• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Verurteilung trotz Unschuld

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa Sechzigjähriger aus der Umgebung von Erding mußte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Erding damit abfinden, daß der Strafrichter am Amtsgericht Erding nicht ihm, sondern seinem Konrahenten glaubte, der behauptet hatte, der Angeklagte habe ihn letztes Jahr vorsätzlich auf seinem Grundstück angegriffen und niedergeschlagen. Als die Rettungskräfte eintrafen lag jedoch nicht der Anzeigeerstatter im Krankenwagen, sondern der jetzige Angeklagte. Er hatte erhebliche Verletzungen am Kopf und mußte mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach seinen Angaben war er letztes Jahr genau wegen des Anzeigeerstatters aus seinem Haus ausgezogen, weil der ihn jahrelang drangasaliert hatte. Als er kurz nach dem Verkauf zurück kam, um nachzusehen, ob nach seinem Auszug noch Post eingetroffen war, hatte nicht er den Nachbarn angegriffen, sondern war von ihm angegriffen worden und mit einem Fahrradkorb niedergeprügelt worden, als er gerade am Briefkasten stand.

Obwohl der Angeklagte dies sofort bei der Polizei genau so erzählt hatte schenkten ihm weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Glauben. Der aggressive Nachbar hatte nämlich seine Bekannte hinzugezogen, die schon ein paar Male geholfen hatte, als er Probleme mit der Polizei hatte, und ihm mit einer passenden Aussage ausgeholfen. Auf diese Weise fand sich das Opfer plötzlich auf der Anklagebank wieder und der Angreifer spielte vor Gericht das arme Opfer.

Staatsanwaltschaft und Gericht übersahen geflissentlich alle Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers und seiner willfährigen Zeugin und verweigerten alle Beweisanträge diesbezüglich. Statt dessen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und zusätzlich zu einer Schmerzensgeldszahlung an das Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20. März 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:102015-02-01 00:15:50Verurteilung trotz Unschuld

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Berufung in KFZ-DiebstahlsacheAnklage wegen vieler Betrügereien
Nach oben scrollen