• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Erst jahrelange Freundschaft und beste Beziehungen zwischen den beiden nebeneinander lebenden Schwestern und ihren Männern, dann nur noch Stress, Streit und Ärger.  Das Thema: unkorrekte Geldgeschäfte.

Und schließlich, am letzten Wochenende, die körperliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Ehemännern, erst direkt auf der Grundstücksgrenze und dann im Haus des Älteren. Dieser fühlte sich seiner Sache als Polizeibeamter wohl ziemlich sicher. Er ist anscheinend der Meinung, tun und lassen zu können, was er will, denn er ist ja selbst Polizist und hat ja den guten Draht zu seinen Kollegen. Nur ihm wird ja geglaubt, wenn es dicke kommt.

Wohl deshalb soff er sich nach dem Samstagsspiel seines Vereins erst einmal zu und trat dann an den Jüngeren heran, – der es sicher schon lange bereut, sein Schwager geworden zu sein. Er versuchte den Jüngeren wegen seiner eigenen krummen Verträge unter Druck zu setzen und zu ungerechtfertigten Zahlungen zu bewegen. Bei Nicht-Polizisten wird so etwas zumindest als Nötigung wenn nicht gar als Erpressung verfolgt. Hier wird es wohl anders kommen.

Dann folgen Beleidigungen ohne Ende und schließlich ein Wurf quer durch die Wohnung, bei dem der jüngere Schwager einen Eckzahn verliert und jede Menge Prellungen abbekommt. Und schließlich, als der Jüngere immer noch versucht, die Geldsache im Guten zu regeln und zur Versöhnung die Hand reichen will, ein brutales Umbiegen des Daumens beim vermeintlich freundschaftlichen Versöhnungshandschlag.

Der 120 Kilo-Mann ist ja Polizist und kann machen, was er will. Daher werden auch sofort nach der Prügelei die Kollegen vom Revier verständigt, um den inzwischen ziemlich verletzten jüngeren Nachbar-Schwager (Opferanwalt und Verteidiger RA Florian Schneider) zu allem Überfluss auch noch wegen vermeintlicher Körperverletzung anzuzeigen.

Eine tolle Kombination

Zu den ganzen Verletzungen auch noch eine Strafanzeige! Da Zeugen fehlen wird es ganz sicher entscheidend auf die Aussagen der Beiden ankommen. Mit Spannung wird daher diesseits erwartet, wie der gewalttätige Beamte es in seiner sicher sehr farbenfrohen Aussage bei seinen Kollegen von der Kripo erklären will, dass sein Schwager so viele Prellungen abbekommen, einen Zahn verloren hat und zudem der Daumen der rechten Hand so schwer traumatisiert worden ist, wo er doch angeblich der Angreifer und der Täter war und er, der glaubwürdige Beamte, rein gar nicht abgekriegt hatte.

Man kann durchaus davon ausgehen, dass es sich bei den Verletzungen des Jüngeren (jedenfalls nach Schilderung des Herrn Polizisten) wahrscheinlich ausschließlich um Selbstverletzungen des Opfers handeln dürfte! Wir sind gespannt auf die Akte.

13. Mai 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: polizei, strafanzeige
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-13 14:27:012016-08-31 11:14:44Nachbar wird erst verprügelt, dann angezeigt
Das könnte Dich auch interessieren
Verhandlung, Gericht, Gerichtsverfahren Strafanzeige gegen verleumderische Mail
Festnahme, Handschellen Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Durchsuchung wegen Waffen
Strafrecht Anwalt Rechtsanwalt Strafrechtskanzlei Rat vom Verteidiger bei Btm
Haft für Nötigung, Opfervertretung, Nebenklage, Strafrecht Anwalt Gewahrsam nach PAG
Festnahme, Handschellen Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nur Geldstrafe für Diebstahl mit WaffeStrafanzeige nur aus Rache
Nach oben scrollen