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Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Amtsgericht Augsburg zeigte keine Bereitschaft, den Haftbefehl gegen den 14 jährigen Jugendlichen außer Vollzug zusetzen, der seit Anfang Oktober wegen zahlreicher sexueller Übergriffe auf Joggerinnen im Augsburger Siebentischwald in der JVA Laufen einsitzt.

Der 14 jährige Jugendliche hat bereits gestanden, zahlreiche Frauen im Augsburger Siebentischwald überfallen und begrapscht zu haben. Unklar ist, warum er erneut strafrechtlich so auffällig geworden ist, nachdem man ihn bei der Polizei bereits wegen Diebstählen und Körperverletzung kennt. Er wird daher derzeit psychiatrisch untersucht. Unklar bleibt in der ganzen Berichterstattung über die Ermittlungen in Sachen Sextäter im Siebentischwald, unter welchen Umständen der Jugendliche sein Geständnis abgelegt hat, ein Anwalt war wohl nicht an seiner Seite.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:51:042015-02-01 22:44:35Jugendlicher Sextäter bleibt in Untersuchungshaft

Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 67-jährigen Augsburger wegen Erpressung seiner ehemaligen Lebensgefährtin nur zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro.

Der 67 jährige Rentner hatte seiner ehemaligen Freundin schriftlich damit gedroht, ein kompromittierendes Sexvideo mit ihr zu veröffentlichen, falls sie nicht eine Sicherungshypothek über 20.000 Euro zurücknehme, die ihn belaste. Das Video gab es zwar gar nicht, die 69 jährige befolgte seinen Wunsch nicht und ließ sich nicht erpressen, – obwohl sie von der Existenz des Videos ausging, – sondern zeigte den Erpresser an.

25. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-25 15:50:022020-01-28 12:11:48Geldstrafe für Erpressung der Exfreundin

Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Bad Aibling hat letzte Woche einen Gastwirt freigesprochen, der wegen Trunkenheit im Verkehr angeklagt war, obwohl bei ihm 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration festgestellt worden waren.

Der Gastwirt war wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr im Juni angeklagt. Angezeigt worden war er von seinem Nachbarn, der die Polizei verständigt hatte, nachdem die Ehefrau des Nachbarn, – die ebenfalls als Gast in derselben Kneipe wie der Angeklagte gewesen war, zu Hause angerufen hatte und ihren Mann darüber verständigt hatte, daß der Angeklagte betrunken die Kneipe verlassen habe. Der Angeklagte und sein Nachbar sind seit Jahren verfeindet. Wie sich im Rahmen der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Bad Aibling allerdings dann herausstellte hatten sowohl der Nachbar als auch dessen übereifrige Ehefrau völlig vergessen, zu überprüfen, ob der Angeklagte überhaupt mit seinem Auto unterwegs war: Es zeigte sich nämlich, daß der Angeklagte zwar in der betreffenden Nacht betrunken nach Hause gekommen war, allerdings nicht mit dem Auto, sondern zu Fuß. Aus lauter Haß auf den Angeklagten hatten der Nachbar und seine Frau den Angeklagten zu Unrecht belastet und sich damit selber strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung. Der Angeklagte ist natürlich freigesprochen worden.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-18 15:49:142015-02-01 22:45:51Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe

Allgemein, Sexualdelikte

Das Amtsgericht Weilheim verurteilte letzte Woche einen Peißenberger wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung

Der Peißenberger war letztes Jahr im Sommer mit einem Arbeitskollegen und einer Kollegin an den See zum Nacktbaden gefahren. Nicht nur er, sondern auch der Kollege zog sich komplett aus und badete im Dietlhofer See. Auch die Kollegin zog sich bis auf den Slip aus. Der Angeklagte näherte sich der Kollegin in sexueller Weise, da er ihr Verhalten als entsprechende Einladung deutete. Der Arbeitskollege, der das Ganze beobachtete, schritt jedoch ein und die Frau jedoch zeigte den Angeklagten an. Vor Gericht gab sie an, schon als15 jährige vergewaltigt worden und daher nun traumatisiert zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren gefordert, das Amtsgericht Weilheim verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-18 15:48:472015-02-01 22:46:28Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe

4.500 Euro Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Weilheim verurteilte letzte Woche eine Rottenbuche-rin wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen ohne weiteres Fahrverbot und ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Rottenbucherin war vorletztes Jahr im Juli mit ihrem Pkw in Rottenbuch unterwegs. Obwohl sie einen Motorradfahrer kommen sah fuhr sie nach korrektem Stopp an der Haltelinie in die Kreuzung ein. Der Motorradfahrer, – ein 63 jähriger Mann, – leitete eine Panikbremsung ein und stürzte. Er zog sich zunächst eine Querschnittlähmung zu und verstarb im Dezember 2008 an den Folgen seiner Verletzung. Da der Gutachter des Gerichts ein Fehlverhalten des Motorradfahrers beim Bremsen bestätigte und nicht ausschließen konnte, daß er im Falle eines korrekten Bremsverhaltens nicht gestürzt und damit nicht verletzt worden wäre verhängte das Amtsgericht Weilheim nur eine geringe Geldstrafe ohne Fahrverbot.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-18 15:48:202015-02-01 22:47:034.500 Euro Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Täter im Ottfried Fischer-Prozess verurteilt

Allgemein

Das Amtsgericht München verurteilte am Montag alle fünf Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs bzw. wegen Nötigung des Schauspielers Ottfried Fischer zu Geldstrafen

Die 5 Angeklagten hatten in der eintägigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München am Montag, den 25.10.10, gestanden, Ottfried Fischer deshalb zu einem heimlich gefilmten Treffen mit einer Prostituierten verleitet zu haben, um ihn zu einem offenen Interview über sein Verhältnis zu Frauen zu bewegen. Das Geständnis der 5, – vier davon aus dem Rotlichtmilieu, – war allerdings erst dadurch möglich geworden, weil man von Seiten des Gerichts den Angeklagten im Gegenzug für ein Geständnis und eine Entschuldigung bei Ottfried Fischer Geldstrafen in Aussicht gestellt hatte.

15. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-15 15:51:282015-02-05 11:42:51Täter im Ottfried Fischer-Prozess verurteilt

Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Im Schwurgerichtsprozeß vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I hat einer der drei Angeklagten den Tatvorwurf eingeräumt

Drei heute achtzehn- und zur Tatzeit sechzehnjährige Jugendliche aus Küsnacht bei Zürich müssen sich seit Monaten vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I wegen des Vorwurfes des mehrfachen versuchten Mordes verantworten. Bisher hatten alle drei zu den Tatvorwürfen geschwiegen, was nach dem Gesetz ihr Recht ist. Am Donnerstag, den 14.10.10, und damit kurz vor Ende des Prozesses hat sich einer der Drei endlich dazu entschlossen, auszupacken und ein umfangreiches Geständnis abzulegen, – also die Tatvorwürfe einzuräumen, – und sich vor allem bei dem Hauptopfer, einen damals zufällig den Sendlinger-Tor-Platz in München querenden Versicherungskaufmann, zu entschuldigen, zumal der von den Tritten der Drei in sein Gesicht allerschwerste Verletzungen davongetragen hatte. Das Geständnis scheint nach den Meldungen in den Medien erst dadurch möglich geworden zu sein, daß der Angeklagte seinen bisherigen Anwalt kündigte, der ganz offensichtlich wie auch seine beiden Kollegen die Verantwortung für das bisherige Schweigen getragen hat, – die Äußerungen des neuen Verteidigers in den Medien als richtig unterstellt.

Gerade in einem derartigen Verfahren vor der Jugendkammer ist ein derartiges Prozeßverhalten als äußerst ungünstig anzusehen, da Geständnisse regelmäßig strafmildernd gewertet werden. Am wichtigsten erscheinen in einem solchen Verfahren die Entschuldigung bei den Opfern und vor allem Wiedergutmachung, was wohl ebenfalls bisher während des über ein Jahr dauernden Strafverfahrens nicht erfolgt ist. Ohne diese Punkte kann ein Jugendlicher in einem solchen Verfahren nur die Höchststrafe von zehn Jahren erwarten.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:532015-02-01 22:47:32Erstes Geständnis im Prozeß gegen Schweizer Schläger

Keine Bewährungsstrafen für eine ungarische Diebesbande

Eigentumsdelikte

Das Landgericht Landshut hat sich soeben mit den Verteidigern einer Bande aus Ungarn auf Freiheitsstrafen ohne Bewährung geeinigt

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Landshut stehen vier professionelle Diebe, die Anfang diesen Jahres Besucher der Therme in Erding ausgespäht hatten, die mit teuren Autos in Erding vorfuhren: Sie folgten diesen Besuchern bis in die Umkleidekabinen der Therme und erfuhren so die Spinde. Diese öffnete sie dann und stahlen nicht nur die Autoschlüssel, sondern auch viel Bargeld. Ähnlich gingen sie in den Thermen in Bad Wörishofen und Biberach vor.

Seit ihrer Festnahme befinden sie sich in Untersuchungshaft in verschiedenen Knästen. Das Landgericht Landshut stellte ihnen nun moderate Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren fünf Monaten und drei Jahren und elf Monaten in Aussicht, sofern sie geständig sind und dem Gericht damit eine aufwändige Beweisaufnahme erspart: Üblicherweise müßten sämtliche Opfer und viele Polizeibeamte vernommen werden.

14. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-14 15:47:292015-02-01 22:48:05Keine Bewährungsstrafen für eine ungarische Diebesbande

Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Schüsse auf Polizisten

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Passau hat am vergangenen Dienstag, den 12.10.2010 gegen einen 28 jährigen wegen zwei Fällen des versuchten Mordes, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt.

Der Achtundzwanzigjährige hatte vergangenen September in der PI Passau einem Polizeibeamten ins Gesicht geschossen und den verletzten Beamten dann als Geisel genommen, während er sich in der Polizeistation verschanzte. Da er mit der erbeuteten Dienstwaffe auf einen weiteren Beamten weitere Schüsse abfeuerte, der während der Geiselnahme auf dem Dach postiert worden war, sah das Landgericht Passau insgesamt zwei Fälle des versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese versuchten Tötungsdelikte zuerst als zwei Fälle des versuchten Mordes angesehen. Nur das Geständnis des Angeklagten in letzter Minute kurz vor dem Ende des Verfahrens bewahrte den Angeklagten vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft war schließlich mit dem Urteil einverstanden, das Urteil ist rechtskräftig, da auch der Angeklagte selbst das Urteil gerecht fand.

13. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-13 15:47:092015-02-01 22:48:33Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Schüsse auf Polizisten

2 Jahre auf Bewährung für Kokainschmuggel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte einen 26-jährigen Puchheimer wegen unerlaubter Einfuhr von etwa 120 Gramm Kokain aus Holland nach Fürstenfeldbruck zu nur 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte dem 26-jährigen zugutegehalten, daß er durch die Art und Weise der Einfuhr selbst erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten hatte und voll geständig war: Er war nach den Feststellungen des Gerichts eindeutig nur als Drogenkurier für andere unterwegs gewesen und hatte auf insgesamt drei Fahrten jeweils etwa 120 Kokain in Form von sogenannten ?body packs? transportiert, also bei Reiseantritt verschluckt und so in seinem Körperinneren von Holland nach Bayern transportiert. Aufgeflogen war die Sache selbst dann noch nicht, als es dem Kurier nicht gelungen war, alle 30 bis 40 Päckchen wieder auszuscheiden und ein Teil der Päckchen den Darm einfach nicht verlassen wollte und ihm deshalb in der Klinik in Augsburg zwei Päckchen entfernt wurden. Erst als bei diesem Eingriff nicht alle Päckchen gefunden wurden und sich deshalb eines nach dem anderen langsam auflöst und der Angeklagte das Bewußtsein verlor und in akute Lebensgefahr geriet ihn nur noch eine Notoperation in der Kreisklinik retten konnte, wo das Kokain operativ aus dem Darm entfernt wurde, flog die Geschichte auf. Vor der Befragung durch die Polizei mußte der Angeklagte erst noch ein wochenlanges Koma durchstehen.

Nach geltender Rechtslage war das Amtsgericht mit seinem Urteil am untersten Rand des Strafrahmens geblieben: Wegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge an Kokain, – das als harte Droge gilt, – in mehreren Fällen reicht der Strafrahmen des Gesetzes eigentlich bis 15 Jahre, die Strafgewalt des Amtsgerichts als Schöffengericht reicht immerhin bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe. Mit zwei Jahren war das Gericht am untersten Rand des gesetzlichen Rahmens geblieben.

7. Oktober 2010/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2010-10-07 15:46:462015-02-01 22:49:012 Jahre auf Bewährung für Kokainschmuggel
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