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Haft für falschen Anwalt

Allgemein

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ebersgberg stand im Februar ein 54-jähriger Angeklagter, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, trotz der Entziehung der Anwaltszulassung im Jahre 2005 weiter als falscher Anwalt unter dem Namen eines früheren Kanzleikollegen aufgetreten zu sein und zugleich Gelder von Mandanten veruntreut und damit einen Gesamtschaden von etwa Euro 60.000 verursacht zu haben. Neben dem Mißbrauch eines Titels und falscher Versicherung an Eides statt hatte die Anklage insgesamt 400 Fälle von Untreue, Betrug, Urkundenfälschung aufgelistet. Hinzu kam, daß der ehemalige Anwalt einschlägig vorbestraft war, – weshalb er 2005 seine Zulassung verloren hatte, – und unter offener Bewährung stand. Das Schöffengericht am Amtsgericht Ebersberg verurteilte den Angeklagten trotzdem nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, die der Angeklagte nun wird absitzen müssen.

Den Angeklagten hatte wohl nur sein umfassendes Geständnis vor einer deutlich höheren Strafe bewahrt, das wohl auch deshalb für das Gericht um so wertvoller war, als es sich um ein äußerst umfangreiches Verfahren gehandelt hatte, das eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen erforderlich gemacht hätte und sich damit lange hätte hinziehen können.

Dem Angeklagten war aber wohl auch zugute gehalten worden, sich mit den veruntreuten Geldern kein Luxusleben finanziert zu haben, sondern aus purer Not wegen seiner hohen Schulden die zahlreichen Taten begangen zu haben.

7. April 2011/von Florian Schneider
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