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Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Straßenverkehrsdelikte

Das Amtsgericht Bad Aibling hat letzte Woche einen Gastwirt freigesprochen, der wegen Trunkenheit im Verkehr angeklagt war, obwohl bei ihm 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration festgestellt worden waren.

Der Gastwirt war wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr im Juni angeklagt. Angezeigt worden war er von seinem Nachbarn, der die Polizei verständigt hatte, nachdem die Ehefrau des Nachbarn, – die ebenfalls als Gast in derselben Kneipe wie der Angeklagte gewesen war, zu Hause angerufen hatte und ihren Mann darüber verständigt hatte, daß der Angeklagte betrunken die Kneipe verlassen habe. Der Angeklagte und sein Nachbar sind seit Jahren verfeindet. Wie sich im Rahmen der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Bad Aibling allerdings dann herausstellte hatten sowohl der Nachbar als auch dessen übereifrige Ehefrau völlig vergessen, zu überprüfen, ob der Angeklagte überhaupt mit seinem Auto unterwegs war: Es zeigte sich nämlich, daß der Angeklagte zwar in der betreffenden Nacht betrunken nach Hause gekommen war, allerdings nicht mit dem Auto, sondern zu Fuß. Aus lauter Haß auf den Angeklagten hatten der Nachbar und seine Frau den Angeklagten zu Unrecht belastet und sich damit selber strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung. Der Angeklagte ist natürlich freigesprochen worden.

18. Oktober 2010/von Florian Schneider
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