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Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Amtsgericht München hatte am Donnerstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine 55-jährige Münchnerin wegen des Vorwurfes des Einmietbetruges in zwei Fällen zu verhandeln. Die Strafverfolger warfen der gelernten Kosmetikerin (Verteidiger RA Florian Schneider) vor, 2010 ein (zu) großes Ladengeschäft in einer (zu) teuren Münchner Lage für ein Kosmetikstudio angemietet zu haben, ohne die Miete bezahlen zu können. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft blieb hier nahezu der gesamte Mietzins von über Euro 20.000 offen. Und obwohl der Laden nicht gelaufen war hatte sie sich 2011 auch noch eine Wohnung ebenfalls in einer (zu) teuren Wohnlage angemietet und blieb auch hier die gesamte Miete bis heute schuldig. Nachdem der Vermieter des Ladens gegen die Frau Anzeige erstattet und gerichtliche Räumung des Ladens erwirkt hatte hatte auch der Vermieter der Wohnung gleichgezogen und hatte die Frau angezeigt.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Schöffengericht räumte die Angeklagte jedenfalls teilweise ein, die finanziellen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit unterschätzt zu haben. Sie habe allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, ihre beiden Vermieter zu schädigen und um den Mietzins zu prellen. Im Gegenteil sei sie davon ausgegangen, dass sie mit ihrer Arbeit so viel verdienen könne, dass sie ihre beiden Mieten würde zahlen können. Sofort nach Eingang der ersten Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft im Sommer diesen Jahres beim Ermittlungsrichter den Erlaß eines Haftbefehls beantragt, der auch sofort vollzogen wurde, die Angeklagte befindet sich daher seitdem in Untersuchungshaft in der Münchner Frauenhaftanstalt. Die Räumung ihrer Wohnung mußte sie tatenlos aus der Haft mitverfolgen. Der Haftbefehl war allein deshalb so zügig erlassen worden, da sich die Frau in ihrer Wohnung nicht angemeldet hatte und damit zunächst nicht auffindbar war für die Polizei. Der Verdacht der Polizei war nämlich, dass sie durch das Nicht-Anmelden versucht haben soll, sich den Strafanzeigen und den Zahlungsklagen der Vermieter zu entziehen und der Strafverfolgung zu entgehen.

In Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht die Angeklagte wegen Betrugs in 2 Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Stark straferschwerend hatte sich ausgewirkt, dass die Angeklagte die beiden Betrugstaten innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich vor 3 Jahren wegen eines anderen Einmietbetrugs eingehandelt hatte. Eine große Rolle hatte auch gespielt, dass (nach der korrigierenden Berechnung der Verteidigung) immerhin ein Gesamtschaden von etwa Euro 26.500 in Form ausstehender Miete entstanden ist, von dem sie bislang keinen Euro hatte zurückzahlenn können. Ganz klar ist natürlich, dass ihre offene Bewährung von 11 Monaten widerrufen werden wird und sie damit wohl eine lange Haftstrafe wird absitzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-22 10:40:062015-01-30 13:52:14Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

Haftbefehl wegen Mietbetrugs

Vermögensdelikte

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat am Freitag gegen eine 54-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Einmietbetrugs erlassen. Der Geschäftsfrau wird vorgeworfen, unter Abgabe einer falschen Selbstauskunft Ende 2010 ihren Vermieter über ihre wahren finanziellen Verhältnisse belogen und ihn damit dazu bewogen zu haben, mit ihr einen Mietvertrag über Geschäftsräume abzuschließen, in dem sie ein Kosmetikstudio betrieben hatte. Unterschlagen hatte sie in ihrer Selbstauskunft, dass sie im Jahr zuvor die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) abgelegt hatte und zusätzlich eine offene Bewährung ebenfalls wegen Betrugs laufen hat. Auf entsprechende Nachfrage hin hatte sie Beides verneint und dies auch so schriftlich bestätigt, was üblicherweise als klassischer Einmietbetrug zu werten ist. Nach den Angaben des Vermieters soll sie bis heute mehr als Euro 20.000 Mietzins schuldig geblieben sein.

Um zu vermeiden, dass ihr ihre Gläubiger auf die Schliche kommen hat sie sich zudem in den letzten Monaten beim Einwohnermeldeamt abgemeldet, so dass sie für Gerichtsvollzieher und Polizei unauffindbar war. Dies war ebenso wie die offene Bewährung Anlaß für die Staatsanwaltschaft, beim Ermittlungsrichter den Erlaß eines Haftbefehls zu beantragen, der antragsgemäß erlassen worden ist. Haftgrund ist in diesem Fall natürlich Fluchtgefahr. Als Haftgrund hätte ebenso gut aber auch die Wiederholungsgefahr verwendet werden können, denn inzwischen hat sich herausgestellt, dass auch der Vermieter ihrer Wohnung gegen sie Anzeige erstattet hat, da sie seit über einem halben Jahr auch den Mietzins für ihre Wohing schuldig geblieben ist.

Die Beschuldigte muss nun damit rechnen, zumindest die nächste Zeit in der Justizvollzugsanstalt Aichach verbringen zu müssen, bis ein Termin zur Haftprüfung bei einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München stattfinden kann, bei dem überprüft werden soll, ob die Beschuldigte bis zur Hauptverhandlung in Haft bleiben muss. Da eine Hauptverhandlung erst in etwa zwei bis drei Monaten stattfinden kann würde ihre Untersuchungshaft genauso lange dauern. In der zu Hauptverhandlung im Spätsommer oder Herbst wird sie allerdings damit rechnen müssen, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, da sie als Bewährungsversagerin anzusehen ist. Die Bewährung würde dann widerrufen werden und sie müßte sie zusätzlich absitzen.

23. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-23 17:53:302015-01-31 23:54:12Haftbefehl wegen Mietbetrugs

Haft für viele Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Ein achtundzwanzigjähriger KFZ-Mechaniker (Verteidiger RA Florian Schneider) aus der Umgebung von Erding mußte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding wegen einer umfangreichen Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut verantworten: Dem Mann wurde vorgeworfen, im letzten Jahr buchstäblich zahllose Bestellungen übers Internet vorwiegend bei Autoteilezulieferern, Tankstellen, etc. getätigt zu haben, ohne sie zu bezahlen. Stattdessen verkaufte er nach eigenen Angaben die bestellten Teile wiederum übers Internet an Dritte oder verbaute sie in Autos, die er in Reparatur genommen hatte. Letztlich habe er nach seinen eigenen Angaben mit diesen Verkäufen seinen sehr aufwändigen Lebensstil finanziert. Aus der großen Zahl von Internetbetrügereien waren von der Staatsanwaltschaft eine vergleichsweise überschaubare Zahl von nur 5 Geschädigten herausgepickt worden und nur 66 Einzeltaten angeklagt worden, der Rest wurde eingestellt, um das Verfahren überschaubar zu halten.

Das große Problem des Angeklagten besteht aber nicht nur darin, daß er mit einer großen Zahl von Anklagepunkten durch das Gericht konfrontiert wird, sondern auch darin, daß derzeit bereits ein weiteres zusätzliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Landshut geführt wird, das ebenfalls wieder zahlreiche Bestellungen von Autoteilen übers Internet betrifft, die allesamt nicht bezahlt worden sind. Vor allem aber ist der Angeklagte bereits einschlägig wegen Betrugs vorbestraft und war bereits zweimal in Haft.

Der Angeklagte ist vollumfänglich geständig und hat alle Tavorwürfe eingeräumt. Dies wurde dem Angeklagten erheblich zugute gehalten, allerdings fehlt bislang jegliche Schadenswiedergutmachung. Deshalb hat ihn das Amtgsericht Erding zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetztwerden konnten.

18. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-18 17:38:322015-02-01 00:08:15Haft für viele Betrügereien

Anklage wegen vieler Betrügereien

Vermögensdelikte

Soeben hat die Staatsanwaltschaft München I gegen einen 19-Jährigen aus dem bayerischen Oberland, seinen 25-jährigen Lebenspartner aus München und eine 24-jährige Frau aus den neuen Bundesländern Anklage zum Münchner Jugendgericht erhoben. Den Dreien wird vorgeworfen, letztes Jahr zahlreiche Internetbetrügereien mit mehreren tausend Euro Schaden begangen zu haben, indem sie mehrfach unter einer gar nicht existenten Adresse Waren bestellt hatten, die sie gar nicht bezahlten. Vor allem sollen sie aber nach den Ermittlungen des Polizei nachts bei einem Autoverleih in Rosenheim eingebrochen sein und den Tresor mitgenommen haben, in dem sich Geld und die Fahrzeugschlüssel der Leihwagen der Firma befunden haben sollen. Da einer der 3 damals bei dem Autoverleih gearbeitet haben soll sollen sie aus bester Quelle gewußt haben, was sich so alles im Tresor war und vor allem, wo sich der Tresor befand. Zuhause sollen sie den Tresor dann in aller Ruhe aufgebrochen und ausgeräumt haben.

Der 25-Jährige, der mit dem 19-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt, – also mit ihm verheiratet ist, – soll der Drahtzieher und Haupttäter der ganzen Straftaten gewesen sein. Er befindet sich seit mehreren Monaten in Stadelheim in Untersuchungshaft. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und war auch vorher schon in Haft. Seit der Inhaftierung seines Partners ist jedoch nach dem Willen des 19-Jährigen die eingetragene Lebenspartnerschaft beendet, er lebt jetzt in Trennung von seinem Partner.

Trotzdem droht auch ihm, auch wenn er deutlich jünger ist und nicht als Hauptdrahtzieher anzusehen ist, eine empfindliche Jugendstrafe, allerdings wird er als Heranwachsender wohl noch unter das Jugendrecht fallen sogar noch mit einer Bewährung davon kommen können. die Verhandlung ist auf übernächste Woche vor dem Münchner Jugendgericht angesetzt.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:252015-02-01 00:13:43Anklage wegen vieler Betrügereien

Anklage wegen vieler Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat soeben gegen einen Achtundzwanzigjährigen aus der Umgebung von Erding wegen einer Vielzahl von Betrügereien Anklage zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding erhoben. Sie wirft dem Mann vor, er habe letztes Jahr in einer Vielzahl von Fällen Gegenstände im Internet angeboten und das Geld hierfür kassiert, ohne die Ware zu liefern. Außerdem soll er selbst Bestellungen getätigt haben, obwohl im klar gewesen sei, daß er sie gar nicht bezahlen konnte. Teilweise soll er hierfür auch die Namen seiner Geschwister und seiner Freundin verwendet haben, da er selbst durch seinen Schufa-Eintrag längst nichts mehr bestellen konnte. Die Einnahmen aus seinen Betrügereien soll er für seinen aufwendigen Lebensstil benötigt haben, da ihm sein Gehalt nicht gereicht habe. Aus diesem Grund ist von dem Geld auch nichts mehr übrig, die Geschädigten bleiben auf ihrem Schaden komplett sitzen. Der beläuft sich nach vorläufiger Berechnung auf deutlich über Euro 10.000.

Der Angeschuldigte ist geständig und räumt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen ein. Dies wird ihm in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erdng sehr helfen.

Er ist jedoch auch erheblich und vor allem einschlägig vorbestraft und war wegen gleichartiger Delikte bereits in Haft. Derzeit ist sogar noch eine Bewährung des Amtsgerichts Erding offen. Die Aussichten für eine erneute Bewährung stehen also nicht wirklich gut.

20. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:292015-02-01 00:15:15Anklage wegen vieler Betrügereien

Einstellung bei Betrug

Vermögensdelikte

Soeben wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Spediteur aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt, dem von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen worden war, einen Subunternehmer für seine Fahrten beschäftigt zu haben, obwohl er angeblich gar nicht in der Lage Gewesen war, ihn zu bezahlen. Der Subunternehmer hatte ihn wegen Betrugs angezeigt, als es Streit über seine Entlohnung gab, und hatte behauptet, der Spediteur sei blank und pleite und habe ihn trotzdem für sich fahren lassen. die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen den Spediteur ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Eingehungsbetrugs ein. Der Beschudligte verhielt sich richtig und widerstand der sehr menschlichen Neigung, sich sofort gegen der Polizei gegen den Vorwurf zu verteidigen und sofort eine Aussage zu machen. Statt dessen beauftragte er einen Strafverteidiger, der zunächst einmal Akteneinsicht beantragte und dann eine Verteidigungsschrift fertigte.

Es zeigte sich nämlich ziemlich schnell, daß der Anzeigeerstatter keinerlei Beweise für die behaupteten Liqiditätsprobleme des Spediteurs hatte, sondern die Strafanzeige alleine deswegen erstattet hatte, um den Beschuldigten, seinen Auftraggeber, unter Druck zu setzen und dazu zu veranlassen, seine Forderungen zu bezahlen, über die es Streit gegeben hatte.

Als es gelungen war, dies gegenüber der Staatsanwaltschaft darzustellen, wurde das Strafverfahren sofort mit einer sog. „Freispruchseinstellung“ eingestellt. Der Anzeigeerstatter hat sich vielmehr selbst strafbar gemacht, und zwar wegen falscher Verdächtigung.

24. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-24 17:26:392015-02-01 00:20:16Einstellung bei Betrug

Anklage wegen Betrugs

Vermögensdelikte

Ein knapp Sechzigjähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Strafrichter am Amtsgericht München eine Anklage wegen des Verdachts des Betrugs in zwei Fällen erhalten. In dem einen Fall wird ihm vorgeworfen, eine Frau, die von Angeschuldigten in ihrer stark überschuldeten Lage Hilfe bei der unausweichlichen Umschuldung ihrer hohen Kredite erhofft hatte, abgezockt zu haben, im zweiten Fall soll er ein Darlehen genommen haben, ohne es zurückzahlen zu können. Der Schaden beläuft sich in beiden Fällen auf jeweils mehr als Euro 20.000, er ist in beiden Fällen nach wie vor offen. Der Angeschuldigte bestreitet den Vorwurf des Eingehungsbetrugs.

Nach Lage der Dinge erscheint es als nicht ausgeschlossen, daß der Angeschuldigte falsch verdächtigt wird vom einem Geschäftspartner, der sich über ihn geärgert hat und deshalb im Hintergund die beiden Verfahren betreibt.

Ziel der Verteidigung muß es sein, in beiden Fällen als Allererstes die Schadenswidergutmachung zu betreiben, da der Angeschuldigte nur dann eine echte Chance vor Gericht hat. Im Falle einer Verurteilung würde ihn ohne diese Wiedergutmachung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erwarten.

20. Dezember 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-20 17:18:202015-02-01 00:29:12Anklage wegen Betrugs

Geldstrafe für Betrug

Vermögensdelikte

Anfang November mußte sich ein Sechzigjähriger vor dem Amtsgericht Erding verantworten, gegen den die Staatsanwaltschaft Landshut Anklage wegen Betrugs erhoben hatte: dem Münchner wurde vorgeworfen, am Flughafen sogenannte Bayerntickets der MVG aus dem Müll gefischt und an Touristen, die soeben mit dem Flieger gelandet waren und hilflos an den Ticketautomaten der MVG gestanden waren, für einige Euros verkauft zu haben. Der Angeklagte soll zwar Tickets verwendet haben, die für den aktuellen Tag noch Gültigkeit gehabt hatten, allerdings sei auf diesen Bayerntickets ausdrücklich aufgedruckt, daß sie nicht übertragbar seien. Damit seien die Touristen von dem sich als orts- und MVG-kundig gebenden Angeklagten getäuscht worden, da sie ein ungültiges S-Bahnticket gekauft hätten. Da die Kontrolleure der MVG den Angeklagten schon lange im Auge gehabt hatten sei jedoch ein Schaden bei den Touris nicht eingetreten, denn dem Angeklagten sei kurz nach dem Geschäft das Geld wieder abgenommen worden

Der Angeklagte war bereits zahllose Male wegen exakt desselben Delikts vorbestraft und stand zudem unter offener Bewährung. Er begründete seine unverrdrossene Straffälligkeit mit den viel zu geringen Hartz IV – Sätzen, von denen er nicht leben könne, er wisse einfach nicht, wie er anders über die Runden kommen könnte.

Da er geständig war und der Schaden, der ohne das Eingreifen der MVG-Kontrolleure bei den Touristen eingetreten wäre, nur sehr gering gewesen wäre sah das Amtsgericht von einer Freiheitsstrafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer geringen Geldsrafe.

13. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-13 17:09:382015-02-01 12:00:18Geldstrafe für Betrug

Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat letzte Woche einen 29-jährigen Mann wegen Schwarzfahrerei in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war innerhalb von nur drei Monaten 74 mal ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln In Ingolstadt, Treuchtlingen, Nürnberg und Augsburg erwischt worden. Der Gesamtschaden betrug nach den Feststellungen des Amtsgerichts Augsburg insgesamt Euro 1.200.

Der Angeklagte gestand die Tatvorwürfe, er sei er jeweils zu Vorstellungsgesprächen unterwegs gewesen.

Da der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft war verhängte das Amtsgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe, setzte die Strafe also nicht zur Bewährung aus, was nur dann befremdlich anmutet, wenn man nur den Tat betrachtet. Das Gericht hatte jedoch auch die zahlreichen Vorstrafen zu berücksichtigen, so daß eine Bewährung nicht mehr in Frage kam.

3. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-03 17:04:442015-02-01 12:07:56Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Haftstrafen für Zigarettenschmuggler

Vermögensdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Augsburg hat am Montag 4 Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten bzw. 3 Jahren bzw. 2 Jahren verurteilt. Den Vieren war vorgeworfen worden, während des ganzen letzten und Anfang diesen Jahres mehrere Millionen Zigaretten aus Serbien nach Deutschland eingeschmuggelt zu haben und dabei den Fiskus um ca. 500.000 Euro an Steuern geprellt zu haben. Nach den Feststellungen des Landgerichts Augsburg hatten die vier Angeklagten zusammen mit weiteren Personen als Bande gewerbsmäßige Steuerhinterziehung begangen, als sie verschiedene Privat-Pkws und sogar die Busse einer Omnibuslinie zwischen Kroatien und München extra präparierten und die Zigarettenstangen in extra umgebauten Kraftstofftanks verstauten. Nach der Einfuhr nach Deutschland wurden die Zigarettenstangen dann über private Kanäle der Angeklagten vertickt.

Aufgeflogen war die Sache, als einer der Endabnehmer plauderte und im Rahmen einer umfangreichen Telefonüberwachung alle Lieferanten und Endabnehmer entdeckt wurden.

Angesichts des Umstandes, daß infolge der Telefonüberwachung hieb- und stichfeste Beweise vorlagen, waren sehr frühzeitige Geständnisse der seinerzeitigen Beschuldigten erfolgt und sogar weitergehende Aufklärungshilfe. Die Verteidiger (davon einer RA F. Schneider) konnten in dem Verfahren daher sehr hohe Freiheitsstrafen vermeiden durch eine frühzeitige Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft.

15. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-15 17:00:472015-02-01 12:14:52Haftstrafen für Zigarettenschmuggler
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