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Anklage wegen Diebstahls

Eigentumsdelikte

Ein Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt vor Kurzem eine Anklage des Strafrichters am Amtsgericht Freising wegen des Verdachts des Diebstahls einer Tasche mit Bargeld in Höhe von mehr als Euro 2.000. Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er letztes Jahr einem Freund die Tasche gestohlen, als er ihn in dessen Apotheke besucht und den Laden verlassen hatte. Sozusagen beim Rausgehen soll er die Mappe mit dem Bargeld mitgenommen haben. Der Münchner bestreitet dies mit Vehemenz, er habe seinem Freund keinerlei Geld geklaut und könne auch nicht verstehen, wie der auf die Idee gekommen sei, er habe das Geld genommen, nach seiner Darstellung habe wahrscheinlich irgendein Kunde die Tasche geklaut, er habe nix damit zu tun. Nach seiner Darstellung sei es auch möglich, daß der Ladeninhaber die Tasche irgendwo verloren bzw. verlegt habe.

Das Amtsgericht Freising wird in dieser Sache den Enlassungen der Beiden auf den Zahn fühlen müssen und überprüfen müssen, welche Anhaltspunkte der Apotheker dafür hatte, den Angeklagten zu belasten. Die Ausgangssituation ist damit wie so oft letztlich Aussage gegen Aussage, Gewißheit wird nur eine genaue Analyse der Aussagen verschaffen, bleiben Zweifel, muß der Angeklagte freigesprochen werden. Allerdings steht auch fest, daß sich der Angeklagte in einer etwas benachteiligten Situation befindet, da er auf der Anklagebank sitzt und der Anzeigeerstatter damit Zeuge gegen ihn ist.

Sollte das Amtsgericht allerdings zur Auffassung gelangen, daß der Münchner nicht die Wahrheit sagt, sondern der Apotheker, würde er verurteilt werden wegen eines Diebstahls eines Geldbetrages in bedeutsamer Höhe. Dann droht ihm eine empfindliche Geldstrafe, zumal ihm dann (nach der Meinung des Gerichts) zwei Punkte deutlich zum Nachteil gereichen werden, nämlich das fehlende Geständnis und die fehlende Wiedergutmachung des Schadens von über Euro 2.000.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:33:552015-02-01 00:12:49Anklage wegen Diebstahls

Berufung gegen Nachbarschaftsstreiturteil

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Angeklagte des Nachbarstreitprozesses vor dem Amtsgericht Erding, der trotz erheblicher Zweifel an seiner Schuld letzte Woche wegen vorsätzlicher Verletzung seines Nachbarn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Sein Nachbar hatte ihn letztes Jahr mit einem Fahrradkorb aus dem Hinterhalt angegriffen und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Trotzdem saß letzte Woche nicht der Nachbar auf der Anklagebank des Strafrichters in Erding, sondern der Verletzte selbst. Der Nachbar hatte noch rechtzeitig vor dem Eintreffen von Notarzt und Polizei den blutverschmierten Fahrradkorb versteckt und einen tatunbeteiligten anderen Fahrradkorb zurecht gelegt. Außerdem sorgte er rechtzeitig dafür, daß seine alte Bekannte wie auch früher schon die passende Aussage für ihn lieferte. Damit schaffte er es, daß nicht er, sondern das Opfer verurteilt wurde.

Den Strafrichter des Amtsgerichts Erding interessierten die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der beiden sogenannten Zeugen nicht weiter, er verurteilte einfach den Angeklagten wegen Körperverletzung.

Infolge der Berufungseinlegung wird die Sache in den nächsten Monaten vor der sog. Kleinen Strafkammer, also der Berufungskammer des Landgerichts Landshut erneut verhandelt werden. Hier werden sich die sogenannten Zeugen und das vermeintliche Opfer einer erneuten Befragung stellen müssen.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:492015-02-01 00:13:21Berufung gegen Nachbarschaftsstreiturteil

Anklage wegen vieler Betrügereien

Vermögensdelikte

Soeben hat die Staatsanwaltschaft München I gegen einen 19-Jährigen aus dem bayerischen Oberland, seinen 25-jährigen Lebenspartner aus München und eine 24-jährige Frau aus den neuen Bundesländern Anklage zum Münchner Jugendgericht erhoben. Den Dreien wird vorgeworfen, letztes Jahr zahlreiche Internetbetrügereien mit mehreren tausend Euro Schaden begangen zu haben, indem sie mehrfach unter einer gar nicht existenten Adresse Waren bestellt hatten, die sie gar nicht bezahlten. Vor allem sollen sie aber nach den Ermittlungen des Polizei nachts bei einem Autoverleih in Rosenheim eingebrochen sein und den Tresor mitgenommen haben, in dem sich Geld und die Fahrzeugschlüssel der Leihwagen der Firma befunden haben sollen. Da einer der 3 damals bei dem Autoverleih gearbeitet haben soll sollen sie aus bester Quelle gewußt haben, was sich so alles im Tresor war und vor allem, wo sich der Tresor befand. Zuhause sollen sie den Tresor dann in aller Ruhe aufgebrochen und ausgeräumt haben.

Der 25-Jährige, der mit dem 19-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, – also mit ihm verheiratet ist, – soll der Drahtzieher und Haupttäter der ganzen Straftaten gewesen sein. Er befindet sich seit mehreren Monaten in Stadelheim in Untersuchungshaft. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und war auch vorher schon in Haft. Seit der Inhaftierung seines Partners ist jedoch nach dem Willen des 19-Jährigen die eingetragene Lebenspartnerschaft beendet, er lebt jetzt in Trennung von seinem Partner.

Trotzdem droht auch ihm, auch wenn er deutlich jünger ist und nicht als Hauptdrahtzieher anzusehen ist, eine empfindliche Jugendstrafe, allerdings wird er als Heranwachsender wohl noch unter das Jugendrecht fallen sogar noch mit einer Bewährung davon kommen können. die Verhandlung ist auf übernächste Woche vor dem Münchner Jugendgericht angesetzt.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:252015-02-01 00:13:43Anklage wegen vieler Betrügereien

Haft für falsche Verdächtigung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte vorletzte Woche über eine etwas aus dem Rahmen des Üblichen fallende Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen insgesamt 5 Jugendliche und Heranwachsende (der Haupttäter verteidigt von RA Florian Schneider) zu verhandeln: Ihnen wurde vorgeworfen, bei einem Wohnungsdiebstahl einen anderen Jugendlichen zu Unrecht der Mittäterschaft belastet zu haben und damit in Kauf genommen zu haben, daß der in der folgenden Gerichtsverhandlung wegen eines Diebstahls letztes Jahr zu einem Dauerarrest verurteilt wird. Hintergrund der ganzen Sache war seinerzeit die Aufforderung des 20-Jährigen an die 5 späteren Angeklagten gewesen, zu einer Party mitzukommen, die eine Freundin im Haus ihrer Eltern veranstaltete, da sie wegen des Urlaubs ihrer Eltern sturmfreie Bude hatte. Die 5 nahmen die Einladung gerne an und sprachen schon auf der Hinfahrt davon, daß die Eltern des Mädels ja wohl Kohle hätten und es daher wohl auch einiges mitzunehmen gäbe.

Gesagt, getan, während der Party sahen sie sich in allen Zimmern um und fanden so einiges an Schmuck und Wertsachen, – vor allem im elterlichen Schlafzimmer! Von den anderen Gästen unbemerkt warfen sie die Sachen vom Balkon, während unten die Anderen warteten. Da sie das Fest auch ziemlich langweilig fanden machten sie sich dann auch bald vom Acker. Als alle Gäste weg waren bemerkte die Tochter der Hausbesitzer, daß so einiges fehlte und gestand ihren Eltern im Urlaub ihre unerlaubte Party und die Folgen. Da ihr Vater Polizist war wurde sofort für eine schnelle Verfolgung gesorgt und die 5 flogen auf.

Als die Polizei zuhause bei ihnen auftauchte erzählte der Junge, der die 5 mitgebracht hatte, sofort, wer seiner Meinung nach an den Diebstählen schuld war, da ihm die Sache endlos peinlich war und er sich in der Schuld des Mädchens fühlte, schließlich hatte er die 5 eingeladen. Die revanchieren sich bei ihm und erzählten, er sei dabei gewesen und habe ihnen die Sachen vom Balkon zugeworfen. Erst durch eine unbedachte Bemerkung des Hauptangeklagten nach seiner Verurteilung flog die Lügerei auf und die 5 mußten erneut vor Gericht, dieses Mal wegen falscher Verdächtigung. Alles Leugnen half nix, 4 der 5 wurden verurteilt, der Haupttäter sogar zu einer Jugendstrafe. Erst ihr Geständnis in letzter Minute rettete sie vor noch Schlimmerem, wie noch längeren Jugend- bzw. Freiheitsstrafen.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:062015-02-01 00:14:14Haft für falsche Verdächtigung

Geldstrafe für Streit mit Auto

Straßenverkehrsdelikte

Ein Münchner Handwerker (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Mittwoch vor dem Verkehrsgericht verurteilen lassen wegen Tätlichkeiten im Straßenverkehr: Er war letztes Jahr von einem Smartfahrer angezeigt worden wegen Beleidigung und Körperverletzung im Straßenverkehr. Nach den Angaben des Anzeigeerstatters hatte er Steit bekommen mit dem Handwerker, dem späteren Angeklagten, als er (natürlich, wie nicht anders zu erwarten, ganz kurz nur) die Zufahrt zu einem Hotel zugeparkt hatte, zu dem der Handwerker, ein Installateur, eilig hinfahren mußte, da es hier einen Wasserschaden gegeben hatte. Als der Handwerker zu schimpfen anfing wegen des Zuparkens und böse Worte sagte kam es nach dem Aussteigen aus dem Handwerkerbus zu einer verbalen Auseinandersetzung und zu Handgreiflichkeiten. Die Münchner Staatsanwaltschaft warf dem Handwerker nun vor, den Smartfahrer geschlagen zu haben, und erhob gegen ihn Ankage. Der Angeklagte bestritt aber, angefangen zu haben.

Der Smartfahrer war schlau genug gewesen, von sich aus sofort nach der Polizei zu schreien und auch sofort zum Arzt zu rennen, der ihm Druckschmerzen und eine blutende Nase attestierte. Die Ausgangslage war also für den Handwerker mehr als ärgerlich, da der Smartfahrer zusätzlich einen Zeugen organisiert hatte, der allerdings gar nicht so besonders viel gesehen hatte.

Die Ausgangslage war für den Angeklagten also als recht ungünstig anzusehen, als er sich vor dem Verkehrsgericht rechtfertigen mußte. Die Richterin glaubte natürlich dem gekonnt jammernden Verletzten und seinem Zeugen und ersparte sich eine Auseinandersetzung mit den Widersprüchen in deren Aussagen. Da der Angeklagte gar nicht bestritten hatte, handgreiflich geworden zu sein, nachdem der Andere bedrohlich auf ihn zugegangen war, gelang es ihm mit mit seiner offenen Art wenigstens, eine Freiheitsstrafe und eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden und mit einer überschaubaren Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot davon zu kommen.

29. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-29 17:30:472015-02-01 00:14:43Geldstrafe für Streit mit Auto

Anklage wegen vieler Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat soeben gegen einen Achtundzwanzigjährigen aus der Umgebung von Erding wegen einer Vielzahl von Betrügereien Anklage zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding erhoben. Sie wirft dem Mann vor, er habe letztes Jahr in einer Vielzahl von Fällen Gegenstände im Internet angeboten und das Geld hierfür kassiert, ohne die Ware zu liefern. Außerdem soll er selbst Bestellungen getätigt haben, obwohl im klar gewesen sei, daß er sie gar nicht bezahlen konnte. Teilweise soll er hierfür auch die Namen seiner Geschwister und seiner Freundin verwendet haben, da er selbst durch seinen Schufa-Eintrag längst nichts mehr bestellen konnte. Die Einnahmen aus seinen Betrügereien soll er für seinen aufwendigen Lebensstil benötigt haben, da ihm sein Gehalt nicht gereicht habe. Aus diesem Grund ist von dem Geld auch nichts mehr übrig, die Geschädigten bleiben auf ihrem Schaden komplett sitzen. Der beläuft sich nach vorläufiger Berechnung auf deutlich über Euro 10.000.

Der Angeschuldigte ist geständig und räumt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen ein. Dies wird ihm in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erdng sehr helfen.

Er ist jedoch auch erheblich und vor allem einschlägig vorbestraft und war wegen gleichartiger Delikte bereits in Haft. Derzeit ist sogar noch eine Bewährung des Amtsgerichts Erding offen. Die Aussichten für eine erneute Bewährung stehen also nicht wirklich gut.

20. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:292015-02-01 00:15:15Anklage wegen vieler Betrügereien

Verurteilung trotz Unschuld

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa Sechzigjähriger aus der Umgebung von Erding mußte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Erding damit abfinden, daß der Strafrichter am Amtsgericht Erding nicht ihm, sondern seinem Konrahenten glaubte, der behauptet hatte, der Angeklagte habe ihn letztes Jahr vorsätzlich auf seinem Grundstück angegriffen und niedergeschlagen. Als die Rettungskräfte eintrafen lag jedoch nicht der Anzeigeerstatter im Krankenwagen, sondern der jetzige Angeklagte. Er hatte erhebliche Verletzungen am Kopf und mußte mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach seinen Angaben war er letztes Jahr genau wegen des Anzeigeerstatters aus seinem Haus ausgezogen, weil der ihn jahrelang drangasaliert hatte. Als er kurz nach dem Verkauf zurück kam, um nachzusehen, ob nach seinem Auszug noch Post eingetroffen war, hatte nicht er den Nachbarn angegriffen, sondern war von ihm angegriffen worden und mit einem Fahrradkorb niedergeprügelt worden, als er gerade am Briefkasten stand.

Obwohl der Angeklagte dies sofort bei der Polizei genau so erzählt hatte schenkten ihm weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Glauben. Der aggressive Nachbar hatte nämlich seine Bekannte hinzugezogen, die schon ein paar Male geholfen hatte, als er Probleme mit der Polizei hatte, und ihm mit einer passenden Aussage ausgeholfen. Auf diese Weise fand sich das Opfer plötzlich auf der Anklagebank wieder und der Angreifer spielte vor Gericht das arme Opfer.

Staatsanwaltschaft und Gericht übersahen geflissentlich alle Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers und seiner willfährigen Zeugin und verweigerten alle Beweisanträge diesbezüglich. Statt dessen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und zusätzlich zu einer Schmerzensgeldszahlung an das Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:102015-02-01 00:15:50Verurteilung trotz Unschuld

Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Eigentumsdelikte

Der knapp dreißigjährige Pole (Verteidiger RA Florian Schneider), der letzte Woche vom Schöffengericht am Amtsgericht München wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eines Münchner BMW zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, ebenso wie übrigens die Staatsanwaltschaft München I. Wie berichtet war der Mann nach Überzeugung des Amtsgerichts im Sommer letzten Jahres mit zumindest einem anderen Polen nach Deutschland eingereist, einzig zu dem Zweck, einen fast neuwertigen BMW in München-Giesing zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Seine Aufgabe bestand dabei lediglich darin, den bereits geöffneten Wagen, dessen Wegfahrsperre bereits überwunden war, mit einem bereits fertig nachgebauten Schlüsseldummy über Tschechien nach Polen zu fahren. Seine Entlohnung hierfür sollte Euro 300 betragen. Da der Mann zu Hause in Polen arbeitslos war hatte er eingewilligt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte er den Wagen auch wie vereinbart übernommen und sich Richtung Polen in Bewegung gesetzt. Was er nicht wußte: Die Polizei hatte ihn und einige seiner Landsleute seit deren Einreise nach Deutschland im Auge und ihn daher noch in Deutschland auf der Autobahn zu stellen versucht. Der Mann hatte jedoch keinerlei Lust auf Knast verspürt und deshalb einfach Gas gegeben. Nach einer halsbrecherisch wilden Fahrt durch Ostbayern und Tschechien war es kurz vor der Grenze zu Polen gelungen, den Mann noch in Tschechien an einer Straßensperre der tschechischen Polizei zum Stehen zu bringen.

Hier konnte ihm dann auch der ziemlich demolierte X5 abgenommen werden und er selber in tschechische Haft genommen werden. Kurz darauf wurde er nach Deutschland in die Untersuchungshaft überführt, wo er seit letztem Sommer sitzt. Er räumte zwar den KFZ-Diebstahl ein, machte aber keinerlei Angaben zu seinen Hinterleuten. Daher sah das Amtsgericht auch keinerlei Chancen für eine Bewährung. Hierauf zielt nun seine Berufung.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:472016-08-31 11:28:20Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen drei junge Männer ausländischer Herkunft wegen zahlreicher Fälle von Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug, Kreditkarten- und Computerbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Beleidigung, etc. Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Den jungen Männern wird vorgeworfen, im letzten Jahr mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen verübt zu haben. Ihre Einbruchslokalitäten kannten sie teilweise aus ihrer eigenen Nachbarschaft, teilweise kannten sie sie über ihre Freunde, von denen sie wußten, daß die Eltern verreist waren. Die aufgefundenen Wertstücke verschepperten sie sofort in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs, die Kreditkarten der Besitzer verwendeten sie für ihre Einkäufe und für Besuche in Bordellen oder fürs Essengehen. Die mit den Kreditkarten erworbenen Gegenstände wie Handys, iPads, Digitalkameras, etc. wurden ebenfalls sofort zu Geld gemacht, das Geld sofort ausgegeben.

Wegen der sehr einfachen Ausführung kam ihnen die Polizei zwar vergleichsweise schnell auf die Schliche, allerdings waren sämtliche Wertgegenstände längst unersetzbar verloren und die Geldbeträge ausgegeben. Die Geschädigten bleiben allesamt auf ihren Verlusten sitzen, sofern sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Immerhin liegen von allen ausführliche Geständnisse vor. Die Angeklagten waren bei der Begehung ihrer Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt, sie müssen also möglicherweise als Heranwachsende behandelt werden mit der Folge, daß auf sie das Jugendstrafrecht gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden muß.

Nur einer der Beteiligten, der diese Einbrüche und Wohnungsdiebstähle schon öfter verübt hatte, sitzt seit letztem Herbst in Untersuchungshaft. Er hat jedoch bereits einige Vorstrafen und war auch schon mehrfach in Jugendarrest. Deshalb muß er nun mit einer langen Jugendstrafe rechnen. Die entscheidende Frage für ihn wird natürlich sein, ob es noch eine Bewährung geben wird, gerade er wird also möglicherweise von seinem sehr ausgiebigen Geständnis profitieren.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:272015-02-01 00:16:55Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Bewährung für räuberische Erpressung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein über 60-Jähriger ist am Donnerstag vom Amtsgericht München wegen räuberischer Erpessung in einem minder schweren Fall, Pfandkehr und Verstrickungsbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 120 Sozialstunden verurteilt worden. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, letztes Jahr bei einer Pfändungsmaßnahme wegen rückständiger Steuern in seiner Wohnung gegenüber drei Vollstreckungsbeamten des Münchner Finanzamtes ausgerastet zu sein. Nach Angabe der drei Beamten soll er zunächst behauptet haben, dass es keine Geld bei ihm zuhause gebe. Als die Beamten im Schlafzimmer doch 600 Euros fanden und an sich nahmen soll er ihnen den bereits gepfändeten Bargeldbetrag aus der Hand gerissen haben und sie aus dem Haus geworfen haben. Der Angeklagte hatte dies stets bestritten und angegeben, das Geld gehöre seiner Frau und er habe nur den auf dem Tisch liegenden Betrag an sich genommen. Die Beamten blieben jedoch bei ihren Angaben.

Das Amtsgericht glaubte jedoch nicht dem Angeklagten, sondern den 3 Herrn vom Amt und verurteilte den Angeklagten anklagegemäß wegen räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Da der Bargeldbetrag zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte ihn an sich genommen hatte, bereits der Pfändung unterlegen war, wurde er auch wegen Pfandkehr und Verstrickungsbruch verurteilt.

Der entscheidende Tatvorwurf war natürlich die räuberische Erpressung, da hierfür bereits eine Mindeststrafe von 1 Jahr gilt. Da der Angeklagte sich nach durchgeführter Beweisaufnahme noch zu einem Geständnis entschloß war das Gericht bereit zur Annahme eines minder schweren Falles, was die Mindeststrafe auf 6 Monate reduzierte. Trotz zahlreicher Vorstrafen war somit noch 1 Jahr auf Bewährung möglich.

16. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-16 17:29:052015-02-01 00:17:51Bewährung für räuberische Erpressung
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