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Schlagwortarchiv für: verteidiger

Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt

Strafvollzug

Der 66-jährige Münchner bekam gerade das Schreiben der Strafvollstreckungsbehörde. Er muss binnen 2 Wochen seine Haftstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten antreten. Das Schreiben kam unvermittelt. Vor Gericht hatte er diese Strafe noch als Bewährungsstrafe erhalten. Von einer Haftstrafe wußte er nix. Erst durch seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) erfuhr er, dass inzwischen etwas passiert sein und er wohl etwas verpaßt haben mußte. Stattdessen gab nach Fristversäumung nur die Ladung zum Haftantritt.

Ein gar nicht so seltener Vorgang: Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt.

Befindet man sich innerhalb offener Bewährung kann es passieren, dass man eine Anhörung vom Gericht bekommt. Die Staatsanwaltschaft hatte dann beim Bewährungsgericht beantragt, die Bewährung zu widerrufen. Daraufhin lädt das Gericht den Verurteilten zu einem Anhörungstermin. Der Vorwurf seitens der StA lautete möglicherweise auf Bewährungsversagen.

Innerhalb offener Bewährung kann von Gericht jederzeit heikle Post kommen!

Der 66-Jährige hatte aber solche Post nicht erhalten. Hierin mußte ihm, – so die Vermutung,  – der Antrag auf Bewährungswiderruf durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden sein. Gleichzeitig mußte er wohl eingeladen worden sein zu einer gerichtlichen Anhörung. Wo diese Post abgeblieben ist weiß er nicht.

Der Verurteilte wußte gar nix von einem Bewährungswiderrufsverfahren oder einer Anhörung.

Auch ein Schreiben wegen eines Widerrufs hatte er nie gekriegt. Fakt ist, dass der Verurteilte schwer erkrankt war und sich lange im Krankenhaus aufgehalten hatte. Dies könnte ihm allerdings helfen, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend zu machen. Denn er könnte vortragen, die Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den Bewährungswiderruf ohne Verschulden verpaßt zu haben.

Es ist unerläßlich, immer auf seine Post zu achten und den Briefkasten immer im Auge zu behalten.

Wenn Verurteilte ihrer analogen Post nur halb soviel Aufmerksamkeit schenken wie ihrer digitalen dann ist alles gut. Das Gesetz erwartet von Verurteilten, die auf Bewährung frei sind, dass sie alle nur mögliche Aufmerksamkeit gerichtlicher Post widmen! Einfach sich um seine Post nicht kümmern ist tödlich. Eine Wiedereinsetzung kommt dann nicht in Frage.

Wer dies nicht tut bei dem heißt’s nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt!

Nur wenn ein Verurteilter ohne Verschulden daran gehindert ist, eine Frist rechtzeitig wahrzunehmen, kann er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und seinen Rechtsbehelf auch verspätet wirksam einlegen. Das Verfahren zur Wiedereinsetzung ist sehr kompliziert. Der Verurteilte muss glaubhaft machen, dass er die Fristversäumnis nicht verschuldet hatte. Dies wird vom Gericht kritisch geprüft. Erst wenn hier Grünes Licht kommt gehts für den Rechtsbehelf weiter.

21. Februar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-02-21 14:30:522025-03-05 14:40:10Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt

Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Schüler war beobachtet worden, wie er einem anderen Schüler 5 Gramm Marihuana übergeben hatte und dafür Geld bekommen hatte. Die Observation war wohl ausgelöst worden, als die Polizei den Käufer ins Visier genommen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung fand man bei dem 15-jährigen Verkäufer einen großen Geldbetrag. Nun gab’s die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels zum Jugendgericht.

Der 15-Jährige (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) machte alles richtig und verweigerte jede Aussage bei der Polizei.

Der Käufer dagegen räumte sofort mehrere Drogenkäufe bei ihm ein. Die Anklage lautet damit auf zwei verschiedene Taten des Handeltreibens mit Btm. Nach den Angaben des Käufers soll der Verkäufer vorher schon zweimal an ihn je 5 Gramm Cannabis zum Preis von € 50 verkauft haben. Auf diese Angaben stützt sich die Anklage. Weitere Delikte dieser oder ähnlicher Art konnten dem Jugendlichen nicht nachgewiesen werden.

Trotz der Überarbeitung des Betäubungsmittelrechts bleibt das Handeln mit Cannabis verboten.

Für den Verkäufer ist damit klar, dass er eine Straftat begangen hatte. Er kann sich nicht auf die Liberalisierung des Betäubungsmittelstrafrechts berufen. Im Gegenteil. Er hatte an einen Jugendlichen verkauft. Dies stellt eine bedeutende Straftat dar.

Die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels hat zur Folge, dass sich der Jugendliche demnächst vor dem Jugendgericht zu verantworten hat.

Da er bislang keine Angaben bei der Polizei gemacht hat wird sich für ihn vor allem die Frage stellen, wie er sich in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf stellen wird. Ob er also weiterhin keine Angaben machen will oder sich zur Sache äußern will. Ein Faktum bildet natürlich die Aussage des ebenfalls sehr jungen Käufers, der alles zugegeben hatte.

Eine Anklage gegen einen 15-Jährigen wegen Drogenhandels ist kein Pappenstiel.

Jugendrichter honorieren in der Regel geständige Aussagen ihrer jungen Angeklagten allerdings ganz besonders hoch. Sollte sich der jugendliche Verkäufer zu einem Geständnis bewegen lassen wird er sich über eine sehr maßvolle Sanktion freuen können.

 

26. Januar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-01-26 18:40:332025-01-26 18:41:30Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels

Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Ein 17-Jähriger aus München (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) hatte sich letztes Jahr im Sommer abends mit seinen Freunden in der Stadt getroffen, um zusammen Feiern zu gehen. Als er nach Mitternacht nach Hause wollte gabs weder eine Mitfahrgelegenheit noch öffentliche Verkehrsmittelmittel. Er lieh sich über seine App einen E-Scooter und fuhr heim. Vor seiner Wohnungstüre wartete schon die Polizei. Woran er nicht gedacht hatte: Er hatte Alkohol konsumiert. Vergangene Woche gab dafür eine Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter durch das Münchner Jugendgericht.

Für Jugendliche und Erwachsene gelten dieselben Regeln beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Wer Alkohol konsumiert hat darf im Straßenverkehr kein motorisiertes Fahrzeug mehr führen. Es macht sich also der Jugendliche ebenso strafbar wie der Erwachsene, wenn Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Grenzwerte sind dieselben.

Wer als Jugendlicher mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist gilt genauso als absolut fahruntüchtig wie der (erwachsene) Autofahrer.

Der Jugendliche macht sich also strafbar wegen eines Verstosses gegen § 316 des Strafgesetzbuches. Der Unterschied zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bedeutet am Ende lediglich die Rechtsfolgen der Tat. Der Jugendliche wird ganz anders bestraft als der Erwachsene. Für den Jugendlichen gelten die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes JGG. Für einen Erwachsenen wäre eine hohe Geldstrafe fällig gewesen.

Als 17-Jähriger bekommt man z.B. eine Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Weisung bei dem 17-Jährigen lautete auf Teilnahme an einem Verkehrsseminar. Hintergrund war, dass der Jugendliche sich schon von sich aus und vor der Verhandlung am Amtsgericht um Beratungsgespräche bei der Caritas bemüht hatte. Er hatte sich also schuldeinsichtig gezeigt. Damit war der Weg frei für eine sehr maßvolle Sanktion.

Die Jugendrichterin mußte nach dem Gesetz allerdings die  Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter ergänzen mit einer Nebenfolge, nämlich der Verhängung einer Sperrzeit für die Erteilung eines Führerscheins.

Bei den Nebenfolgen gibts leider keinen Unterschied zu den Erwachsenen. Die Sperrzeit trifft den jugendlichen und den erwachsenen Straftäter gleichermaßen. Infolge dieses Urteils kann der Jugendliche nicht gleich mit Erreichen seines 18. Geburtstages den Auto- und Motorradführerschein machen. Er muss den Ablauf der Sperrzeit von 6 Monaten abwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich auch ein zweimonatiges Fahrverbot gegen den 17-Jährigen beantragt. Dem ist die Jugendrichterin aber nicht gefolgt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

21. Januar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-01-21 13:11:112025-01-21 13:11:11Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Eine Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht ist durchaus erfolgversprechend. Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg ist in der Regel, ob der Beschuldigte bzw. Tatverdächtige Angaben bei der Polizei gemacht hat oder nicht.

Denn gerade in einer solchen Causa ist es wieder äußerst wichtig, keine Angaben bei der Polizei zu machen.

Weil erfolgsentscheidend in der Strafsache. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen gegenüber den Strafverfolgern. Und von diesem Recht sollte er unbedingt Gebrauch machen! Die entscheidenden Fehler im Strafverfahren macht deshalb oft der Beschuldigte selbst. Macht er in seiner Aufregung Angaben bei der Polizei ist sein Strafverfahren oft ganz früh schon verloren.

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht steht und fällt damit, dass so bald als möglich ein Strafverteidiger eingeschaltet wird.

Gerade in den Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht steht und fällt der Erfolg der Polizei mit einer Aussage des Beschuldigten. Es wird also Druck ausgeübt auf den Tatverdächtigen. Übermannt den sein Rededrang und vor allem sein Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, hat die Polizei gewonnen. Ihr reicht es oft schon aus, wenn der Beschuldigte ein paar unüberlegte Sätze von sich gibt. Am Ende wird alles notiert. Und später leider meist gegen den Beschuldigten verwendet.

Ein Verteidiger organisiert sich zuerst die Ermittlungsakte und wird dann nach Abschluss der Ermittlungen zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsschrift an die StA verfassen.

Hat es der Beschuldigte geschafft, dem Drängen der Polizei nicht nachzugeben und zuerst mal einen Verteidiger zu beauftragen, hat er die Chance, sich zusammen mit seinem Anwalt direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern. Und damit sich auch zunächst mal mit einem Anwalt zu beraten.

Die gemeinsame Lektüre der Ermittlungsakte kommt aber gerade bei einer Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht zuerst und bildet die Grundlage für die Verteidigungsschrift.

Es macht nämlich keinen Sinn, sich ohne genaue Kenntnis der Akte über eine Aussage zum Tatvorwurf und eine Stellungnahme zu den Ermittlungen zu unterhalten. Erst wenn Anwalt und Mandant die Beweislage genau kennen läßt sich eine gute Verteidigungslinie entwerfen. Und dann stellt sich auch der Erfolg ein.

Ein Handwerker hatte die Regel beherzigt, sich vor der Polizei ohne seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht zu äußern. Das Ergebnis war die Einstelllung des Strafverfahrens.

Der Handwerker war bei der Polizei hingehängt worden, auf einem Parkplatz ein neben ihm parkendes Auto beschädigt zu haben. Ein Augenzeuge hatte sich gemeldet. Wie sich später zeigte konnte der Verteidiger des Beschuldigten und späteren Angeklagten dem Staatsanwalt beweisen, dass der Augenzeuge sich in zentralen Punkten widersprach. Der Beschuldigte dagegen schwieg von Anfang an und ließ seinen Verteidiger machen. Das Amtsgericht, das den Strafbefehl gegen den Handwerker zunächst noch erlassen hatte, stellte in der Hauptverhandlung das Verfahren ein. Und zwar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

 

22. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/recht-am-eigenen-bild-wirtschaftsstrafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-22 14:07:332024-10-27 15:48:13Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Der 17-Jährige aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich nicht viel dabei gedacht. Nach ausführlichem Alkoholkonsum stieg er mitten in der Nacht auf seinen E-Roller und fuhr nach Hause. Vor seiner Haustüre erwartete ihn die Polizei. Der Alkoholtest zeigte 1,3 Promille. Damit leistete er sich eine Trunkenheitsfahrt. Es dauerte nicht lange, da kam die Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller zum Jugendgericht.

Eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller gibts dann, wenn der Fahrer fahruntüchtig war. Relativ oder absolut.

Der Jugendliche war mit seinen 1,3 Promille absolut fahruntüchtig. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beträgt 1,1 Promille. Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Polizei für die Ahndung der Fahruntüchtigkeit nicht zusätzlich auf die Feststellung irgendwelcher Fahrfehler angewiesen ist.

Die Strafen für Erwachsene sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Viel unangenehmer als die eigentliche Strafe sind aber die Nebenfolgen wie ein mehrmonatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt eine Sperrzeit für die Wiedererteilung für mindestens ein halbes Jahr. Hat der Angeschuldigte noch gar keine Fahrerlaubnis dann gilt die Sperrzeit eben für die Erteilung einer solchen.

Die Vorschriften des StGB gelten eingeschränkt durchaus auch für Jugendliche.

Jugendliche haben nur das Glück, dass die Strafrahmen des Erwachsenenrechts für sie nicht gelten. Denn alle unter 18 fallen zwingend unter das Jugendgerichtsgesetz JGG. Dieses sieht ganz andere Folgen für Straftaten vor als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht weniger die Sanktion als die Erziehung des Jugendlichen. Der E-Rollerfahrer hat also zu rechnen mit Sozialstunden und mit Maßnahmen zur Eindämmung seines Alkoholkonsums. Hier zu muss man wissen:

Wer mit 1,3 Promille noch laufen und Roller fahren kann wird von den Strafverfolgern und dem Gericht als sehr alkoholgewöhnt angesehen. Die Folge ist eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller.

Der Jugendliche wird also als ein Mensch gesehen werden, der sehr regelmäßig sehr große Mengen an Alkohol zu trinken gewöhnt ist. Dies wäre an sich eigentlich kein Problem, wäre da nicht die Rollerfahrt unter Alkoholeinfluss: Damit hatte der Jugendliche bewiesen, dass er Alkoholkonsum und Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht trennen kann. Er wird also die Führerscheinstelle dann davon überzeugen müssen, dass er genau dies gelernt hat, wenn er einen Führerschein beantragt.

Schwerer als das Urteil des Jugendgerichts wiegen in der Regel die Folgen der Führerscheinstelle für den Jugendlichen, der später einen Autoführerschein beantragen will.

Die Führerscheinstelle muss zwingend über die Alkoholfahrt in Kenntnis gesetzt werden. Beantragt der Jugendliche später mal eine Fahrerlaubnis wird die Führerscheinstelle abwinken und zunächst nachfragen, was der Jugendliche bislang unternommen hat gegen sein Alkoholproblem.

 

7. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-07 13:11:342024-10-08 13:13:38Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Strafverteidiger in Führerscheinsachen

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dem polnischen Staatsangehörigen war vor Jahren mal ein Malheur unterlaufen. Die Polizei hatte ihn in alkoholisiertem Zustand am Steuer seines Autos erwischt. Er war aber Wiederholungstäter. Er sucht Hilfe bei einem Strafverteidiger in Führerscheinsachen.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft, wenn die Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen wird.

Ein Gericht entzog ihm aber vorläufig den Führerschein, so lautet die Vorschrift des Gesetzes. Nun hatte er keine Fahrerlaubnis mehr, obwohl er die für seine Arbeit dringend brauchte. Vor Gericht konnte dann zwar das Schlimmste verhindert werden. Die Fahrerlaubnis war aber für einige Monate weg.

Nun galt es, die Wiedererteilung zu betreiben.

Das Gericht konnte dem Mann nur ein Verbot der Benutzung der polnischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik aussprechen. In seiner Heimat dufte der Mann fahren. Um aber auch an seinem Wohnort in Deutschland Auto fahren zu dürfen mußte der Verurteilte zunächst Antrag bei der Führerscheinstelle oder seiner Gemeinde auf Wiedererteilung stellen.

In seinem Falle mußte der Mann also streng genommen keine Wiedererteilung betreiben, sondern Antrag auf Anerkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis für Deutschland stellen.

Dies war für ihn deshalb nicht leicht, da die Behörde einwenden konnte, Zweifel an seiner Fahreignung zu haben. Er war immerhin mit starker Alkoholisierung im Straßenverkehr aufgefallen. Er mußte also nachweisen, sein Alkoholproblem im Griff zu haben. Letztlich lief es auf eine MPU hinaus.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft gerade auch bei der Vorbereitung auf die MPU.

Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinaspiranten können regelmäßig nur im Rahmen einer MPU ausgeräumt werden. Dieser mußte sich der Mann stellen.

17. Mai 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-05-17 15:18:182024-05-17 15:18:18Strafverteidiger in Führerscheinsachen

Vergewaltigungsanzeige eingestellt

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Der Kosovo-Albaner hatte seinen Augen nicht getraut, als die Polizei vor seiner Wohnungstüre stand. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt wegen Vergewaltigung in der Ehe. Wie ernst die Sache war erfuhr der Mittvierziger (Verteidiger RA Florian Schneider), als die Polizei ihm Handschellen anlegte und dem Haftrichter vorführte. Als der Ermittlungsrichter gegen ihn auch noch einen Haftbefehl erließ und ihn in den Knast schickte wurde ihm klar, dass er ein großes Problem hatte. Am Ende hieß es jedoch: Vergewaltigungsanzeige eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft benötigte für die Mitteilung Vergewaltigungsanzeige eingestellt etwa 1 Jahr an Ermittlungszeit.

Von diesem Zeitraum mußte der Beschuldigte etwa ein halbes Jahr in Untersuchungshaft verbringen. Unschuldig. Eine Haftprüfung verlief für den Beschuldigten ohne das gewünschte Ergebnis. Der Haftrichter bewertete die Aussage der Ehefrau noch als glaubwürdig. Die Wende brachte eine stundenlange ermittlungsrichterliche Videovernehmung der Ehefrau. Der Staatsanwalt selbst bewertete die Beweislage gegen den Beschuldigten am Ende dann als nicht ausreichend. Die Anschuldigungen der Ehefrau wurden von ihm als nicht glaubwürdig genug angesehen.

Die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft „Vergewaltigungsanzeige eingestellt“ wie die vorliegende wird nicht ohne Weiteres erlassen.

Strafanzeigen wegen Vergewaltigung werden streng und unnachsichtig verfolgt. Die angezeigten Männer befinden sich in der Regel in einer äußerst mißlichen Lage, denn ihren Beteuerungen wird nicht geglaubt. Sie gehen zudem in der Regel sofort in den Knast. Da bleiben sie monatelang, bis es dem Strafverteidiger (hier RA Florian Schneider) gelungen ist, Zweifel an den Aussagen der Frauen zu erregen.

Für die beschuldigten Männer ist es der gewünschte Erfolg, wenn sich bei den Strafermittlern Zweifel an den Aussagen der vermeintlichen Opfer regen.

Zweifel bedeuten nämlich, dass die Beschuldigten aus der Untersuchungshaft entlassen und die Ermittlungsverfahren eingestellt werden können. Es gilt nämlich der Grundsatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten. Der Beschuldigte muß durchaus nicht den Nachweis erbringen, dass er unschuldig ist und keine Vergewaltigung begangen hat. Am Ende wird jetzt die Ehefrau die Frage beantworten müssen, wie ihre unglaubwürdigen Aussagen zustande gekommen sind.

18. März 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-03-18 15:47:412024-03-18 16:13:16Vergewaltigungsanzeige eingestellt

Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.

Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.

Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.

Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.

Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens  des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.

Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.

Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.

War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen

Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen

29. Januar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-01-29 14:57:072024-01-31 13:24:46Jugendstrafverteidiger bei Raub

Strafverteidiger erreicht Einstellung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 35-jährige Münchner hat ein schweres Alkoholproblem. Die Ursache dafür liegt in seinen Depressionen. Wird der Leidensdruck zu groß fängt er an zu trinken. Im Zustand schwerster Alkoholisierung begeht er dann Straftaten, die er nüchtern nie begehen würde. Die Palette seiner Delinquenz ist breit, die Vorstrafenliste meterlang. Nun hat die Geduld der Justiz ein Ende. Der Mann muss jetzt endlich etwas gegen seine Krankheit tun. Sonst bekommt er die volle Härte der Gerichte zu spüren. Er ist aber durchaus offen für eine Therapie. Sein Strafverteidiger (RA Florian Schneider) erreicht Einstellung des Verfahrens.

Strafverteidiger erreicht eine Einstellung des Verfahrens dann, wenn eine Verurteilung wegen anderer Verfahren nicht ins Gewicht fiele.

Dies ist der Mengenrabatt des deutschen Strafsystems. Wer viele Straftaten begeht kriegt Mengenrabatt. Der Münchner hatte sich solchen verdient, da er so viele Straftaten begangen hatte, dass einzelne Verurteilungen wegen geringfügiger Delikte nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Der Mann hat im Zustand der Alkoholisierung eine besondere Vorliebe für Ärger mit Polizeibeamten, die er beleidigt und verbal angreift. Auch die Beschädigung von fremden Sachen gehört zu seinen Vorlieben, besonders das Anzünden von Zeitungskästen, Randale in Bus und Bahn sowie in seinem Hausgang.

Sein Strafverteidiger erreicht die Einstellung des Verfahrens, seit eine echte Steigerung in der Schwere der Delikte stattfindet.

Angesichts seines immer höheren Leidensdrucks steigert der Mann vor Kurzem seine Strafbarkeit und begeht häufiger schwerere Delikte wie Körperverletzungen etc. Körperliche Angriffe auf Mitfahrende im Bus gehören hier ebenso dazu wie Bedrohungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Besteht ein Hang zur Begehung von Straftaten im Zustand der Alkoholisierung kann die Unterbringung angeordnet werden.

Das Strafgesetzbuch in Deutschland hat durchaus eine gewisse Bandbreite an möglichen Sanktionen. Suchtkranke Menschen müssen nicht in den Knast, sie können eine Unterbringung in der Psychiatrie erreichen. Hier werden sie nicht bestraft, sondern behandelt. Der Münchner hatte vorher regelmäßig nur Kleindelikte begangen und eigentlich immer nur geringe Strafen verwirkt. Bis jetzt. Nun muss er in die Psychiatrie und sich behandeln lassen.

 

 

7. Dezember 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-12-07 15:22:142023-12-12 14:17:28Strafverteidiger erreicht Einstellung

Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Steht der Zoll vor der Türe mit einem Durchsuchungsbefehl und begehrt Einlass ist eine Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige vonnöten. Denn Vergehen wegen Schwarzarbeit werden grundsätzlich vom Zoll ermittelt.

Eine sinnvolle Verteidigung bei Schwarzabeitsanzeige bedeutet für Beschuldigte immer, dass es besser ist für ihn, keine Angaben zu machen.

Denn Beschuldigte müssen grundsätzlich niemals, weder bei Durchsuchungen noch bei Festnahmen, eine Aussage machen. Dies ist ein verfassungsmäßiges Recht. Und von diesem Recht sollten Beschuldigte auch unbedingt Gebrauch machen! Gerade dann, wenn der Druck durch die Strafverfolger groß ist. Denn in diesen Situationen ist die Versuchung groß, etwas zu sagen, um sich Entlastung zu verschaffen.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Straftatbestandes liegt immer bei den Strafverfolgern.

Das bedeutet, dass es die Justiz ist, die den Tatnachweis führen muss. Der Beschuldigte muss gar nix beweisen, schon gar nicht seine Unschuld! Ist die Beweislage dünn versuchen die Strafverfolger gerne, Beschuldigte zu Aussagen zu bewegen. Denn der beste Beweis gegen einen Beschuldigten ist seine eigene Aussage!

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige kann nur gut funktionieren, wenn der Tatverdächtige sich nicht vorher schon selbst überführt durch eigene unüberlegte Aussagen.

Wer die Nerven bewahren kann hält also bei Durchsuchungen und Festnahmen den Mund und kontaktiert zunächst mal einen Srafverteidiger. So kann im geschützten Raum und unter 4 Augen die Lage besprochen werden. Der Verteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Beschuldigte kann sich bei ihm die Last von der Seele reden.

Aussagen gegenüber Ermittlern können durchaus richtig sein, allerdings erst nach Rücksprache mit dem Anwalt.

Wir ein Strafverteidiger hinzugezogen ist er es, der den Strafverfolgern mitteilt, dass im Moment keine Aussage gemacht wird. Die Frage einer eventuellen Aussage wird also auf später verschoben. Der Verteidiger organisiert zunächst die Ermittlungsakte, um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen.

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige verschafft sich immer zuerst Kenntnis von der Strafakte.

Diese Akte bespricht der Anwalt mit dem Beschuldigten und klärt die Frage einer eventuellen Aussage. In der Regel übernimmt dann der Anwalt die Anfertigung der Aussage nach Durchführung der Besprechung.

18. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-18 13:42:332023-10-18 13:55:18Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige
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