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Jugendkammer verhandelt neu gegen Jugendlichen wegen mehrfacher Nötigung und versuchter Vergewaltigung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Landgericht Augsburg wird am kommenden Mittwoch das Verfahren gegen den bei Tatzeit 14-jährigen Jugendlichen neu verhandeln, der im Februar vom Amtsgericht Augsburg als der sogenannte „Täter vom Siebentischwald“ schuldig gesprochen worden war, insgesamt ein Dutzend Frauen im Augsburger Siebentischwald sexuell belästigt zu haben und in einem Fall versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen. Er war wegen Beleidigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, eine Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung war dagegen nicht erfolgt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Augsburg waren gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Während die Staatsanwaltschaft das Urteil als zu milde ansieht und vor allem die rechtliche Einordnung des Versuchs des Angeklagten, eine der Frauen ins Gebüsch zu ziehen, nur als sexuelle Nötigung angreift, sieht der Angeklagte das Urteil als zu streng an und will nicht in den Jugendknast.

Die Jugendkammer am Landgericht Augsburg wird also das Verfahren noch einmal aufrollen und das Urteil überprüfen müssen. Sehr gut möglich ist allerdings auch, daß die Jugendkammer die Rücknahme der beiden Berufungen anregen wird, da sie womöglich für beide Berufungen keine großen Aussichten sieht.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:15:542015-02-01 16:01:06Jugendkammer verhandelt neu gegen Jugendlichen wegen mehrfacher Nötigung und versuchter Vergewaltigung

Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen 49-jährigen Kraftfahrer aus Overath Anklage wegen des Verdachts des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge erhoben, dem vorgeworfen wird, im Juli 1985 eine 23-jährige Verkäuferin in ihrer Wohnung im Studentenwohnheim in Freimann in München überfallen und ermordet zu haben: Der Angeschuldigte, der damals als Spüler beim Aumeister gejobbt hatte, aber wohl vorwiegend von Einbrüchen gelebt hatte, soll nachts auf einem seiner Raubzüge in die Wohnung der Verkäuferin eingestiegen sein und sie, als sie erwacht war, sofort erschlagen haben. Die Kripo war damals nicht von einem Verbrechen ausgegangen, sondern hatte den Vorfall zunächst unter ihrer Rubrik „unaufgeklärt“ geführt. Erst eine damals sichergestellte Spur von einer Handfläche führte Anfang 2010 zu dem Angeschuldigten, der sofort an seinem neuen Wohnsitz in Overath in NRW verhaftet wurde.

Der Angeschuldigte soll die Tat noch auf dem Transport gestanden haben. Ihm droht nun ein Verfahren vor dem Schwurgericht am Landgericht München I.

Verbrechen nach § 211 StGB verjähren nicht, eine Verurteilung erscheint daher als sehr wahrscheinlich. In diesem Falle droht dem Angeschuldigten eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wobei das Schwurgericht wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld bejahen wird: Der Angeschuldigte wird sich daher auf eine sehr lange Strafhaft einrichten müssen.

9. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-09 16:15:172015-02-01 16:01:47Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

3 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat am gestrigen Donnerstag einen soeben 18 Jahre alt gewordenen Gilchinger zu einer Jugendhaft von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Starnberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März letzten Jahres in der S5 völlig grundlos einen 19-jährigen Fahrgast aus Weßling mit dem Fuß ins Gesicht getreten hatte. Der Angeklagte soll den Fahrgast zuerst noch nach einer Zigarette gefragt und sich dann an den Haltegriffen hochgezogen haben, um dem Weßlinger mit dem Fuß ins Gesicht treten zu können. Der 19-jährige hat allerdings kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen. Der Gilchinger stand als Wiederholungstäter vor dem Jugendschöffengericht, der zudem innerhalb offener Bewährung gehandelt hatte.

Straferschwerend wurde also gewertet, dass der Angeklagte mehrere einschlägige Vorstrafen mitbrachte in die Verhandlung: Alle vorangegangenen Maßnahmen wie Antiaggressionstraining und andere Bewährungsauflagen sollen sich erkennbar erneuten Straftat als wirkungslos herausgestellt haben. Was die Situation für den Angeklagten wohl auch nicht gerade verbessert haben dürfte war sein beharrliches Bestreiten des Tatvorwurfes, was ihn wohl als besonders unbelehrbar hatte erscheinen lassen.

Der Angeklagte kann nun Berufung einlegen, was zu einer neuen Verhandlung des Tatvorwurfes vor der Jugendkammer am Landgericht München II führen wird: Hier wird der Angeklagte aber nur dann Erfolg haben, wenn er sich eine neue Verteidigungsstrategie zulegt.

8. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-08 16:14:562015-03-20 12:56:523 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Haft für falschen Anwalt

Allgemein

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ebersgberg stand im Februar ein 54-jähriger Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, trotz der Entziehung der Anwaltszulassung im Jahre 2005 weiter als falscher Anwalt unter dem Namen eines früheren Kanzleikollegen aufgetreten zu sein und zugleich Gelder von Mandanten veruntreut und damit einen Gesamtschaden von etwa Euro 60.000 verursacht zu haben. Neben dem Mißbrauch eines Titels und falscher Versicherung an Eides statt hatte die Anklage insgesamt 400 Fälle von Untreue, Betrug, Urkundenfälschung aufgelistet. Hinzu kam, daß der ehemalige Anwalt einschlägig vorbestraft war, – weshalb er 2005 seine Zulassung verloren hatte, – und unter offener Bewährung stand. Das Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten trotzdem nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, die der Angeklagte nun wird absitzen müssen.

Den Angeklagten hatte wohl nur sein umfassendes Geständnis vor einer deutlich höheren Strafe bewahrt, das wohl auch deshalb für das Gericht um so wertvoller war, als es sich um ein äußerst umfangreiches Verfahren gehandelt hatte, das eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen erforderlich gemacht hätte und sich damit lange hätte hinziehen können.

Dem Angeklagten war aber wohl auch zugute gehalten worden, sich mit den veruntreuten Geldern kein Luxusleben finanziert zu haben, sondern aus purer Not wegen seiner hohen Schulden die zahlreichen Taten begangen zu haben.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:14:372014-08-19 16:14:53Haft für falschen Anwalt

Bewährung trotz 28 Vorstrafen

Eigentumsdelikte

Trotz seiner insgesamt einschlägigen 28 Vorstrafen ist ein Mann, der wegen Ladendiebstahls vor dem Amtsgericht Ebersberg angeklagt war, nur zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, einen Ladendiebstahl begangen zu haben, indem er Champagner aus einem Laden im Landkreis Ebersberg geklaut habe. Der Mann war vorher bereits 28. Mai verurteilt worden und hatte den Diebstahl unumwunden zugegeben und mit seiner Geldnot begründet: Er habe keinerlei Einkünfte und trotzdem nie Stütze beantragt. Daher habe er auch nie Geld und immer wieder klauen müssen. Daher habe sein Leben seit 1978 eigentlich nur daraus bestanden, gleich nach einer Haftentlassung sofort wieder in den Knast zurück zu geraten.

Es mag an seiner gelungenen Einlassung gelegen haben, daß sich das Amtsgericht Ebersberg trotz dieser erheblichen und dauerhaften Delinquenz zu einer Bewährungsstrafe hatte bewegen lassen: Der Angeklagte hatte angegeben, er wolle nun endlich sein Leben ändern.

Eine derart hohe Anzahl an einschlägigen Vorstrafen hätte zweifelsohne in allen anderen Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe geführt, da eine Bewährung kaum mehr zu begründen ist.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:14:222015-02-01 17:04:32Bewährung trotz 28 Vorstrafen

Bewährungsstrafen für Diebesbande

Jugendliche - Heranwachsende, Vermögensdelikte

Die Angeklagten eines Strafvefahrens vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Kelheim am 07.04.11 hatten Glück: Trotz einer Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sind alle Fünf (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) mit Bewährungsstrafen von weniger als 2 Jahren davon gekommen. Ihnen war von der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgeworfen worden, einen Mobilfunkbetreiber durch fingierte Mobilfunkverträge (unter Angabe gefälschter Personalien) um eine Vielzahl an Handys erleichtert zu haben und diese Handys sodann an Hehler im Umkreis des Münchner Hauptbahnhofs mit Gewinn vertickt zu haben. Entscheidend für die Durchführung der insgesamt 150 Taten war die Tatbeteiligung eines Mitarbeiters des Mobilfunk-Shops, der bei der Fingierung der Verträge behilflich war und dabei mitgeholfen hatte, die Verträge bei in der Zentrale des Mobilfunkbetreibers durchgewunken und die teilweise sehr teuren Handys an die Fünf ausgegeben wurden.

Die arbeitsteilige Vorgehensweise und die Vielzahl von Taten führte zur Einstufung als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Da alle fünf Angeklagten gerade über 21 Jahre alt waren bei der Begehung dieser Taten mußten sie sich als (gerade) Erwachsene am 07.04.11. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kelheim verantworten. Durch die Art des Tatvorwurfs hatten sie infolgedessen mit einem Strafrahmen von zumindest 1 bis 10 Jahre zu rechnen.

Bei der Strafzumessung waren die Geständnisse aller fünf Ageklagten entscheidend ebenso wie der Umstand, daß es ihnen von seiten des Netzbetreibers sehr leicht gemacht worden war, ihre Straftaten zu begehen. Da sich der Gesamtschaden im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art eher gering gehalten hatte waren Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Kelheim übereinstimmend von minder schweren Fällen ausgegangen, was zu einem geringeren Strafrahmen von nur 6 Monaten bis 5 Jahren geführt hatte.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:13:572015-02-01 17:08:05Bewährungsstrafen für Diebesbande

Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 18-jähriger Angeklagter hatte vor dem Amtsgericht Freising Glück: Er hatte auf einer Saisonabschlußfeier nach dem Konsum von etwa 10 Halben Streit mit einem anderen Jugendlichen bekommen und diesen mit einer Bierflsche ins Gesicht geschlagen. Er war infolgedessen von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden vor dem Jugendgericht Freising wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und hatte hier sofort den Tatvorwurf eingeräumt. Der Jugendrichter erkannte dies an und verurteilte ihn zu 60 Stunden Sozialarbeit und Alkoholberatungsstunden.

Nach Lage der Dinge wäre durchaus ein Dauerarrest üblich gewesen. Den Angeklagten hatte aber nicht nur sein sofortiges Geständnis vor einem Arrest bewahrt, sondern vor allem seine sofortige Entschuldigung bei seinem Opfer noch am Tatabend und sein Angebot, ihm Schmerzensgeld zu bezahlen. Um seinem Opfer das Schmerzensgeld tatsächlich zu ermöglichen hatte er ihm noch am Tatort seine Handynummer gegeben.

Als 18-jähriger gilt der der Angeklagte nicht mehr als Jugendlicher, sondern als Heranwachsender, auf den nicht mehr zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden muß, sondern auch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann, wenn der Heranwachsende eher einem Erwachsenen gleichzustelen ist als einem Jugendlichen. In einem solchen Fall wäre das Urteil gegen den Angeklagten nicht so günstig ausgefallen, sondern deutlich schärfer, da im Erwachsenenstrafrecht auf gefährliche Körperverletzung ein Strafrahmen von 6 MOnaten bis 10 Jahre gilt. Sozialstunden sind hier nicht mehr vorgesehen. sondern zumindest eine Freiheitsstrafe zur Bewährung.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:362015-02-01 17:09:34Sozialstunden für Schlägerei unter Jugendlichen

Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Samstag gegen einen Peißenberger (liegt zwischen Weilheim und Schongau) Haftbefehl wegen der Verdachts des Mordes in zwei Fällen an den beiden ermordeten Mädchen aus Krailling bei München erlassen und ihn in Untersuchungshaft genommen. Es handelt sich dabei um den Onkel der beiden getöteten Kinder, der seit Langem Streit mit der Mutter der Kinder gehabt haben soll. Nach Mitteilung der Medien ist der Onkel aus Peißenberg deshalb in Verdacht geraten, weil die einzige Spur am Tatort, die nicht zu den Familienangehörigen paßt, von ihm stammt.

Nach Mitteilung der Polizei hat der Beschuldigte wohl den großen Fehler gemacht, Angaben zur Sache zu machen, anstatt zu schweigen, was sein Recht gewesen wäre, und sich dabei natürlich in Widersprüche verwickelt. Ein Geständnis hat er aber wohl bislang nicht abgegeben.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen den Beschuldigten wird zu allererst die Frage nach dem Motiv zu klären sein, da bislang völig unklar ist, warum dieser Beschuldigte die Tat verübt haben soll.

2. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-02 16:13:162015-02-01 17:10:38Tatverdacht gegen Peißenberger wegen Mordes in Krailling

Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung

Allgemein

Das Landgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Münchner Rechtsanwalt freigesprochen, dem versuchte Strafvereitelung zu Gunsten seines Mandanten vorgeworfen worde war: Der Anwalt soll falsche Ausführungen in seiner Revisionsbegründung an den Bundesgerichtshof gemacht haben, indem er angegeben hatte, in seinem vorher vor dem Landgericht Augsburg verhandelten Fall sei ihm bei einer Vorbesprechung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zugesagt worden, bei einem Geständnis könne sein damaliger Angeklagte mit einem Strafmaß von unter 5 Jahren rechnen. Der Angeklagte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt, das Urteil war aber trotz dieses Geständnisses deutlich höher ausgefallen als 5 Jahre. Daher hatte der Verteidiger Revision eingelegt mit der Begründung, die Richter der Strafkammer am Landgericht hätten sich nicht an ihre Zusagen gehalten, deshalb sei das Urteil aufzuheben.

Da sich die Richter zunächst in ihren dienstlichen Stellungnahmen an den BGH partout nicht mehr an ihre damaligen Zusagen erinnern wollten war gegen den Anwalt Anklage zum Landgericht Ausgburg erhoben worden wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung. Die Anklage war unbeachtet des Umstandes zum Ausgburger Landgericht erhoben worden, obwohl im Grunde genau die Richter dieses Gerichts als Zeugen in Frage kamen und ihre Unabhängigkeit als Zeugen in eigener Sache damit in Zweifel gezogen werden konnte.

In der Beweisaufnahme des Strafverfahrens gegen den Münchner Anwalt machten die betreffenden Richter der damaligen Strafkammer und der damalige Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft so fragwürdige Aussagen, daß der Anwalt nur noch freigesprochen werden konnte.

1. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-01 16:12:162015-02-01 17:12:03Freispruch für Rechtsanwalt vom Vorwurf der Strafvereitelung
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