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Anklage wegen Mordes vor 26 Jahren

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen einen 49-jährigen Kraftfahrer aus Overath Anklage wegen des Verdachts des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge erhoben, dem vorgeworfen wird, im Juli 1985 eine 23-jährige Verkäuferin in ihrer Wohnung im Studentenwohnheim in Freimann in München überfallen und ermordet zu haben: Der Angeschuldigte, der damals als Spüler beim Aumeister gejobbt hatte, aber wohl vorwiegend von Einbrüchen gelebt hatte, soll nachts auf einem seiner Raubzüge in die Wohnung der Verkäuferin eingestiegen sein und sie, als sie erwacht war, sofort erschlagen haben. Die Kripo war damals nicht von einem Verbrechen ausgegangen, sondern hatte den Vorfall zunächst unter ihrer Rubrik „unaufgeklärt“ geführt. Erst eine damals sichergestellte Spur von einer Handfläche führte Anfang 2010 zu dem Angeschuldigten, der sofort an seinem neuen Wohnsitz in Overath in NRW verhaftet wurde.

Der Angeschuldigte soll die Tat noch auf dem Transport gestanden haben. Ihm droht nun ein Verfahren vor dem Schwurgericht am Landgericht München I.

Verbrechen nach § 211 StGB verjähren nicht, eine Verurteilung erscheint daher als sehr wahrscheinlich. In diesem Falle droht dem Angeschuldigten eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, wobei das Schwurgericht wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld bejahen wird: Der Angeschuldigte wird sich daher auf eine sehr lange Strafhaft einrichten müssen.

9. April 2011/von Florian Schneider
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