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Bewährung für Steuerhinterziehung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich bis diese Woche zwei Iraker (einer von ihnen verteidigt von RA F.Schneider) verantworten, denen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, durch eine Art Umsatzsteuerkarusell insgesamt Euro 1,1 Mio hinterzogen zu haben. Die Beiden waren bis März diesen Jahres in München als Goldhändler tätig. In ihren Geschäften beim Hauptbahnhof hatten sie systematisch Barrengold angekauft, auf das nach der noch letztes Jahr gültigen Rechtslage keine Umsatzsteuer anfiel. Der Gewinn wurde damit erzielt, daß sie dieses Barrengold nicht mehr wieder als Barren-, sondern als Altgold verkauften, indem sie die Goldbarren leicht beschädigten und dann leicht unter Kurswert, aber nun mit 19-prozentigem Mehrwertsteueraufschlag an einen Aufkäufer verkauften, der mit ihnen unter der Decke steckte. Absicht der beiden Angeklagten war es von Anfang an, die vereinnahmte Mehrwertsteuer (als Vorsteuer eigentlich erklärungsbedürftig und abzuführen) einbehielten

Inzwischen ist diese Rechtslage geändert, da dieses Geschäftsmodell inzwischen sehr viele Anhänger gefunden hatte und längst nicht nur von den beiden Angeklagten betreiben wurde. Da sie ihr Geschäftsmodell sehr konsequent und intensiv über mehrere Monate hinweg betrieben schafften sie es. Insgesamt über 1,1 Milionen Euro an hinterzogener Steuer einzusacken.

Die beiden Angeklagten waren jedoch geständig und machten den gesamten Steuerschaden wieder gut. Trotz des sehr hohen Schadens schafften sie es daher, gerade noch eine Bewährung einzufahren, zusätzlich zu einer sehr hohen Geldstrafe. Strafmildernd berücksichtigt wurde bei der Strafzumessung auch, daß sie sich zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung schon 9 Monate in Untersuchungshaft befunden hatten.

16. Dezember 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-16 17:16:302015-02-01 00:30:56Bewährung für Steuerhinterziehung

Anklage wegen Steuerhinterziehung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München müssen sich seit Donnerstag zwei irakische Staatsangehörige verantworten, denen die Staatsanltschaft vorwirft, im letzten Jahr systematisch das Finanzamt betrogen zu haben. Nach der Anklage haben die beiden Männer, die schon vor vielen Jahren vor Saddam Hussein aus dem Irak geflohen waren und in Deutschland zunächst Asyl und später eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hatten, durch abgesprochene Goldein- und -verkäufe Umsatzsteuer in Höhe von über Euro 1,1 Mio verkürzt zu haben. Nach den Ermittlungen der Steuerfahndung hatten die Beiden, die, – wie ihre christlichen Glaubensgenossen im Irak seit Jahrhunderten schon, – in München als Goldhändler arbeiteten, Barrengold an regulären Einkaufsstellen in München zum aktuellen Tagespreis erworben und dann unter Wert verkauft. Der Gewinn bestand nur in dem Nichterklären und – abführen der Umsatzsteuer.

Das funktionierte so, daß sie das Barrengold leicht beschädigten, so daß aus dem nichtumsatzsteuerpflichtigen Goldbarren nun plötzlich Bruchgold wurde, das sie nun mit Umsatzsteueraufschlag an andere Goldhändler verkauften. Der Erwerber des Bruchgoldes bezahlte absprachegemäß an die beiden Angeklagten Mehrwertsteuer und holte sich diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Durch das Aufteilen der Umsatzsteuer ähnlich wie eine echte Tatbeute hatten dann alle Seiten etwas von dem Geschäft.

Da die beiden jede Menge Mehrwertsteuer in Rechnung stellten, aber nie an das Finanzamt abführten, kam man den Beiden auf die Schliche. Nach den bei diesem Schöffengericht üblichen Straftarifen müssen sie mit Freiheitsstrafen ohne Bewährung rechnen, es sei denn, es gelänge ihnen, den gesamten Steuerschaden von mehr als Euro 1,1 Mio an den Fiskus zu bezahlen.

1. Dezember 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-01 17:13:292015-02-01 00:33:45Anklage wegen Steuerhinterziehung

Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Augsburg hat letzte Woche einen 29-jährigen Mann wegen Schwarzfahrerei in 74 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war innerhalb von nur drei Monaten 74 mal ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln In Ingolstadt, Treuchtlingen, Nürnberg und Augsburg erwischt worden. Der Gesamtschaden betrug nach den Feststellungen des Amtsgerichts Augsburg insgesamt Euro 1.200.

Der Angeklagte gestand die Tatvorwürfe, er sei er jeweils zu Vorstellungsgesprächen unterwegs gewesen.

Da der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft war verhängte das Amtsgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe, setzte die Strafe also nicht zur Bewährung aus, was nur dann befremdlich anmutet, wenn man nur den Tat betrachtet. Das Gericht hatte jedoch auch die zahlreichen Vorstrafen zu berücksichtigen, so daß eine Bewährung nicht mehr in Frage kam.

3. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-03 17:04:442015-02-01 12:07:56Haftbefehl für Schwarzfahrerei

Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts München II mußte sich diese Woche ein 49-jähriger Mann aus Fürstenfeldbruck wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, die 13-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sowie ein weiteres Mädchen in einer Vielzahl von Fällen sexuell missbraucht zu haben: Nach der Überzeugung des Landgerichts München II hatte der Angeklagte die beiden Mädchen insbesondere an den Wochenenden während des Aufenthaltes bei seiner Lebensgefährtin im Intimbereich berührt und dazu genötigt, auch ihn im Intimbereich anzufassen. Dabei hat nach Auffassung des Gerichts auch die nicht unerhebliche Alkoholisierung des Angeklagten eine große Rolle gespielt.

Der Angeklagte befindet sich seit August letzten Jahres und damit seit über einem Hahr in Untersuchungshaft.

Wegen seines umfassenden Geständnisses, mit dem er den beiden Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart hatte, verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von „nur“ viereinhalb Jahren, die im Falle einer streitigen Verhandlung deutlich überschritten worden wären, -so jedenfalls die Mitteilung der Jugendschutzkammer.

2. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-02 17:04:282015-02-01 12:08:50Mehr als 4 Jahre Freiheitsstrafe für Mißbrauch

Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben hat der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München gegen eine 24- jährige Wiesnbesucherin Haftbefehl erlassen, der sich auf den dringenden Taverdacht der gefährlichen Körperverletzung stützt. Die Staatsamwaltschaft München wirft der Frau vor, im Hackerzelt im Streit mit einer anderen Frau mit einem Maßkrug ausgeholt zu haben und schon beim Ausholen einem Unbeteiligten Gast eine Schnittverletzung im Gesicht zugefügt zu haben. Dann habe sie den Maßkrug gegen ihre Kontrahentin geworfen, die getroffen worden sei und die dabei zumindest einen Zahn verloren habe, wobei zwei weitere Zähne verletzt worden seien. Danach habe sie versucht, zu fliehen, sei aber festgehalten und der Polizei übergeben worden.

Schläge und erst recht Würfe mit Maßkrügen werden regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, die oft nahe an der Grenze zum versuchten Totschlag liegen können: Ein Schlag mit dem Maßkrug auf den Kopf kann das Opfer bereits in Todesgefahr bringen, der Täter landet dann üblicherweise sofort in Untersuchungshaft und später vor dem Schwurgericht.

Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung beginnt bei einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten und reicht bis zur Freiheitsstrafe von 10 Jahren. angesichts dieser vergleichsweise hohen Strafdrohung ist ein Haftbefehl für die Staatsanwaltschaft oft nicht schwer zu bekommen.

1. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-01 17:04:092015-02-01 12:10:08Haftbefehl für schlägernde Wiesnbesucherin

Haftbefehl für Betrüger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vor dem Landgericht Hof wird sich in der nächsten Woche ein 42-jähriger Versicherungsmakler verantworten müssen, dem die Staatsanwaltschaft Hof vorwirft, sage und schreibe 40 Bürger einer Kleinstadt aus der großen Umgebung von Bayreuth nach Strich und Faden abgezockt zu haben: Der Versicherungsmakler soll sich erfolgreich ins Vertrauen der Kleinstädter eingeschlichen haben und dies dann zur Abzocke im ganz großen Stil missbraucht haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof soll er nach und nach immer mehr Nachbarn aus seiner Umgebung und deren Bekannte mit Versprechungen ganz großen Stils für Geldanlagen gewonnen haben, die es eigentlich gar nicht gab. Auf diese Weise sollen ihm die Bürger von Pottenstein insgesamt Euro 900.000 anvertraut haben, die nun komplett verloren sind. Der Angeklagte hatte das Geld seiner „Anleger“ nämlich gar nicht für die versprochenen Geldanlagen verwendet, sondern für die Tilgung seiner eigenen Schulden und eigene Ausgaben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist von den Euro 900.000 nichts mehr übrig, die Geldanleger sind damit um die komplette Summe geprellt.

Der Angeklagte befindet sich seit drei Monaten in Untersuchungshaft, Ihm droht angesichts dieser enormen Schadenssumme eine mehrjährige Haftstrafe, die schon wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Einziges Mittel des Angeklagten, die Strafe so weit als möglich zu mildern, wäre neben einem vollen Geständnis eine weitestgehende Wiedergutmachung, die aber nicht möglich ist, da das Geld komplett weg ist.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:042015-02-01 12:21:46Haftbefehl für Betrüger

Auslieferung bei Schleuserei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Ein gut dreißigjähriger Kurde aus München (verteidigt von RA Florian Schneider) fand sich in den letzten Wochen unversehens in der Justizvollzugsanstalt München in Auslieferungshaft wieder: die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht München hatte einen Haftbefehl sowie ein Auslieferungsersuchen des italienischen Justizministeriums vorliegen, ausweislich dessen der Kurde von der italienischen Staatsanwaltschaft beschuldigt wird, Mitglied einer professionellen Schleuserbande und damit einer kriminellen Vereinigung zu sein. Da die Schleusertätigkeit in Italien statt gefunden haben soll, – er also kurdische Landsleute über Griechenland und Italien nach Europa eingeschleust haben soll, – wird dieser Fall von Italien verfolgt. Obwohl der Kurde seit vielen Jahren in Deutschland lebt, hier Familie und Arbeit hat, wurde er vom Ermittlungsrichter in Auslieferungshaft genommen.

Auslieferungsersuchen bezüglich eines in Deutschland lebenden Ausländers werden von den deutschen Gerichten regelmäßig positiv verbeschieden und vollzogen, sofern das Ersuchen von einem anderen EU-Staat stammt und gewährleistet ist, daß die Menschenrechte und deutsche Strafprozeßgrundsätze beachtet werden, was bei Italien fraglos der Fall ist.

Etwas anderes würde bei einem Auslieferungsersuchen eines Staates wie Iran zB gelten, wo Auslieferungen regelmäßig Bedenken begegnen, ob die Menschenrechte beachtet werden.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:56:432015-03-23 21:29:11Auslieferung bei Schleuserei

Haftbefehl wegen Mordes an Frau

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die beiden in Taufkirchen an der Vils festgenommenen Jugendlichen haben nun übereinstimmend den Mord an der 21-jährigen schwangeren Zorica gestanden. Zunächst hatte nur der 18-jährige Freund von Zorica und Vater des ungeborenen Kindes gestanden, seine Freundin mit zahllosen Messerstichen zusammen mit seinem Freund, einem 20-jährigen, ermordet zu haben, nachdem es Streit um den künftigen Unterhalt gegeben hatte. Der 20-jährige Mittäter hatte zunächst geschwiegen, nun aber ebenfalls seine Mittäterschaft eingeräumt. Das Amtsgericht hat bereits gegen Beide einen Haftbefehl wegen Mordes erlassen, sie befinden sich also Beide bereits in Untersuchungshaft. Nach Lage der Dinge, -jedenfalls auf der Basis der Medienberichte, – kann die Staatsanwaltschaft Landshut schon sehr bald, womöglich schon in den nächsten zwei Monaten, gegen beide mutmaßlichen Täter Anklage erheben.

Wegen der Begehungsweise zumindest, – es sollen über 100 Messerstiche gewesen sein, die Zorica töteten, – aber wohl auch wegen des Umstandes, daß Täter und Opfer miteinander liiert waren und die Frau also wohl völlig arglos war bei ihrem Streit mit ihrem Freund, wird der Tatvorwurf auf Mord zumindest wegen der gegebenen Heimtücke lauten, zuständig ist in diesem Fall die Jugendstrafkammer als Schwurgericht am Landgericht Landshut. Eine der trotz der offenkundig eindeutigen Beweislage offenen Hauptfragen wird dann sein, nach welchem Strafrecht die beiden Beschuldigten schließlich verurteilt werden müssen, ob also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder nicht.

Diese Frage ist also, ob das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden kann, was nur dann möglich ist, wenn die Täter, die schon 18 Jahre alt sind und nicht älter als 21, bei ihrer Tat eher als Jugendliche anzusehen sind oder eher als Erwachsene. Diese Frage entscheidet auch darüber, ob die Täter mit eine Freiheitsstrafe von nur maximal bis zu 10 Jahren rechnen müssen oder mit lebenslang.

23. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-23 16:08:182015-02-01 17:19:47Haftbefehl wegen Mordes an Frau

7 Jahre Haft für Betrug

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vorletzte Woche verhandelte das Landgericht München I einen schier unvorstellbaren Fall von Betrug: Ein völlig mittelloser und wegen Betruges vorbestrafter 58-jähriger Täter veranlaßte die Firma Sixt, ihm 55 Autos zu verkaufen. Gleichzeitig schaffte er es, einen Schönheitschirurgen dazu zu bringen, ihm ohne Vorkasse Fett abzusaugen und ihm gleichzeitig noch für zwei Wochen einen teuren Mercedes zur Verfügung zu stellen, Selbstredend sahen weder Sixt noch der Schönheitschirurg jemals auch nur einen Cent.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte einen Gesamtschaden von Euro 260.000 angerichtet und nicht wiedergutgemacht.

Auch ein Teilgeständnis des Angeklagten konnte daher nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:05:412015-02-01 17:29:437 Jahre Haft für Betrug

Lange Haft für 2 brutale Schläger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die in den Boulevardmedien als „Disco-Schläger“ bekannt gewordenen beiden Angeklagten vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts München I unter dem Vorsitz von Frau Datzmann haben am 16.02.11 für ihre brutalen Tätlichkeiten gegen einen Besucher des M-Parks in München, einen damals 21-jährigen Schreiner, (Opferanwalt Rechtsanwalt Florian Schneider) am 18.05.07 lange Haftstrafen bekommen: In dem 2. Durchgang des Verfahrens seit Ende Januar 2011 wurden die beiden Angeklagten erneut wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren Freiheits- (Patrick W.) bzw. 6 Jahren und 9 Monaten Jugendstrafe Andre A.) verurteilt. Sie waren bereits im Herbst 2009 von der 1. Jugendkammer desselben Gerichts wegen desselben Vorwurfs schuldig gesprochen worden und damals zu 9 und 7 Jahren verurteilt worden. Wegen eines Formfehlers war dieses Urteil jedoch vom Bundesgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an die 3. Jugendkammer zurückverwiesen worden.

Die Einlegung der Revision hat sich für die beiden Angeklagten nur teilweise gelohnt: Der ältere der beiden Angeklagten hat nun 1 Jahr Freiheitsstrafe weniger erhalten, der Jüngere immerhin noch 3 Monate. Der Nachteil ist für sie gewesen, daß sie Beide nun seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzen.

Allerdings haben sie es auch bei der anderen Jugendkammer mit völlig anderen Richtern nicht geschafft, eine deutliche Verminderung der Strafe zu erreichen. Hierfür wäre ohne Zweifel ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich nötig gewesen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:00:092015-02-01 17:36:27Lange Haft für 2 brutale Schläger
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