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3 Jahre 3 Monate Jugendhaft für Jugendlichen wegen Treterei in der S-Bahn

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hat am gestrigen Donnerstag einen soeben 18 Jahre alt gewordenen Gilchinger zu einer Jugendhaft von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Starnberg hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im März letzten Jahres in der S5 völlig grundlos einen 19-jährigen Fahrgast aus Weßling mit dem Fuß ins Gesicht getreten hatte. Der Angeklagte soll den Fahrgast zuerst noch nach einer Zigarette gefragt und sich dann an den Haltegriffen hochgezogen haben, um dem Weßlinger mit dem Fuß ins Gesicht treten zu können. Der 19-jährige hat allerdings kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen. Der Gilchinger stand als Wiederholungstäter vor dem Jugendschöffengericht, der zudem innerhalb offener Bewährung gehandelt hatte.

Straferschwerend wurde also gewertet, dass der Angeklagte mehrere einschlägige Vorstrafen mitbrachte in die Verhandlung: Alle vorangegangenen Maßnahmen wie Antiaggressionstraining und andere Bewährungsauflagen sollen sich erkennbar erneuten Straftat als wirkungslos herausgestellt haben. Was die Situation für den Angeklagten wohl auch nicht gerade verbessert haben dürfte war sein beharrliches Bestreiten des Tatvorwurfes, was ihn wohl als besonders unbelehrbar hatte erscheinen lassen.

Der Angeklagte kann nun Berufung einlegen, was zu einer neuen Verhandlung des Tatvorwurfes vor der Jugendkammer am Landgericht München II führen wird: Hier wird der Angeklagte aber nur dann Erfolg haben, wenn er sich eine neue Verteidigungsstrategie zulegt.

8. April 2011/von Florian Schneider
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