• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Anklage wegen Diebstahls

Eigentumsdelikte

Ein Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt vor Kurzem eine Anklage des Strafrichters am Amtsgericht Freising wegen des Verdachts des Diebstahls einer Tasche mit Bargeld in Höhe von mehr als Euro 2.000. Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er letztes Jahr einem Freund die Tasche gestohlen, als er ihn in dessen Apotheke besucht und den Laden verlassen hatte. Sozusagen beim Rausgehen soll er die Mappe mit dem Bargeld mitgenommen haben. Der Münchner bestreitet dies mit Vehemenz, er habe seinem Freund keinerlei Geld geklaut und könne auch nicht verstehen, wie der auf die Idee gekommen sei, er habe das Geld genommen, nach seiner Darstellung habe wahrscheinlich irgendein Kunde die Tasche geklaut, er habe nix damit zu tun. Nach seiner Darstellung sei es auch möglich, daß der Ladeninhaber die Tasche irgendwo verloren bzw. verlegt habe.

Das Amtsgericht Freising wird in dieser Sache den Enlassungen der Beiden auf den Zahn fühlen müssen und überprüfen müssen, welche Anhaltspunkte der Apotheker dafür hatte, den Angeklagten zu belasten. Die Ausgangssituation ist damit wie so oft letztlich Aussage gegen Aussage, Gewißheit wird nur eine genaue Analyse der Aussagen verschaffen, bleiben Zweifel, muß der Angeklagte freigesprochen werden. Allerdings steht auch fest, daß sich der Angeklagte in einer etwas benachteiligten Situation befindet, da er auf der Anklagebank sitzt und der Anzeigeerstatter damit Zeuge gegen ihn ist.

Sollte das Amtsgericht allerdings zur Auffassung gelangen, daß der Münchner nicht die Wahrheit sagt, sondern der Apotheker, würde er verurteilt werden wegen eines Diebstahls eines Geldbetrages in bedeutsamer Höhe. Dann droht ihm eine empfindliche Geldstrafe, zumal ihm dann (nach der Meinung des Gerichts) zwei Punkte deutlich zum Nachteil gereichen werden, nämlich das fehlende Geständnis und die fehlende Wiedergutmachung des Schadens von über Euro 2.000.

30. März 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:33:552015-02-01 00:12:49Anklage wegen Diebstahls

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Berufung gegen NachbarschaftsstreiturteilAnklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung
Nach oben scrollen