstellung nach Anwaltswechsel

Arrest für gefährliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München verhandelte am Donnerstag gegen zwei siebzehnjährige Jugendliche, denen vorgeworfen wurde, Ende letzten Jahres in ein Jugendheim in München eingedrungen zu sein und einen hier wohnhaften anderen Jugendlichen in dessen Zimmer überfallen zu haben. Der Tatvorwurf lautete diesbezüglich also auf gefährliche Körperverletzung. Dem Älteren der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde zusätzlich vorgeworfen, ebenfalls letztes Jahr ein geklautes Navi verkauft zu haben, was als Hehlerei angeklagt wurde. Die beiden Jugendlichen standen nicht zum ersten Mal vor Gericht, beide hatten schon wegen kleinerer Delikte Verurteilungen eingefahren und auch schon ein paar Tage Arrest verbüßt. Beide waren jedoch von Anfang an geständig und räumten die Tatvorwürfe ein: Nach ihrer Darstellung, – von der auch die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausgegangen war, – lag die Ursache für den Besuch bei dem anderen Jugendlichen in einem gescheiterten Drogengeschäft.

Die Jugendlichen hatten nämlich kurz zuvor dem anderen Jugendlichen Euro 40 gegeben, damit der ihnen Gras besorgt. Doch anstelle das Gras zu liefern meldete der sich nicht mehr und ging auch nicht mehr an sein Handy. Da sie nicht mehr wußten, wie sie an ihr Geld kommen konnten, verfielen sie auf die Idee, den vermeintlichen Lieferanten zu Hause aufzusuchen, um ihn zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen.

Das Jugendgericht folgte zwar den Angaben der beiden Angeklagten und zweifelte auch nicht den Hintergrund des Vorfalles an. Es wertete jedoch den Besuch im Jugendheim als versuchte Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und verurteilte sie vor allem wegen ihrer zahlreichen Voreintragungen zu 1 Woche Dauerarrest sowie zu einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.

26. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-26 17:39:512015-02-01 00:05:42Arrest für gefährliche Körperverletzung

Sozialstunden für gefährliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Am Mittwoch mußte sich vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München ein 18-Jähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) verantworten, dem von Seiten der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen wurde, letztes Jahr an der Isar bei einem Streit mit einer Freundin eine Bierflasche auf sie geworfen und sie am Kopf getroffen zu haben. Der Streit war dadurch entstanden, dass Beide nach ein paar Flaschen Bier wegen seiner abfälligen Bemerkungen über den Musikgeschmack ihres Freundes in Streit geraten waren. Sie hatte ihm daraufhin eine Flasche Bier über den Kopf gegossen, was er ihr mit gleicher Münze heimgezahlt hatte. Daraufhin hatte sie ihn mit einer Bierflasche geschlagen und er in ihre Richtung eine Bierflasche geschmissen, die sie am Hinterkopf getroffen hatte, als sie sich gerade umdrehen wollte. Ihre Verletzungen waren sehr überschaubar (eine kleine Beule), trotzdem hatte sie ihn angezeigt. Das Ergebnis war ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Dieses wurde auch nicht eingestellt, als die Geschädigte es sich kurz darauf anders überlegt und der Polizei mitgeteilt hatte, dass sie die Sache als doch nicht so gravierend ansehe und ihre Anzeige zurücknehmen wolle. Obwohl offensichtlich war, dass der Jugendliche in keinster Weise vorbestraft war und sich auch sofort entschuldigt hatte bei ihr war bald darauf die Anklage zum Jugendgericht eingetroffen.

Obwohl die Geschädigte auch in der Verhandlung betonte, ihr sei eigentlich nix passiert und sie finde die Sache gar nicht so schlimm, außerdem verstünden sie sich wieder und hätten auch wieder Kontakt miteinander, wurde der Angeklagte nach Jugendrecht zu 15 x 4 Sozialstunden verurteilt.

25. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-25 17:39:202015-03-20 12:39:31Sozialstunden für gefährliche Körperverletzung

Krailling – Mörder lebenslang

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

In dem als Kraillinger Doppelmord bekannt gewordenen Fall hat das Schwurgericht München den Angeklagten Thomas S. vor kurzem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Dem 51-jährigen Postboten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seine beiden Nichten aus Habgier ermordet zu haben. Das Gericht war aufgrund der DNS-Spuren des Angeklagten am Tatort von dessen Täterschaft überzeugt. Es folgte daher in seinem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft und verhängte die nach dem deutschen Strafgesetzbuch einzig mögliche Strafe für Mord, also lebenslänglich. Aufgrund der besonderen Verwerflichkeit der Tat und der ausgeübten Brutalität des Täters gegenüber zwei Kindern stellte es zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest.

Entgegen weit verbreitetem Irrtum ist die nach dem deutschen Strafgesetzbuch für Mord zwingend vorgesehene Strafe nicht im wörtlichen Sinne gemeint. Der Angeklagte wird den Rest seines Lebens also nicht in Haft verbringen. Irrglaube ist auch, dass die lebenslängliche Freiheitsstrafe nach höchstens 15 Jahren verbüßt ist. So entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1977, dass die Achtung der Menschenwürde – als oberstes Verfassungsprinzip – es erfordert, den zu Lebenslänglich Verurteilten die Chance zu geben, jemals wieder in Freiheit zu kommen. Als Reaktion auf diese Leitentscheidung wurde § 57a in das Strafgesetzbuch eingefügt. Diese wohl eher unbekannte Vorschrift spielt dabei eine tragende Rolle, denn sie ermöglicht auch bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe die vorzeitige Haftentlassung – juristisch genannt: die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung. Notwendige Voraussetzung für diese vorzeitige Entlassung ist u.a. dass mindestens 15 Jahre verbüßt sind. Im Durchschnitt werden bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe sogar 20 Jahre verbüßt.

Die vorzeitige Entlassung wird aber dann ausgeschlossen, wenn durch das Gericht die besondere Schwere der Schuld ausdrücklich festgestellt wurde. Das Schwurgericht kann nämlich aufgrund bestimmter schuldsteigernder Motive des Täters sowie bei Vorliegen besonders verwerflicher Tatbegehung, wie z.B. die Tötung von mehreren Menschen diese gesonderte Feststellung treffen. In einem Fall wie beim Kraillinger Mörder – bei denen das Tatbild mit gewöhnlichen Mordfällen in keiner Weise vergleichbar ist, wird der Straftäter mit einer vorzeitigen Entlassung nicht mehr rechnen können. Lebenslänglich kann in diesen Fällen also durchaus wirklich lebenslänglich bedeuten.

23. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-23 17:38:532015-02-01 00:06:35Krailling – Mörder lebenslang

Befangenheit bei Breivik

Allgemein

In dem Aufsehen erregenden Strafprozess gegen Breivik wurde ein Schöffe wegen Befangenheit ausgewechselt. Das Gericht hatte zu Beginn des 2.Verhandlungstages eine Äußerung des 33-jährigen Laienrichters bekanntgegeben, wonach sich dieser kurze Zeit nach dem Attentat auf der Insel Utoya im Internet dafür ausgesprochen hatte, gegen Breivik die Todesstrafe zu verhängen. Diese Bemerkung war dem Gericht bis zum Prozessbeginn unbekannt geblieben. Abgesehen davon, dass es in Norwegen die Todesstrafe nicht gibt, deutete diese Aussage des Schöffen auf eine Vorverurteilung hinsichtlich des Beschuldigten hin. Der ausgeschlossene Laienrichter wurde deswegen durch eine neue Schöffin ersetzt, so dass der Prozess ohne Verzögerungen fortgesetzt wurde. Der Breivik – Fall zeigt deutlich, wie wichtig die Unparteilichkeit der Richter, – wozu auch die Laienrichter zählen, – auch in einem Strafprozess gegen Schwerverbrecher ist.

So sehr verachtenswert die Taten des Breivik sind, darf doch die Unbefangenheit des Gerichts und dessen Bedeutung in einem Rechtsstaat nicht ignoriert werden. Denn die Grundsätze eines fairen Verfahrens und der Unschuldsvermutung gelten auch für Massenmörder und Terroristen, deren Taten ohne Zweifel zu verabscheuen sind. So sieht es die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz vor.

Richter müssen einen Prozess so leiten, dass sie ihr Urteil allein auf die im Strafverfahren eingeführten und verwerteten Beweisen stützen. Dabei müssen sich nicht nur die Berufsrichter mit einer Vorverurteilung zurückhalten, sondern auch die Schöffen. Ihre Rolle im Verfahren besteht darin, dass sie die Tat mit ihrem gesunden Menschenverstand ohne juristisches Vorwissen beurteilen – daher auch Laienrichter genannt. Auch sie müssen neutral und völlig unbefangen an den Fall herangehen und ihr Urteil allein anhand des Prozessgeschehens fällen. Nach § 24 der deutschen Strafprozessordnung kann ein Richter aus mehreren Gründen von dem Prozess ausgeschlossen werden,u.a. wenn bereits die Besorgnis der Befangenheit besteht. Unbedeutend ist also, ob der Richter tatsächlich befangen ist. Vielmehr reicht es aus, wenn Umstände in der Person des Richters vorliegen, die aus Sicht des Angeklagten ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit begründen. Dies können z.B. vorverurteilende Erklärungen des Richters vor oder während der Hauptverhandlung sein. In einem solchen Fall wird dann in der Regel der Verteidiger einen Ablehnungsantrag stellen, worüber dann das Gericht ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheidet.

23. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-23 17:38:052014-08-19 17:38:23Befangenheit bei Breivik

Einstellung bei Sachbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht München gegen zwei Neunzehnjährige (einer von ihnen verteidigt durch RA Florian Schneider), denen vorgeworfen wurde, letztes Jahr im Sommer nach erheblichem Alkoholkonsum im Süden von München randaliert zu haben und außerdem versucht zu haben, am späten Abend in einen Dönerwagen einzubrechen. Tatsächlich hatte jedoch kein Einbruch stattgefunden, ein Aufbruch der Türe war nicht erfolgt. Zur Tatzeit waren Beide noch 18 Jahre alt gewesen. Die Anklage war daher folgerichtig zum Jugendgericht erhoben worden und lautete auf versuchten Einbruchsdiebstahl. Die Sache war nur dadurch aufgeflogen, daß ein Passant sie beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Die hatte die Beiden noch am selben Abend in der Nähe des Tatortes aufgespürt und die Personalien festgestellt. Dabei wurde bei Beiden eine sehr hohe Alkoholisierung von etwa 2 Promille zur Tatzeit festgestellt. Der Eine war erheblich vorbestraft, der Andere noch ohne Eintrag.

Die Beiden bestritten vor dem Jugendgericht nicht, daß sie zu zweit gefeiert und ordentlich getrunken hatten, – zusammen in etwa eine Flasche Wodka. Sie bestritten aber mit Nachdruck, versucht zu haben, in den Dönerwagen einzubrechen: Sie hätten nur betrunken randaliert und an die Türe des Wagens geschlagen, ein Einbruch sei aber nicht gewollt gewesen und schon deshalb sinnlos, da es für sie in dem Wagen gar nix zu finden gegeben hätte. In der Beweisaufnahme hatte sich dann in der Tat kein Tatnachweis für einen versuchten Einbruch führen lassen.

Das Jugendgericht bot darauf an, das Verfahren gegen den noch nicht vorgeahnten Angeklagten (Verteidiger RA F. Schneider) gegen Auflagen einzustellen, worunter sich vor allem eine Alkoholberatung befand sowie die Verpflichtung, sich ein halbes mit nicht mehr als 0,8 Promille in der Öffentlichkeit zu bewegen.

19. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-19 17:37:432015-02-01 00:07:38Einstellung bei Sachbeschädigung

Haft für viele Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Ein achtundzwanzigjähriger KFZ-Mechaniker (Verteidiger RA Florian Schneider) aus der Umgebung von Erding mußte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding wegen einer umfangreichen Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut verantworten: Dem Mann wurde vorgeworfen, im letzten Jahr buchstäblich zahllose Bestellungen übers Internet vorwiegend bei Autoteilezulieferern, Tankstellen, etc. getätigt zu haben, ohne sie zu bezahlen. Stattdessen verkaufte er nach eigenen Angaben die bestellten Teile wiederum übers Internet an Dritte oder verbaute sie in Autos, die er in Reparatur genommen hatte. Letztlich habe er nach seinen eigenen Angaben mit diesen Verkäufen seinen sehr aufwändigen Lebensstil finanziert. Aus der großen Zahl von Internetbetrügereien waren von der Staatsanwaltschaft eine vergleichsweise überschaubare Zahl von nur 5 Geschädigten herausgepickt worden und nur 66 Einzeltaten angeklagt worden, der Rest wurde eingestellt, um das Verfahren überschaubar zu halten.

Das große Problem des Angeklagten besteht aber nicht nur darin, daß er mit einer großen Zahl von Anklagepunkten durch das Gericht konfrontiert wird, sondern auch darin, daß derzeit bereits ein weiteres zusätzliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Landshut geführt wird, das ebenfalls wieder zahlreiche Bestellungen von Autoteilen übers Internet betrifft, die allesamt nicht bezahlt worden sind. Vor allem aber ist der Angeklagte bereits einschlägig wegen Betrugs vorbestraft und war bereits zweimal in Haft.

Der Angeklagte ist vollumfänglich geständig und hat alle Tavorwürfe eingeräumt. Dies wurde dem Angeklagten erheblich zugute gehalten, allerdings fehlt bislang jegliche Schadenswiedergutmachung. Deshalb hat ihn das Amtgsericht Erding zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetztwerden konnten.

18. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-18 17:38:322015-02-01 00:08:15Haft für viele Betrügereien

Breivik schuldunfähig?

Allgemein

Die Diskussion um die Schuldfähigkeit des norwegischen Angeklagten Breivik rückt eine zentrale Frage vieler prominenter Strafprozesse ins Licht der Öffentlichkeit: Kann ein mutmaßlicher Massenmörder wie Breivik tatsächlich schuldfähig sein? Muß ein Mann wie er, dem mutmaßlich zig sinnlose Morde an ihm völlig unbekannten Jugendlichen angelastet werden, nicht viel eher als komplett wahnsinnig angesehen werden? Diese Frage beinhaltet bereits den wesentlichen Irrtum, der auch die Debatte um Breivik kennzeichnet. Denn es ist grundsätzlich unzulässig, alleine aus seiner Tat auf den Geisteszustand des Angeklagten zu schließen, mag die Tat noch so unsinnig und geradezu abartig erscheinen. Für einen Strafprozeß alleine maßgeblich ist die Frage, ob ein Angeklagter strafrechtlich verantwortlich ist, also schuldfähig im Sinne des Strafgesetzbuches. Zu fragen ist also alleine danach, ob ein Angeklagter in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nicht, sonst nichts.

Hatte Breivik also gewußt, was er damals tat, oder nicht, diese Frage alleine bewegt also einen Gerichtsgutachter bei der Untersuchung von Breivik im Auftrag des norwegischen Schwurgerichts. Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es hierzu zwei Vorschriften von zentraler Bedeutung: die Vorschriften 20 und 21 des Strafgesetzbuches (StGB) regeln die Frage, wann ein Angeklagter als schuldfähig oder nicht bzw. als eingeschränkt schuldfähig anzusehen ist.

Nach den Medienberichten über die Morde in Norwegen letztes Jahr in Oslo und auf der Insel Ut?ya können im Grunde nur wenige Zweifel daran bestehen, daß bei Breivik zwar eine ganze Menge Schrauben locker sind, daß er gleichzeitig aber ganz genau wußte, was er damals Tat, als er losmarschierte mit dem Ziel, maximal viele Menschen ins Jenseits zu befördern, – daß er also zumindest nach den Maßstäben unseres Strafrechts schuldfähig war bei der Begehung seiner Morde.

17. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-17 17:37:232014-08-19 17:37:37Breivik schuldunfähig?
Seite 1 von 212
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen