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Unfall ist versuchter Mord

Straftaten gegen das Leben

Das Schwurgericht am Landgericht Regensburg hat vergangene Woche einen 41-jährigen Mann wegen dreifachen versuchten Mordes verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, mit seinem Auto absichtlich in den Wagen seiner Ex-Geliebten und deren Ehemann und deren Tochter gefahren zu sein. Der Angeklagte hatte im oberpfälzischen Chamerau bei Regensburg auf das Auto seiner Ex-Geliebten gewartet und war dann mit 80 km/h direkt in den Wagen der Familie hineingefahren. Daß keine der drei Insassen erntshaft verletzt wurden lag daran, daß der am Steuer sitzende Familienvater rechtzeitig bremsen konnte. Hintergrund des Angriffes war die Frustration des Angeklagten über das Ende seiner Beziehung mit der Frau, die letztes Jahr aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Angeklagten ausgezogen und zu ihrem Ehemann zurück gekehrt war. Der Angeklagte war von 2006 bis 2010 mit der Frau zusammen gewesen und hatte die Trennung nicht verwinden können.

Das Landgericht erkannte auf versuchten Mord in drei Fällen, da der Angeklagte nach den Feststellungen des Schwurgerichts mit voller Tötungsabsicht in das Auto der Familie hinein gefahren sei. Der Angeklagte selbst dagegen hatte eine Tötungsabsicht stets bestritten.

Trotzdem verurteilte das Landgericht Regensburg den Angeklagten zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren und sah damit von der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab.

21. Mai 2011/von Florian Schneider
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