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2 Jahre Haft für Autodiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Vor der Berufungskammer des Landgerichts München I mußte sich am Freitag ein junger Pole wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Autodiebstahls in München im letzten Jahr verantworten. Der Mann war letztes Jahr in Tschechien verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er in München einen fast neuen BMW X5 gestohlen und in einer wilden Verfolgungsfahrt mit der Polizei nach Polen zu bringen versucht hatte. Nachdem es gelungen war, ihn in Tschechien an einer Straßensperre zum Stehen zu bringen und zu verhaften, war er im September nach Bayern ausgeliefert und in U’haft genommen worden. Seitdem sitzt er in der JVA und wurde im Frühjahr vom Amtsgericht München wegen Autodiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Pole als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt: Der Angeklagte wollte nach der langen U’haft eine Bewährung, die StA dagegen eine längere Haftstrafe, mindestens 2 Jahre und 6 Monate.

In der Berufungsverhandlung am Freitag wurde schnell klar, dass weder die Staatsanwaltschaft noch der Angeklagte ihre Wünsche, – die gewissermaßen ja Maximalvorstellungen waren, – würden realisieren können. Im Wege eines Rechtsgespräch wurde daraufhin vereinbart, dass der Angeklagte zwar keine Bewährung bekommt, die Staatsanwaltschaft aber dafür mit einer Reduzierung des Urteil des Amtsgerichts auf maximal 2 Jahre ohne Bewährung einverstanden ist.

Der Angeklagte hatte zwar sehr darauf gehofft, nach insgesamt einem Jahr in Haft, – er war vor seiner Auslieferung nach Deutschland schon in Tschechien in Haft gesessen, – endlich nach Hause fahren zu dürfen. Da ihm aber dieses Jahr Abschiebe- bzw. Untersuchungshaft in vollem Umfang angerechnet werden wird auf seine Strafhaftzeit hat er jetzt eine konkrete Aussicht, in 4 Monaten den Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen und schon im November nach Hause fahren zu dürfen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, so dass der Angeklagte sofort in den Strafvollzug in einer anderen JVA wechseln kann, der deutlich angenehmer ist als die Untersuchungshaft in Stadelheim.

13. Juli 2013/von Florian Schneider
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