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Lebenslang für Mord an Frau

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Hof hat einen 44-jährigen Türken zu lebenslanger Freiheisstrafe verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorwarf, seine 38-jährige Frau mit mehreren Messerstichen getötet zu haben, nachdem diese sich ein Jahr zuvor von ihm getrennt und mit den Kindern von ihm weg nach Hof gezogen war.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt, da er seine Besitz- und Machtansprüche gegenüber der Frau mit der Tötung hatte durchsetzen wollen.

Wegen der Annahme niederer Beweggründe war dem Schwurgericht nichts anderes übrig geblieben, als wegen Mordes zu verurteilen und Lebenslang zu verhängen.

13. Juni 2011/von Florian Schneider
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