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Sofort zum Arzt!

Opfervertretung – Nebenklage

Der prügelnde Münchner hat es sich so schön ausgerechnet. Seine junge asiatische Ehefrau würde sich schon nicht trauen, das Motto „Sofort zum Arzt!“ zu beherzigen. Als es an die Trennung ging war er handgreiflich geworden. Sie sollte gar nix kriegen, schon gar nicht das gemeinsame Kind. 

Für sie heißt es aber als Opfer von Gewalttaten „Sofort zum Arzt!“

Am Wichtigsten ist immer die Beweissicherung nach Tätlichkeiten. Verletzungen sollte man genau dokumentieren. Ohne ärztliche Bestätigungen stehen die Chancen für Opfer von Gewalt schlecht. Gerade Prellmarken sind ein guter Beweis für Tätlichkeiten. 

Ärztliche Atteste und Fotos bitte sofort erstellen.

Das Wichtigste ist, dass nicht lange zugewartet wird. Bei einem Termin beim Hausarzt können Verletzungen ganz frisch in Augenschein genommen werden. Und vor allem schriftlich bestätigt werden. Gleichzeitig müssen unverzüglich Fotos angefertigt werden. 

Das Motto lautet „Sofort zum Arzt!“ und auch „Sofort zur Polizei!“. 

Die Polizei nimmt nicht nur die Anzeige entgegen. Sie fertigt auch aussagekräftige Fotos an. Der schnelle Kontakt zu den Polizeibeamten ist ein wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit von Opfern. Wer wochen- oder gar monatelang zuwartet macht sich unglaubwürdig. 

Die Sicherung von Beweisen ist letztlich Sache des Opfers.

Die Polizei kann dabei nur helfen. Alle weiteren Schritte wie eine ärztliche Behandlung ist Sache des Opfers. Beratung tut hier Not. Der Fachmann kennt sich aus mit allem Notwendigen. 

Eine baldige Kontaktaufnahme zum Anwalt ist daher ebenfalls ratsam. 

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich auch mit der Beratung von Opfern aus. Der Täter muss durch die Maßnahmen des Anwalts vom Gericht ein sofortiges Kontaktverbot erhalten. Der Anwalt wird also einen Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes stellen. Und der Täter muss dann vor allem dem Opfer fernbleiben. Und auch der gemeinsamen Wohnung.

Wer sich frühzeitig beraten läßt kann sich die Frustration einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches ersparen.

Und den Ärger, seine Anwaltskosten nun alle alleine zu tragen. Schläger schulden stets nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch Ersatz der Anwaltskosten. Ein Opfer ist nach dem Gesetz umfassend so zu stellen, als wäre nix passiert. Dies schreibt das BGB so vor. 

 

18. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-18 13:53:492019-11-18 13:56:47Sofort zum Arzt!

Haft für Nötigung

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Zuerst sollte es vor dem Amtsgericht weder Haft geben noch überhaupt eine Verurteilung für die Nötigung geben.

Der erstinstanzliche Richter am Amtsgericht München hatte die Sache noch ziemlich entspannt gesehen.

Der Angeklagte hatte seine Taten schließlich ausführlich erläutert. Warum er seine Ex-Freundin (Opferanwalt RA Florian Schneider) nicht nur misshandelt hatte. Sondern danach auch mit ihrem gestohlenen Schlüssel in ihre Wohnung eingedrungen war. Und ihren ganzen Schmuck und alle ihre Wertsachen und Papiere mitgenommen hatte.

Sinn der Aktion sei schließlich nur der gewesen, ein Pfand gegen sie zu haben.

Der Amtsrichter glaubte alles und verurteilte den Angeklagten daraufhin nur wegen der Misshandlungen. Es gab eine moderate Bewährung von 1 Jahr für einfache und gefährliche Körperverletzungen. Wegen der Entwendung ihres Schmucks im Wert von etwa € 8.000 und ihres Passes und Ausweises sprach er ihn sogar großzügig frei. Denn der Angeklagten habe ja nur ein Pfand gegen seine Ex-Freundin haben wollen. Schließlich habe sie sich ja von ihm getrennt und habe doch auch Schulden bei ihm gehabt!. Die geschädigte Ex wandte sich an einen Anwalt.  

In der Berufung war der Spaß dann vorbei und es hieß Haft für die Nötigung.

Von einem Freispruch für den Einbruch in die Wohnung seiner Ex wollte das Landgericht München nichts mehr wissen. Es erkannte in dem Einbruch bei der Ex-Freundin und in der Mitnahme auf eine erhebliche Strafbarkeit. Die Mitnahme ihrer gesamten Wertgegenstände sei als nichts Anderes zu werten als eine schwerwiegende Nötigung zu Lasten der Ex-Freundin. Denn sie sollte zur Rückkehr bewegt und außerdem bestraft werden für ihre Widerspenstigkeit. Die Ex bestritt, auch nur die allergeringsten Schulden beim Angeklagten zu haben. Nicht er habe ihr Geld geliehen, sie habe immer alles gezahlt! 

Außerdem habe der Angeklagte auch einen Hausfriedensbruch begangen.

Die Polizei hatte die gesamten Wertsachen im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden. Er hatte deshalb schlecht abstreiten können, sie zu haben. Allerdings beteuerte er stets, alles zurückgeben zu wollen, wenn sie ihre Schulden bei ihm bezahlt habe. Das Landgericht München verstand da keinen Spaß und ließ den Angeklagten und die geschädigte Ex alle Kontoauszüge und Nachweise über die finanzielle Situation während der kurzen Beziehungszeit von 1 Jahr vorlegen. Es zeigte sich prompt, dass der Angeklagte mehrere Tausend Euro Schulden bei seiner Ex-Freundin hatte und nicht sie bei ihm. Das Pfandrecht des Angeklagten gab’s also gar nicht!

Der Angeklagte war zudem erheblich vorbestraft und stand unter offener Bewährung.

Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten und vor dem Landgericht gewonnen. Der erstinstanzliche Richter des Amtsgerichts hatte sich einfach von dem wortgewandten Angeklagten hinters Licht führen lassen. Die Staatsanwaltschaft München konnte das nicht akzeptieren. Der Angeklagte muss nun für 1 Jahr und 4 Monate in Haft. Außerdem wird seine offene Bewährung von 5 Monaten widerrufen werden. Von den insgesamt 21 Monaten Strafhaft wird er 14 tatsächlich absitzen müssen. 7 Monate erhält er auf Bewährung.

 

13. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/opfervertretung-nebenklage-strafrecht-anwalt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-13 15:32:432019-07-15 16:08:54Haft für Nötigung

Opfervertretung durch Strafverteidiger

Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Opfervertretung wird vor allem durch einen Strafverteidiger geleistet. Denn nur ein Anwalt kann dem einundzwanzigjährigen Münchner dabei behilflich sein, dass er zu seinem Recht kommt. Der hatte mit nichts Schlimmem gerechnet, als er vor einigen Tagen seine Wohnung verlassen wollte, um in den Keller zu gehen.

Beim Öffnen der Wohnungstüre erwarteten ihn zwei Schläger, die ihm im Hausflur aufgelauert hatten.

Nachdem ihn einer in den Schwitzkasten genommen und der andere ihn verprügelt und ihm die Nase gebrochen hatte zerrten ihn die Schläger zurück in die Wohnung. Dort fingen die Schläger an, seine Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. Sie fanden über zweitausend Euro und Anderes. 

Die zwei Täter zwangen den jungen Mann dazu, ihnen zum Auto zu folgen, um ihn zu entführen.

Der junge Mann hatte es in einem unbeobachteten Moment geschafft, seinem Bruder eine Mail zu schreiben. Der hatte sofort die Polizei alarmiert. Als die eintraf standen die beiden Täter gerade ratlos vor dem Haus am Straßenrand neben dem jungen Mann, der einen epileptischen Anfall erlitten hatte und am Boden lag.

Als die Polizisten die Täter ansprachen gaben die sich als seine Freunde aus.

Sie hatten ihn angeblich nur ins Krankenhaus bringen wollen. Die Polizisten glaubten das zunächst und ließen die Räuber entkommen. Erst als ein Zeuge die Polizei ansprach realisierten die Beamten, dass da etwas nicht stimmt. Im Krankenhaus konnte der junge Mann dann endlich mit den Polizisten sprechen und eine Aussage machen.

Obwohl die Polizisten die Täter identifiziert hatten wurde kein Haftbefehl beantragt.

Die Schläger laufen immer noch frei herum. Aus unerfindlichen Gründen ermittelt die Polizei gegen die Täter immer noch nur wegen Körperverletzung, nicht jedoch wegen gemeinschaftlichen Raubes und wegen versuchter Freiheitsberaubung.

Der Fall zeigt, dass eine effektive Opfervertretung letztlich nur durch einen Strafverteidiger möglich ist.

Denn wohl nur das Eingreifen eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes bietet die Gewähr, dass die Strafverfolger ihre Arbeit korrekt verrichten. Der Strafrechtsanwalt kann sich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Er kann auch in die Ermittlungen eingreifen und den Staatsanwalt auf Versäumnise hinweisen. 

Sollte es zur Anklage gegen die Täter kommen kann der Verteidiger dem Tatopfer dazu verhelfen, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen.

Damit kann das Tatopfer als Nebenkläger an der Hauptverhandlung teilnehmen. Es kann über seinen Anwalt Zeugen befragen und Beweisanträge stellen. Fällt das Gericht ein fehlerhaftes Urteil kann das Tatopfer auch Rechtsmittel einlegen. Damit könnte das Opfer die Sache in die nächste Instanz bringen.

27. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-27 18:02:162018-01-28 12:11:35Opfervertretung durch Strafverteidiger

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Nebenklage ist ein immer noch unterschätzter Teil der Opfervertretung. Bei einem erheblichen Teil von Straftaten kann die oder der Geschädigte Nebenklage einreichen. Das sind die Delikte, die Opfer oft besonders stark belasten, wie zum Beispiel Körperverletzung oder andere Gewaltdelikte mehr. Bei den Geschädigten herrscht hier immer noch weithin Ahnungslosigkeit. Polizei und Staatsanwaltschaften haben anscheinend keine Zeit, Geschädigte auf ihre Rechte hinzuweisen. 

Geschädigte wissen oft nicht, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nicht eingestellt, sondern angeklagt. Jetzt kann sich der Geschädigte im Wege einer Nebenklage an die Anklage anschließen und wird damit zum Nebenkläger. Der hat alle die Rechte, die die Strafverfolger auch haben. Er kann nun Akteneinsicht beantragen, über seinen Anwalt Fragen stellen und auch Rechtsmittel einlegen.

Nebenklage ist jedoch Aufgabe eines Strafverteidigers.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen mit ein in die Rolle des Anklägers. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld der reinsten Strafverteidigung. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Wenn das Amtsgericht den Nebenbeklagten verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Nebenklägers und seines Anwaltes auferlegen.

Dann muss der verurteilte Angeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen sowie die Auslagen des Nebenklägers. Ergänzt werden kann die Nebenklage durch die Einreichung eines sogenannten Adhäsionsantrages. Hier kann der Geschädigte direkt in der Hauptverhandlung vom Angeklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen.Er braucht also kein eigenes neues Zivilverfahren anzustrengen.

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer betrachten, das nur von außen das Verfahren mitansehen darf, in dem er als der eigentlich Hauptbetroffene keine Rechte hat.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 13:00:412017-08-01 09:38:08Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Nach Strafurteil Schadensersatz

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Mit der Verurteilung durch den Strafrichter hat man noch lange nicht alles überstanden als Angeklagter.

Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen sind die logische Konsequenz aus einer Straftat

Diese Erfahrung müssen vor allem die machen, die sich zum Beispiel wegen Körperverletzungs- oder Sexualdelikten strafbar gemacht haben. Spätestens wenn das Strafverfahren überstanden ist (und nicht mit einem Freispruch geendet hat) melden sich die Tatopfer und machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Opferschutzgesetze helfen Opfern schon vor dem Strafurteil

An dieser Reihenfolge haben auch die Opferschutzgesetze Ende des letzten Jahrhunderts, – also der 80er und 90er Jahre, – nix geändert: Sie haben es Tatopfern eigentlich möglich gemacht, sich nicht nur im Wege der Nebenklage einem Strafverfahren gegen einen Täter anzuschließen, sondern auch zivilrechtlichen Ansprüche gleich direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dafür dient der Adhäsionsantrag, der beim Strafgericht einzureichen ist. 

Gerade bei Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder secuellem Mißbrauch drohen nach dem Strafurteil deftige Schmerzensgeldforderungen der Tatopfer

Die Ansprüche der Tatopfer resultieren aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Sie geben einem Verletzten aus einer deliktischen Handlung weitgehende Rechte: sie können nämlich ihren Schaden geltend machen.  Darüber hinaus können sie aber auch ihren immateriellen Schaden in Form von Schmerzensgeld einzufordern. Viele Angeklagte machen daher große Augen, wenn sie meinen, mit dem Ende ihrer Hauptverhandlung alles überstanden zu haben.

Sinnvolle Strafverteidigung behält diesen Punkt schon im Ermittlungsverfahren im Auge

Sobald klar ist, dass es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, den Tatnachweis zu führen, gilt: Es muß die Wiedergutmachung ins Auge gefaßt werden. Der Beschuldigte kann womöglich also schon im Strafverfahren punkten. Oft gelingt es nämlich, durch Wiedergutmachungsleistungen die Höhe der Strafe zu reduzieren:

Wer sich dazu bereit findet schlägt also 2 Fliegen mit 1 Klappe:

Denn der Beschuldigte, der sich schon sehr früh im Strafverfahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bereit findet, spart sich nicht nur den Ärger später. Er hat sich gleichzeitig auch einiges an Strafe erspart.

10. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-10 19:59:572017-07-31 11:21:41Nach Strafurteil Schadensersatz

Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage

Der Handwerksmeister aus dem Münchner Umland hatte im Grunde mehr als genug Anlass, sich aufzuregen: ein Unbekannter betritt zunächst unaufgefordert das Grundstück seiner Schwester, schaut sich um, fotografiert, und latscht dann ungeniert in sein Grundstück, sieht sich um und fotografiert alles. Der Handwerksmeister beobachtet das alles, während er vor seiner Einfahrt im Auto sitzt und telefoniert.

Als er aussteigt und den Fremden fragt, was er sucht, erfährt er von dem, das ginge ihn ja wohl gar nichts an. Als er dem Unbekannten eröffnet, dass er der Eigentümer ist, bekommt er zur Antwort, dass ihm das scheißegal sei. Dem Hauseigentümer platzt der Kragen und er droht dem Fremden, grob zu werden. Gegenseitige Beleidigungen werden ausgetauscht, schließlich ruft der Unbekannte, der sich später als kroatisch stämmiger Fenstervertreter outet, die Polizei und zeigt den Hauseigentümer wegen Beleidigung und Bedrohung an.

Die Polizei rückt mit 3 Streifenwagen und 6 Beamten an und schafft es ebenfalls kaum, den Vertreter vom Grundstück runter zu bringen. Am Ende steht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer, – nicht gegen den Eindringling, – denn der führt sich gekonnt als armes Opfer auf, faselt von Gewalttätigkeiten des Hauseigentümers und Ähnlichem mehr. Und vor allem stellt er einen Strafantrag. Das eigentliche Opfer geht davon aus, dass die Sache mit der Entfernung des Eindringlings durch die Polizei ihr Bewenden hat und macht nichts.

Am Ende muss der Handwerksmeister (Verteidiger RA Florian Schneider) feststellen, dass nur deshalb, weil er keine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung erstattet hat und auch keinen Strafantrag gestellt hat, er sich als Angeklagter einer Gerichtsverhandlung stellen muss und der eigentliche Täter ungeschoren davon kommt. Hausfriedensbruch und Beleidigung werden aber nur auf Strafantrag verhandelt, und der muss binnen 3 Monaten nach der Tat gestellt werden, sonst ist es zu spät!

28. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-28 20:33:132020-01-28 11:54:34Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Erst jahrelange Freundschaft und beste Beziehungen zwischen den beiden nebeneinander lebenden Schwestern und ihren Männern, dann nur noch Stress, Streit und Ärger.  Das Thema: unkorrekte Geldgeschäfte.

Und schließlich, am letzten Wochenende, die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehemännern, erst direkt auf der Grundstücksgrenze und dann im Haus des Älteren. Dieser fühlte sich seiner Sache als Polizeibeamter wohl ziemlich sicher. Er ist anscheinend der Meinung, tun und lassen zu können, was er will, denn er ist ja selbst Polizist und hat ja den guten Draht zu seinen Kollegen. Nur ihm wird ja geglaubt, wenn es dicke kommt.

Wohl deshalb soff er sich nach dem Samstagsspiel seines Vereins erst einmal zu und trat dann an den Jüngeren heran, – der es sicher schon lange bereut, sein Schwager geworden zu sein. Er versuchte den Jüngeren wegen seiner eigenen krummen Verträge unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Bei Nicht-Polizisten wird so etwas zumindest als Nötigung wenn nicht gar als Erpressung verfolgt. Hier wird es wohl anders kommen.

Dann folgen Beleidigungen ohne Ende und schließlich ein Wurf quer durch die Wohnung, bei dem der jüngere Schwager einen Eckzahn verliert und jede Menge Prellungen abbekommt. Und schließlich, als der Jüngere immer noch versucht, die Geldsache im Guten zu regeln und zur Versöhnung die Hand reichen will, ein brutales Umbiegen des Daumens beim vermeintlich freundschaftlichen Versöhnungshandschlag.

Der 120 Kilo-Mann ist ja Polizist und kann machen, was er will. Daher werden auch sofort nach der Prügelei die Kollegen vom Revier verständigt, um den inzwischen ziemlich verletzten jüngeren Nachbar-Schwager (Opferanwalt und Verteidiger RA Florian Schneider) zu allem Überfluss auch noch wegen vermeintlicher Körperverletzung anzuzeigen.

Eine tolle Kombination

Zu den ganzen Verletzungen auch noch eine Strafanzeige! Da Zeugen fehlen wird es ganz sicher entscheidend auf die Aussagen der Beiden ankommen. Mit Spannung wird daher diesseits erwartet, wie der gewalttätige Beamte es in seiner sicher sehr farbenfrohen Aussage bei seinen Kollegen von der Kripo erklären will, dass sein Schwager so viele Prellungen abbekommen, einen Zahn verloren hat und zudem der Daumen der rechten Hand so schwer traumatisiert worden ist, wo er doch angeblich der Angreifer und der Täter war und er, der glaubwürdige Beamte, rein gar nicht abgekriegt hatte.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass es sich bei den Verletzungen des Jüngeren (jedenfalls nach Schilderung des Herrn Polizisten) wahrscheinlich ausschließlich um Selbstverletzungen des Opfers handeln dürfte! Wir sind gespannt auf die Akte.

13. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 14:27:012016-08-31 11:14:44Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat

Opfervertretung – Nebenklage, Sexualdelikte

Der 34-jährige Mann hatte sichtlich Probleme, sein Anliegen zu schildern, das er auf dem Herzen hatte, als er zur Beratung kam: 11 Jahre sei es her, dass er in einem Club in Oberbayern gewesen und am Morgen nackt vor dem Club liegend aufgewacht sei. Er habe Schmerzen im After gehabt und keine Erinnerung an den Abend vorher gehabt. Er habe dann lange gebraucht, sich klar darüber zu werden, was an dem Abend wohl passiert war, an den er buchstäblich überhaupt keine Erinnerung mehr gehabt habe. Ihm dämmerte, dass es mit Personen zu tun haben könnte, mit denen er schon lange Probleme gehabt habe und denen er an diesem Abend im Club begegnet sei. Man habe ihm mit Sicherheit KO-Tropfen ins Glas geschüttet und ihn dann in seinem Zustand völliger Bewußtlosigkeit mißbraucht. Aufgrund seiner psychiatrischen Behandlung sei ihm klar geworden, dass er gegen die Täter vorgehen und sie anzeigen müsse, um seinen Frieden zu finden. Er muß nun als Erstes nach Zeugen forschen und den erinnerbaren Ablauf des Abends rekonstruieren, um die Täter, die er in dem Kreis derer vermutet, die ihn lange vor diesem Abend schon drangsaliert hätten, zu überführen und ihrer Bestrafung zuzuführen. Wie aussichtsreich eine Strafanzeige nach so langer Zeit ist wird sich erst zeigen, wenn der Geschädigte seine Informationen und vor allem seine Beweise komplett beieinander hat.

8. Februar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-02-08 16:41:372016-02-08 22:27:37Strafanzeige wegen Mißbrauchs 11 Jahre nach der Tat
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