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Lebenslang für Mord an Frau

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Hof hat einen 44-jährigen Türken zu lebenslanger Freiheisstrafe verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, seine 38-jährige Frau mit mehreren Messerstichen getötet zu haben, nachdem diese sich ein Jahr zuvor von ihm getrennt und mit den Kindern von ihm weg nach Hof gezogen war.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt, da er seine Besitz- und Machtansprüche gegenüber der Frau mit der Tötung hatte durchsetzen wollen.

Wegen der Annahme niederer Beweggründe war dem Schwurgericht nichts anderes übrig geblieben, als wegen Mordes zu verurteilen und Lebenslang zu verhängen.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-06-13 16:38:492015-02-01 14:25:35Lebenslang für Mord an Frau

Unfall ist versuchter Mord

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche einen 41-jährigen Mann wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, mit seinem Auto absichtlich in den Wagen seiner Ex-Geliebten und deren Ehemann und deren Tochter gefahren zu sein. Der Angeklagte hatte im oberpfälzischen Chamerau bei Regensburg auf das Auto seiner Ex-Geliebten gewartet und war dann mit 80 km/h direkt in den Wagen der Familie hineingefahren. Daß keine der drei Insassen erntshaft verletzt wurden lag daran, daß der am Steuer sitzende Familienvater rechtzeitig bremsen konnte. Hintergrund des Angriffes war die Frustration des Angeklagten über das Ende seiner Beziehung mit der Frau, die letztes Jahr aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Angeklagten ausgezogen und zu ihrem Ehemann zurück gekehrt war. Der Angeklagte war von 2006 bis 2010 mit der Frau zusammen gewesen und hatte die Trennung nicht verwinden können.

Das Landgericht erkannte auf versuchten Mord in drei Fällen, da der Angeklagte nach den Feststellungen des Schwurgerichts mit voller Tötungsabsicht in das Auto der Familie hinein gefahren sei. Der Angeklagte selbst dagegen hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten.

Trotzdem verurteilte das Landgericht Regensburg den Angeklagten zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren und sah damit von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab.

21. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-21 16:33:372015-02-01 15:35:40Unfall ist versuchter Mord

Haft für gefährliche Körperverletzung

Straftaten gegen das Leben

Ein 23-jähriger Gebäudereiniger ist am Mittwoch vor dem Schwurgericht am Landgericht München I mit einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung davongekommen, obwohl er zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden war: Die Staatsanwaltschaft München I hatte dem Mann vorgeworfen, den Tod seiner 21-jährigen Freundin dadurch verursacht zu haben, daß er sie im Streit mit dem Kopf gegen eine Holzwand stieß. Die junge Frau war nach dem Aufprall ins Koma gefallen und verstorben. Im Laufe des Verfahrens klärte der medizinische Gutachter jedoch die wahren Umstände ihres Todes auf: Die Frau war, – was weder sie selbst noch der Angeklagte wußten, – unheilbar an Blutkrebs erkrankt. Wegen dieser Erkrankung hatte sie zur Tatzeit eine Vorblutung im Gehirn, an der sie sowieso unabhängig von dem Stoß gegen die Wand schon in den nächsten Tagen nach dem Vorfall verstorben wäre. Der Schubs gegen die Wand hatte diese Blutung nur verstärken können.

Unklar blieb ganz offenkundig nach dieser Beweisaufnahme, ob der Stoß gegen die Wand durch den Angeklagten das Leben des Opfers verkürzt hatte. Aus diesem Grunde konnte das Landgericht München I den Angeklagten nach dem Zweifelsgrundsatz nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilen.

Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 Strafgesetzbuch, – wie sie die Staatsanwaltschaft zunächst gewünscht hatte, – wäre den Angeklagten deutlich teurer gekommen: In diesem Falle hätte das Schwurgericht einen Strafrahmen von mindestens 3 bis maximal 15 Jahren anwenden müssen, während bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB der deutlich niedrigere Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren zur Verfügung steht.

21. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-21 16:33:132015-02-01 15:36:14Haft für gefährliche Körperverletzung

Anklage wegen Mordes in Erding

Straftaten gegen das Leben

Die Staatsanwaltschaft Landshut wird nun Anklage gegen die beiden mutmaßlichen Mörder der Zorica H. erheben, die am 21. Februar diesen Jahres hochschwanger und nur fünf Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin in ihrer Wohnung in Taufkirchen an der Vils bei Erding mit über hundert Messerstichen ermordet worden war. Schon kurz nach dem Tod der 21-jährigen Frau war ihr Ex-Freund und der leibliche Vater des ungeborenen Kindes festgenommen worden, der die Täterschaft zwar sofort eingeräumt haben soll, aber zunächst ein planvolles Handeln bestritten und angegeben haben soll, er habe seine Ex-Freundin im Affekt nach einem Streit um Unterhaltszahlungen getötet. Drei Wochen später soll er ein volles Geständnis abgelegt haben und angegeben haben, er habe zusammen mit seinem Freund die junge Frau getötet, da sie unentwegt genervt habe und ihn mit finanziellen Forderungen konfrontiert habe. Der mutmaßliche Mittäter wurde sofort festgenommen, machte aber bislang keine Angaben.

Die Staatsanwaltschaft Landshut wird nach eigenen Angaben schon nächste Woche Anklage wegen Mordes gegen Beide erheben, und zwar zur Jugendkammer am Landgericht Landshut: Beide Beschuldigte waren zur Tatzeit zwar über 18 aber noch unter 21 Jahre alt. Damit können die Beiden durchaus damit rechnen, noch als Jugendliche behandelt zu werden.

Ob sie auch wirklich nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG verurteilt werden oder nicht wird letztlich ein Gutachter entscheiden. Sollten die Beiden nach Jugendrecht verurteilt werden so müßten sie mit nicht mehr als maximal 10 Jahren Jugendstrafe rechnen. Als Erwachsene hätten sie im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen

20. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-20 16:32:492015-02-01 15:36:39Anklage wegen Mordes in Erding

BGH hebt Nürnberger Urteil auf

Straftaten gegen das Leben

Im Juli letzten Jahres war die Angeklagte Denise R im Prozeß vor dem Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth, dem sog. „Jessica-Prozeß“, unter anderem wegen Totschlags zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Mordes, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt: Das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es als erwiesen angesehen, daß die damals 29-jährige Angeklagte ihre Schulfreundin Jessica mit 40 Messerstichen getötet hatte. Hintergrund der Tat soll nach den Feststellungen des Schwurgerichts die Furcht der Angeklagten vor einer Entdeckung ihrer strafbaren Unterschlagung von Euro 7.000 vom Konto des Ehemannes der Jessica gewesen sein, die kurz bevorgestanden sein soll. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte nur deshalb nur auf Betrug, Urkundenfälschung und eben Totschlag gelautet, da die Richter von einer Spontantat ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und war in Revision gegangen, wo sie Recht bekommen hatte.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück. Hier muß nun in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob sich die Angeklagte Denise R nicht doch wegen Mordes strafbar gemacht hatte.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:30:162015-02-01 15:40:09BGH hebt Nürnberger Urteil auf

Haft für fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben, Straßenverkehrsdelikte

Im März stand ein 51-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Dachau, dem vorgeworfen worden war, im Dezember 2009 erheblich alkoholisiert im Auto in Dachau unterwegs gewesen zu sein, um Zigaretten zu kaufen und Lotto spielen zu gehen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau hatte der Mann damals 1,5 Promille im Blut. Als auf drei Passanten traf, die die Krankenhausstraße überqueren wollten, hatte er eine der 3 Fußgänger, eine 70-jährige Frau, mit seinem Auto erfaßt, durch die Luft geschleudert und getötet. Dann sei der Angeklagte, so das Amtsgericht Dachau, nach Hause gerannt, anstatt sich um die schwerverletzte Frau zu kümmern und Hilfe zu holen. Der Angeklagte hatte dies so erklärt, daß er von zu Hause habe Hilfe holen wollen. Der in der Verhandlung anwesende Unfallsachverständige hatte angegeben, daß der Zusammenstoß mit der Fußgängerin für den Angeklagten vermeidbar gewesen sei: Die Straße sei breit und gut einsehbar gewesen.

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung weitgehend geständig gezeigt und über seinen Anwalt eine Entschuldigung und zwei Wiedergutmachungszahlungen an den Ehemann und den Sohn des Opfers angeboten. Der Sohn der getöteten Frau hatte jedoch ebenso wie ihr Ehemann die Entschuldigung ebenso abgelehnt wie die Wedergutmachungszahlung abgelehnt.

Das Amtsgericht Dachau hatte den Angeklagten daraufhin im März 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, für eine Bewährung sah das Amtsgericht keine Möglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:28:372015-02-01 15:41:56Haft für fahrlässige Tötung

Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag

Straftaten gegen das Leben

Gegen einen arabischstämmigen Mann wurde von der Münchner Mordkommission ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags eingeleitet: Dem Mann wird vorgeworfen, einem 22-jährigen Besucher einer Discothek an der Grafinger Straße mit einer abgebrochenen Flasche schwerste Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht und am Kopf sowie an der Wirbelsäule zugefügt zu haben. Das Opfer liegt im Krankenhaus. Die Ursache und der genaue Hergang der Tätlichkeit sind ebenso unklar wie die Frage, ob eventuell weitere Personen beteiligt sind, die womöglich flüchtig sind. Der arabischstämmige Asylbewerber war wohl eher zufällig in der Nähe des Tatortes festgenommen worden.

Nach den Informationen der Medien ist gegen den Verdächtigen durch das Amtsgericht München Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlages erlassen worden, er befindet sich also in Untersuchungshaft.

Es wird also entscheidend auf die Angaben des inhaftierten Beschuldigten ankommen, da im Moment außer dem Opfer nur er aufklären kann, wie sich die Tätlichkeiten abgespielt haben, – falls er überhaupt an der Sache beteiligt sein sollte, was nach den aktuellen Nachrichten noch völlig unklar ist. Sollte der Beschuldigte allerdings gut beraten sein wird er jede Aussage verweigern. In diesem Falle muß die Kripo die Gesundung des Opfers abwarten, da in diese Falle nur noch von ihm die Aufklärung geleistet werden kann.

29. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-29 16:25:042015-02-01 15:47:53Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag

Keine Haft bei versuchtem Mord

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht zum Samstag in der Berliner U-Bahn einen 29-jährigen niedergeschlagen und viermal mit den Füssen ins Gesicht getreten hatten, sind wieder auf freiem Fuß: Wie in den Medien berichtet wird waren die Beiden nach ihrer Tat zunächst geflüchtet, hatten sich dann aber freiwillig bei der Polizei gemeldet und ihre Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin beim Amtsgericht Berlin gegen die Beiden Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt, der vom Amtsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Allerdings vermochte das Amtsgericht nicht zu erkennen, warum die Beiden in Haft bleiben sollten, und setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Die beiden Jugendlichen befinden sich damit trotz des denkbar schwersten Tatvorwurfes, den unser Strafgesetz kennt, auf freiem Fuß.

Nach § 112 der Strafprozeßordnung ist es grundsätzlich erforderlich für den Erlaß eines Haftbefehls und damit für die Anordnung von Untersuchungshaft, daß nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, – was hier angesichts des Geständnisses der Beiden klar gegeben ist, – sondern auch ein Haftgrund. Allerdings gilt nach Absatz 3 der Vorschrift auch, daß im Falle des Tatvorwurfes des Mords oder des Totschlags kein Haftgrund erforderlich ist.

Bei der von den Medien berichteten Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen die beiden Jugendlichen handelt es sich um eine echte Berliner „“Spezialit?t““: nach der üblichen Praxis in Bayern wäre die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls angesichts eines derart gravierenden Tatvorwurfes undenkbar.

25. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-25 16:23:592015-02-01 15:49:36Keine Haft bei versuchtem Mord

Anklage wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Nach Mitteilung der Medien hat die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Spurengutachten keinerlei Zweifel mehr an der Täterschaft des inhaftierten Beschuldigten aus Peißenberg und will nun schnell Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München erheben: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde sollen sich Spuren des Beschuldigten sowohl an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen Hantelstange, Messer und Seil gefunden haben als auch vor allem unter den Fingernägeln eines der beiden toten Kinder, wo sich Hautpartikel des Beschuldigten gefunden haben sollen.

Es ist allerdings immer noch völlig unklar, welches Motiv den derzeit in Haft befindlichen Peißenberger bei dem Doppelmord in Krailling geleitet haben soll, auch ein Geständnis liegt immer noch nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft München ist alleine die Spurenlage ausschlaggebend und auch ausreichend für eine Anklageerhebung.

Das Gesetz legt die Hürden für die Anklageerhebung recht niedrig und scheibt in § 170 Absatz I der Strafprozeßordnung nur vor, daß Anklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Anklageerhebung bieten.

18. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-18 16:20:462015-02-01 15:54:24Anklage wegen Mordes in Krailling

Lebenslang vor Schwurgericht

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Zwei Schüsse auf einen Landsmann brachten dem Vorsitzenden eines Münchner Hilfsvereins für Türken am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ein: Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte einen Vorstandskollegen seines Vereins mit zwei Schüssen getötet hatte, als der herausgefunden hatte, daß der Angeklagte die Vereinskasse um insgesamt Euro 56.000 erleichtert hatte. Als der 52-jährige Vereinskollege und Familienvater die Unterschlagungen aufdecken wollte soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts Traunstein sein Opfer erschossen und in einem Straßengraben abgelegt haben.

Das Landgericht Traubstein hatte den Angeklagten deshalb wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt, da der Angeklagte bei seiner Tat zusätzlich zum Totschlag das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat verwirklicht hatte, der Versuch, die Unterschlagungen zu verheimlichen, also Motiv für seine beiden Schüsse waren.

Damit hatte nach der Überzeugung des Schwurgerichts am Landgericht Traunstein der Angeklagte ein Mordmerkmal der 3. Gruppe des § 211 des Strafgesetzbuches verwirklicht, was nur eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn bedeuten kann. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, um eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.

17. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-17 16:19:462015-02-01 15:54:48Lebenslang vor Schwurgericht
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