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Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes.

Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Angaben vermeiden und stattdessen schweigen!

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen. Dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte. Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme, – nicht nur sofort! 

21. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-21 19:23:332016-08-31 11:27:31Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Kontrolle auf der Salzburger Autobahn brachte sie ans Licht: 11 Fahrräder, die in einem Transporter Richtung Balkan transportiert wurden. Die Polizei, die wohl manchmal ein Näschen hat, unterzog den Transporter einer Verdachtskontrolle und fand im Laderaum 11 teure und fast neue Mountainbikes.

Auf Befragen gaben der bulgarische Fahrer und sein Beifahrer an, die Fahrräder für ein paar Euros gekauft zu haben. Sie konnten sogar eine Quittung eines nordbayrischen Recyclinghofes über 1.710 Euro für den Kauf vorweisen. Da den Beamten erhebliche Zweifel kamen, – jedes Einzelne dieser Räder war fast neu und hatte einen Verkaufspreis von 1.000 bis 2.000 Euro, – stellten sie Transporter und Fahrräder sicher und nahmen die beiden Bulgaren fest.

Prompt stellte sich schon bei der ersten Abfrage heraus, dass die Hälfte der Räder in der Schweiz als gestohlen gemeldet waren. Der Staatsanwalt beantragte Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München auch sofort gegen den Beifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) erließ. Der Fahrer hatte mehr Glück: Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Ware auf seiner Ladefläche heiß war. Er konnte gleich wieder nach Hause gehen.

Der Beifahrer muss sich noch etwas gedulden, er gilt zwar als vorbestraft, wird sich aber nun einem Termin am Schnellgericht stellen müssen, der in den nächsten zwei Wochen stattfinden wird. Dann kann aber auch er heimreisen.

16. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-16 16:01:302016-08-31 11:00:52Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls

Freispruch nach Wiesnschlägerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft war sich bei Erhebung der Anklage sicher: der Angeklagte hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Wiesnbesuchers strafbar gemacht.

Der Vorwurf hatte konkret gelautet, dass der etwa 25-jährige Student nach Wiesnschluss auf dem Weg von der Wiesn zum Weiterfeiern in einem der Münchner Clubs in der Innenstadt einen der vielen Anderen, die auf dem Heimweg waren, völlig grundlos angegriffen, einen Eckzahn ausgeschlagen, ihm dann die Jacke über die Ohren gezogen und ihn dann regelrecht vertrimmt hatte.

So hatte es der vermeintliche Geschädigte der Polizei geschildert, als die die beiden Kontrahenten trennte, und dabei seinen ausgeschlagenen Eckzahn hergezeigt. In der Beweisaufnahme des Strafgerichts vom Freitag stellte sich die Sache dann allerdings deutlich anders dar: Nicht nur der Angeklagte schilderte einen Angriff des vermeintlichen Geschädigten, der zuerst auf ihn losgegangen war und versucht hatte, ihn zu verprügeln, worauf er mit einem Schlag reagiert hatte, auch die anderen Zeugen schilderten einen sehr aggressiven Geschädigten, der auch noch nach dem Eintreffen der Polizei versucht hatte, auf den Angeklagten loszugehen und ihn zu schlagen.

Freispruch

Daher forderte nicht nur der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch für den Angeklagten, auch der Staatsanwalt selbst beantragte einen Freispruch. Das Amtsgericht folgte diesen Anträgen und auferlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

1. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-01 13:36:352016-08-31 11:03:57Freispruch nach Wiesnschlägerei

Haft für Kreditkartenfälscher

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht Erding verkündete am Mittwoch ein hartes Urteil: 2 Jahre und 8 Monate Knast für die Verwendung von falschen Kreditkarten in Münchner Läden und am Münchner Flughafen.

Der junge Asiate aus Malaysia war Ende letzten Jahres kurz vor Silvester am Münchner Airport festgenommen worden, als er gerade versuchte, mit einer seiner 12 falschen Kreditkarten in einem der Nobelshops im Flughafengebäude zu bezahlen. Als das Kartenlesegerät sich ein ums andere Mal weigerte, eine seiner Karten zu akzeptieren zog er immer weitere Karten aus der Tasche und probierte diese.

Die Ermittlungsrichterin in Dachau fackelte nicht lange und verfrachtete den Malaysier nach Stadelheim: Für die Verwendung von falschen Kreditkarten im Zahlungsverkehr sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei bis maximal 15 Jahre vor. Angesichts dieser hohen Strafdrohung hatte sich ohne Weiteres der Haftgrund der Fluchtgefahr begründen lassen.

Hauptverhandlung und Gerichtsurteil

Nach einem halben Jahr der Untersuchungshaft fand nun die Hauptverhandlung über die Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut statt. Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner sehr offenherzigen Nennung des Hintermannes der ganzen Aktion war kein Raum für eine Bewährung, die er sich natürlich erhofft hatte, zumal der von ihm verursachte Schaden erheblich war.

30. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-30 11:06:412016-08-31 11:06:17Haft für Kreditkartenfälscher

Nach Zeugenaussage Verweisung an höheres Gericht

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Es ist ein vertracktes Verfahren von Anfang an. Als im Januar vor dem Amtsgericht München angefangen worden war, gegen die vier Angeklagten zu verhandeln, hatte sich herausgestellt, dass der Dolmetscher des Hauptbelastungszeugen, eines Senegalesen, den Zeugen nicht verstand.

Es musste ausgesetzt werden, um einen Dolmetscher für den sehr seltenen afrikanischen Dialekt zu finden. Als der endlich aufgetrieben war, waren von den ursprünglich vier Angeklagte nur drei erschienen, der Vierte im Bunde war unauffindbar verschwunden.

Nachdem das Verfahren gegen den vierten Mann abgetrennt worden war konnte der Zeuge nun endlich vernommen werden. Der Vorwurf: die ursprünglich vier Männer von etwa Mitte Zwanzig sollen ihm letztes Jahr im Herbst in der Kultfabrik über den Weg gelaufen sein. Unter vorzeigen eines Security-Ausweises sollen Sie sich als Polizisten ausgegeben und ihn in dieser Eigenschaft als Polizisten durchsucht haben. Im Anschluss sollen sie ihm diverse Wertgegenstände abgenommen haben.

Die Anklage lautete daher auf Trickdiebstahls und Amtsanmaßung. Während der Beweisaufnahme behauptete der Zeuge dann aber plötzlich, dass er nicht nur einfach beklaut worden sein soll, sondern während der vermeintlichen Polizeikontrolle von einem regelrecht festgehalten worden sein soll, während ein Anderer von den Vieren ihm dann die Taschen ausgeräumt haben und schließlich einer mit seinen Wertsachen dann stiften gegangen sein soll.

Sofort nach dieser Aussage und noch während der Hauptverhandlung entschied sich der Strafrichter dazu, sich für unzuständig zu erklären und das Verfahren an das nächst höhere Gericht, das Schöffengericht, zu verweisen.

Die Begründung ist einfach:

Während es bislang, – den Tatvorwurf als wahr unterstellt, lediglich um Diebstahl und Amtsanmaßung und damit um vergleichsweise geringfügige Delikte gegangen war, steht nun der Vorwurf des Raubes bzw. der räuberischen Erpressung im Raum, was mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist. Angesichts der Vorstrafen der Angeklagten kann der Strafrahmen des Strafrichters damit nicht mehr ausreichen. Nun wird das Verfahren erneut ausgesetzt und dann ein neuer Termin vor dem Schöffengericht in München anberaumt werden.

24. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-24 13:13:282016-08-31 11:07:16Nach Zeugenaussage Verweisung an höheres Gericht

Verfahrenseinstellung gegen Mehrfachtäter

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht im Münchner Umland hatte die lange Vorstrafeinliste des 26-jährigen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) durchaus im Auge, als es sich am Dienstag dazu entschloss, ein Strafverfahren wegen Bedrohung mit einem Messer einzustellen.

Hintergrund dieser Einstellung ist eine vorangegangene Verurteilung des Münchners vor einem anderen Gericht eines anderen Gerichtsbezirks vor einigen Wochen wegen Körperverletzung und eine entsprechende Regelung in der Strafprozessordnung: Danach ist es erlaubt, ein Verfahren einzustellen, wenn die zu erwartende Strafe gegenüber einer vorangegangen Verurteilung nicht ins Gewicht fallen würde. Ein Art Mengenrabatt sozusagen!

1. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-01 08:52:242020-01-28 11:55:29Verfahrenseinstellung gegen Mehrfachtäter

Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die ausführliche Observation der Wohnung in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs bestätigte den Verdacht: Der Mieter verkaufte an seine vielen Besucher, die gleich nach dem Verlassen der Wohnung abgefangen wurden, Kleinmengen Heroin.

Die Drogenjäger der Kripo griffen schnell zu und verhafteten den Mieter, gegen den sofort Haftbefehl wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen wurde. Die Staatsanwaltschaft vermutet, der etwa 35-jährige Mann (Verteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) hatte vor allem zur Finanzierung seines Lebensunterhalts mit Heroin gehandelt. Aus der Sicht seines Verteidigers aber wohl eher zur Finanzierung seiner Abhängigkeit und damit seines eigenen Konsums.

Die Haar-, Blut- und Urinproben werden den Nachweis erbringen, wem am Ende zu glauben ist. Der nicht nennenswert vorbestrafte Mann wird sich allerdings so oder so Gericht verantworten müssen und sich sehr anstrengen müssen, um eine unbedingte Freiheitsstrafe abzuwenden. 

19. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-19 20:00:462016-08-31 11:12:35Haftbefehl wegen Heroinverkaufs

Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Tour war eigentlich gar nicht so schlecht: An den Hauseingängen in den Städten gucken, an welcher Klingel der Benachrichtigungszettel eines Paketlieferdienstes klebt, so dass auf die Anwesenheit des Bewohners geschlossen werden kann, und in diese Wohnung dann einbrechen. Hat auch wohl bei einer ganzen Reihe von Einbrüchen geklappt, zumal alles auch sonst gut organisiert schien: Einer steht unten auf der Straße Schmiere, zwei gehen zur Wohnungstüre, von denen einer draußen stehen bleibt und der Andere die Wohnung durchsucht nach Geld und kleinen, gut transportablen Gegenständen wie Elektronikgeräten und Ähnlichem mehr. Dumm nur, dass bei der letzten derartigen Aktion in einem Münchner Wohngebiet letztes Jahr im Herbst ein Spielverderber hinter der Wohnungstüre gegenüber die Szenerie durch den Türspion beobachtete und die Polizei rief, die so blitzeschnell da war, dass der unten auf dem Bürgersteig wartende Kollege nicht mehr rechtzeitig Alarm schlagen konnte und die Beamten die Einbrecher voll überraschten. Die versuchten zu fliehen und überrannten die Beamten regelrecht, was eine besonders dumme Idee war: Die Polizisten waren erstens mehr und zweitens kräftiger und holten die 3 auf ihrer Flucht ein. Anstatt nun aufzugeben legten sich die Drei mit den Beamten an und wehrten sich vehement gegen die Festnahme, sodass am Ende auch noch einige Beamte verletzt waren. Das war sicherlich die allerdümmste Idee überhaupt! Denn nun hatten die Drei aus Ungarn nicht nur den sowieso sehr gravierenden Vorwurf des schweren gewerblichen Bandendiebstahls am Bein, sondern auch noch den Tatbestand des schweren räuberischen Diebstahls erfüllt, der sie schon deshalb mit voller Wucht traf, weil einer von ihnen ein Messer griffbereit dabei hatte. Schlechter hätten sie es wirklich nicht anstellen können: Sie haben es nun mit dem höchstmöglichen Straftatbestand für schwere Verbrechen von mindestens 5 bis maximal 15 Jahre zu tun. Da sie bislang kaum Punkte gesammelt haben, die für die sprechen, – es gibt noch nicht mal Geständnisse, – werden sie wohl mit 7 oder 8 Jahren Haft aus der Verhandlung im Juli in die Strafhaft gehen. Sinnvoller wäre es sicher gewesen, ihre ungünstige Lage einzusehen und mit der Polizei zu kooperieren und vor allem die Bandenstruktur in ihrer Heimat in Ungarn offenzulegen, was enormen Rabatt geben würde.

3. Mai 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-05-03 17:42:522016-05-03 17:42:52Anklagen und neue Haftbefehle wegen Einbruchsserie

Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für den Staatsanwalt ist wohl alles klar, aber in Wirklichkeit ist gar nichts geklärt: in einer Flüchtlingsunterkunft in der Umgebung von München hatten sich sechs Pakistani mit zwei Afghanen in die Haare gekriegt. Sechs Pakistani sitzen nun wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes in Haft, ein Afghane wird als Opfer mit einigen Blessuren im Gesicht geführt.

Das sagen die Afgahnen

Nach dem, wovon die Staatsanwaltschaft München I im Moment ausgeht, waren zwei Afghanen in der Flüchtlingsunterkunft nach dem Austausch von diversen „Freundlichkeiten“ mit sechs Pakistani, mit denen sie in derselben Unterkunft untergebracht waren, – also heftigsten landestypischen Beleidigungen, – von allen sechs Pakistani angegriffen, geschlagen und beraubt worden. So dass dem einen Afghanen am Schluss nicht nur die Jacke, sondern auch 1.500 Euro fehlten, die in der Jacke gesteckt haben sollen. Das soll sein Flüchtlingsgeld für zukünftige Schleusungen gewesen sein. Die Jacke soll dem Afghanen nach zahllosen Tritten und Schlägen entwendet worden sein, die er am Boden liegend von allen sechs Pakistani abgekriegt haben soll.

Das sagen die Pakistani

Die Version eines der Pakistani, der zu den Haupttätern zählt (Verteidiger RA Florian Schneider), klingt ganz anders: Der verletzte Afghane hatte sich mit heftigsten Beleidigungen grundlos mit den Pakistani angelegt und am Ende wohl eine zu große Lippe riskiert, da er von den dermaßen Provozierten richtig Dresche bezogen hatte. Er hatte sich damit allerdings nicht abgefunden, sondern die Polizei gerufen und plötzlich behauptet, er sei überfallen und beraubt worden, wohl wissend, dass er damit ganz schlau in eine Opferrolle schlüpfen kann. Um das Ganze gut zu würzen behauptete er gleich noch den Verlust von 1.500 Euro. Da er einige Blessuren im Gesicht hatte glaubte ihm die Polizei, erwirkte gegen die sechs Pakistani Haftbefehle wegen Raubes und sperrte sie alle ein.

Die Version des Afghanen lässt jedoch einige Fragen offen, die viel mit der Herkunft der Beteiligten zu tun haben: Der Afghane gilt von seiner Volkszugehörigkeit her bei den Pakistani als ein klassischer Lügner, denn sein Volk soll schon lange den Ruf haben, sich nur mit Lügerei über Wasser halten zu können, weil sie es angeblich auf anderem Wege zu nichts bringen. Die Geschichte mit den geraubten 1.500 Euro sei völlig unglaubhaft, denn immerhin sei der Afghane nur durch eine lange Schleusung nach Deutschland gelangt. Es sei völlig unmöglich, dass ein Schleuser seinem Opfer soviel Geld übrig lasse, wie der Afghane behauptet, verloren zu haben. Einem Schleusungsopfer werde grundsätzlich alles Geld abgenommen, das er habe, und es werde ihm nichts an nennenswerten Beträgen gelassen!

Fazit

Ob diese Geschichte allerdings auf diesem Wege aufgeklärt werden wird ist dennoch fraglich, denn kein deutscher Richter wird sich in diese Untiefen der nationalen und regionalen Abneigungen begeben können, um über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.

30. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-30 18:28:402016-08-31 10:38:17Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizeibeamten zeigten absolut gar kein Verständnis, als sie zu einer Schlägerei in der Schwanthalerstraße gerufen wurden, die zwischen Wiesnbesuchern nach Ende der Wiesn entstanden war. Ein etwa 25-jähriger Student war auf dem Weg zum Weiterfeiern nach Wiesnende von der Theresienwiese zu einem Club mit einem anderen Wiesnbesucher aneinander geraten. Anlaß war die nicht so glückliche Idee des Studenten, seine gebrannten Mandeln auf andere Passanten zu werfen, die mit ihm die Straße entlang gingen. Als der Student trotz erheblicher Proteste der Beworfenen nicht aufhören wollte mit der Mandelschmeißerei krachte es: Einer der Beworfenen, – wohl ebenso stark alkoholisiert wie der Werfer, – drohte dem Studenten mit Schlägen, der reagierte sofort, die Schlägerei kam in Gang. Als die Polizei hinzu kam und beide Seiten Notwehr geltend machen wollten war das Verständnis der Beamten gering. Letztlich traf es aber dann doch den Studenten, der nun eine Anklage erhalten hat und sich daher in den nächsten Wochen vor dem Strafrichter wird verantworten müssen. Ihm könnte nun rechtzeitig zum Einstieg ins Berufsleben eine erhebliche Verurteilung zusammen mit einer Eintragung ins Führungszeugnis drohen, die seine Bewerbungen sicher nicht einfacher machen könnte.

13. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-13 18:42:232016-04-14 08:27:05Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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