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Haftbefehl wegen Fahrraddiebstahls

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Kontrolle auf der Salzburger Autobahn brachte sie ans Licht: 11 Fahrräder, die in einem Transporter Richtung Balkan transportiert wurden. Die Polizei, die wohl manchmal ein Näschen hat, unterzog den Transporter einer Verdachtskontrolle und fand im Laderaum 11 teure und fast neue Mountainbikes.

Auf Befragen gaben der bulgarische Fahrer und sein Beifahrer an, die Fahrräder für ein paar Euros gekauft zu haben. Sie konnten sogar eine Quittung eines nordbayrischen Recyclinghofes über 1.710 Euro für den Kauf vorweisen. Da den Beamten erhebliche Zweifel kamen, – jedes Einzelne dieser Räder war fast neu und hatte einen Verkaufspreis von 1.000 bis 2.000 Euro, – stellten sie Transporter und Fahrräder sicher und nahmen die beiden Bulgaren fest.

Prompt stellte sich schon bei der ersten Abfrage heraus, dass die Hälfte der Räder in der Schweiz als gestohlen gemeldet waren. Der Staatsanwalt beantragte Haftbefehl, den der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München auch sofort gegen den Beifahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) erließ. Der Fahrer hatte mehr Glück: Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Kenntnis davon hatte, dass die Ware auf seiner Ladefläche heiß war. Er konnte gleich wieder nach Hause gehen.

Der Beifahrer muss sich noch etwas gedulden, er gilt zwar als vorbestraft, wird sich aber nun einem Termin am Schnellgericht stellen müssen, der in den nächsten zwei Wochen stattfinden wird. Dann kann aber auch er heimreisen.

16. August 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: Fahrraddiebstahl
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