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Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für Schüsse auf Polizisten

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Passau hat am vergangenen Dienstag, den 12.10.2010 gegen einen 28 jährigen wegen zwei Fällen des versuchten Mordes, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt.

Der Achtundzwanzigjährige hatte vergangenen September in der PI Passau einem Polizeibeamten ins Gesicht geschossen und den verletzten Beamten dann als Geisel genommen, während er sich in der Polizeistation verschanzte. Da er mit der erbeuteten Dienstwaffe auf einen weiteren Beamten weitere Schüsse abfeuerte, der während der Geiselnahme auf dem Dach postiert worden war, sah das Landgericht Passau insgesamt zwei Fälle des versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft hatte diese versuchten Tötungsdelikte zuerst als zwei Fälle des versuchten Mordes angesehen. Nur das Geständnis des Angeklagten in letzter Minute kurz vor dem Ende des Verfahrens bewahrte den Angeklagten vor einer Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen versuchten Mordes in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft war schließlich mit dem Urteil einverstanden, das Urteil ist rechtskräftig, da auch der Angeklagte selbst das Urteil gerecht fand.

13. Oktober 2010/von Florian Schneider
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