Verurteilung wegen sexueller Nötigung zu Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Weilheim verurteilte letzte Woche einen Peißenberger wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung
Der Peißenberger war letztes Jahr im Sommer mit einem Arbeitskollegen und einer Kollegin an den See zum Nacktbaden gefahren. Nicht nur er, sondern auch der Kollege zog sich komplett aus und badete im Dietlhofer See. Auch die Kollegin zog sich bis auf den Slip aus. Der Angeklagte näherte sich der Kollegin in sexueller Weise, da er ihr Verhalten als entsprechende Einladung deutete. Der Arbeitskollege, der das Ganze beobachtete, schritt jedoch ein und die Frau jedoch zeigte den Angeklagten an. Vor Gericht gab sie an, schon als15 jährige vergewaltigt worden und daher nun traumatisiert zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren gefordert, das Amtsgericht Weilheim verurteilte den Angeklagten zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung.