• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haft für Kreditkartenfälscher

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht Erding verkündete am Mittwoch ein hartes Urteil: 2 Jahre und 8 Monate Knast für die Verwendung von falschen Kreditkarten in Münchner Läden und am Münchner Flughafen.

Der junge Asiate aus Malaysia war Ende letzten Jahres kurz vor Silvester am Münchner Airport festgenommen worden, als er gerade versuchte, mit einer seiner 12 falschen Kreditkarten in einem der Nobelshops im Flughafengebäude zu bezahlen. Als das Kartenlesegerät sich ein ums andere Mal weigerte, eine seiner Karten zu akzeptieren zog er immer weitere Karten aus der Tasche und probierte diese.

Die Ermittlungsrichterin in Dachau fackelte nicht lange und verfrachtete den Malaysier nach Stadelheim: Für die Verwendung von falschen Kreditkarten im Zahlungsverkehr sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei bis maximal 15 Jahre vor. Angesichts dieser hohen Strafdrohung hatte sich ohne Weiteres der Haftgrund der Fluchtgefahr begründen lassen.

Hauptverhandlung und Gerichtsurteil

Nach einem halben Jahr der Untersuchungshaft fand nun die Hauptverhandlung über die Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut statt. Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner sehr offenherzigen Nennung des Hintermannes der ganzen Aktion war kein Raum für eine Bewährung, die er sich natürlich erhofft hatte, zumal der von ihm verursachte Schaden erheblich war.

30. Juni 2016/von Florian Schneider
Schlagworte: freiheitsstrafe, Kreditkartenbetrug
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-30 11:06:412016-08-31 11:06:17Haft für Kreditkartenfälscher
Das könnte Dich auch interessieren
Schuldunfähigkeit - Anwalt München Florian Schneider Graffiti ist eine Straftat
Betrug, Diebstahl, Kreditkarte Haft für Geldwäsche
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Strafanzeige wegen Betrugs im Internet
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter
Beschwerde, Festnahme, Handschellen Strafverteidiger hilft bei Haft
Waffengesetz, Raub, Mord, Schusswaffe Durchsuchung wegen Waffen

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach Zeugenaussage Verweisung an höheres GerichtFreispruch nach Wiesnschlägerei
Nach oben scrollen