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Einstellung nach Anwaltswechsel

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Dachau hat soeben das Verfahren gegen einen Dachauer Autofahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt. Gegen den Mann war Anfang des Jahres ein Strafbefehl wegen Unfallflucht letztes Jahr im Parkhaus des Dachauer Krankenhauses mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot erlassen worden, nachdem ihn zwei Frauen, die ebenfalls mit ihrem Auto in dem Parkhaus unterwegs gewesen waren, ihn bei der Polizei angeschwärzt hatten, er habe beim Einparken mit seinem alten 3er BMW einen geparkten Ford angefahren und diesen erheblich beschädigt. Der Dachauer war damals recht eilig unterwegs gewesen, da er seine Frau ins Krankenhaus bringen mußte, bei der soeben die Wehen eingesetzt hatten. Daher hatte er sich mit den beiden Frauen und ihren Anschuldigungen vor Ort nicht näher beschäftigt, sondern war ins Krankenhaus gerannt. Die beiden Frauen zeigten ihn jedoch an, der Besitzer des Fords stellte (wen wunderts) einen Schaden von mehreren Tausend Euros an seinem Auto fest.

Der bisherige Verteidiger des Dachauers hatte zwar gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt, ansonsten aber dazu geraten, den Strafbefehl anzunehmen und sowohl die Geldstrafe als auch das Fahrverbot zu akzeptieren, da der Einspruch seiner Meinung nichts bringe. Daraufhin hatte der Mann es für ratsam gehalten, den Anwalt zu wechseln und sich einen Strafverteidiger außerhalb seiner Gemeinde zu suchen.

Nach Durchsicht der Akten war klar, daß der hohe Schaden des Ford womöglich gar nichts mit dem vermeintlichen Anstoß des BMWs des Dachauers zu tun hatte, den die beiden Frauen behauptet hatten, sondern eine ganz andere Ursache haben mußte, nämlich von einem ganz anderen Unfall herrühren mußte. Das verteidigerseits beim Amtsgericht beantragte Sachverständigengutachten bestätigte daraufhin diesen Verdacht, weshalb das Strafverfahren gegen den Mann eingestellt wurde.

28. April 2012/von Florian Schneider
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