• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Keine Haft bei versuchtem Mord

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht zum Samstag in der Berliner U-Bahn einen 29-jährigen niedergeschlagen und viermal mit den Füssen ins Gesicht getreten hatten, sind wieder auf freiem Fuß: Wie in den Medien berichtet wird waren die Beiden nach ihrer Tat zunächst geflüchtet, hatten sich dann aber freiwillig bei der Polizei gemeldet und ihre Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin beim Amtsgericht Berlin gegen die Beiden Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt, der vom Amtsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Allerdings vermochte das Amtsgericht nicht zu erkennen, warum die Beiden in Haft bleiben sollten, und setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Die beiden Jugendlichen befinden sich damit trotz des denkbar schwersten Tatvorwurfes, den unser Strafgesetz kennt, auf freiem Fuß.

Nach § 112 der Strafprozeßordnung ist es grundsätzlich erforderlich für den Erlaß eines Haftbefehls und damit für die Anordnung von Untersuchungshaft, daß nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, – was hier angesichts des Geständnisses der Beiden klar gegeben ist, – sondern auch ein Haftgrund. Allerdings gilt nach Absatz 3 der Vorschrift auch, daß im Falle des Tatvorwurfes des Mords oder des Totschlags kein Haftgrund erforderlich ist.

Bei der von den Medien berichteten Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen die beiden Jugendlichen handelt es sich um eine echte Berliner „“Spezialit?t““: nach der üblichen Praxis in Bayern wäre die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls angesichts eines derart gravierenden Tatvorwurfes undenkbar.

25. April 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-25 16:23:592015-02-01 15:49:36Keine Haft bei versuchtem Mord

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Freispruch in StarnbergMilde Strafe für Randalierer
Nach oben scrollen