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Berufung gegen Nachbarschaftsstreiturteil

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Angeklagte des Nachbarstreitprozesses vor dem Amtsgericht Erding, der trotz erheblicher Zweifel an seiner Schuld letzte Woche wegen vorsätzlicher Verletzung seines Nachbarn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Sein Nachbar hatte ihn letztes Jahr mit einem Fahrradkorb aus dem Hinterhalt angegriffen und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Trotzdem saß letzte Woche nicht der Nachbar auf der Anklagebank des Strafrichters in Erding, sondern der Verletzte selbst. Der Nachbar hatte noch rechtzeitig vor dem Eintreffen von Notarzt und Polizei den blutverschmierten Fahrradkorb versteckt und einen tatunbeteiligten anderen Fahrradkorb zurecht gelegt. Außerdem sorgte er rechtzeitig dafür, daß seine alte Bekannte wie auch früher schon die passende Aussage für ihn lieferte. Damit schaffte er es, daß nicht er, sondern das Opfer verurteilt wurde.

Den Strafrichter des Amtsgerichts Erding interessierten die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der beiden sogenannten Zeugen nicht weiter, er verurteilte einfach den Angeklagten wegen Körperverletzung.

Infolge der Berufungseinlegung wird die Sache in den nächsten Monaten vor der sog. Kleinen Strafkammer, also der Berufungskammer des Landgerichts Landshut erneut verhandelt werden. Hier werden sich die sogenannten Zeugen und das vermeintliche Opfer einer erneuten Befragung stellen müssen.

30. März 2012/von Florian Schneider
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